Auf einen Blick

  • Grundsätzlich sind die Ruhezeiten beim Staubsaugen zu berücksichtigen
  • Sind die Wohnung besonders hellhörig oder das Gerät lauter, ist in der Nacht vom Staubsaugen abzusehen
  • Bei Verstoß der Ruhezeiten drohen eine Abmahnung sowie eine Kündigung der Wohnung

Inhaltsverzeichnis


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Während der Woche hast Du kaum Zeit und bist hauptsächlich mit der Arbeit beschäftigt. Erst am Wochenende bleibt Dir die Möglichkeit, mal wieder gründlich die Wohnung zu putzen. Doch bis Du zum Staubsaugen kommst, ist es schon spätabends und Dich überkommt ein schlechtes Gewissen dabei.

Ist es erlaubt auch sonntags zu staubsaugen oder störst Du damit die Ruhe Deiner Nachbarn? Erfahre, zu welchen Zeiten das Staubsaugen erlaubt ist und wie der Frieden im Haus darunter nicht leidet.

Zu welchen Zeiten darf man staubsaugen?

Das Staubsaugen gilt als gewöhnliche Tätigkeit des Haushaltes. Dennoch darfst Du dabei nicht einfach die gängigen Grenzen des Lärms überschreiten. Du musst auch beim Staubsaugen darauf achten, dass dies zu Zeiten erfolgt, die für die Nachbarn erträglicher erscheinen.

Staubsaugen während der Ruhezeiten

Plötzlich nachts vom Staubsauger des Nachbarn geweckt zu werden, möchte wahrscheinlich kein Mieter. Damit dies nicht passiert, haben die Gemeinden Ruhezeiten[1]https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/ruhezeiten-als-mieter-wann-mittags-und-nachtruhe-sind-welche-strafen-bei-verstoessen-drohen-PIT5QU5FJNE3JAP5T4JX2QVXKQ.html vorgeschrieben. In denen ist die Lautstärke so zu reduzieren, dass diese nicht beim Nachbarn ankommt. Die Ruhezeiten werden von jedem Ort individuell festgelegt, weshalb Du Dich dort über die vorherrschenden Regelungen informieren musst. Im Allgemeinen gelten die nachstehenden Ruhezeiten.

  • Mittagsruhe: von 13 bis 15 Uhr
  • Nachtruhe: von 22 bis 06 Uhr
  • Sonntags- und Feiertag: Ganztägig

Abweichen von den Regelungen des Ortes, könnte die Hausordnung noch strengere Zeiten vorsehen. Dies könnte bedeuten, dass die Nachtruhe früher beginnt und damit mehr Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen ist.

Dann gilt das Staubsaugen als Ruhestörung

Unter den Ruhezeiten sind keine Tätigkeiten gefasst, sondern es geht konkret um die Lärmbelästigung. Wichtig ist hierbei, in welcher Lautstärke das Staubsaugen den Nachbarn erreicht.

Die Grenzen des Geräuschpegels liegen nachts bei rund 30dB und tagsüber bei 40dB. Damit darfst Du außerhalb der Ruhezeiten lauter sein und musst Dich nicht so extrem in Deiner Wohnung einschränken.

Lauter Staubsauger
Überschreitung der Lärmgrenzwerte

Das Staubsaugen ist grundsätzlich zu allen Zeiten erlaubt. Wichtig ist hierbei das Einhalten der Lärmgrenzwerte. Je nach ausgewähltem Staubsauger und den baulichen Gegebenheiten könnte das Staubsaugen die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Damit ist es auch am Sonntag oder zu den Ruhezeiten erlaubt zu staubsaugen.

Wann eine Ruhestörung vorliegt, kommt jedoch auf den Einzelfall an. Denn entscheidend sind etwa das Modell des Staubsaugers sowie die baulichen Gegebenheiten. Ist das Haus besonders hellhörig, musst Du mit der Haushaltstätigkeit vorsichtiger sein und genauer darauf achten, die Ruhezeiten nicht zu verletzen.

Sonntags gilt die Zimmerlautstärke als Richtwert dafür, welche Geräusche beim Nachbarn ankommen dürfen. Benutzt Du einen besonders lauten Staubsauger und ist das Haus hellhörig, könnte das Staubsaugen am Sonntag verboten sein. Dann liegt eine Lärmbelastung vor, die über das gewöhnliche Maß hinausgeht.

Verwendest Du jedoch einen gewöhnlichen Staubsauger und versuchst die weiteren Geräusche zu minimieren, ist es auch am Sonntag erlaubt. Dann wird die Zimmerlautstärke nicht überschritten und minimale Geräusche beim Nachbarn lösen noch keine Ruhestörung aus. Sei allerdings vorsichtiger, wenn Du über einen Holzboden fährst und dadurch weiteren Lärm produzierst. Verhalte Dich möglichst ruhig, um den Hausfrieden nicht zu beeinträchtigen.

Ist das Staubsaugen am Sonntag erlaubt?

Das Staubsaugen ist sonntags erlaubt, insofern es sich um kein besonders lautes Modell handelt. Verwendest Du einen moderat lauten Staubsauger, sind zwar Geräusche beim Nachbarn wahrnehmbar, doch diese gehen nicht über die Grenze des zulässigen Schallpegels hinaus. Somit darfst Du grundsätzlich auch am Sonntag den Staubsauger benutzen.

Vorsicht ist nur geboten, wenn Du ein besonders lautes Modell verwendest. Übersteigt die Lärmbelastung deutlich die Zimmerlautstärke, solltest Du mit dem Staubsaugen lieber bis zum Wochentag warten oder ein anderes Modell kaufen. Mittlerweile gibt es einige Ausführungen, die auch ohne laute Geräusche eine enorme Saugkraft entwickeln und Dich beim Putzen der Wohnung unterstützen.

Was passiert, wenn der Staubsauger zu laut ist?

Verwendest Du einen deutlich wahrnehmbaren Staubsauger und hältst Dich nicht an die Ruhezeiten, ist dies für die anderen Mieter ärgerlich. Diese können sich am Sonntag kaum erholen und nehmen den Lärm als Belastung wahr.

Nimmst Du nicht genügend Rücksicht und liegt eine Ruhestörung vor, kann dies zu einer Abmahnung seitens des Vermieters führen. Dieser sieht sich dann gezwungen, auf die Beschwerden der anderen Mieter zu reagieren. Höflicher wäre es zwar, wenn die Nachbarn Dich direkt auf den zu lauten Staubsauger hinweisen, doch teilweise gehen diese lieber direkt zum Vermieter, um sich dort zu beschweren.

Abmahnung durch Vermieter
Konsequenzen durch den Vermieter

Ist Dein Staubsauger zu laut und der Lärm ist für den Nachbarn deutlich wahrnehmbar, musst Du das Saugen zu den Ruhezeiten unterlassen. Hältst Du Dich nicht daran und tritt eine Lärmbelästigung auf, droht zunächst eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall ist eine Kündigung des Mietvertrages möglich.

Die Abmahnung solltest Du als deutlichen Hinweis verstanden haben, um das Staubsaugen während der Ruhezeiten zu unterlassen. Setzt Du die Tätigkeit jedoch fort und kommt es wiederholt zu den Ruhestörungen, ist auch eine Kündigung des Mietvertrages möglich.

Der Vermieter möchte auf diese Weise den Hausfrieden wahren und Ihm bleibt nichts anderes übrig, als Dich aus dem Haus zu entfernen. Zuvor könnten die Nachbarn noch einen Unterlassungsanspruch erwirken, in welchem aufgeführt ist, dass das Staubsaugen während der Ruhezeiten zu unterlassen sei.

Verstößt Du mit dem Staubsaugen gegen die Ruhezeiten, erhältst Du zunächst eine Abmahnung, wenn der Lärm in die Nachbarwohnung drängt und dieser sich beschwert. Erst im Wiederholungsfall ist eine Kündigung des Mietvertrages möglich.

Die gewöhnlichen Zeiten zum Staubsaugen

Es lässt sich nicht immer einrichten, den Hausputz außerhalb der Ruhezeiten zu absolvieren. Dir bleibt nur der Sonntag, um dort mit dem Staubsaugen wieder die Wohnung in einen sauberen Zustand zu versetzen.

Doch sonntags und während der Nacht gelten die Ruhezeiten. Dort darfst Du keinen Lärm verursachen und musst die Zimmerlautstärke einhalten. Dies gilt auch für das Staubsaugen sowie die Arbeit mit anderen Haushaltsgeräten.

Ob Du am Sonntag staubsaugen darfst, hängt wesentlich vom verwendeten Modell und der Hellhörigkeit des Hauses ab. Gehört Dein Staubsauger zu den leiseren Ausführungen und sind die Wände dick genug, spricht nichts gegen das Staubsaugen am Sonntag.

Ist das Haus hingegen hellhörig, solltest Du das Staubsaugen lieber außerhalb der Ruhezeiten durchführen. Andernfalls droht eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung des Mietvertrages. Anders als etwa Kindergeschrei, ist das Staubsaugen vermeidbar und damit ist die Ruhezeit zu beachten.

Häufige Fragen

Die Ruhezeiten beginnen in der Regel ab 21 oder 22 Uhr. Erst danach sind Mieter dazu angehalten, die Zimmerlautstärke einzuhalten. Nach 20 Uhr ist das Staubsaugen somit erlaubt und stellt noch keine Verletzung der Ruhezeit dar. Achte allerdings auf die Hausordnung, ob diese strengere Ruhezeiten oder andere Regelungen vorsieht.

Das Staubsaugen gilt dann als Ruhestörung, wenn das verwendete Modell besonders laut ist und der Lärm während der Ruhezeiten stattfindet. Dies gilt zum Beispiel auch für den Sonntag, weshalb dort beim Staubsaugen Vorsicht geboten ist. Mit einem lauten Modell könnte das sonntägliche Staubsaugen eine Ruhestörung darstellen.