Auf einen Blick
Möchtest Du, dass tierische Mitbewohner Dir Gesellschaft leisten, könnte dies nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Denn die meisten Tiere sind nicht für die Wohnung geschaffen und benötigen einen größeren Lebensraum.
Dennoch gehören Hunde und Katzen für viele Mieter praktisch zur Familie. Sie würden diese Mitbewohner nicht mehr missen und möchten Sie auch beim Umzug mitnehmen.
Doch wie sieht es bei der Kleintierhaltung in der Mietwohnung aus? Folgende Rechte stehen Dir zu, wenn Du ein Kleintier bei Dir aufnehmen möchtest.
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Kleintierhaltung in der Wohnung grundsätzlich zulässig
Bei Hunden und anderen Tieren ist nachvollziehbar, dass diese nicht in jeder Wohnung erlaubt sind. Das Bellen lässt sich kaum kontrollieren und sind die Bewohner des Hauses eher auf Ruhe bedacht, könnten Sie sich zu stark von der Tierhaltung gestört fühlen.
Eine Störung des Hausfriedens ist von Kleintieren jedoch nicht zu erwarten. Dazu gehören u.a. Hamster, Kaninchen oder Fische. Sie sind wesentlich kleiner und die Nachbarn erfahren von diesen Bewohnern keinerlei Beeinträchtigung. Kleintiere sind leise und äußerst pflegeleicht, sodass Sie auch für die Haltung in der Wohnung geeignet sind.
Zulässige Kleintiere
Bei einem Verbot der Tierhaltung sind die Interessen der Mieter als auch Nachbarn zu berücksichtigen. Von Kleintieren ist kaum zu erwarten, dass diese zu Störungen führen. Daher ist bei Ihnen ein Verbot nicht zulässig. Du darfst also auch ohne der Zustimmung des Vermieters Kaninchen, Hamster oder andere Kleintiere halten.
Daher ist das Mietrecht bei Kleintieren deutlich lockerer. Diese dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Ein Verbot erweist sich als unzulässig, da es zu sehr in die Freiheit des Mieters eingreifen würde. Da bei einer Untersagung der Tierhaltung immer die gegenseitigen Interessen abzuwägen sind, überwiegt bei Kleintieren der Wunsch des Tierhalters. Mieter dürfen demnach grundsätzlich kleinere Haustiere in der Mietwohnung leben lassen, ohne dass dies vom Mietvertrag untersagbar wäre.
Anschaffung der Kleintiere
Welche Arten als Kleintiere eingestuft werden, ist nur nebensächlich von der Körpergröße abhängig. Vielmehr handelt es sich um jene tierische Begleiter, von denen keine Störungen zu erwarten seien. Sie verursachen keinen Lärm und sind für die Nachbarn praktisch kaum wahrnehmbar.
Aufgrund dieser positiven Eigenschaften gestaltet sich die Anschaffung der Kleintiere als besonders leicht. Du benötigst keine Zustimmung oder Erlaubnis des Vermieters. Auch die Nachbarn musst Du über Dein Vorhaben nicht informieren.
Stelle sicher, dass Deine Wohnung so gestaltet ist, dass eine artgerechte Haltung der Kleintiere möglich ist. Dann kannst Du ohne vorherige Abstimmung das Tier im Fachgeschäft kaufen und legal in Deiner Wohnung halten.
Einschränkungen der Kleintierhaltung
So unscheinbar Kleintiere auch sein mögen, ist deren Haltung nicht uneingeschränkt erlaubt. Es gibt einige Ausnahmen, die auch für die kleineren Exemplare eine Haltung in der Wohnung untersagen.
Giftige Tiere
Kleinere Tiere mögen auf den ersten Blick als weniger gefährlich gelten. Ihr Biss ist kaum schmerzhaft und anderen Schaden können Sie nicht zufügen.
Dies gilt jedoch nicht für giftige Tiere. Deren Körpergröße besteht in keinem Zusammenhang zu Ihrer Gefährlichkeit. Je nach Art könnte ein Biss bereits ausreichen, um selbst eine erwachsene Person zu töten.
Geht von den Kleintieren eine hohe Gefahr aus, ist deren Haltung in der Mietwohnung nicht zulässig. Dies gilt zum Beispiel für bestimmte Schlangen, Skorpione oder andere Reptilien, welche giftig sind.
Störungen der Nachbarn
Ebenfalls ist auch bei Kleintieren auf eine verantwortungsvolle Haltung zu achten. Die Tiere dürfen nicht aus der Wohnung entkommen und keine Störung der Nachbarn verursachen.
Kommt es jedoch zu vermehrten Zwischenfällen, ist zunächst eine Abmahnung durch den Vermieter legitim. Dies ist dann zu erwarten, wenn die Kleintiere im Treppenhaus herumlaufen, einen Gestank verursachen oder zu laut sind.
Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Beeinträchtigungen vorliegen. Der Mieter ist dann dafür verantwortlich, mehr Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen, sodass die Kleintiere die Wohnqualität nicht angreifen.
Hohe Anzahl der Kleintiere
Ebenso könnte eine zu hohe Anzahl der Kleintiere zu Problem führen. Denn in kleineren Gruppen sind die Arten unauffällig und kaum wahrzunehmen. Bei einer Vielzahl von Vögeln oder Hamstern ist zu erwarten, dass es zu Belästigungen kommt. Laute Geräusche und Gerüche könnten zu den Nachbarn vordringen, sodass die Haltung zu untersagen wäre.
Allgemeine Vorschriften zur Tierhaltung in der Wohnung
Du fühlst Dich in der Wohnung einsam oder möchtest für Dein Kind einen tierischen Spielpartner anschaffen. Haustiere in der Mietwohnung gehen mit einigen Vorteilen[1] einher. Sie sorgen für glücklichere Menschen und lehren Kindern ein gewisses Verantwortungsbewusstsein. Doch Tiere sind auch mit reichlich Arbeit verbunden. Denn die artgerechte Haltung erfordert es, dass Du sie regelmäßig fütterst und teilweise auch auf einen Spaziergang mitnimmst. Je nach Art, unterscheiden sich die Bedürfnisse, sodass hier genau darauf achten musst, welchen Aufwand Du Dir zumuten kannst.
So positiv die Tierhaltung für Dich sein mag, sind damit auch Einschränkungen verbunden. Denn Tiere verhalten sich nicht immer an die gültigen Regeln und könnten die Nachbarn stören. Hunde bellen nachts oder Katzen flüchten auf einen benachbarten Balkon und sorgen dort für eine böse Überraschung. Da im Mietshaus eine gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist, sind Tiere nicht immer willkommen.
Mietvertrag maßgeblich
Einige Tiere sind nur mit Einschränkung für eine Mietwohnung geeignet. Dies bezieht sich nicht nur auf die eigene Wohnung, sondern auch mögliche Störungen der Nachbarn. Um Konflikte zu vermeiden, könnte im Mietvertrag festgehalten sein, dass in der Wohnung keine Tiere erlaubt sind.
Ob die Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt ist, hängt von der Gestaltung des Mietvertrages ab. Dort könnte festgehalten sein, dass eine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, um mit den Tieren in der Wohnung zu leben.
Doch ein pauschales Haltungsverbot ist unzulässig. Vermieter dürfen also nicht generell die Haltung sämtlicher Tiere verbieten. Denn einige Arten sind so pflegeleicht und unauffällig, dass die Nachbarn davon nichts mitbekommen. Eine Ablehnung scheint dann nicht gerechtfertigt, sodass diese Haustiere immer erlaubt sind.
Hunde können als Kleintiere in der Wohnung gelten
Für die Kleintierhaltung gelten Ausnahmen, die dem Mieter zugutekommen. Der Vermieter darf deren Haltung in der Wohnung nicht verbieten. Nützlich wäre diese Ansicht im Mietrecht auch, wenn dies auf Hunde zuträfe. Denn einige Arten sind nicht wesentlich größer als ein Kaninchen oder vergleichbare Kleintiere.
Im Einzelfall zu prüfen
Ob Hunde als Kleintiere zu werten sind, hängt nicht ausschließlich von der Körpergröße ab. Auch deren Verhalten ist maßgeblich dafür, ob Sie der Erlaubnis des Vermieters bedürfen. Bellen Sie äußerst selten und sind ansonsten unauffällig, zählen bestimmte Hunde auch als Kleintiere.
Ob Hunde als Kleintier gelten, ist im Einzelfall zu betrachten. Hier spielen sowohl das Verhalten des Hundes als auch die Fähigkeit der Halter eine Rolle. Gilt der Hund als gut erzogen und ist das Bellen nur sehr begrenzt wahrnehmbar, könnte eine Erlaubnis des Vermieters nicht erforderlich sein.
Zeigt sich jedoch selbst ein kleinerer Hund als auffällig und bellt über einen längeren Zeitraum, stellt dies eine Störung dar. Zwar geht von Ihm weniger eine Gefahr aus, aber die Geräuschkulisse erweist sich als nervend und Nachbarn müssen diese Art der Beeinträchtigung nicht hinnehmen.
Vermieter droht mit Kündigung
Die Kleintierhaltung in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt. Dennoch könnten Vermieter mit der Anschaffung der Tiere nicht einverstanden sein. Zunächst könnten Sie noch auf freundlichem Wege versuchen, Dich zur Abgabe des Kleintiers zu bewegen. Um dieser Aufforderung mehr Nachdruck zu verleihen, drohen Vermieter schnell mit einer Abmahnung oder Kündigung. Besteht tatsächlich die Gefahr, dass Du die Wohnung wegen der Kleintierhaltung verlierst?
Droht der Vermieter mit rechtlichen Konsequenzen, solltest Du Dich davon nicht einschüchtern lassen und zunächst in Ruhe die Situation prüfen. Handelt es sich eindeutig um ein gesetzlich definiertes Kleintier, welches Du artgerecht und in geringer Zahl in Deiner Wohnung hältst, hast Du vom Gesetz her nichts zu befürchten. Die Kleintierhaltung gehört zur gewöhnlichen Nutzung und darf vom Vermieter nicht untersagt werden.
Dennoch ist immer der Einzelfall zu betrachten. Geht von Deinem Kleintier eine Störung aus, könnte ein Gericht darauf entscheiden, dass die Ruhezeiten einzuhalten sind. Um jegliche Zweifel zu beseitigen, ist eine anwaltliche Erstberatung möglich. Dort erhältst Du eine genauere Einschätzung, ob Du die Drohungen des Vermieters ernst nehmen musst oder ein einfacher Widerspruch genügt.
Kleintiere in der Wohnung halten
Die eigenen Haustiere nehmen für einige Personen den gleichen Stellenwert wie ein Familienmitglied ein. Bei der Wohnungssuche gilt daher der Grundsatz, dass ein Umzug nur infrage kommt, wenn die Haltung des Tiers erlaubt ist.
Während für Hunde und Katzen eine Erlaubnis des Vermieters notwendig ist, gilt diese Vorschrift nicht für Kleintiere. Diese darfst Du auch ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung halten. So ist es stets zulässig Hamster, Kaninchen oder Vögel mit in die Wohnung zu nehmen. Ein Verbot im Mietvertrag würde sich als unzulässig herausstellen.
Dennoch ist darauf zu achten, dass auch die Kleintiere keine Störung des Hausfriedens verursachen. Sie sollten sich leise und unauffällig verhalten. Kommt es zu einer Ruhestörung oder einer Geruchsbildung, könnte der Vermieter auch bei den Kleintieren darauf bestehen, dass Sie aus der Wohnung zu entfernen sind.
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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