Auf einen Blick

  • Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Aufzugs verantwortlich und Kosten sind auf Mieter umlegbar
  • Ein kurzfristiger Ausfall des Aufzugs rechtfertigt keine Mietminderung, ein längerer Defekt von mindestens einer Woche jedoch schon
  • Für die Mietminderung ist der Vermieter über den Defekt zu informieren
  • Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere der Einschränkung und dem Stockwerk der eigenen Wohnung

Ein defekter Aufzug gilt nicht immer als reines Luxusproblem für Mieter, die einfach zu bequem sind, die Treppe zu nutzen. Einige Personen sind auf einen funktionsfähigen Fahrstuhl angewiesen, um zur eigenen Wohnung zu gelangen. Ältere Mieter oder Menschen im Rollstuhl können die Treppen nicht benutzen, weshalb sie bei einem Defekt des Aufzugs vor einem schwerwiegenden Problem stehen.

Rechtfertigt ein ausgefallener Fahrstuhl eine Mietminderung und welche alternative Vorgehensweise bietet sich an, um einen größeren Druck auf den Vermieter auszuüben? Berufe Dich auf diese Tipps, um nicht mehr beschwerlich die Stufen zum oberen Stockwerk nehmen zu müssen, sondern wieder den Aufzug nutzen zu können.

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Vorgaben zum Einbau von Aufzügen

Während in älteren Mehrfamilienhäusern kaum Aufzüge verbaut waren, sind diese mittlerweile in den Landesbauordnungen fest verankert. Aber einer gewissen Anzahl von Stockwerken oder einer Mindesthöhe, müssen Eigentümer bei einem Neubau den Fahrstuhl integrieren.

Dieser nimmt zwar einigen Platz ein, sorgt aber gleichermaßen für eine Wertsteigerung und stellt sicher, dass die Wohnungen barrierefrei erreichbar sind. Denn in die oberen Stockwerke zu gelangen, ist für ältere Mieter und jene mit körperlichen Beeinträchtigungen beschwerlich. Ohne Aufzug geht einiges an Lebensqualität verloren und es wird sich zwei Mal überlegt, ob das Verlassen der Wohnung wirklich diese sportliche Herausforderung rechtfertige.

Aufzug Kosten
Kosten des Aufzugs

Der Einbau des Aufzugs könnte als Modernisierung gelten und eine Mieterhöhung rechtfertigen, um die Investitionskosten zu stemmen. Die laufenden Betriebskosten wiederum sind über die Nebenkosten auf die Mieter umlegbar.

Der Betrieb des Aufzugs geht mit Kosten einher, die auf die Mieter umlegbar sind. Hierzu gehören die Stromkosten, die Wartungsgebühren oder Reparaturmaßnahmen. Die Kosten trägt nicht der Vermieter, sondern sie sind im Rahmen der Nebenkosten auf die jeweiligen Mieter übertragbar. Voraussetzung hierfür ist die Vereinbarung im Mietvertrag.

Übrigens gilt die Kostenübernahme auch für Wohnparteien im Erdgeschoss. Diese mögen den Fahrstuhl zwar selbst nicht benötigen, doch wenn im Mietvertrag die Umlegung der Betriebskosten festgehalten ist, sei dies rechtmäßig, urteilte der BGH im Urteil vom 20.09.2006[1].

Pflichten des Vermieters

Ist ein Aufzug im Mietshaus vorhanden, muss der Vermieter sich um den ordnungsgemäßen Zustand kümmern. Die Mieter haben einen Anspruch darauf, dass der Fahrstuhl rund um die Uhr funktionstüchtig zur Verfügung steht. Ein Defekt oder eine Einschränkung der Nutzungsdauer würden einen Mangel darstellen und nicht dem vereinbarten Zustand entsprechen.

Zulässig ist lediglich, dass der Aufzug über einen kürzeren Zeitraum aufgrund von Wartungsarbeiten ausfällt. Diese lassen sich nicht verhindern und gehören zur ordnungsgemäßen Nutzung dazu. Da diese planmäßig stattfinden, kann der Vermieter den Zeitraum vorher ankündigen, sodass die Mieter nicht überrascht vor einem nicht fahrbereiten Aufzug stehen.

Der Vermieter ist zudem für die Betriebssicherheit verantwortlich. Um diese zu gewähren, ist eine Einschränkung der Nutzungsweise des Fahrstuhls in der Hausordnung möglich. Diese untersagt etwa den Transport von schweren Geräten, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten.

Dauer der Beeinträchtigung entscheidend

Nicht jeder Ausfall rechtfertigt eine Mietminderung. Liegt ein Stromausfall vor oder der Fahrstuhl wird gerade gewartet, ist eine Minderung der Miete unzulässig. Schließlich handelt es sich nur um eine kurzzeitige Beeinträchtigung bzw. liegt der Mangel nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters. 

Ausfall des Aufzugs von wenigen Tagen erlaubt noch keine Mietminderung

Ob eine Mietminderung erlaubt ist, hängt maßgeblich von der Dauer des Ausfalls ab. Je länger diese vorliegt, desto eher ist eine Pflichtverletzung des Vermieters zu beklagen.

In der Praxis gilt der Grundsatz, dass ein Ausfall von bis zu einer Woche noch zu tolerieren sei. Eine Mietminderung ist für diesen Zeitraum nicht erlaubt.

Stillstand des Fahrstuhls über eine Woche

Ist der Aufzug für mehr als eine Woche nicht nutzbar, ist die Einschränkung so schwerwiegend, dass eine Mietminderung als gerechtfertigt gilt. Durch die verminderten Zahlungen soll ein größerer Druck auf den Vermieter ausgeübt werden, sodass dieser sich eher dem Problem annimmt.

Aufzug Reparatur
Längerfristiger Ausfall des Aufzugs

Ist der Aufzug für mehr als eine Woche nicht nutzbar, gilt dies als Pflichtverletzung des Vermieters. Dieser hätte sich früher um die Reparatur kümmern müssen. Mithilfe der Mietminderung sendest Du ein deutlicheres Zeichen, sodass der Vermieter den defekten Aufzug reparieren lässt.

Mietminderung durchsetzen

Bei der Umsetzung der Mietminderung ist eine größere Sorgfalt notwendig. Würdest Du einfach die Zahlungen reduzieren, wäre das Mietverhältnis gefährdet. Der Vermieter könnte annehmen, dass Du mit der Miete in Verzug gerätst und im Wiederholungsfall fristlos die Wohnung kündigen.

Halte Dich an die nachstehenden Vorgaben und wende Dich im Zweifel an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund. Dadurch erhältst Du eine größere Sicherheit für die rechtssichere Durchsetzung der Mietminderung.

Mangel anzeigen

Der Vermieter muss über den Mangel Kenntnis erlangen. Hierfür ist es Aufgabe der Mieter, dem Vermieter mitzuteilen, dass der Aufzug defekt ist. Dann besteht die Möglichkeit, zu handeln und das Problem zu lösen.

Mit der Mangelanzeige ist es sinnvoll, eine Frist zu setzen. Nach Ablauf der Frist ist es erlaubt, eigenständig eine Firma zu beauftragen, um den defekten Fahrstuhl zu reparieren. Die Kosten sind vom Vermieter zu ersetzen.

Unverzüglich ist hingegen zulässig, die Miete zu mindern. Zumindest, insofern der Mangel bereits über einen längeren Zeitraum besteht.

Höhe der Mietminderung bestimmen

Allgemeine Richtlinien, wie hoch die Mietminderung ausfallen darf, bestehen nicht. Der Betrag richtet sich immer nach der Schwere der Einschränkungen.

Demnach hängt die Höhe der Mietminderung davon ab, in welchem Stockwerk sich die eigene Wohnung befindet. Je höher diese gelegen ist, desto großzügiger darf die Mietminderung sein. 

Für die Höhe der Mietminderung bei einem defekten Aufzug bestehen folgende Maßgaben:

  • Wohnung im 2. Stockwerk: 3 Prozent
  • Wohnung im 4. Stockwerk: 10 Prozent
  • Wohnung im 6. Stockwerk: 15 Prozent
  • Wohnung im 10. Stockwerk: 20 Prozent

Mindere rechtssicher die Miete bei einem defekten Fahrstuhl

Ist der Aufzug nicht funktionstüchtig, ist die Wohnung insbesondere für Personen mit körperlichen Leiden nur noch schwer zu erreichen. Nutze die Vorlage für die Mietminderung und die hier bereitgestellte Anleitung, damit der Vermieter Seiner Pflicht nachkommt und den Aufzug zügig reparieren lässt.

Je nach individuellen Umständen sind weitaus höhere Minderungen erlaubt. Ebenso könnte ein Ersatz für zusätzlich entstehende Kosten gerechtfertigt sein.

Ein defekter Aufzug stellt kein Luxusproblem dar. Du besitzt einen Anspruch darauf diesen, wie vereinbart, zu nutzen und darfst die Mietminderung durchsetzen, wenn ein Mangel vorliegt.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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