Auf einen Blick

  • Unterschiedliche Lebensgewohnheiten in einem Mietshaus können zu Lärmbelästigungen führen
  • Ein Gespräch mit dem Nachbarn ist der erste Schritt, um Lärmbelästigungen zu klären
  • Bei anhaltender Belästigung kann eine Mietminderung oder ein Klageweg erwogen werden
  • Bauliche Mängel, wie mangelnder Schallschutz, sind Sache des Vermieters

Die Lebensgewohnheiten der Bewohner eines Mietshauses können sich stark unterscheiden. Während manche Personen in der Früh zur Arbeit müssen und es bevorzugen am frühen Abend schlafen zu gehen, werden Nachteulen zu dieser Zeit erst so richtig munter.

Gehört Dein Nachbar zu der Sorte, die nachts besonders aktiv in der Wohnung ist, könnte dies mit einer Lärmbelästigung für Dich einhergehen. Die ständigen Schritte sind in Deinem Schlafzimmer laut zu hören und lassen kaum mehr einen Schlaf zu.

Was kannst Du gegen das wahrnehmbare Trampeln unternehmen, wenn der Nachbar Dir keine Ruhe lässt?

Entstehung des Lärms

Zunächst hilft es, zu verstehen, weshalb der Lärm eigentlich auftritt. Denn häufig ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, wie laut die eigenen Schritte sind. In Seiner eigenen Wohnung nimmt Er nämlich kaum die Laufgeräusche wahr.

Befindet sich Dein Schlafzimmer direkt unter den Räumen, in denen der Nachbar abends oder nachts umhergeht, ist dies besonders störend. Denn der Trittschall überträgt sich großflächig und ist für die unten liegende Wohnung wesentlich lauter.

Nachbar läuft in Wohnung
Hellhöriges Gebäude

Je nach Bauweise sind die Schritte gedämpft oder lauter zu hören. Ohne Trittschalldämmung und falls der Nachbar keinen Teppich verlegt hat, sind die Schritte deutlich wahrnehmbar.

Dies gilt umso mehr, wenn der Nachbar direkt auf dem Boden läuft und keine Hausschuhe trägt. Die Schallwellen übertragen sich zu Deiner Decke, wo Du die lauten Schritte wahrnimmst.

Insbesondere, wenn keine Trittschalldämmung vorhanden[1]https://www.obi.de/magazin/bauen/boden/trittschalldaemmung ist, gilt das Gebäude als besonders hellhörig. Dann nimmst Du sämtliche Schritte wesentlich lauter wahr, als es der Nachbar tut.

Rechtliche Handhabe

Die Frage besteht nun, inwiefern Du gegen die wahrgenommene Ruhestörung vorgehen darfst. Denn nicht nur Dein Schlaf findet bei der Betrachtung der vorliegenden Situation eine Betrachtung, sondern es müssen auch die Rechte des Nachbarn gewahrt werden. Wann liegt ein Verstoß des Nachbarn vor, sodass Du Dich als Mieter dagegen wehren darfst?

Gewöhnliche Nutzung der Wohnung

Bewegt sich der Nachbar in Seiner Wohnung, darf Ihm das kaum zur Last gelegt werden. Auch nachts darf Er sich dort frei bewegen und muss sich nicht ruhig auf dem Sofa oder im Bett aufhalten.

Hier gilt das Recht, dass zu den Ruhezeiten eine gewöhnliche Nutzung der Wohnung erlaubt sein muss. Zwar ist die Zimmerlautstärke einzuhalten, doch das Laufen ist nicht zu untersagen.

Insofern der Nachbar also nicht besonders laut oder gar absichtlich auf dem Boden trampelt, besteht rechtlich keine Möglichkeit gegen Ihn vorzugehen. Dann könnte es sich einfach um ein hellhöriges Haus handeln, sodass Dir nur selbst die Option verbleibt, Dich gegen den Lärm zu schützen, indem Du zum Beispiel Ohropax trägst.

Herumtobende Kinder

Auch bei Kinderlärm hat der Gesetzgeber klare Grenzen formuliert. Es gehört zur freien Entfaltung der Kinder, wenn diese etwas lauter im Zimmer spielen. Dabei musst Du als Mieter die Schritte oder Geräusche tolerieren.

Während der Nachtruhe gelten zwar strengere Vorschriften, jedoch ist auch hier nicht zu erwarten, dass Kinder stets komplett ruhig sind. Daher besteht bei Kindern kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Außergewöhnliche Lautstärke durch starkes Trampeln

Eine rechtliche Handhabe besteht lediglich, wenn die Lautstärke über das gewöhnliche Maß hinausgeht. Fertige hierfür ein Lärmprotokoll an und bitte Zeugen zu bestätigen, dass die Schritte besonders laut sind.

Fraglich ist, wer für die Ruhestörung verantwortlich ist. Bewegt sich der Nachbar besonders laut, indem Er mit der Ferse auf dem Boden aufsetzt oder sich nicht rücksichtsvoll verhält, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Der Nachbar ist zur Rücksichtnahme angehalten und sollte jeglichen vermeidbaren Lärm in der Nacht unterbinden.

In einigen Gebäuden könnte es aber auch sein, dass diese einfach besonders hellhörig sind. Der Schall überträgt sich, obwohl der Nachbar bereits auf einen ruhigen Gang achtet. Dann ist möglicherweise der Vermieter in der Pflicht, den Mangel zu beseitigen.

Gespräch mit den Nachbarn suchen

Stört Dich der Lärm in der Nacht vom Nachbarn, dann suche zunächst das freundliche Gespräch. Ihm ist wahrscheinlich nicht bewusst, wie wahrnehmbar die eigenen Schritte sind.

Bitte Ihn darum, doch Hausschuhe zu tragen oder einen Teppich auszulegen. Zumindest im Raum über Deinem Schlafzimmer stellen dies einfache Maßnahmen dar, um die Lautstärke deutlich zu reduzieren.

Gehört Dein Nachbar zu den umgänglichen Mitmenschen, befolgt Er hoffentlich Deinen Rat. Die Ruhestörung tritt nicht mehr auf und Du schläfst wieder besser in einer ruhigen Umgebung.

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Nachbarn

Tritt nach dem Gespräch mit dem Nachbarn keine Besserung ein und das Problem besteht weiterhin, ist eine Mietminderung zu prüfen. Diese ist dann zulässig, wenn der Lärm über das übliche Maß hinausgeht und einen Mangel darstellt.

Als erlaubte Grenze gelten rund 10 Prozent der Bruttomiete, die Du gegenüber dem Vermieter einbehalten darfst. Verwende hierfür die Online-Vorlage für die Mietminderung, um diese rechtssicher durchzusetzen.

Minderung der Miete
Minderung der Miete

Verhält sich der Nachbar nicht rücksichtsvoll und verursacht durch das Trampeln einen Lärm, der über das gewöhnliche Maß hinausgeht, ist eine Mietminderung zu prüfen. Eine Minderung von bis zu 10 Prozent ist häufig erlaubt, um einen zusätzlichen Druck auf den Vermieter auszuüben.

Verursacht der Nachbar das laute Trampeln absichtlich, ist auch der Klageweg möglich. Sieht das Gericht die Absicht als erwiesen, könntest Du einen Unterlassungsanspruch erwirken.

Vermieter in der Pflicht bei baulichen Mängeln

Verhält sich der Nachbar in einer gewöhnlichen Weise, ist Ihm die entstehende Lautstärke nicht vorzuwerfen. Der mangelnde Schallschutz oder andere bauliche Mängel könnten zu Deinem Problem führen.

In welcher Weise solche Mängel vorliegen, lässt sich nur mit einem Sachverständigengutachten nachweisen. Je nach Ergebnis muss der Vermieter die bestehenden Mängel beheben. Unterlässt Er dies, darfst Du die Maßnahmen mithilfe der bereits erwähnten Mietminderung durchsetzen.

Hilfe bei trampelnden Nachbarn

Konflikte über die Lautstärke unter Nachbarn sind keine Seltenheit. Die Lebensgewohnheiten unterscheiden sich, sodass eine gegenseitige Rücksichtnahme gefordert ist.

Nimmst Du das laute Trampeln aus der Wohnung über Dir wahr, dann gilt es zunächst festzustellen, ob das Haus einfach hellhörig oder der Nachbar für den Lärm verantwortlich ist. Denn bewegt Er sich lediglich in Seiner eigenen Wohnung, lässt sich auch nachts nichts dagegen unternehmen.

Suche das persönliche Gespräch, um den Nachbarn auf die Störung hinzuweisen. Bitte um das Verlegen eines Teppichs oder das Tragen von Hausschuhen zur späten Stunde.

Bleibt die Lautstärke außergewöhnlich hoch, könnte eine Minderung der Miete zulässig sein. Wende Dich an Deinen Vermieter und schildere das Problem. So lässt sich hoffentlich ohne Streit eine gemeinsame Lösung finden.

Häufige Fragen

Trampeln in einer Wohnung oder einem Haus kann definitiv als Ruhestörung wahrgenommen werden. Insbesondere wenn es regelmäßig und zu Ruhezeiten auftritt, kann das Trampeln von Nachbarn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen und eine Belästigung darstellen.

Wenn Du feststellst, dass Deine Nachbarn wiederholt trampeln, wäre der erste Schritt, das Gespräch mit ihnen zu suchen. Erkläre ihnen sachlich und ruhig die Situation und bitte sie um Rücksichtnahme. Sollte dies keine Besserung bringen, kannst Du Dich an Deinen Vermieter oder Hausverwaltung wenden und eine Beschwerde einreichen.

Die Lautstärke des Trampelns von Nachbarn ist nicht genau festgelegt. In der Regel sollte jedoch auf Zimmerlautstärke geachtet werden, vor allem während der Ruhezeiten. Außerdem gelten die Bestimmungen zur Nachtruhe und Mittagsruhe, die von Bundesland zu Bundesland variieren.

Auch lautes Reden in der Nacht kann als Ruhestörung betrachtet werden. Die Zeiten für Nachtruhe variieren je nach lokalen Vorschriften, in der Regel beginnt die Nachtzeit jedoch zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr. Während dieser Zeiten sollte man sich so verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden.

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Sebastian Jacobitz

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