Auf einen Blick

  • Die Mülltrennung gehört zu den Pflichten der Mieter
  • Ein Verstoß bei der Mülltrennung kann zu einer Abmahnung führen
  • Gegen die Vorschriften der Mülltrennung zu verstoßen stellt kein Kavaliersdelikt dar

Im Rahmen der Müllentsorgung bestehen sowohl für Mieter und Vermieter verschiedene Rechte und Pflichten. Der Vermieter muss etwa dafür sorgen, dass ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stehen. Andernfalls müssen mehr Tonnen angeschafft werden, deren Kosten auf alle Mieter umgelegt werden.

Die Mülltonnen besitzen nicht aus dekorativen Gründen unterschiedliche Farben. Sie weisen darauf hin, wie der Müll entsorgt werden muss. Papier und Pappe gehört in die blaue Tonne, während Wertstoffe in die gelbe Tonne gehören. Die restlichen Abfälle sind dann für den Restmüll bzw. bei organischen Stoffen der Biotonne zugewiesen.

Mieter müssen sich um die korrekte Mülltrennung kümmern. Doch halten sich diese nicht daran, könnte es teuer für den Vermieter werden. Dieser erhält ein Bußgeld[1]https://www.anwaltssuche.de/aws/abfall_und_muellentsorgung_was_ist_erlaubt_und_wann_droht_ein_bussgeld_3346.artikel , welches schnell im vierstelligen Bereich liegt.

Daher besteht ein großes Interesse daran, dass Mieter den Müll ordnungsgemäß trennen. Ist eine Abmahnung gerechtfertigt, wenn Mieter den Müll nicht trennen und worauf ist hierbei zu achten?

Bedeutung der Mülltrennung

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Müll in einzelne Kategorien zu trennen ist. Der Müll mag für den Konsumenten zwar keinen Wert mehr besitzen, doch für den Wirtschaftskreislauf sieht dies anders aus. So können sich noch wichtige Rohstoffe im Müll befinden, die später herausgefiltert und wieder verwendet werden. Auf diese Weise soll das Aufkommen an Plastikmüll vermindert und dieses dem Kreislauf wieder zugeführt werden.

Den Müll zu trennen, erleichtert es den Betrieben das Filtern der wichtigen Rohstoffe. So werden die Plastikteile der gelben Tonne anders verwertet als der Inhalt der Restmülltonne.

Wichtige Mülltrennung
Wichtige Mülltrennung

Die Mülltrennung erleichtert die weitere Verarbeitung des Mülls. Denn darin sind noch wichtige Rohstoffe enthalten, die dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden. Beim Verstoß gegen die Mülltrennung drohen Bußgelder im vierstelligen Bereich.

Deutlich erkennbar ist dies beim Glas. Dafür stehen eigene Container bereit, in denen die benutzten Gläser nach Farbe sortiert werden. Im Anschluss werden diese eingeschmolzen und in den weiteren Schritten wieder dem Kreislauf zugeführt. Das Recycling ist ein wichtiger Schritt, um das Müllaufkommen zu verringern. Die Mülltrennung hilft dabei, den Aufwand gering zu halten und eine möglichst hohe Ausbeute zu erreichen.

Zu beachten ist zudem, dass die Mülltrennung aus finanzieller Sicht für die Mieter lohnenswert ist. Denn wird sämtlicher Müll nur in der Restmülltonne entsorgt, stößt diese eher an ihre Grenzen. Dies bedeutet, dass zusätzliche Tonnen angeschafft werden müssen, obwohl die blaue oder gelbe Tonne möglicherweise kaum ausgelastet sind. Jede zusätzliche Restmülltonne ist jedoch mit Gebühren verbunden, die letztlich die Mieter tragen. Daher ist es auch in Ihrem Interesse, den Müll ordnungsgemäß zu trennen[2]https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/alltagsprodukte/19838.html .

Darf der Vermieter eine Abmahnung für die fehlende Mülltrennung aussprechen?

Die korrekte Mülltrennung ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Mieter sollten sich daran halten und Wert darauf legen, dass nicht sämtliche Abfälle nur im Restmüll landen.

Doch nicht alle Mietparteien halten sich daran, was im Mietvertrag festgeschrieben ist. Sie verletzen Ihre Pflichten und für Sie ist es bequemer, sämtliche Abfälle im Restmüll zu entsorgen. So müssen Sie nicht die einzelnen Bestandteile trennen und erleichtern sich die Arbeit.

Die Mülltrennung ist ein häufiger Streitpunkt. Doch die Müllabfuhr kann in diesen Fällen eine klare Linie zeigen. Sie ist nicht dazu verpflichtet, den Müll abzuholen, wenn klar erkennbar ist, dass keine sorgsame Mülltrennung erfolgt ist. Die Müllabfuhr könnte unverrichteter Dinge wieder wegfahren. Dass die Mülltonnen überquellen, ist dann das Problem der Mieter und des Vermieters. Diese müssen sich darum kümmern, dass der Müll ordentlich getrennt ist.

Letztlich ist der Vermieter in der Pflicht, die Mülltrennung zu kontrollieren. Denn vernachlässigen die Mieter die Trennung, drohen dem Vermieter hohe Bußgelder. Daher ist es sinnvoll, wenn der Vermieter regelmäßig die Entsorgung kontrolliert. Hierfür genügt ein Blick in die Tonnen, um zu erkennen, ob eine ordentliche Trennung erfolgt ist.

Abmahnung für Mieter
Abmahnung möglich

Lässt sich nachweisen, dass ein Mieter seinen Müll nicht ordentlich trennt, ist eine Abmahnung erlaubt. Diese ist ein deutlicher Hinweis, dass der Mieter seiner Pflicht der Mülltrennung nachkommen sollte.

Geben sich klare Hinweise darauf, dass ein Mieter den Müll nicht trennt, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Nachvollziehen lässt sich dies, wenn im Müll Dokumente oder Rechnungen aufzeigen, um wessen Müll es sich handelt. Mit der Abmahnung wird klar gezeigt, dass der Mieter sich an die Regeln der Mülltrennung halten muss. In der Regel reicht die Abmahnung aus, um zukünftig eine einwandfreie Abfallentsorgung sicherzustellen.

Es könnte allerdings sein, dass der Mieter weiterhin die Regeln der Mülltrennung ignoriert. Liegen wiederholte Verstöße vor, ist eine fristlose Kündigung der Wohnung gerechtfertigt. Der Mieter geht seinen Pflichten nicht nach und stellt eine erhebliche Störung dar. Daher ist eine fristlose Kündigung möglich, welche den Mieter schnellstmöglich zum Auszug zwingt.

Der fristlosen Kündigung muss in jedem Fall eine Abmahnung vorausgehen. Das erstmalige Verletzen der Mülltrennung allein ist noch kein haltbarer Grund für eine fristlose Kündigung.

Mieter trennt Müll nicht – Abmahnung gerechtfertigt

Die Mülltrennung stellt eine wichtige Pflicht der Mieter dar, um die Belastung für den Entsorgungskreislauf gering zu halten. Dank der Mülltrennung ist ein effizienteres Recycling möglich. Im Müll befinden sich noch wichtige Rohstoffe, die dank der Trennung ohne größeren Aufwand herausgefiltert werden.

Mieter sind daher angehalten, den Müll entsprechend der örtlichen Regelungen in die jeweils vorgesehene Tonne zu entsorgen. Fällt der Müllabfuhr auf, dass die Trennung nicht erfolgte, kann diese die Tonnen einfach stehen lassen und muss den Müll nicht abholen. Zudem droht dem Vermieter ein empfindliches Bußgeld.

Um dieses Verhalten zu sanktionieren, ist eine Abmahnung für den Mieter gerechtfertigt. Durch persönliche Dokumente im Müll könnte auffallen, wer die Trennung ignoriert. Der Vermieter darf dann die Abmahnung gegen die entsprechenden Mietparteien aussprechen.

Bei wiederholtem Verstoß ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Daher liegt es bereits im Interesse der Mieter, den Müll nicht wahllos in die Tonnen zu werfen, sondern ordentlich zu trennen.

Häufige Fragen

Bemerkt der Vermieter, dass die Mieter den Müll nicht ordentlich trennen, sollte zunächst eine einfache Information erfolgen. Darin enthalten sollten die Regeln der Mülltrennung sein, um eine Aufklärung zu betreiben. Halten sich Mieter weiterhin nicht an die Regeln der Mülltrennung, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Bei wiederholtem Verstoß ist die fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich.

Bemerken Mieter, dass ein Nachbar den Müll nicht sortiert, sollte zunächst eine persönliche Ansprache erfolgen. Ist diese nicht erfolgreich, können sich Mieter an den Vermieter wenden. Dieser sucht entweder das Gespräch oder spricht direkt eine Abmahnung aus. Dies sollte ein klarer Hinweis für den Nachbarn sein, den Müll ordentlich zu trennen.

Erkennt die Müllabfuhr, dass keine Mülltrennung erfolgt, droht ein Bußgeld. Die Höhe ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Es könnte aber schnell im vierstelligen Bereich liegen. Das Bußgeld ist zunächst an den Vermieter gerichtet. Dieser könnte die Strafe jedoch an den Mieter weitergeben, wenn sich klar zurückverfolgen lässt, wer den Müll nicht getrennt hat.

In der Regel meldet der Vermieter den Bedarf an neuen Mülltonnen an den Entsorgungsbetrieb. Sind die bestehenden Mülltonnen nicht ausreichend, sollten sich die Mieter an den Vermieter wenden und um die Anschaffung zusätzlicher Tonnen bitten. Nur wenn der Vermieter dieser Bitte nicht nachkommt, können die Mieter sich direkt an den Entsorger wenden und zusätzliche Tonnen bestellen.

Sebastian Jacobitz

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