Auf einen Blick

  • Während der Ruhezeiten gelten besonders strenge Richtlinien bezüglich des Lärms
  • Kindergeschrei lässt sich kaum vermeiden und ist von den Nachbarn hinzunehmen
  • Treten andere Arten der Ruhestörung auf, ist zunächst das Gespräch zu suchen
  • Liegen weiterhin Ruhestörungen vor, solltest Du die Vorfälle dokumentieren und Dich an den Vermieter wenden
  • Findet keine Verbesserung statt, ist auch eine Mietminderung zulässig

In Deiner Wohnung möchtest Du Dich wohlfühlen und diese ungestört nutzen. Doch die Nähe zu den Nachbarn könnte hier ein Problem darstellen. Direkt mit der Wand verbunden, könnten die Nachbarn sich dazu entscheiden, laute Musik zu hören oder noch spät abends zu staubsaugen.

Dies stört Dich in der Wohnung und Du musst die ständige Lärmbelästigung ertragen. Doch wann wird es eigentlich zu einer Ruhestörung und welche Optionen bleiben Dir, um wieder in Frieden leben zu können?

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Lärmstörung

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Wann liegt eine Ruhestörung vor?

Das persönliche Lärmempfinden ist individuell. Was für Dich bereits eine Beeinträchtigung darstellt, könnte für den Nachbarn nicht nachvollziehbar sein. Schließlich ist er an das Schreien seines Kindes bereits gewöhnt. Auch die eigene Musik genießt er lieber in einer höheren Lautstärke und empfindet dies als wohltuend, denn als Belästigung. Doch wann liegt tatsächlich eine Ruhestörung vor und welche Vorschriften gibt es?

Gewöhnliche Geräuschumgebung

Dein Nachbar hat ebenso das Recht auf freie Entfaltung in seiner Wohnung. Dies bedeutet, dass er während des Tages die Musik etwas lauter hören darf. Auch die Kinder dürfen spielen[1] und die Waschmaschine darf selbst sonntags laufen. Je nach Bauweise des Hauses ist dieses hellhöriger oder schirmt Dich vor dem Lärm ab.

Als Richtwert gilt für die Tageszeit ein Dezibel Wert von 40. Damit musst Du es dulden, wenn Du Deinen Nachbarn in geringem Umfang wahrnimmst. Dies lässt sich während des Tages in einem hellhörigen Haus kaum vermeiden.

Eine einheitliche Grenze zu definieren, ist jedoch kompliziert. Im Einzelfall muss ein Gericht entscheiden, welcher Lärm noch als zumutbar gilt.

Ruhezeiten

Eine besondere Rücksichtnahme ist während der vorgeschriebenen Ruhezeiten angebracht. Diese werden von der Gemeinde selbstständig festgelegt. Führ gewöhnlich umfassen diese die Nachtruhe in der Zeit von 22 bis 06 Uhr sowie die Sonn- und Feiertage. Während dieser Zeiten ist nur eine geringere Geräuschkulisse zulässig.

Nachtruhe
Zimmerlautstärke

Die Nachtruhe gilt für gewöhnlich in den Zeiten von 22 bis 06 Uhr sowie an den Sonn- und Feiertagen. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Zimmerlautstärke einzuhalten. Geräusche sollten nicht zum Nachbarn hinüberdringen.

Der Gesetzgeber sieht hierfür einen Grenzwert von 30 Dezibel als angemessen. Dies entspricht einer ruhigen Zimmerlautstärke. Der Fernseher oder die Musik sollte eine Lautstärke aufweisen, die vom Nachbar nicht mehr hörbar ist. Auch laute Gespräche oder Feiern sind einzustellen.

Eine einheitliche Mittagsruhe besteht nicht. Hierfür musst Du Dich selbst darüber informieren, ob dies in Deiner Gemeinde oder in den Ruhezeiten der Hausordnung vorgesehen ist.

Hausordnung

Die Gemeinde legt bereits einen gewissen Rahmen fest, zu welchen Zeiten die Geräuschemission zu minimieren ist. Abweichend davon darf in der Hausordnung eine noch strengere Regelung getroffen werden.

So ist es möglich, dass in der Hausordnung eine Mittagsruhe vorgesehen ist oder die Nachtruhe sich auf 07 oder 08 Uhr ausdehnt. Ebenso ist häufig vorgeschrieben, dass die Nachtruhe am Sonntag bereits um 20 Uhr beginnt.

Die Hausordnung stellt die Vorschriften ausschließlich für das eigene Haus auf. Deine direkten Nachbarn müssen sich daran halten und die Vorschriften akzeptieren. Verstoßen hingegen die Nachbarn eines anderen Hauses gegen die strengeren Ruhezeiten und sind am Sonntag gegen 21 Uhr noch etwas lauter, fällt dies nicht unter die geschützten Ruhezeiten. Damit müsstest Du die etwas höhere Geräuschkulisse noch akzeptieren, bis die gesetzliche Ruhezeit ab 22 Uhr eintritt.

Verschiedene Lärmbelästigungen durch Nachbarn

Wann eine Lärmbelästigung vorliegt, gegen die Du vorgehen kannst, hängt nicht nur mit der Lautstärke, sondern auch mit dem Zeitraum zusammen. Davon abgesehen, spielt auch die Quelle eine Rolle. Denn nicht alle Lärmquellen lassen sich vermeiden und bei manchen ist eine höhere Toleranz gefordert. Nachstehend siehst Du einige Ausnahmen und Festlegungen der jeweiligen Lärmquellen.

Gewöhnliche Zimmerlautstärke

Während der Ruhezeiten herrschen strenge Vorschriften. Die Geräusche sollen außerhalb der eigenen Wohnung nicht mehr hörbar sein. Daher wird die Zimmerlautstärke als Grenze definiert. Normale Gespräche und das Fernsehschauen auf einer moderaten Lautstärke sind erlaubt. Laute Musik oder Feiern mit Freunden stellen jedoch ein Problem dar.

In der Wohnung des Nachbarn dürfen die Geräusche während des Tages nicht lauter als 40 Dezibel hörbar sein. In der Nachtruhe gilt eine strengere Grenze von 30 Dezibel. Eine höhere Lärmbelästigung müssen die Nachbarn nicht akzeptieren und Sie können sich darauf berufen, dass die Geräusche zu laut sind, wenn diese Dezibel Grenze überschritten wird.

Doch nicht in allen Fällen liegt eine Ruhestörung vor, wenn diese Grenzen der Lautstärke überschritten werden.

Kindergeschrei

Auch wenn Eltern es sich selbst gerne anders wünschen, lassen sich Kinder nicht einfach kontrollieren. Beim Spielen oder aus Wut kochen die Emotionen hoch und da könnte es passieren, dass auch der Geräuschpegel in die Höhe geht.

Kind schreit in der Wohnung
Kaum vermeidbar

Kinder verhalten sich selten komplett ruhig. Es ist normal, dass Kinder lauter werden und dabei auch mal schreien. Dies stellt noch keine Ruhestörung dar. Eltern sind dennoch dazu angehalten, den Kindern ein ruhigeres Verhalten nahezulegen.

Als Nachbar musst Du grundsätzlich das Baby- oder Kindergeschrei akzeptieren. Dies mag zwar schwerfallen, doch während der Nachtruhe bist Du eher dazu angehalten, lieber mit Ohropax zu schlafen, als das Baby zum Schweigen zu bringen.

Gleichwohl müssen die Eltern versuchen, die Kinder zu einem ruhigeren Verhalten zu bewegen. Eine Ermahnung und ein Hinweis an die Kinder ist durch die Eltern also einforderbar.

Haustiere

Ähnliches gilt auch bei Haustieren. Sind Haustiere in der Hausordnung erlaubt, sind hier gelegentliche Geräusche auch während der Ruhezeiten möglich. Ein Hund könnte nachts kurz bellen oder die Katze laut fauchen. Dies müssen die Mieter ebenfalls hinnehmen.

Anders sieht es aus, wenn das Hundegebell fast rund um die Uhr wahrnehmbar ist. Dann muss der Besitzer für Ruhe sorgen[2] und in letzter Konsequenz könnte ein Umzug des Hundes angeordnet werden.

Trittschall

Besonders ärgerlich ist es, wenn Du die Schritte des Nachbarn hörst. Je nach Bauweise des Hauses sind diese mitunter deutlich wahrnehmbar. Zu jeder Tages- und Nachtzeit könntest Du dann hören, wenn sich der Nachbar über Dir in seiner Wohnung bewegt.

Hierzu sind die Vorschriften zum Schallschutz bindend. Sind die Schritte wesentlich lauter und störend, ist der Vermieter dazu angehalten, für Abhilfe zu sorgen. So muss er möglicherweise den Boden austauschen oder auf andere Weise eine ruhigere Umgebung schaffen.

Staubsaugen & Gartenarbeit

Für einen überschaubaren Zeitraum sind Geräusche über 40 Dezibel außerhalb der Ruhezeiten erlaubt. Dies trifft zum Beispiel auf das Staubsaugen oder das Rasenmähen zu. Bei diesen Arbeiten sind Geräusche von mehr als 40 Dezibel kaum vermeidbar. Da diese Tätigkeiten aber als notwendig gelten, sind diese außerhalb der Ruhezeiten erlaubt und müssen hingenommen werden.

Renovierungsarbeiten

Sind die Nachbarn gerade neu eingezogen, könnten diese die Wohnung nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Dazu gehören geräuschvolle Arbeiten, wie das Möbelrücken der Nachbarn oder Bohren zur späten Stunde.

Im Rahmen eines Umzugs am Sonntag sind ausnahmsweise höhere Lautstärken zu dulden. Der Nachbar könnte Löcher bohren oder andere handwerkliche Tätigkeiten ausführen, die vorübergehend lauter sind.

Hierbei ist allerdings auf die Nachbarn und die Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. Wer am Sonntag noch schnell ein Loch bohren möchte, sollte dies mit dem Nachbarn abklären. Andernfalls hat dies bis zum nächsten Werktag zu warten.

Duschen

Wer im Schichtbetrieb arbeitet oder gerne abends unterwegs ist, wird das Duschen auf die Abend- oder Nachtstunden legen. Dies könnte mitunter in die Ruhezeiten fallen.

Bauliche Mängel
Bauliche Mängel

Ist das Haus so hellhörig, dass selbst das Duschen eine enorme Lärmbelästigung darstellt, muss der Vermieter die Mängel beseitigen. Der Mieter sollte in seiner Wohnung jederzeit duschen können, ohne dass dies die Nachbarn aufschreckt.

In einem hellhörigen Haus könnte der Lärm über die Rohre in die Wohnungen getragen werden. Das Wasser gibt laute Geräusche von sich und stört möglicherweise den Schlaf.

Mieter müssen allerdings nicht auf das Duschen verzichten. Aus Rücksicht bietet es sich an, etwas kürzer zu duschen und sich dabei ruhig zu verhalten. Ist das Wasser jedoch so laut, dass dadurch der Schlaf gestört wird, muss das Bad auf bauliche Mängel geprüft werden. Der Vermieter ist dann dafür verantwortlich, die Hellhörigkeit zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, könnte eine Mietminderung in Betracht kommen.

Feierlichkeiten

Zu besonderen Anlässen sind Familie und Freunde in der Wohnung willkommen und es könnte auch spätabends noch lauter zugehen. Doch der Geburtstag oder die Hochzeit der Nachbarn sind kein Freifahrtschein für laute Musik und eine ausgiebige Party.

Die Mieter müssen sich weiterhin an die Ruhezeiten halten. Es bietet sich an, vorab einen Aushang anzufertigen und die Nachbarn auf die Feier hinzuweisen. Doch dies ist keine Einladung, sich über die gesetzlichen Ruhezeiten hinwegzusetzen.

Gegen die Lärmbelästigung durch Nachbarn wehren

Du weißt nun, welche Regelungen gelten und welche Lärmbelästigung Du tolerieren musst. Für ein friedliches Miteinander ist es angebracht, nicht bei jeder Überschreitung der gesetzlichen Vorschriften direkt die Polizei zu rufen. Du magst zwar im Recht sein, doch steht auch der Frieden mit den Nachbarn im Vordergrund. Schließlich möchtest Du nur möglichst ohne Stress in Deiner Wohnung leben.

Die folgenden Möglichkeiten stehen Dir offen, um Dich gegen die Lärmbelästigung zu wehren. Halte hierbei immer die Verhältnismäßigkeit im Auge.

Das Gespräch mit dem Nachbarn suchen

Es mag naheliegend sein, doch häufig wird das Gespräch gemieden und lieber die nächste Eskalationsstufe gewählt. Doch zunächst solltest Du Deinen Nachbarn darüber aufklären, dass Du den Lärm als zu intensiv empfindest. Der persönliche Kontakt mag unangenehm sein, doch es sollte der erste Schritt sein, um den Frieden im Haus zu bewahren.

Häufig ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, wie der Lärm in den angrenzenden Wohnungen ankommt. In hellhörigen Häusern[3] mag es überraschen, dass das eigentlich moderat eingestellte Radio beim Nachbarn noch gut hörbar ist.

Zeigt sich der Nachbar einsichtig, hast Du das Problem auf zivilisierte Art und Weise gelöst. Darauf lässt sich aufbauen und der Nachbarschaftsfrieden wurde gewahrt.

Vermieter kontaktieren

Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig und ändert seine Verhaltensweise nicht, musst Du jedoch die Probleme an anderer Stelle adressieren.

Da die Lärmbelästigung durch Nachbarn höchst individuell wahrgenommen wird, solltest Du ein Lärmtagebuch führen. Darin hältst Du fest, zu welchen Zeiten der Nachbar besonders laut war und durch welche Tätigkeiten die Ruhestörung hervorgerufen wurde. Hierfür kannst Du auch mit dem Smartphone ein Video aufzeichnen, welches die Lärmbelästigung nachvollziehbar darstellt.

Lärmbelästigung dokumentieren
Lärmstörungen dokumentieren

Halte in einem Lärmtagebuch fest, wann die Störungen auftreten. Dadurch lässt sich leichter nachvollziehen, wie stark die Einschränkungen ausfallen.

Wende Dich mit dieser Dokumentation an Deinen Vermieter und teile Ihm mit, dass die Lärmbelästigung für Dich nicht mehr hinnehmbar ist. Setze eine Frist, bis zu welcher die Ruhestörungen aufhören sollen.

Der Vermieter ist nun in der Pflicht, dieser Aufforderung nachzukommen. Er wird sich in einem ersten Gespräch an den Mieter wenden. Tritt das Fehlverhalten weiterhin auf, sind eine Abmahnung sowie die Kündigung die Mittel, um den lauten Mieter aus dem Haus zu entfernen.

Mietminderung

Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig und der Vermieter untätig, mag dies für Dich frustrierend sein. Du hast es als Mieter zunächst im Guten versucht, doch die Kommunikation ist gescheitert. Um den Vermieter zur Handlung zu bewegen, könnte jetzt eine Mietminderung angebracht[4] sein.

Grundlage ist hierfür der §536 BGB[5]. Dort ist beschrieben, dass die Lärmbelästigung einen Mangel darstellt. Die Nutzung der Wohnung ist eingeschränkt, sodass eine Minderung der Miete zulässig ist.

Gesetz bei Lärmbelästigung
§536 BGB

[…]Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.[…]

Für die genaue Vorgehensweise der Durchsetzung der Mietminderung wendest Du Dich am besten an den Mieterbund. Dort erhältst Du eine professionelle Unterstützung. Einfach eigenmächtig die Miete zu kürzen ist keine gute Idee, da Du dadurch in Zahlungsverzug geraten könntest.

Bei einer dauerhaften Belästigung durch die Nachbarn ist eine Minderung von bis zu 50% gerechtfertigt. Lasse Dich hierzu professionell beraten, um keine Fehler zu begehen.

Polizei rufen

Tritt eine akute Lärmbelästigung auf, weil der Nachbar eine laute Feier veranstaltet, ist auch das Rufen der Polizei eine mögliche Maßnahme. Lässt Dich der Lärm kaum schlafen, dann rufe die Polizei, um beim Nachbarn für Ruhe zu sorgen. Die Polizei wird beim ersten Verstoß einen klare Ansprache halten, damit der Nachbar sich leiser verhält. Tritt die Lärmbelästigung weiterhin auf, sind eine Beschlagnahmung der Musikanlage sowie das Auflösen der Feier möglich.

Siehe das Einschalten der Polizei als letztes Mittel an und suche zunächst das persönliche Gespräch. Mit dem Einbeziehen der Polizei lässt sich der Frieden im Haus kaum mehr wahren und die Stimmung könnte kippen.

Anwaltliche Unterstützung

Haben die bisherigen Mittel nichts gebracht, dann wende Dich an einen Anwalt oder eine andere Beratungsstelle. Diese könnten Dir weitere Tipps geben, wie Du mit der Lärmbelästigung durch den Nachbarn umgehst.

Sei Dir jedoch bewusst, dass neben der Mietminderung kaum mehr rechtliche Schritte möglich sind. Hält der Lärm weiterhin an und stört Dich im Alltag, dann ziehe einen Wechsel des Wohnorts in Betracht. Für Deinen eigenen Seelenfrieden ist dies wesentlich vorteilhafter als weiterhin unter dem Lärm zu leiden. Die ständige Belästigung wirkt sich langfristig auf Deine Gesundheit aus und daher scheint es gesünder, den lauten Nachbarn aus dem Weg zu gehen.

Die Lärmbelästigung der Nachbarn

In einem Mehrfamilienhaus sollten die üblichen Verhaltensregeln eingehalten werden, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen. Dazu gehört, dass die eigene Lautstärke auf ein Maß zu reduzieren ist, sodass sich die Nachbarn davon nicht gestört fühlen. Auf der anderen Seite steht allerdings auch das Verlangen nach der freien Entfaltung in der Wohnung. Zudem lassen sich bestimmte Tätigkeiten kaum vermeiden.

Mal für kurze Zeit den Staubsauger oder die laufende Waschmaschine zu hören, stellt noch keine Ruhestörung dar. Dies sind normale Tätigkeiten, die innerhalb der Wohnung erlaubt sind.

Anders sieht es jedoch aus, wenn über einen längeren Zeitraum eine Lärmbelästigung vorliegt, welche vermeidbar wäre. Hierzu zählen in erster Linie der laute Fernseher, die Musik oder hitzige Gespräche. Die Mieter sind angehalten, dass tagsüber die eigenen Aktivitäten in der Nachbarwohnung nicht lauter als 40 Dezibel wahrgenommen werden. Während der Nachtruhe und an Sonn- und Feiertagen gilt sogar eine Grenze von 30 Dezibel.

Davon ausgenommen sind hingegen Aktivitäten, die sich kaum vermeiden lassen. Baby- oder Kindergeschrei müssen Mieter hinnehmen, insofern Eltern versuchen, die Lautstärke zu verhindern und sich um das Kind kümmern. Ebenso könnten der laute Trittschall oder die Geräusche beim Duschen nicht in der Verantwortung des Mieters liegen. Dann ist der Vermieter in der Pflicht, die baulichen Mängel zu beseitigen.

Nimmst Du die Geräusche wahr, dann wende Dich zunächst an Deinen Nachbarn und weise diesen darauf hin. Damit lässt sich in den meisten Fällen wieder eine ruhigere Atmosphäre schaffen.

Hat dies jedoch nicht zum Erfolg geführt, dann kontaktiere Deinen Vermieter. Dieser ist dann in der Pflicht, gegen die Lärmbelästigungen vorzugehen. Fertige ein Lärmprotokoll an und führe eine Mietminderung durch, wenn die Belästigung nicht zurückgeht.

Somit weißt Du nun, welche Geräuschkulisse Du akzeptieren musst und wo die Grenzen liegen. Zeigen sich keinerlei Verbesserungen, dann suche eine ruhigere Wohnung, um nicht mehr dem Stress und Streit ausgesetzt zu sein.

Häufige Fragen

Gewisser Lärm lässt sich nicht vermeiden. Dazu gehört das Baby- und Kindergeschrei sowie das gelegentliche Hundegebell. Auch das Rasenmähen oder Bohren sind während des Tages erlaubt.

Grundsätzlich gilt, dass der Nachbar jede vermeidbare Lärmbelästigung reduzieren muss. Dies gilt etwa für das Fernsehen oder Musik hören. Bei anderen Aktivitäten, wie dem Staubsaugen oder dem Waschen der Wäsche, lassen sich lautere Geräusche aber kaum vermeiden.

Während des Tages gilt eine Belastungsgrenze von 40 Dezibel, die beim Nachbarn in der Wohnung ankommen dürfen. Die Nachtruhe geht gewöhnlich von 22 bis 06 Uhr. In diesem Zeitraum gilt die Zimmerlautstärke und die Grenze liegt bei nunmehr 30 Dezibel.

Ist Dein Nachbar zu laut, dann suche zunächst das persönliche Gespräch. Zeigt sich keine Veränderung, dann dokumentiere die Ruhestörungen und wende Dich an den Vermieter. Letztlich könnte eine Mietminderung und das Rufen der Polizei dazu führen, dass endlich die Ruhezeiten eingehalten werden.

Gegen Deinen Nachbarn kannst Du eine Anzeige wegen der Ruhestörung aufgeben. Dann droht ein Bußgeld, welches den Nachbarn zur Einsicht bewegen sollte, dass es wesentlich zu laut ist.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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