Auf einen Blick

  • Das Hausgeld besteht zur Deckung der laufenden Kosten der Immobilie
  • Die Höhe des Hausgeldes wird im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung abgesegnet
  • Nur Teile des Hausgeldes sind auf die Mieter umlegbar

Als Eigentümer einer Wohnung musst Du ein Hausgeld abführen, welches zur Deckung der gemeinschaftlichen Kosten herangezogen wird. Damit sind etwa die Reinigung sowie Instandhaltung des Gebäudes bezahlt.

Als Vermieter wäre es günstig, wenn Du das Hausgeld auf die Mieter umlegst. Diese würden sich dann im Rahmen der Mietzahlungen daran beteiligen, sodass die Aufwendungen für Dich wegfallen.

Doch welche Regelungen bestehen bezüglich des Hausgeldes und darfst Du diese Zahllast auf Deine Mieter übertragen? Diese gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf die Umlegung des Hausgeldes.

Umlagefähig

  • Beleuchtung
  • Gartenpflege
  • Gebäudereinigung
  • Hausmeister
  • Wasserversorgung
  • Straßenreinigung
  • Müllentsorgung
  • Sonstige Betriebskosten

Nicht umlagefähig

  • Laufende Instandhaltung
  • Instandhaltungsrücklage
  • Bauliche Veränderungen
  • Verwaltung der WEG
  • Sämtliche Eigentümerbeiträge

Umlagefähige Kostenpunkte

Das Hausgeld ist vom Eigentümer der Wohnung abzuführen. Dieses zählt als Aufwand, welches gewinnmindernd wirkt. Doch noch günstiger wäre es, die Kosten direkt auf die Mieter umzulegen. Dann würden diese für die Zahlungen aufkommen und den Vermieter entlasten.

Betriebskosten
Betriebskosten sind umlegbar

Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Kostenpunkten zusammen. Jene, die als Betriebskosten gelten, dürfen auf Mieter umgelegt werden. Nicht übertragbar sind Aufwendungen, die die Verwaltung oder Instandhaltung der Wohnung betreffen.

Erlaubt ist die Umlage des Hausgeldes, wenn es sich dabei um Betriebskosten handelt. Diese sind in den §§ 556 f. BGB[1]https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556f.html, §§ 1f. BetrKV[2]https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html festgehalten. Diese Kosten dürfen über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Er führt entsprechend eine Vorauszahlung ab und jährlich erfolgt die Abrechnung der tatsächlichen Kosten. Je nach Verlauf des Jahres sind Rückzahlungen oder Nachzahlungen der Nebenkosten möglich.

Zu den umlagefähigen Betriebskosten des Hausgeldes zählen u.a.:

  • Beleuchtung
  • Gartenpflege
  • Gebäudereinigung
  • Hausmeister
  • Wasserversorgung
  • Straßenreinigung
  • Müllentsorgung
  • Sonstige Betriebskosten

Auch die Grundsteuer dürfen Vermieter auf die Mieter umlegen. Somit fallen einige Kostenpunkte weg, was sich positiv auf den Gewinn auswirkt.

Nicht umlagefähige Kosten

Mietern ist jedoch zur Vorsicht zu raten. Denn häufig versuchen Vermieter möglichst viele Positionen umzulegen. Doch teilweise handelt es sich dabei um nicht umlagefähige Kosten, welche vom Vermieter zu tragen sind. Darunter sind folgende Kostenpunkte enthalten:

  • Laufende Instandhaltung
  • Instandhaltungsrücklage
  • Bauliche Veränderungen
  • Verwaltung der WEG
  • Sämtliche Eigentümerbeiträge

Grob lässt sich sagen, dass sämtliche Kosten, die der Verwaltung oder Instandhaltung zugeordnet sind, nicht auf die Mieter umlegbar sind. Diese sind zwingend vom Vermieter zu tragen. Dementsprechend lohnt es sich für Mieter, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen. Teilweise finden sich dort nicht umlagefähige Positionen wider, sodass Sie eine Rückzahlung der zu viel geleisteten Beiträge erhalten.

Voraussetzungen für die Umlagefähigkeit

Die Umlage des Hausgeldes ist für Vermieter ein günstiges Mittel, den eigenen Aufwand zu senken. Vom Gesetz ist dieses Vorhaben abgedeckt und zulässig. Damit die Umlage legal erfolgt, muss dies im Mietvertrag vereinbart sein.

Vereinbarung Mietvertrag
Vereinbarung im Mietvertrag

Umlagefähige Kosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen. Dies muss jedoch im Mietvertrag festgehalten sein. Hierfür reicht eine einfache Klausel, welche die Umlage erwähnt.

Im Mietvertrag muss festgehalten sein, welche Positionen vom Mieter zu tragen sind. Dort ist genau aufgeschlüsselt, welche Anteile auf den Mieter entfallen. Versucht der Vermieter später weitere Kostenpunkte zu übertragen, ist dies nicht zulässig.

Mieter sollten daher nicht nur prüfen, ob eine Umlage der Kostenpunkte vom Gesetz gedeckt ist, sondern ob dies auch im Mietvertrag erwähnt wird. Ist dies nicht der Fall, lohnt sich eine genauere Prüfung eines Anwalts oder des Mieterschutzbundes. Diese können eine fachliche Einschätzung geben, ob die Nebenkostenabrechnung Fehler enthält und zu hohe Zahlungen geleistet wurden.

Funktion des Hausgeldes

Als Wohnungseigentümer sind mit dem Objekt verschiedene Kosten verbunden. Darunter fällt nicht nur die Finanzierung, sondern es soll auch sichergestellt sein, dass der Zustand der Wohnung gewahrt bleibt. Denn Mieter würden kaum in einer verfallenen Wohnung einziehen, sondern wünschen sich ein attraktives Umfeld.

Daher sind regelmäßige Investitionen in die Eigentumswohnung erforderlich. Damit werden Reparaturen bezahlt sowie die Pflege übernommen. Da es einen zu großen Aufwand darstellen würde, jede einzelne Rechnung auf die Eigentümer umzulegen, geschieht die Deckung mithilfe des Hausgeldes.

Pflege der Immobilien
Pflege der Immobilie

Das Hausgeld dient dazu, die Gemeinschaftsflächen zu betreiben und diese zu pflegen. Dazu gehören unter anderem die Vergütung des Hausmeisters sowie die Kosten für die Beauftragung eines Reinigungsunternehmens. Nicht enthalten sind dabei jedoch die Kosten für die Instandhaltung oder Sanierung der Wohnung. Hierfür müssen die Eigentümer separate Rückstellungen bilden.

Hierbei handelt es sich um einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft[3]https://www.immoverkauf24.de/services/vermietung/vermietung-a-z/eigentuemergemeinschaft/ festgelegten Betrag, welcher die Kostenpunkte abdeckt, die für das Gemeinschaftseigentum anfallen. Sollte also der Fahrstuhl ausfallen, wird damit die Reparatur bezahlt und auch die Vergütung des Hausmeisters ist über das Hausgeld gedeckt.

Das Hausgeld ist monatlich als Vorauszahlung zu leisten. Im Rahmen der Eigentümerversammlung wird die Höhe des Hausgeldes bestimmt. Besteht ein Defizit oder sammeln sich hohe Rücklagen an, ist eine Anpassung der Vorauszahlungen möglich. So soll sichergestellt sein, dass die allgemeinen Kosten von den Eigentümern gemeinschaftlich getragen werden.

Nicht unter das Hausgeld fallen jedoch die Instandhaltung oder Sanierungskosten der eigenen Wohnung. Hierfür müssen Eigentümer selbstständig ausreichende Rücklagen bilden, um die anfallenden Kosten zu begleichen.

Höhe des Hausgeldes

Als Eigentümer einer Wohnung bist Du an einer möglichst hohen Rendite interessiert. Die Immobilie dient als Kapitalanlage und zur Altersvorsorge. Die Höhe des Hausgeldes besitzt einen wesentlichen Einfluss auf Deinen Gewinn.

Hausgeld Höhe

Hausgeld berechnen

Erwartetes Hausgeld

Euro

Wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen ausfallen, wird von der Hausverwaltung festgelegt. Diese erstellt einen Wirtschaftsplan, in welchem sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufgeführt sind. Dadurch soll ein genauer Überblick über die Zahlungsströme bestehen.

In Abhängigkeit der Ausgaben und der Anzahl der Wohnungseigentümer, setzt sich das Hausgeld zusammen. Hierbei wird meist eine Aufschlüsselung nach Anteil der Wohnfläche vorgenommen. Ein Wohnungseigentümer, welcher ein größeres Objekt im Haus besitzt, bezahlt daher etwas mehr Hausgeld als ein Eigentümer einer kleineren Wohnung.

Separat vom Hausgeld sind häufig die Instandhaltungsrücklagen zu betrachten. Diese betreffen das Gebäude und aus diesem Topf werden Reparaturen und Sanierungen bezahlt. Ist eine Erneuerung des Dachs erforderlich, ist dies nicht vom Hausgeld zu bezahlen, sondern von der Instandhaltungsrücklage. Deren Höhe ist wesentlich abhängig vom Zustand des Gebäudes und den bisher durchgeführten Modernisierungsarbeiten. Je größer der Rückstand, desto höher fallen die Investitionen aus. Sollten die Maßnahmen nicht von der Rücklage gedeckt sein, bietet sich die Aufnahme eines Sanierungskredits an.

Sind Eigentümer mit der Höhe des Hausgeldes unzufrieden, muss dies bei der Eigentümerversammlung zum Ausdruck kommen. Mit einem Antrag darf der Eigentümer der Kalkulation der Hausverwaltung widersprechen und einen Gegenvorschlag einreichen. In der Folge ist eine Abstimmung notwendig, um eine Entscheidung herbeizuführen.

Kosten vom Hausgeld auf Mieter umlegen

Das Hausgeld dient dazu, die laufenden Kosten von Eigentumswohnungen zu decken. Damit werden Rechnungen beglichen, die den Zustand des Gemeinschaftseigentums bewahren sowie eine hohe Wohnqualität sicherstellen.

Hierzu erstellt der Hausverwalter einen Wirtschaftsplan, welcher sämtliche Ausgaben enthält. Einige darin aufgeführte Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Dies betrifft im Wesentlichen die Betriebskosten. Die genauen Regelungen sind der Betriebskostenverordnung zu entnehmen.

Zudem muss die Umlage im Mietvertrag beschrieben sein. Erst dann sind diese Kosten legal im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter übertragbar. In der Praxis ergeben sich dadurch Einsparungen von bis zu einem Drittel des Hausgeldes.

Häufige Fragen

Das Hausgeld ist in der Regel eine Verpflichtung des Vermieters, wobei bestimmte Bestandteile davon auf den Mieter als Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Dies sind Kosten, die regelmäßig anfallen, wie etwa die Ausgaben für Heizung, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Gartenpflege.

Obwohl das Hausgeld vom Vermieter bezahlt wird, kann ein Teil davon auf den Mieter umgelegt werden. Dies geschieht in Form von Nebenkosten, die in der Regel monatlich zusammen mit der Miete gezahlt werden.

Hausgeld und Nebenkosten sind nicht dasselbe, obwohl sie oft verwechselt werden. Während das Hausgeld eine Zahlung ist, die der Eigentümer eines Gebäudes leistet, beziehen sich die Nebenkosten auf die Kosten für Dienstleistungen und Versorgungsleistungen, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Die Umlage des Hausgeldes auf den Mieter erfolgt über die Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter muss dabei transparent darlegen, welche Kosten umgelegt werden und wie diese berechnet wurden. Die Höhe der Umlage richtet sich nach dem individuellen Mietvertrag und der tatsächlichen Nutzung durch den Mieter.