Auf einen Blick

  • Fremder Müll in Deiner Tonne kann zu Mehrkosten und Bußgeldern führen
  • Bei wiederholtem Vergehen des Nachbarn, sprich Ihn an oder erhebe eine Unterlassungsklage
  • Schadenersatz bei unsachgemäßer Nutzung durch den Nachbarn ist möglich, ein Nachweis jedoch erforderlich
  • Sichere deine Mülltonne gegen unerwünschte Nutzung mit einem Schloss ab, beachte dabei Eigentumsrechte des Entsorgers

Im Mehrfamilienhaus stellt die Nutzung der Mülltonnen eine häufige Konfliktsituation dar. Denn die Mietparteien müssen sich auf einen pflegsamen Umgang einigen. Dazu gehört, dass die Mülltrennung befolgt wird ebenso, wie dass ausschließlich der eigene Müll in den Tonnen landet.

Erscheint die Müllmenge des Nachbarn außergewöhnlich hoch, sodass die Tonne kaum mehr nutzbar ist, stellt dies mehr als nur ein Ärgernis dar. Es könnte ein Mietmangel vorliegen, da Du auf dem Müll sitzenbleibst und eine Entsorgung kaum mehr möglich ist.

Welche Rechte hast Du, wenn der Nachbar ständig die Mülltonnen vollmacht?

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Fremder Müll beim Einfamilienhaus

Bewohnst Du ein Einfamilienhaus, ist die Nutzung der Mülltonnen klar zuzuordnen. Jedes Haus besitzt eine eigene Tonne, sodass ausschließlich Du Deinen Müll dort entsorgen darfst.

Die Mülltonne könnte sich zwar auf Deinem Grundstück befinden, aber dennoch frei zugänglich sein. Fremde Personen oder Nachbarn betrachten dies als Einladung, um den eigenen Haushaltsmüll dort zu entsorgen.

Drohendes Bußgeld
Entsorgungsgebühren und Bußgelder

Findet sich fremder Müll in Deiner Tonne ein, ist dies mit Mehrkosten verbunden. Zudem droht ein Bußgeld, wenn die Mülltrennung missachtet wird. Daher solltest Du sicherstellen, dass Fremde keinen Zugang zu Deinen Mülltonnen besitzen.

Für Dich geht dies mit höheren Entsorgungskosten einher. Denn die Entsorgungsgebühren[1] richten sich nach der Anzahl der Mülltonnen, die Dir zur Verfügung stehen. Ist die eigene Mülltonne ständig überfüllt, müsstest Du womöglich eine zusätzliche Tonne anmieten.

Doch nicht nur die Mehrkosten stellen ein Problem dar. Werden die Regelungen der Mülltrennung missachtet, drohen Bußgelder und der Entsorger könnte die Mülltonne einfach stehen lassen. Dementsprechend ist es wichtig, dass keine Zweckentfremdung stattfindet und die Tonne ordnungsgemäß genutzt wird.

Unterlassung

Ist bekannt, dass es sich um einen Nachbarn handelt, solltest Du Ihn zunächst persönlich ansprechen und auf das Fehlverhalten hinweisen. Meist reicht dies aus, um der fremden Müllentsorgung Einhalt zu gebieten.

Hat das Gespräch nicht gefruchtet, ist eine Klage auf Unterlassung möglich. Mit solch einem offiziellen Dokument erhält Deine Forderungen einen deutlicheren Nachdruck, sodass der Nachbar es sich zwei Mal überlegt, Deine Mülltonne zu benutzen.

Schadenersatz

Entsteht Dir durch die falsche Entsorgung des Nachbarn ein Schaden, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Kannst Du nachweisen, dass der Nachbar für eine nicht ordnungsgemäße Mülltrennung verantwortlich ist, dann klage dort auf Ersatz des Bußgeldes, welches Dir auferlegt wurde.

Wenn der Nachbar die Mülltonne vollmacht, solltest Du dies nicht einfach hinnehmen. Die entstandenen Kosten darfst Du zurückverlangen, wobei jedoch ein Nachweis erforderlich ist.

Mülltonne abschließen

Stellst Du fest, dass fremder Müll in Deinen Tonnen landet, dann verwende ein spezielles Schloss, um den Deckel abzuschließen. Hierfür stehen verschiedene Schlösser zur Verfügung.

Keinesfalls darfst Du jedoch selbst Löcher bohren und auf diese Weise eine Kette an der Mülltonne oder ein Vorhängeschloss anbringen. Es handelt sich in der Regel um Eigentum des Entsorgers, welches Du beschädigst.

Verwende daher nur Schlösser, die keine Spuren an der Mülltonne hinterlassen. So stellst Du nachhaltig sicher, dass kein fremder Abfall bei Dir entsorgt wird.

Nutzung der Gemeinschaftstonnen im Mehrfamilienhaus

Während beim Einfamilienhaus eine klare Zuordnung des Mülls stattfindet, ist dies beim Mehrfamilienhaus nicht der Fall. Die Tonnen stehen allen Mietparteien zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Daher sind alle Mieter angehalten, verantwortungsvoll mit dem eigenen Müll umzugehen.

Sollte es zu Problemen kommen und ein Nachbar ein deutlich höheres Müllaufkommen vorweisen, sind folgende Maßnahmen denkbar.

Gewerblicher Müll

Zunächst ist zu hinterfragen, weshalb eine solche außergewöhnlich hohe Müllmenge auftritt. Denn betreibt der Nachbar vielleicht einen Versandhandel von der eigenen Wohnung aus, könnte es sich um Verpackungsmüll handeln. Dieser ist jedoch nicht in den Tonnen für die Privathaushalte zu entsorgen, sondern in einer separaten Mülltonne für Gewerbemüll.

Gewerblicher Müll
Entsorgung in separater Tonne

Fällt gewerblicher Müll an, darf dieser nicht in den Mülltonnen für die Privathaushalte entsorgt werden. Der Gewerbetreibene muss eine eigene Tonne anschaffen und entsprechend die Kosten dafür übernehmen.

Schaue also, ob sich der Müll einem Gewerbe zuordnen lässt. Dann ist die Entsorgung in den gemeinschaftlichen Tonnen für den Privatmüll nicht erlaubt und der Nachbar müsste eine separate Tonne für Seinen Gewerbemüll anschaffen.

Gelber Sack für Windeln

Eine weitere Quelle für ein hohes Müllaufkommen stellen Babys und Kleinkinder dar. Die Windeln fallen in großer Zahl an und nehmen ein entsprechendes Volumen ein. So könnten die Mülltonnen durchgehend mit den Windeln belegt sein.

Dieser Problematik sind sich auch die Gemeinden und Entsorgungsunternehmen bewusst. Um die Eltern nicht zu benachteiligen, stellen sie üblicherweise kostenlos Säcke zur Entsorgung der Windeln bereit.

Möglicherweise weiß der Nachbar von dieser Option nichts. Findest Du ständig die Windeln in den Mülltonnen vor, dann kläre Deinen Nachbar auf, damit dieser separate Säcke dafür verwendet.

Zusätzliche Mülltonnen anfragen

Handelt es sich um den üblichen Haushaltsmüll, lässt sich kaum etwas gegen das höhere Müllaufkommen unternehmen. Schließlich haben die weiteren Mietparteien auch ein Recht daran, die Wohnung samt den Mülltonnen zu nutzen.

Um weiteren Ärger zu vermeiden, bleibt nur die Option, eine zusätzliche Tonne anzuschaffen. Diese geht mit Gebühren einher, die entsprechend als Nebenkosten von allen Mietern zu zahlen sind.

Weise Deinen Vermieter auf die Problematik hin und teile mit, dass nicht genügend Mülltonnen zur Verfügung stehen. Dann ist dieser für die Anschaffung einer weiteren Tonne verantwortlich, wobei die entstehenden Kosten auf die Mietparteien umzulegen sind.

Mietminderung

Hat der Hinweis beim Vermieter nichts gebracht und dieser kommt nicht Seinen Pflichten nach, musst Du für einen stärkeren Nachdruck sorgen. Häufig sehen sich Vermieter erst zum Handeln gezwungen, wenn es an die Mieteinnahmen geht.

Schreibe also formell eine Mängelanzeige und weise dort bereits auf eine mögliche Mietminderung hin. Setze eine Frist, bis zu welcher eine zusätzliche Mülltonne vorhanden sein muss.

Auf diese Weise verleihst Du Deiner Forderung einen größeren Nachdruck. Dennoch muss Dir klar sein, dass dies zu höheren Nebenkosten für alle Parteien führt.

Wenn der Nachbar die Mülltonnen befüllt

Beim Einfamilienhaus ist die Regelung klar. In die Tonne darf ausschließlich Dein Müll landen. Nutzt auch der Nachbar Deine Mülltonne, stellt dies einen klaren Verstoß dar. Es handelt sich um eine Besitzstörung, infolge derer Du auf Unterlassung klagen kannst.

Komplizierter ist die Situation im Mehrfamilienhaus. Dort stehen größere Abfalltonnen für den Restmüll oder Papiermüll allen Mietern zur Verfügung. Sollte ein Nachbar die Mülltonne übermäßig beanspruchen, ist die Ursache hierfür abzuklären. Handelt es sich um gewerblichen Müll oder Windeln, sind diese separat zu entsorgen.

Ansonsten bestehen keine klaren Grenzen, wie viel Haushaltsmüll pro Woche anfallen darf. Dementsprechend bleibt nur der Hinweis für eine Reduzierung des Müllaufkommens, aber am Ende stellt nur die Anschaffung einer weiteren Mülltonne die Lösung dar.

Häufige Fragen

Wenn die Mülltonne voll ist, solltest Du keinen zusätzlichen Abfall hineinpressen. Stattdessen ist es ratsam, den Abfall zu reduzieren, zu recyceln oder zu kompostieren, bis die nächste Leerung stattfindet. Es ist auch möglich, eine zusätzliche Mülltonne anzumelden oder die Größe der aktuellen Tonne zu erhöhen.

Die Restmülltonne darf nur so voll sein, dass der Deckel problemlos geschlossen werden kann. Überfüllte Tonnen können von den Müllabfuhrunternehmen abgelehnt werden, da der überstehende Müll ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellt.

Das Entsorgen von eigenem Müll in fremden Mülltonnen ohne Zustimmung des Besitzers ist strafbar. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Restmülltonnen werden stichprobenartig kontrolliert. Die Kontrollen dienen dazu, sicherzustellen, dass kein falscher Abfall wie Sondermüll oder Wertstoffe in der Restmülltonne entsorgt wird. Bei Verstößen können Gebühren erhoben oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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