Auf einen Blick
Du bist kürzlich bei Deinen Eltern ausgezogen und siehst Dich nach einer neuen Wohnung um. Doch die Wohnungssuche gestaltet sich als kompliziert und Du verbringst die Nächte vorwiegend bei Deinen Freunden.
Da in Deutschland eine Pflicht zur Ummeldung besteht und stets die aktuelle Adresse dem Einwohnermeldeamt mitteilen muss, könntest Du Dich fragen, ob es sinnvoll ist als Meldeadresse die Wohnung eines Freundes anzugeben. Ist dies legal oder entstehen dadurch Probleme?
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Bedeutung der Meldeadresse
Die Meldeadresse ist bedeutsam, da Du dort die Post empfängst und wichtige Dokumente der Behörden erhältst. Ohne diese Adresse bist Du schwer erreichbar und es könnten Probleme auftreten.
Zudem dienen die Meldedaten den Gemeinden zu unterschiedlichen Zwecken. Sie geben Auskunft darüber, wie hoch die Einwohnerzahl ist und wie viel Personen tatsächlich dort leben. Dies ist etwa relevant für die Planung der Infrastruktur. Es lässt sich ableiten, wie viel Schul- oder Kitaplätze erforderlich sind sowie weitere bauliche Maßnahmen planen.
Erreichbarkeit und Empfang der Post
Die Meldeadresse ist wichtig, da Behörden Dich dort kontaktieren können und wichtige Dokumente zustellen. Daher ist es erforderlich, dass Du die Verfügungsgewalt über die Wohnung besitzt. Du also mindestens einen Schlüssel besitzt. Hältst Du Dich kaum in der Wohnung auf, könnte der Verdacht einer Scheinanmeldung bestehen.
Daher besteht in Deutschland die Pflicht, nach dem Auszug die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Du über keinen festen Wohnsitz verfügst. Also entweder obdachlos auf der Straße lebst oder in ständig wechselnden Wohnungen von Bekannten schläfst. Dann teilst Du dem Einwohnermeldeamt mit, dass Du ohne festen Wohnsitz lebst, dies wird entsprechend vermerkt.
Die Meldeadresse muss nicht mit dem Wohnsitz identisch sein. Während letzterer sich automatisch nach Deinem Aufenthaltsort richtet, bedeutet die Meldeadresse lediglich, dass Du darüber eine Verfügungsgewalt besitzen musst. Es reicht also aus, wenn Du Schlüssel zur Wohnung besitzt, damit diese als Meldeadresse dienen kann. Allerdings solltest Du keine Meldeadresse angeben, an der Du nicht wohnst. Du solltest zumindest einen Zugang zu Briefen und anderen wichtigen Dokumenten haben, die Dich dort erreichen.
Melde Dich rechtzeitig um und gib die korrekte Meldeadresse an, damit Du weiterhin Verträge abschließen und an Wahlen teilnehmen kannst. Versäumst Du die Ummeldung, droht ein geringes Bußgeld.
Freund als Meldeadresse angeben
Besitzt Du keinen festen Wohnsitz und hältst Dich an wechselnden Orten auf, könnte es Probleme mit der Meldeadresse geben. Um dennoch den Anforderungen des Meldewesens gerecht zu werden, könntest Du die Wohnung eines Freundes als Meldeadresse angeben. Ist dies tatsächlich eine gute Idee oder sind damit wiederum neue Probleme verbunden?
Scheinwohnsitz
Hältst Du Dich nicht regelmäßig in der Wohnung auf, die Du als Meldeadresse angibst, könnte damit der Verdacht eines Scheinwohnsitzes[1] bestehen. Du hast die Adresse mitgeteilt, ohne Dich dort überwiegend aufzuhalten. Demnach handelt es sich um eine Scheinanmeldung und die bereitgestellten Informationen sind nicht korrekt.
Da dies für die Gemeinden Probleme verursacht, steht solch eine Scheinanmeldung unter Strafe. Sie stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro einhergehen kann. Somit ist dies wesentlich kostspieliger, als lediglich die Ummeldung zu versäumen.
Damit es sich nicht um einen Scheinwohnsitz handelt, müsstest Du Dich dort tatsächlich überwiegend aufhalten. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Falschinformation vor, welche als Ordnungswidrigkeit gilt.
Verstoß gegen Mietvertrag
Gibst Du die Wohnung eines Freundes als Meldeadresse an, könnte dies gegen die Regelungen des Mietvertrages verstoßen. Denn für gewöhnlich müssen Untermieter dem Vermieter angezeigt werden. Ohne Rücksprache in die Wohnung einzuziehen, ist hingegen nicht gestattet.
Gefährdeter Mietvertrag
Gibst Du die Adresse eines Freundes als Deine eigene Meldeadresse an, könnte sich darauf ein Untermietverhältnis ableiten. Dieses ist jedoch vorab mit dem Vermieter zu klären. Ohne Einverständnis des Vermieters droht eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.
Ein solcher Verstoß könnte zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen. Dies ist unbedingt zu vermeiden und der Vermieter zu informieren. So lässt sich zumindest ein gültiger Untermietervertrag aufsetzen, welcher das Mietverhältnis nicht belastet.
Ohne festen Wohnsitz leben
Mit einer Scheinanmeldung drohen Konsequenzen, die sowohl für den Mieter als auch Vermieter gelten. Es drohen Bußgelder sowie der Verlust der Wohnung.
Um solche Probleme zu vermeiden, solltest Du gegenüber dem Einwohnermeldeamt lieber ehrlich sein. Teile dort nach dem Auszug mit, dass Du ohne festen Wohnsitz bist. Teilweise bieten öffentliche Stellen die Möglichkeit an, dort eine Meldeadresse einzurichten. So verfügst Du zwar über keinen dauerhaften Wohnsitz, bist aber weiterhin postalisch erreichbar.
Es ist in Deutschland zudem nicht verboten, ohne festen Wohnsitz zu leben. Anstelle einer gültigen Anschrift erhältst Du im Personalausweis lediglich einen Sticker, welcher aufzeigt, dass Du ohne festen Wohnsitz bist.
Beachte allerdings, dass es zwar legal ist, keinen Wohnsitz zu haben, aber gesellschaftlich mit einem negativen Stigma einhergeht. Das Finden einer neuen Wohnung ist komplizierter und auch Arbeitgeber könnten dies als negativen Punkt auffassen.
Versuche daher auf legalem Wege als Untermieter bei der Familie oder einem Freund zu leben. Diese Wohnung gibst Du als Wohnsitz an und die Chancen eine neue Wohnung zu finden sind wesentlich höher.
Wohnung der Freunde als Meldeadresse nutzen
Die Meldeadresse ist relevant, da Du dort wichtige Post empfängst und für die Behörden erreichbar bist. Im Meldegesetz ist festgeschrieben, dass Du stets die korrekte Adresse mitteilen musst.
Besitzt Du derzeit keinen festen Wohnsitz und wechselt Dein Aufenthaltsort ständig, könntest Du auf die Idee kommen, bei einem engen Freund die Meldeadresse einzurichten. So empfängst Du weiterhin die Post und organisatorisch erscheint dies für Dich simpler.
Hältst Du Dich jedoch kaum an dieser Adresse auf, gilt dies als Scheinanmeldung. Damit droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Zudem verstößt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Mietvertrag des Freundes. Somit ist das Mietverhältnis gefährdet, wenn die Falschanmeldung auffliegt.
Anstatt dieses Risiko einzugehen, solltest Du Dich lieber als ohne festen Wohnsitz bei der Behörde melden. Diese kann Dir weitere offizielle Stellen mitteilen, um dort die Meldeadresse einzurichten, ohne dass es sich um eine Scheinanmeldung handelt. So steht Dir weiterhin ein Ort zur Verfügung, um die Post zu empfangen und Du musst nicht befürchten, dass wichtige Dokumente Dich nicht mehr erreichen.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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