Auf einen Blick

  • In welcher Form die Kaution zu leisten ist, dürfen Mieter und Vermieter frei vereinbaren
  • Die Zahlung der Kaution in bar ist zulässig
  • Als Mieter ist es wichtig, eine Quittung für die Zahlung zu erhalten, damit ein Nachweis besteht

Im Mietvertrag ist für gewöhnlich eine Klausel enthalten, welche vorschreibt, dass eine Kaution zu hinterlegen ist. Diese beträgt üblicherweise drei Monatsmieten und ist mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu erbringen.

Treten während der Mietdauer Schadensfälle ein, dient die Kaution als Ersatz der Schadenssumme. Sie schützt den Vermieter davor, dass Er auf den Kosten sitzenbleibt.

Die Form der Sicherheitsleistung ist individuell vereinbar. Meist wird eine Barkaution verlangt. Doch was bedeutet genau eine Barkaution und sind alternative Sicherheitsleistungen möglich?

Kautionsversicherung prüfen

Möchtest Du jeglichen Problemen bei der Kaution aus dem Weg gehen, dann entscheide Dich für die Kautionsversicherung.

Kautionsversicherung

Kaution Eckdaten

2000Euro
0Euro10000Euro

Zu zahlende Rate

Euro
Schließe die Kautionsversicherung ab, um Dich abzusichern und von weiteren Vorteilen zu profitieren
Kautionsfrei Neu

Deutschlands sicherste Mietkaution
● Ab 3€ im Monat
● Jederzeit kündbar
● Keine versteckten Kosten
● gratis Umzugscheck vom Anwalt

Zum Anbieter
Tarifcheck

● Kautionskredit
● Kostenloser Kreditvergleich
● Keine komplizierte Anmeldung
● In 3 Minuten zum Kredit
● Schufaneutral

Zum Anbieter

Zweck der Kaution

Gesetzlich ist das Zahlen einer Kaution nicht vorgeschrieben. Eine entsprechende Klausel ist allerdings in den meisten Mietverträgen enthalten. Diese fordert den Mieter auf, eine zusätzliche Sicherheit zu erbringen. Sollten Schäden an der Mietwohnung auftreten, darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen und damit die Kosten ausgleichen.

Obwohl es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt, hat der Gesetzgeber einige Grenzen gesetzt, sodass die Konditionen der Kaution nicht frei festlegbar sind. So darf der Vermieter maximal drei Monatsmieten als Kaution verlangen. Dies reicht als Sicherheit aus und eine höhere Summe würde den Mieter unverhältnismäßig belasten. Denn die Kaution steht nicht mehr als liquides Mittel für das eigene Haushaltsbudget zur Verfügung, sondern wird verwahrt, ohne dass ein Zugriff darauf besteht.

Schäden mit Kaution decken
Absicherung im Schadensfall

Die Kaution dient dem Vermieter, um mögliche Schäden auszugleichen. Da der Vermieter keinen Zugang zur Wohnung besitzt, fallen die Mängel überwiegend erst beim Auszug auf. Die Kaution dient dann zur Deckung der Kosten, um die Schäden auszubessern.

Auch hinsichtlich der Zahlungsweise hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kaution nicht sofort zu erbringen ist. Sie darf vom Mieter in drei gleich großen Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate mit dem Einzug fällig ist. Bleibt diese Zahlung aus, darf der Vermieter die Übergabe der Schlüssel verweigern, sodass der Mieter keinen Zugang zur Wohnung erhält.

Diese Vorschriften finden sich im §551 BGB[1]https://www.buzer.de/551_BGB.htm, wo die Rahmenbedingungen festgelegt sind. Somit handelt es sich zwar um eine unterschriebene Klausel im Mietvertrag, aber der genauen Ausgestaltung sind Grenzen gesetzt.

Zahlung der Barkaution

Leistung der Barkaution

  • Art der Kaution darf in Absprache mit Vermieter individuell erfolgen
  • Barzahlung ist gesetzlich erlaubt
  • Das Gesetz gewährt eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von max. 3 Monaten
  • Üblich ist die Überweisung der Kaution

Im Mietvertrag wird die Sicherheitsleistung häufig als Barkaution bezeichnet. Damit könnte zunächst zu verstehen sein, dass ausschließlich die Barzahlung erwünscht ist.

Doch die persönliche Übergabe des Geldbetrages ist nicht mehr zeitgemäß. Sie geht mit einem zu hohen zeitlichen Aufwand und einer höheren Unsicherheit einher. So ist die Nachweisbarkeit schwerer und es könnte auf dem Weg der Übergabe verloren gehen.

Daher ist zur Begleichung der Mietsicherheit auch die Überweisung erlaubt. Diese erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen der Barkaution. Die Überweisung erfolgt an ein Mietkautionskonto, auf welches die Geldsumme sicher verwahrt bleibt.

Überweisung einwerfen
Sichere Überweisung

Zur Erbringung der Kaution ist Bargeld mit einigen Nachteilen verbunden. So ist der Aufwand relativ hoch und die Nachweisbarkeit schwer. Als sicherer gilt die Überweisung. Sie ist zuverlässig nachweisbar und per Online-Banking durchführbar.

Weder Vermieter noch Mieter dürfen auf die Mietkaution frei zugreifen. Sie dient lediglich zur Begleichung von Schäden und Mietausfällen. Das Geld ist zweckgebunden und steht nicht zur freien Verfügung.

Als Mieter darfst Du zwar nicht auf das Geld zugreifen, aber Du kannst einen Nachweis darüber verlangen, dass die Kaution, wie gewünscht, auf dem Konto liegt. Diesen Nachweis muss der Vermieter erbringen, sodass kein Zweifel über den Verbleib der geleisteten Mietkaution besteht.

Alternative Sicherheitsleistungen

Die Barkaution stellt die praktischste Option dar, um eine Sicherheit zu erbringen. Per Überweisung sendest Du genau den gewünschten Betrag an den Vermieter. Auf diese Weise besteht eine sichere Nachverfolgung und es gilt als übliche Praxis, die Kautionssumme zu überweisen.

Doch steht gerade nicht genügend Bargeld zur Verfügung, könnten Alternativen gefragt sein, um die Kautionssumme zu erbringen. Welche Optionen erfüllen ebenfalls den Wunsch nach einer Sicherheit für den Vermieter?

Kautionsversicherung

Ist das Geld gerade für die Kaution knapp und das Budget angespannt, könnte eine Kautionsversicherung die Lösung darstellen, um die geforderte Sicherheit zu erbringen. Hierbei wendet sich der Mieter an einen entsprechenden Finanzdienstleister. Banken oder Versicherungen bieten die Möglichkeiten an, gegen eine monatliche Gebühr, die Kautionssumme zu überweisen.

Es handelt sich streng genommen um ein zweckgebundenes Darlehen. Anstatt der Zinsen sind jedoch feste Gebühren fällig, die sich an der Höhe der Mietkaution orientieren.

Somit zählt dies zunächst zu den günstigeren Kautionsarten. Denn Du musst nicht die gesamte Summe überweisen, sondern der Versicherungsgeber übernimmt diese Aufgabe. Allerdings sind die Gebühren nicht zu unterschätzen, sodass insbesondere bei längeren Mietverhältnissen, diese die Kautionssumme übersteigen können.

Bürgschaft

Der Vermieter verfolgt mit der Leistung der Kaution das Ziel, sich vor Zahlungsausfällen oder Schadensfällen zu schützen. Sollten beim Auszug Mängel auftreten, die vom Mieter zu begleichen sind, dient die Kaution als Absicherung, um mögliche Kosten zu decken.

Anstatt der Barkaution könnte die Absicherung auch über eine Bürgschaft erfolgen. Zusätzlich zum Mieter verpflichten sich die Bürgen, für etwaige Schäden aufzukommen.

Eltern als Bürgen
Elternbürgschaft für junge Mieter

Bei der Bürgschaft haften weitere Personen für den Zustand der Wohnung, ohne selbst Mieter zu werden. Da dies mit einem hohen Risiko einhergeht, treten üblicherweise die eigenen Eltern als Bürgen auf. Diese müssen über eine einwandfreie Bonität verfügen, sodass der Vermieter im Schadensfall sich erfolgreich an den Bürgen wenden kann.

Wichtig ist hierbei die Prüfung der Bonität der Bürgen. Denn diese müssen über ein entsprechendes Vermögen verfügen, welches ausreichend hoch ist, den Schaden auszugleichen.

Daher ist die Bürgschaft mit einem höheren Risiko verbunden. Zur Anwendung kommt diese Form häufig bei jüngeren Mietern, deren Eltern als Bürgen auftreten[2]https://www.deurag.de/blog/elternburgschaft-fuer-mietvertrag/.

Sachleistungen

Der Begriff der Barkaution besagt, dass eine Geldzahlung erfolgen muss, um die Mietkaution zu erbringen. Erscheint dies nicht möglich, können sich Mieter und Vermieter auch auf Sachleistungen einigen.

Denkbar wäre etwa die Hinterlegung von Wertgegenständen. Schmuck bietet sich als wertstabile Einlage an und ist noch relativ kostengünstig aufzubewahren. Größere Einlagen hingegen gehen mit höheren Kosten einher. Ein Fahrzeug oder elektronische Geräte sind zudem mit einem Wertverlust verbunden, sodass sie als Sachleistung kaum infrage kommen.

Barkaution als Sicherheit für den Vermieter

Vermieter verlangen mit dem Beginn des Mietverhältnisses die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung. Diese dient als Ersatz, falls Schäden vom Mieter verursacht werden oder es zu Mietausfällen kommt.

Dabei ist häufig die Barkaution im Mietvertrag festgeschrieben. Anders, als es vermuten lässt, ist damit jedoch nicht das Überbringen von Geldscheinen gemeint. Die Barkaution bestimmt lediglich, dass eine Überweisung auf das Kautionskonto zu erfolgen hat. Bargeld ist aufgrund der verbundenen Unsicherheit und des höheren Aufwands nicht das erste Mittel, um den Kautionsbetrag zu erbringen. Am Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Barkaution zurückzahlen, insofern keine offenen Forderungen bestehen.

Alternativen zur Barkaution stellen die Mietkautionsversicherung sowie Sachleistungen dar. Diese erfüllen ebenfalls den Zweck, dass der Vermieter nicht auf den Schaden sitzen bleibt.

Häufige Fragen

Nein, Du solltest die Kaution nicht bar bezahlen. Es ist ratsam, die Kaution per Überweisung oder mittels eines Mietkautionskontos zu begleichen. Dadurch hast Du einen Nachweis über die Zahlung und es besteht keine Gefahr von Verlust oder Diebstahl des Bargeldes. Die bar bezahlte Kaution kann zudem zu Schwierigkeiten bei der Rückforderung führen, da es kompliziert sein kann, den Nachweis zu erbringen. Nutze daher sichere, elektronische Zahlungsmethoden für die Kaution.

Es gibt verschiedene Arten von Kautionen. Eine häufige Form ist die Barkaution, bei der Du dem Vermieter einen bestimmten Geldbetrag in bar übergibst. Eine alternative Option ist die Bürgschaft, bei der eine dritte Person, wie zum Beispiel ein Bürge oder eine Bürgschaftsbank, die Zahlungsverpflichtung übernimmt. Zudem gibt es das Mietkautionskonto, bei dem die Kaution auf einem separaten Konto angelegt wird. Jede Art von Kaution hat ihre Vor- und Nachteile, daher ist es wichtig, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Die Kaution wird in erster Linie zur Absicherung des Vermieters verwendet. Im Falle von Schäden oder offenen Forderungen kann der Vermieter die Kaution einbehalten, um diese Kosten zu decken. Es können auch offene Mietzahlungen oder Nebenkostenabrechnungen von der Kaution abgezogen werden. Die genaue Verwendung der Kaution hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen in Deinem Land ab. Es ist wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Du musst die Mietkaution in der Regel vor oder bei Vertragsbeginn bezahlen. Der genaue Zeitpunkt kann vertraglich festgelegt sein oder in Absprache mit dem Vermieter vereinbart werden. Es ist wichtig, dass Du die Zahlungsfrist einhältst, um keine Probleme bei der Wohnungsübergabe zu haben. Informiere Dich daher frühzeitig über die Zahlungsmodalitäten und kläre eventuelle Fragen mit dem Vermieter, um Unklarheiten zu vermeiden.