Die Müllentsorgung gehört zu der Grundversorgung, die für Mieter erfüllt sein muss. Hierfür stehen der gesamten Hausgemeinschaft eine gewisse Anzahl an Mülltonnen zur Verfügung.
Je nach Gemeinde unterscheiden sich die einzelnen Vorschriften hinsichtlich der Trennung des Mülls. Während in manchen Gemeinden noch gelbe Tonnen vorhanden sind, stellen andere lediglich gelbe Müllbeutel bereit. Ebenso unterscheiden sich die Vorschriften hinsichtlich der Bioabfälle häufig.
Damit die Müllentsorgung einwandfrei funktioniert, müssen ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stehen. Ist das Müllaufkommen zu hoch, sammeln sich die Abfälle und werden vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen.
Wie viel Mülltonnen sind pro Haushalt gerechtfertigt und wie hoch ist das übliche Müllaufkommen?
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Richtlinien im Mehrfamilienhaus
Die meisten Mieter werden sich die Mülltonnen mit den Nachbarn des gleichen Mehrfamilienhauses teilen. Auch gemeinsame Mülltonnen mit angrenzenden Wohnhäusern ist möglich. So lässt sich die Müllentsorgung an einem Ort bündeln und es müssen nicht zahlreiche Plätze für die Tonnen geschaffen werden. Dies erleichtert nicht nur die Arbeit für das Entsorgungsunternehmen, sondern senkt auch die Kosten.
Für die Mieter gilt im Rahmen der Müllentsorgung die Pflicht, den Müll sorgsam zu trennen. Es stehen unterschiedliche Mülltonnen[1]https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/muell-richtig-trennen-gelber-sack-restmuell-papier-oder-wohin-sonst-10580 für den Restmüll, Papier sowie Wertstoffe zur Verfügung. Ebenso könnte eine Bio-Tonne vorhanden sein, welche für die organischen Abfälle gedacht ist.
Die Mülltrennung ist eine Aufgabe, die die Mieter ernst nehmen müssen. Verstoßen Sie dagegen, drohen hohe Bußgelder[2]https://beratung.de/recht/ratgeber/illegale-muellentsorgung-welche-strafen-drohen-muellsuendern_frbfvz. Der Sinn hinter der Trennung ist die Erleichterung der weiteren Recyclingmaßnahmen. Entsorgst Du den Müll in den entsprechenden Tonnen, werden die Rohstoffe später leichter herausgefiltert und dem Wirtschaftskreislauf zugeführt. So verringert sich das Müllaufkommen und die Ressourcen gehen nicht verloren.
Neben dem Bußgeld droht auch eine Abmahnung. Denn verstoßen die Mieter gegen die Mülltrennung, drohen höhere Kosten für den Vermieter. Dieser möchte darauf natürlich nicht sitzen bleiben und den Mietern kündigen, die wiederholt gegen die Mülltrennung verstoßen.
Nicht nur die Trennung des Mülls ist eine Pflicht der Mieter. Es könnte auch zu den Pflichten gehören, die Mülltonnen an den Straßenrand zu stellen. Dies ist eher in kleineren und ländlicheren Gegenden üblich. Ebenso können Mieter dazu verpflichtet werden, den Platz der Mülltonnen sauber zu halten. Andernfalls zieht der Müll Schädlinge & Ungeziefer an.
Das übliche Müllaufkommen
Wie viele Mülltonnen der gesamten Wohngemeinschaft zur Verfügung stehen, hängt von der Anzahl der Haushalten ab. Hierfür gehen die Entsorgungsbetriebe von Erfahrungswerten hinsichtlich des Müllaufkommens aus.
Diese liegen beim Restmüll in einem Bereich von 20 Liter je Haushalt pro Woche. Wird die Mülltonne einmal monatlich abgeholt, müsste für einen einzelnen Haushalt eine 80-Liter Mülltonne zur Verfügung stehen.
Werden die Mülltonnen gemeinsam in einem Mehrfamilienhaus genutzt, reduziert sich das veranschlagte Müllaufkommen pro Haushalt. Hier wird etwas konservativer mit 15 Liter je Woche gerechnet. Befinden sich 8 Haushalte im Haus und wird der Müll alle zwei Wochen geleert, müssten demnach 2 Mülltonnen mit je 120 Liter Fassungsvermögen zur Verfügung stehen. Dies würde genügen, um den Abfall der Restmülltonne zu sammeln.
In den Bereichen des Papiers und der Bioabfälle sehen die Schätzungen etwas anders aus. Hier gilt die Empfehlung, dass je 6 Haushalte eine 240-Liter Tonne erhalten. Für die Bio-Tonne gilt etwa die Hälfte, also eine 120 Liter Mülltonne für 6 Haushalte als angemessen.
Für die Wertstofftonne wird ein ähnliches Müllaufkommen wie beim Papier angenommen. Daher stehen dort die gleichen Mengen zur Verfügung.
Folgen eines höheren Müllaufkommens
In der Praxis könnten die Anzahl der Tonnen nicht für die Haushalte ausreichend sein. Es könnten sich mehr Personen im Haushalt befinden oder das Konsumverhalten geht mit einem höheren Müllaufkommen einher. Welche Folgen ergeben sich daraus?
Mieter haben das Recht, dass der Müll in haushaltsüblichen Mengen entsorgt wird. Durch eine größere Anzahl an Personen oder etwa durch Babys bzw. Kleinkinder könnte ein höheres Müllaufkommen bestehen.
Damit die Restmülltonne nicht jedes Mal überquillt und der Müll sich im Hof verteilt, müssen die Mieter sich an den Vermieter wenden und um eine höhere Anzahl an Mülltonnen bitten. Ebenso hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Behälter zur Verfügung stehen. So ist auch Er in der Pflicht, dass die Anzahl der Mülltonnen in etwa dem Bedarf entsprechen.
Mit der steigenden Anzahl der Mülltonnen, steigen auch die Gebühren. Je nach Gemeinde und Entsorgungsbetrieb variieren die jährlichen Gebühren pro Tonne. Für eine 240 Liter Tonne entstehen gerne Kosten in Höhe von 150€ pro Jahr für jeden Haushalt.
Die Gebühren werden über die Nebenkostenabrechnung an alle Mietparteien aufgeteilt. Besteht ein Mehrbedarf, schlägt sich dies in den Nebenkosten nieder und der monatliche Abschlag erhöht sich.
Kein gewerblicher Müll
Der entstehende Müll darf in haushaltsüblichen Mengen in den Tonnen entsorgt werden. Je nach Haushalt unterscheidet sich das Müllaufkommen in Abhängigkeit von der Anzahl der Personen sowie dem Lebensstil.
In jedem Fall gilt jedoch, dass gewerblicher Müll nicht in die üblichen Mülltonnen gehört, welche den Privathaushalten zur Verfügung stehen. Befindet sich in den Wohnhäusern ein gewerblicher Betrieb, benötigt dieser separate Tonnen. Diese sind allein dem Gewerbetrieb zugeordnet und dieser trägt die Kosten für die Entsorgung. Weder dürfen die Privathaushalte den Müll in den gewerblichen Tonnen werfen, noch darf gewerblicher Müll in die Tonnen für die Bewohner des Hauses. Eine Trennung ist hier vorgeschrieben, um eine faire Aufteilung der Entsorgungskosten zu gewährleisten.
Eine Besonderheit besteht bei Familien mit Babys oder Kleinkindern. Dort könnte durch die Verwendung von Wegwerfwindeln ein besonders hohes Müllaufkommen bestehen. Zur Entlastung der gewöhnlichen Tonnen stellen Gemeinden meist Windelmüllsäcke zur Verfügung. Diese werden gesondert abgeholt und führen nicht zu Mehrkosten.
Die gewöhnliche Anzahl an Mülltonnen pro Haushalt
Die Anzahl der Mülltonnen pro Haushalt richtet sich an der regelmäßigen Müllmenge. Als Richtwert gilt, dass beim Restmüll etwa 15 bis 20 Liter Müll pro Woche je Haushalt anfallen. In Abhängigkeit der Entsorgungsfrequenz und der Anzahl der Mietparteien müssen die entsprechenden Mülltonnen zur Verfügung gestellt werden.
In der Praxis zeigt sich, ob die Erfahrungswerte zutreffend sind. Besteht ein größeres Müllaufkommen, sind zusätzlichen Tonnen notwendig. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf alle Mietparteien umgelegt. Somit lohnt es sich, weniger Müll zu produzieren und umweltbewusster zu leben.