Auf einen Blick

  • Du kannst Umzugskosten steuerlich geltend machen, dadurch reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen
  • Voraussetzung ist, dass der Umzug beruflich veranlasst ist – z.B. Wechsel des Arbeitsortes oder Verkürzung des Arbeitswegs
  • Verschiedene Kostenpunkte können abgesetzt werden, wie Transportkosten, doppelte Mietzahlungen und auch Nachhilfeunterricht für Kinder
  • Bei privaten Umzügen ist die Absetzbarkeit eingeschränkt, nur 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind absetzbar

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Der Umzug geht mit einigen Kosten einher, die schnell einen vierstelligen Betrag übersteigen. Angesichts des hohen Stresses und der Gebühren, die mit Umzug anfallen, wäre es zumindest eine Erleichterung, wenn Du die Umzugskosten steuerlich geltend machen könntest.

Auf diese Weise reduzierst Du Dein zu versteuerndes Einkommen und erhältst zumindest eine Vergünstigung. Ist es möglich, die Umzugskosten in der Steuererklärung anzugeben und wie hoch fällt die tatsächliche Ersparnis aus?

Ersparnis dank der Absetzbarkeit der Umzugskosten

Bezüglich der Absetzbarkeit oder steuerlichen Geltendmachung von Kosten besteht häufig das Missverständnis, dass Du sämtliche Ausgaben ersetzt bekommst. Damit würdest Du selbst keinerlei finanzielle Aufwendungen haben, sodass der Umzug praktisch kostenlos wäre.

Berechne den Steuervorteil durch das Absetzen der Umzugskosten

Steuervorteil Absetzbarkeit

Ersparnis durch Absetzen der Umzugskosten

Euro
%

Euro

In der Praxis funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit nicht auf diese Weise. Ein Ersatz sämtlicher Kosten würde den Bundeshaushalt sprengen und nicht finanzierbar sein.

Stattdessen reduzierst Du mithilfe der steuerlichen Geltendmachung Dein zu versteuerndes Einkommen. Hast Du im laufenden Jahr steuerrelevante Einkünfte von 50.000 Euro und darfst davon Kosten von 3.000 Euro absetzen, beträgt Dein zu versteuerndes Einkommen nur noch 47.000 Euro.

Umzug zu versteuerndes Einkommen
Verringerung des zu versteuernden Einkommens

Oftmals besteht die Vorstellung davon, dass etwas von der Steuer abzusetzen bedeute, die Ausgaben ersetzt zu bekommen. Dies entspricht nicht der Realität. Denn über die steuerliche Absetzbarkeit lässt sich lediglich das zu versteuernde Einkommen senken. Je höher die Einkünfte, desto eher lohnt sich das Absetzen, weil die Steuerbelastung größer ausfällt.

Demzufolge verringern die absetzbaren Kosten lediglich Deine Steuerlast. Du erhältst die Aufwendungen nicht 1:1 ersetzt, sondern lediglich einen Anteil über die Ersparnis der Steuer.

Dies bedeutet, dass die Ersparnis umso größer ausfällt, je höher Dein zu versteuerndes Einkommen ist. Denn mit den steigenden Einkünften nimmt auch der Durchschnittssteuersatz zu. Für jeden Euro, den Du absetzen darfst, sparst Du im besten Fall knapp 45 Cent.

Besitzt Du keinerlei Einkommen, weil Du etwa Student bist und Dich über Deine Ersparnisse finanzierst, bringt die steuerliche Absetzbarkeit Dir keine Vorteile. Dein Einkommen liegt bereits unter dem Freibetrag, sodass keinerlei Erleichterung hinsichtlich der Steuerlast besteht.

Entsprechend lohnt sich die Absetzbarkeit in erster Linie für Personen, die über ein höheres zu versteuerndes Einkommen verfügen. Das Geltendmachen in der Steuererklärung bringt für Sie eine beträchtliche Ersparnis.

Voraussetzungen für das Absetzen der Umzugskosten

Ob Du die Umzugskosten steuerlich absetzen darfst, in eng mit dem Grund verbunden. Denn als Werbungskosten[1]https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/werbungskosten/ gelten sie im Sinne der Steuererklärung nur, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.

In diesem Fall stehen die Umzugskosten in Verbindung mit der Arbeitstätigkeit. Daher sind sie den Werbungskosten zuzurechnen und finden bei der Steuer eine Berücksichtigung.

Folgende berufliche Gründe sind allgemein anerkannt, sodass Du die Umzugskosten steuerlich geltend machen darfst.

  • Wechsel des Arbeitsortes

Du hast Dein Studium oder die Ausbildung abgeschlossen und den ersten Arbeitsvertrag unterschrieben? Dann darfst Du aus beruflichen Gründen die Umzugskosten absetzen, falls der Arbeitsplatz in einem anderen Wohnort liegt.

Gleiches gilt auch, wenn Dein Arbeitgeber Dich an einem anderen Standort einsetzt oder Du selbst den Arbeitsplatz wechselst. Liegt Deine Arbeitsstätte an einem anderen Ort, erfolgt der Umzug aus beruflichen Gründen.

  • Verkürzung des Arbeitswegs

Der Wechsel des Arbeitsplatzes muss nicht immer mit einem Wechsel des Wohnortes einhergehen. Dennoch insbesondere in Großstädten ein deutlich längerer Arbeitsweg bestehen.

Ein Umzug gilt dann aus beruflichen Gründen, wenn eine Verkürzung des Arbeitswegs von insgesamt mindestens einer Stunde vorliegt. Also eine Ersparnis des einfachen Weges von mindestens 30 Minuten eintritt.

Als Grundlage für den Arbeitsweg verwendest Du einen gewöhnlichen Routenplaner, wie Google Maps. Dort gibst Du jeweils die Standorte ein und ergibt sich eine Verkürzung von insgesamt einer Stunde, gilt der Umzug als beruflich veranlasst.

So lohnt es sich in der Großstadt eine Wohnung zu suchen, die näher am Arbeitsplatz liegt. Die Umzugskosten darfst Du absetzen und sparst zusätzlich kostbare Lebenszeit.

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Nicht immer muss eine Verkürzung des Arbeitswegs von mindestens einer Stunde vorliegen. In bestimmten Fällen führt der Wohnungswechsel zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen, weshalb auch dort berufliche Gründe zur Absetzbarkeit führen.

Dies könnte zum Beispiel sein, falls Du unter Rufbereitschaft stehst und kurzfristig von der Wohnung den Arbeitsplatz erreichen musst. Eine allgemeine Regelung besteht hierbei jedoch nicht, sodass der Einzelfall zu betrachten ist.

  • Rückkehr aus dem Ausland

Aus beruflichen Gründen ist der Umzug anerkannt, falls Du aus dem Ausland kommend eine neue Arbeitsstelle in Deutschland annimmst. Dann darfst Du ebenfalls die Kosten geltend machen.

Absetzbare Kostenpunkte

Erfolgt der Umzug aus beruflichen Gründen, darfst Du die Kosten von der Steuer absetzen. Doch welche Kostenpunkte sind tatsächlich dem Umzug zuzurechnen?

Damit Dir hier keine Fehler unterlaufen, musst Du grundsätzlich alle Belege und Dokumente aufbewahren, um die Kosten nachzuweisen. Bestehen Zweifel, kommt das Finanzamt auf Dich zu und verlangt entsprechende Nachweise[2]https://www.steuern.de/steuererklaerung-belege.

Folgende Kostenpunkte darfst Du im Allgemeinen als Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben.

Transportkosten

Zu den Transportkosten zählen jegliche Aufwendungen, die direkt durch den Umzug und dem Wechsel des Wohnortes entstehen. Darin enthalten sind die Kosten für einen Mietwagen, der verfahrene Sprit sowie das Verpackungsmaterial. Bewahre also die Rechnung für die Umzugskartons auf, da diese zu den Transportkosten zählen.

Auch die Reservierung einer Halteverbotszone ist den Transportkosten zuzurechnen. Diese darfst Du ebenfalls in voller Höhe absetzen.

Umzugsunternehmen absetzen
Umzugsunternehmen in voller Höhe

Beauftragst Du ein Umzugsunternehmen, darfst Du die Kosten in voller Höhe absetzen. Du benötigst keine unterteilte Kostenaufstellung, sondern es reicht den Gesamtpreis bei der Steuererklärung anzugeben.

Beauftragst Du stattdessen ein Umzugsunternehmen, darfst Du ebenfalls den Gesamtpreis in der Steuererklärung angeben. Eine zusätzliche Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpunkte ist dabei nicht erforderlich.

Kilometerpauschale

Verwendest Du keinen Mietwagen, welcher mit einem Kilometerpreis verbunden ist, sondern Dein Privatfahrzeug, darfst Du dafür die Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer anwenden.

Mit der Kilometerpauschale sind die Kosten für das Benzin sowie der Abnutzung des Fahrzeugs enthalten. Anstatt diese einzeln aufzuschlüsseln und zu belegen, darfst Du die Pauschale verwenden, um den Dokumentationsaufwand zu reduzieren.

Nutzt Du die öffentlichen Verkehrsmittel, solltest Du die einzelnen Tickets aufbewahren und die Kosten entsprechend bei der Steuererklärung einreichen. Auf diese Weise musst Du die Reisekosten nicht komplett selbst tragen, sondern diese steuerlich absetzen.

Verpflegung & Übernachtung

Ist der Umzug weiter entfernt und bist Du einige Stunden unterwegs, darfst Du den Verpflegungsaufwand geltend machen. Der Transport des Hausstandes ist harte, körperliche Arbeit, sodass Du gut gestärkt sein musst.

Für Haushaltsangehörige darfst Du die gesetzliche Verpflegungspauschale[3]https://www.haufe.de/thema/verpflegungspauschale/ ansetzen. Auch Übernachtungskosten sind zu berücksichtigen, wenn der Wohnort entsprechend weit entfernt ist.

Jedoch darfst Du nicht sämtliche Kosten für die Verpflegung angeben. Versorgst Du Deine Umzugshelfer, trägst Du die Aufwendungen eigenständig.

Doppelte Mietzahlungen

Teilweise lässt es sich nicht vermeiden, dass Du für zwei Wohnungen gleichzeitig Miete bezahlst. Bist Du bei Deiner alten Wohnung noch an den Mietvertrag gebunden, darfst Du für bis zu sechs Monate die Miete für die Wohnung absetzen, die unbewohnt ist.

Läuft der neue Mietvertrag bereits, aber findet der Umzug erst in den kommenden Monaten statt, darfst Du für diese Wohnung bereits die Kosten steuerlich geltend machen. Die Kosten beziehen sich sowohl auf die Bruttomiete als auch die Nebenkosten.

Nachhilfeunterricht

Ist mit dem Wechsel des Wohnortes auch ein Schulwechsel verbunden, erfordert dies einige Anpassungen für das Kind. Der Wissensstand ist unterschiedlich und die Integration in die neue Schulklasse könnte zu Problemen führen.

Nachhilfe von der Steuer absetzen
Schulische Anforderungen

Die Lerninhalte können sich insbesondere bei Umzügen in ein anderes Bundesland enorm unterscheiden. Damit Kinder keine Anpassungsschwierigkeiten haben, dürfen Eltern den Nachhilfeunterricht in einer Höhe von bis zu 1.181 Euro im Jahr absetzen.

Um die neuen Lerninhalte aufzuholen, ist ein Nachhilfeunterricht erforderlich. Hierfür darfst Du jährlich bis zu 1.181 Euro von der Steuer absetzen.

Pauschbetrag für Umzugskosten

Damit Du die Umzugskosten einzeln absetzen darfst, musst Du die Belege aufheben und die Kosten dokumentieren. Ansonsten besteht das Risiko, dass das Finanzamt die Ausgaben bei der Steuererklärung nicht anerkennt.

Eine Vereinfachung stellt hierfür die Umzugskostenpauschale dar. Anstatt jeden Kostenpunkt gesondert aufzuführen, nimmst Du lediglich die Pauschale in Anspruch. Diese darfst Du einmal im Jahr für einen Umzug nutzen.

Die Höhe der Umzugskostenpauschale beträgt:

Datum des UmzugsSingle-HaushaltZuschlag für jede weitere PersonEhepaar mit zwei Kindern
Ab 01.04.2022886 €590 €2.656 €
Ab 01.03.2024964 €643 €2.893 €

Da es sich um eine Pauschale handelt, bleiben die realen Kosten unberücksichtigt. Ist der Umzug mit deutlich höheren Aufwendungen verbunden, solltest Du diese lieber einzeln einreichen.

Führst Du den Umzug selbst durch und ist die Entfernung überschaubar, übersteigen die tatsächlichen Kosten die Pauschale nur selten. Daher ist es für Dich mit weniger Aufwand verbunden, wenn Du die Umzugskostenpauschale nutzt.

Behandlung eines Umzugs aus privaten Gründen

Ist der Umzug beruflich bedingt, zählen die Aufwendungen zu den Werbungskosten. Diese sind wie oben angeführt, in der Steuererklärung aufzuführen.

Findet der Umzug rein aus privaten Gründen statt, etwa weil die neue Wohnung schöner ist oder eher Deiner Lebensführung entspricht, ist die Absetzbarkeit über die Werbungskosten nicht zulässig.

Dennoch besteht auch hier die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Aufwendungen steuerlich abzusetzen. Dies geschieht über die haushaltsnahen Dienstleistungen. Deren Kosten darfst Du zumindest in Höhe von 20 Prozent in der Steuererklärung angeben.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen die Lohnkosten der Umzugshelfer, mögliche Handwerkerkosten oder Reinigungskräfte. Diese sind nicht in voller Höhe, sondern nur zu 20 Prozent absetzbar. Zudem besteht eine Maximalgrenze des absetzbaren Betrags von 4.000 Euro.

Während Du bei einem beruflich bedingten Umzug sämtliche Kosten in voller Höhe in der Steuererklärung angeben darfst, ist dies bei rein privaten Gründen, deutlich eingeschränkt. Die Steuerermäßigung fällt wesentlich geringer aus, was Du bei der Entscheidung des Umzugs berücksichtigen musst.

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Ein Umzug ist mit einem hohen finanziellen und zeitlichem Aufwand verbunden. Eine Entlastung in dieser schwierigen Phase bietet zumindest die steuerliche Absetzbarkeit der Umzugskosten.

Ist der Umzug beruflich bedingt, weil Du an einen anderen Standort versetzt wirst oder der Arbeitsweg wesentlich kürzer ist, darfst Du die anfallenden Aufwendungen als Werbungskosten angeben. Dadurch sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen, was zu einer Steuerermäßigung führt.

Die Höhe der Ersparnis ist abhängig von Deinem persönlichen Steuersatz. Je höher Deine Einkünfte, desto größer fällt die Ermäßigung in absoluten Beträgen aus.

Bewahre sämtliche Belege auf, um die Kosten nachzuweisen. Führst Du den Umzug selbst durch und ist die Wohnung nicht allzu weit entfernt, ist auch die Anwendung einer Pauschale denkbar. Dann entfällt zumindest der hohe Dokumentationsaufwand.

Für einen rein privaten Umzug ist der steuerliche Spielraum deutlich geringer. Hier darfst Du lediglich 20 Prozent der Kosten in Form von haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen.

Häufige Fragen

Ein privater Umzug lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Hierzu zählen etwa berufliche Gründe wie eine Versetzung oder die Verkürzung des Arbeitswegs um mindestens eine Stunde. Auch wenn der Umzug aufgrund von gesundheitlichen Problemen notwendig ist, akzeptiert das Finanzamt dies als absetzbare Kosten.

Beim Umzug können verschiedene Posten steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören direkte Umzugskosten wie die Beauftragung eines Umzugsunternehmens, Fahrt- und Verpflegungskosten, doppelte Mietzahlungen und auch notwendige Renovierungsarbeiten in der alten oder neuen Wohnung.

Ein Umzug ist steuerlich absetzbar, sobald er aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen erfolgt. Hierbei ist zu beachten, dass ein berufsbedingter Umzug nicht zwingend durch den Arbeitgeber veranlasst sein muss. Es reicht bereits aus, wenn sich durch den Umzug der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt.

In Deiner Steuererklärung trägst Du die Kosten für den Umzug im Bereich „Werbungskosten“ oder bei „außergewöhnlichen Belastungen“ ein. Die entsprechenden Belege solltest Du sorgfältig aufbewahren und auf Anforderung dem Finanzamt vorlegen können.