Auf einen Blick

  • Die Mülltrennung gehört zu den Pflichten der Mieter
  • Ein Verstoß bei der Mülltrennung kann zu einer Abmahnung führen
  • Gegen die Vorschriften der Mülltrennung zu verstoßen stellt kein Kavaliersdelikt dar

Im Rahmen der Müllentsorgung bestehen sowohl für Mieter und Vermieter verschiedene Rechte und Pflichten. Der Vermieter muss etwa dafür sorgen, dass ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stehen. Andernfalls müssen mehr Tonnen angeschafft werden, deren Kosten auf alle Mieter umgelegt werden.

Die Mülltonnen besitzen nicht aus dekorativen Gründen unterschiedliche Farben. Sie weisen darauf hin, wie der Müll entsorgt werden muss. Papier und Pappe gehört in die blaue Tonne, während Wertstoffe in die gelbe Tonne gehören. Die restlichen Abfälle sind dann für den Restmüll bzw. bei organischen Stoffen der Biotonne zugewiesen.

Mieter müssen sich um die korrekte Mülltrennung kümmern. Doch halten sich diese nicht daran, könnte es teuer für den Vermieter werden. Dieser erhält ein Bußgeld[1], welches schnell im vierstelligen Bereich liegt.

Daher besteht ein großes Interesse daran, dass Mieter den Müll ordnungsgemäß trennen. Ist eine Abmahnung gerechtfertigt, wenn Mieter den Müll nicht trennen und worauf ist hierbei zu achten?

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Bedeutung der Mülltrennung

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Müll in einzelne Kategorien zu trennen ist. Der Müll mag für den Konsumenten zwar keinen Wert mehr besitzen, doch für den Wirtschaftskreislauf sieht dies anders aus. So können sich noch wichtige Rohstoffe im Müll befinden, die später herausgefiltert und wieder verwendet werden. Auf diese Weise soll das Aufkommen an Plastikmüll vermindert und dieses dem Kreislauf wieder zugeführt werden.

Den Müll zu trennen, erleichtert es den Betrieben das Filtern der wichtigen Rohstoffe. So werden die Plastikteile der gelben Tonne anders verwertet als der Inhalt der Restmülltonne.

Wichtige Mülltrennung
Wichtige Mülltrennung

Die Mülltrennung erleichtert die weitere Verarbeitung des Mülls. Denn darin sind noch wichtige Rohstoffe enthalten, die dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden. Beim Verstoß gegen die Mülltrennung drohen Bußgelder im vierstelligen Bereich.

Deutlich erkennbar ist dies beim Glas. Dafür stehen eigene Container bereit, in denen die benutzten Gläser nach Farbe sortiert werden. Im Anschluss werden diese eingeschmolzen und in den weiteren Schritten wieder dem Kreislauf zugeführt. Das Recycling ist ein wichtiger Schritt, um das Müllaufkommen zu verringern. Die Mülltrennung hilft dabei, den Aufwand gering zu halten und eine möglichst hohe Ausbeute zu erreichen.

Zu beachten ist zudem, dass die Mülltrennung aus finanzieller Sicht für die Mieter lohnenswert ist. Denn wird sämtlicher Müll nur in der Restmülltonne entsorgt, stößt diese eher an ihre Grenzen. Dies bedeutet, dass zusätzliche Tonnen angeschafft werden müssen, obwohl die blaue oder gelbe Tonne möglicherweise kaum ausgelastet sind. Jede zusätzliche Restmülltonne ist jedoch mit Gebühren verbunden, die letztlich die Mieter tragen. Daher ist es auch in Ihrem Interesse, den Müll ordnungsgemäß zu trennen[2].

Grundregeln der Mülltrennung

Die Vorschriften zur Mülltrennung beziehen sich in erster Linie darauf, dass Mieter Ihre Abfälle den richtigen Mülltonnen zuordnen. Diese sind Farben unterteilt, welche sich auf die erlaubten Materialien beziehen, die in die jeweilige Tonne gehören. Verstoßen Mieter dagegen, haftet der Vermieter und diesem droht eine Strafe seitens des Entsorgungsunternehmens.

Folgende Unterteilung ist allgemein zulässig. Allerdings können je nach Gemeinde leichte Unterschiede bestehen, weshalb Du Dich informieren musst, welche Vorgaben konkret im Haus bestehen.

  • Blaue Tonne: Papier, Pappe oder Kartons gehören in die blaue Tonne. Wichtig ist hierbei, dass keine Beschichtung vorhanden ist.
  • Gelbe Tonne: Verpackungen sowie Kunststoff sind ein Fall für die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack. Hierzu zählen auch Milch- oder Getränkekartons, die zwar überwiegend aus Pappe bestehen, aber über eine Innenbeschichtung verfügen.
  • Braune Tonne: Organische Abfälle sind in der braunen Tonne zu entsorgen. Dies sind Bestandteile, die eigentlich für einen Komposthaufen geeignet wären.
  • Graue Tonne: Lässt sich der Müll keiner anderen Tonne zuordnen, ist dieser im Restmüll zu entsorgen.

Nicht in die Mülltonnen des Hauses gehören größere, sperrige Abfälle sowie Elektroschott. Den Sperrmüll sowie die alten Elektrogeräte entsorgst Du gesondert auf dem Wertstoffhof.

Zulässige Abmahnung bei falscher Mülltrennung

Die korrekte Mülltrennung ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Mieter sollten sich daran halten und Wert darauf legen, dass nicht sämtliche Abfälle nur im Restmüll landen.

Doch nicht alle Mietparteien halten sich daran, was im Mietvertrag festgeschrieben ist. Sie verletzen Ihre Pflichten und für Sie ist es bequemer, sämtliche Abfälle im Restmüll zu entsorgen. So müssen Sie nicht die einzelnen Bestandteile trennen und erleichtern sich die Arbeit.

Die Mülltrennung ist ein häufiger Streitpunkt. Doch die Müllabfuhr kann in diesen Fällen eine klare Linie zeigen. Sie ist nicht dazu verpflichtet, den Müll abzuholen, wenn klar erkennbar ist, dass keine sorgsame Mülltrennung erfolgt ist. Die Müllabfuhr könnte unverrichteter Dinge wieder wegfahren. Dass die Mülltonnen überquellen, ist dann das Problem der Mieter und des Vermieters. Diese müssen sich darum kümmern, dass der Müll ordentlich getrennt ist.

Letztlich ist der Vermieter in der Pflicht, die Mülltrennung zu kontrollieren. Denn vernachlässigen die Mieter die Trennung, drohen dem Vermieter hohe Bußgelder. Daher ist es sinnvoll, wenn der Vermieter regelmäßig die Entsorgung kontrolliert. Hierfür genügt ein Blick in die Tonnen, um zu erkennen, ob eine ordentliche Trennung erfolgt ist.

Volle Mülleimer
Abmahnung möglich

Lässt sich nachweisen, dass ein Mieter seinen Müll nicht ordentlich trennt, ist eine Abmahnung erlaubt. Diese ist ein deutlicher Hinweis, dass der Mieter seiner Pflicht der Mülltrennung nachkommen sollte.

Geben sich klare Hinweise darauf, dass ein Mieter den Müll nicht trennt, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Nachvollziehen lässt sich dies, wenn im Müll Dokumente oder Rechnungen aufzeigen, um wessen Müll es sich handelt. Mit der Abmahnung wird klar gezeigt, dass der Mieter sich an die Regeln der Mülltrennung halten muss. In der Regel reicht die Abmahnung aus, um zukünftig eine einwandfreie Abfallentsorgung sicherzustellen.

Kündigung bei wiederholten Verstößen

Es könnte allerdings sein, dass der Mieter weiterhin die Regeln der Mülltrennung ignoriert. Liegen wiederholte Verstöße vor, ist eine fristlose Kündigung der Wohnung gerechtfertigt. Der Mieter geht seinen Pflichten nicht nach und stellt eine erhebliche Störung dar. Daher ist eine fristlose Kündigung möglich, welche den Mieter schnellstmöglich zum Auszug zwingt.

Der fristlosen Kündigung muss in jedem Fall eine Abmahnung vorausgehen. Das erstmalige Verletzen der Mülltrennung allein ist noch kein haltbarer Grund für eine fristlose Kündigung.

Mieter trennt Müll nicht – Abmahnung gerechtfertigt

Die Mülltrennung stellt eine wichtige Pflicht der Mieter dar, um die Belastung für den Entsorgungskreislauf gering zu halten. Dank der Mülltrennung ist ein effizienteres Recycling möglich. Im Müll befinden sich noch wichtige Rohstoffe, die dank der Trennung ohne größeren Aufwand herausgefiltert werden.

Mieter sind daher angehalten, den Müll entsprechend der örtlichen Regelungen in die jeweils vorgesehene Tonne zu entsorgen. Fällt der Müllabfuhr auf, dass die Trennung nicht erfolgte, kann diese die Tonnen einfach stehen lassen und muss den Müll nicht abholen. Zudem droht dem Vermieter ein empfindliches Bußgeld.

Um dieses Verhalten zu sanktionieren, ist eine Abmahnung für den Mieter gerechtfertigt. Durch persönliche Dokumente im Müll könnte auffallen, wer die Trennung ignoriert. Der Vermieter darf dann die Abmahnung gegen die entsprechenden Mietparteien aussprechen.

Bei wiederholtem Verstoß ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Daher liegt es bereits im Interesse der Mieter, den Müll nicht wahllos in die Tonnen zu werfen, sondern ordentlich zu trennen.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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