Auf einen Blick

  • Im Alter ist das Haus mit einigen Hindernissen verbunden, weshalb ein Verkauf sinnvoll erscheint
  • Eine Wohnung ist bei Mobilitätsbeeinträchtigung deutlich pflegeleichter
  • Die Mietwohnung ist mit weniger Verantwortung verbunden und der Vermieter muss sich um die meisten Belange kümmern

Inhaltsverzeichnis


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Der Bau einer Immobilie stellt für einige Personen die Verwirklichung des Lebenstraumes dar. Die Dauer des Hauskredits beträgt gerne bis zu 30 Jahre, sodass erst mit Beginn der Rente das Darlehen zurückgezahlt ist.

Im fortgeschrittenen Alter fällt die finanzielle Belastung weg und die Lebensqualität soll merklich steigen. Doch die Erwartungen an das Haus könnten sich nicht erfüllen und die Immobilie eher eine Belastung darstellen. Der Reinigungsaufwand ist zu hoch und aufgrund der gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist die Nutzung eingeschränkt.

So stellt sich die Frage, ob es im Alter sinnvoll ist, das Haus zu verkaufen und lieber in eine Wohnung zu ziehen. Diese wäre altersgerecht und die durch den Verkauf würde genügend Kapital zur Verfügung stehen. Was gibt es bei dieser Lebensplanung zu beachten und wann empfiehlt sich der Hausverkauf, um in eine Wohnung zu ziehen?

Gründe, die für einen Verkauf des Hauses sprechen

Im Alter entpuppt sich die Immobilie nicht mehr als geeignet, um einen entspannten Lebensabend zu bieten. Sie erweist sich eher als Belastung und es besteht der Wunsch, lieber in einer Wohnung zu leben. Die nachstehenden Beweggründe könnten zu dieser Entscheidung führen.

Kleinerer Wohnraum

Nach dem Auszug der eigenen Kinder könnte die Immobilie zu groß erscheinen. Die Wohnfläche wird nicht mehr voll ausgenutzt und einige Räume stehen leer. In solch einem überdimensionierten Haus zu leben, könnte sich bedrückend anfühlen und mit einer Einsamkeit einhergehen.

Geringerer Aufwand
Geringerer Aufwand

Sind die Kinder ausgezogen, erscheint ein großes Haus leer und weniger gemütlich. Eine Wohnung hingegen ist besser auf einen kleineren Haushalt zugeschnitten. Die Reinigung fällt leichter und es wird kein Raum verschwendet.

Gemütlicher ist es daher, sich lieber zu verkleinern. Eine Wohnung erweist sich als praktischer und der Reinigungsaufwand ist wesentlich geringer. So erscheint der Wohnraum wieder den eigenen Bedürfnissen angepasst zu sein, ohne dass Platz verschwendet wird.

Keine Gartenpflege

Ein eigenes Haus geht häufig mit einem kleinen Garten einher. Der Grünbereich bietet eine Erholung und das Aufziehen der Pflanzen könnte ein Hobby darstellen. Damit der Garten nicht vollkommen verwildert, ist eine regelmäßige Pflege erforderlich.

Treten körperliche Leiden auf, ist die Gartenpflege nicht mehr zu bewältigen[1]https://www.heckenpflanzentotal.de/nachrichten/pflegeleichter-garten-fur-senioren/. Selbst mithilfe moderner Werkzeuge besteht nicht mehr die Möglichkeit, die Beete gründlich von Unkraut zu befreien.

Die Beauftragung eines Gärtners ist mit hohen Kosten verbunden. Übersteigen diese das eigene Budget, könnte der Umzug in eine Wohnung die notwendige Entlastung bringen. Ein Balkon bietet zudem eine altersgerechte Möglichkeit, sich um die Pflanzen zu kümmern.

Altersgerechte Gestaltung

Der Bau der eigenen Immobilie findet häufig in den eigenen 30er bis 40er-Jahren statt. Dann steht genügend Eigenkapital zur Verfügung und das Einkommen ist stabil. Doch die Rente ist noch in weiter Ferne und gesundheitliche Einschränkungen sind glücklicherweise keine vorhanden. Da kann schnell übersehen werden, dass im Alter andere Anforderungen an das Eigenheim bestehen.

Ist ein altersgerechter Umbau des Hauses nicht möglich oder zu kostspielig und selbst mit einem Umbaukredit nicht zu stemmen, erweist sich eine Wohnung als nützlicher. Diese ist eher auf die Bedürfnisse älterer Personen zugeschnitten. So sind etwa keine Treppen vorhanden und die Umgestaltung fällt leichter.

Weniger Aufwand und Verantwortung

Mit dem Besitz des Eigenheims geht ein gewisser Verwaltungsaufwand einher. Dieser bezieht sich auf die Steuererklärung, Versicherungen und teilweise neuen Regularien, die der Gesetzgeber beschlossen hat. Somit sollen bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt oder andere Ziele verwirklicht werden.

Eigentum verpflichtet
Eigentum verpflichtet

Als Hauseigentümer gehen mit dem Objekt einige Arbeiten einher. Sowohl Verwaltungsaufgaben als auch Reparaturarbeiten sind zu erledigen, die im Alter zunehmen kostspieliger werden. Eine Mietwohnung ist hingegen deutlich weniger aufwendig, da dort der Vermieter diesen Pflichten nachkommen muss.

Zudem sind Eigenheimbesitzer auch für sämtliche Reparaturen und Probleme verantwortlich. Damit sind nicht nur Kosten, sondern auch Planungsaufwände verbunden, die bei größeren Sanierungsarbeiten auftreten.

Eine Mietwohnung ist deutlich pflegeleichter. Der Vermieter ist im Wesentlichen dafür verantwortlich, dass die Wohnung sich in einem ordentlichen Zustand befindet, sodass dieser als Ansprechpartner fungiert.

Mitnahme der Wertsteigerung

In den vergangenen Jahren sind die Preise für Immobilien deutlich gestiegen. Dies gilt insbesondere in Großstädten sowie derer direkten Umgebung.

Der Verkauf ermöglicht die Realisierung der Wertsteigerungen. Da die Immobilie wahrscheinlich länger als zwei Jahre selbst bewohnt wurde, ist der Gewinn steuerfrei. So steht eine nette Summe zur Verfügung, um den Lebensabend entspannt ausklingen zu lassen.

Möglichkeiten des Hausverkaufs im Alter

Für den Immobilienverkauf steht grundsätzlich offen, ob diese auf dem freien Markt den Interessenten angeboten wird oder ob das Ziel besteht, das Eigenheim innerhalb der Familie zu behalten. Denn es könnte schwerfallen, sich vom Haus zu trennen, da damit ein emotionaler Wert verbunden ist.

Verkauf auf dem freien Markt

Steht ein möglichst hoher Verkaufserlös im Vordergrund, sollte die Immobilie auf dem freien Markt angeboten werden. Dies spricht eine größere Zielgruppe an und die Nachfrage steigt. Auf diese Weise lässt sich der Verkaufspreis steigern und schneller einen Käufer finden.

Da der Verkauf einer Immobilie für die Eigentümer einiges an Arbeit verursacht, bietet sich die Unterstützung eines Maklers an. Dieser inseriert das Haus auf den verschiedenen Portalen, kommuniziert mit den Interessenten und führt Hausbesichtigungen durch.

Als Immobilienbesitzer muss dann nur noch die Entscheidung zugunsten eines Käufers fallen. Mit einem Notartermin ist der Verkauf besiegelt und das Haus wechselt den Eigentümer. Die Einnahmen dienen zur Finanzierung des Ruhestandes, sodass keine Geldsorgen bestehen.

Immobilie an Kinder verkaufen

Oftmals besteht der Wunsch, dass die Immobilie innerhalb der Familie verbleibt. Mit dem Objekt sind einige Erinnerungen verbunden und die Kinder sollen dadurch abgesichert sein. Somit steht ein Verkauf der Immobilie an die eigenen Kinder im Raum, anstatt diese zu vererben. Hierbei sind mehrere Besonderheiten zu beachten.

Beim Verkauf an die Kinder tritt der Verkaufserlös eher in den Hintergrund. Die Immobilie soll für die Kinder finanzierbar sein und keine zu große Belastung darstellen. Doch ein Verkauf des Hauses für einen Euro ist nicht anzuraten. Denn der Immobilienverkauf deutlich unter dem Wert könnte mit der Zahlung der Schenkungssteuer verbunden sein. Besser ist es daher den Verkaufspreis so anzupassen, dass der Freibetrag der Schenkungssteuer ausgereizt wird.

Senioren leben im Haus
Haus in der Familie halten

Der Verkauf an die Kinder ist sinnvoll, wenn diese die Immobilie als Absicherung haben möchten. Unter Gewährung des Nießbrauchs lässt sich ein lebenslanges Wohnrecht festlegen, sodass sich an der Wohnsituation der Eltern nichts ändert. Dies ist praktisch, wenn die Immobilie bereits altersgerecht gestaltet ist.

Vorteilhaft ist zudem, dass beim Verkauf an die Kinder keine Grunderwerbsteuer anfällt. Auch Maklerkosten treten nicht auf, da solch ein Vermittler im Verkaufsprozess nicht involviert ist. Die Nebenkosten sind dadurch deutlich geringer, was den Verkauf an die Kinder attraktiver macht.

Sind Kinder am Kauf interessiert, bietet sich diese Variante als günstigste Option an. Bereits zu Lebzeiten wird die Übergabe des Eigenheims geklärt, sodass im Erbfall kein Konfliktpotenzial mehr besteht.

Die verschiedenen Wohnsituationen im Alter

Im Alter besteht wenig Interesse daran, die Lebenssituation großartig zu verändern. Nochmals einen Umzug zu wagen, stellt eine größere Herausforderung dar. Doch ein Hausverkauf im Alter muss nicht zwingend mit einem Umzug einhergehen.

Verkauf des Hauses mit Nießbrauch

Ist die Immobilie altersgerecht gestaltet oder besteht die Möglichkeit eine kleinere Einliegerwohnung zu integrieren, muss der Verkauf nicht zwingend mit einem Umzug verbunden sein. Denn mit dem Käufer könnte ein Nießbrauch vereinbart werden.

Das Nießbrauchsrecht sicher den ehemaligen Eigentümern umfangreiche Rechte zu. Sie dürfen weiterhin in der Immobilie bis zum Lebensende leben. So sind Sie zwar nicht mehr rechtlich als Eigentümer anzusehen, an der Wohnsituation ändert sich aber nichts.

Besonders häufig findet das Nießbrauchsrecht beim Verkauf an die Kinder Anwendung. Denn solch eine Vereinbarung mindert den Wert, was sich positiv auf die Kalkulation der Schenkungssteuer auswirkt. So ist ein günstigerer Verkauf möglich, ohne dass dieser steuerpflichtig ist.

Besteht das Ziel, das Haus weiter zu bewohnen, ist dies mit der Vereinbarung des Nießbrauchs gegeben. Auf diese Weise gelingt steuergünstig die Übertragung an die Kinder und an der Wohnungsituation ändert sich nichts.

Umzug in eine neue Wohnung

Besteht nicht der Wunsch, im Haus wohnen zu bleiben, ist ein Umzug unvermeidbar. Auch wenn dies mit einigem Aufwand einhergeht, ist dieser Schritt notwendig, um altersgerecht den Lebensabend zu verbringen.

Hierbei ist abzuwägen, ob der Kauf einer Eigentumswohnung sinnvoll erscheint oder lieber eine Mietwohnung bezogen wird. Dies ist abhängig von der aktuellen Marktsituation und dem erzielten Verkaufserlös.

Häufig ist jedoch das Mietverhältnis für ältere Personen deutlich angenehmer. Es geht mit weniger Verpflichtungen einher, sodass kein zusätzlicher Stress auftritt.

Im Ruhestand das Eigenheim verkaufen

Senioren haben mit der eigenen Immobilie für das Alter vorgesorgt. Sie müssen keine Miete zahlen und das Darlehen ist auch abbezahlt. Dennoch besteht die Frage, ob im Alter ein Verkauf oder das Behalten des Hauses die bessere Entscheidung darstellt.

Der Umzug in eine kleinere Wohnung könnte angebracht sein, wenn das Haus nicht altersgerecht und überdimensioniert ist. Der Raum ist verschwendet und eine Wohnung wesentlich sicherer.

Ein Verkauf muss allerdings nicht zwingend mit einem Umzug einhergehen. So ist auch der Hausverkauf mit Vereinbarung des Nießbrauchs denkbar. Dies sichert ein lebenslanges Wohnrecht zu, sodass sich an der Wohnsituation nichts ändert.

Ein frühzeitiger Verkauf noch zu Lebzeiten bietet sich eher an, da dies steuergünstiger ist und eine Klärung über den Verbleib der Immobilie geschieht, sodass keine Erbstreitigkeiten[2]https://theo-schmidt.de/rechtsgebiete/erbrecht/erbstreit-haus/einer-der-erben-nutzt-das-haus-selbst/ zu erwarten sind. Somit spricht einiges für den Verkauf, wobei es von den persönlichen Lebensumständen abhängig ist, ob ein Umzug in eine kleinere Wohnung erfolgt oder das Haus weiter bewohnt wird.

Häufige Fragen

Es kann im fortgeschrittenen Lebensalter sinnvoll sein, das Eigenheim zu verkaufen. Ein Verkauf könnte finanzielle Flexibilität bieten, die für Pflege oder andere Bedürfnisse genutzt werden kann. Es ermöglicht auch einen Umzug in eine altersgerechte Wohnsituation und entlastet möglicherweise von Instandhaltungsarbeiten. Dennoch sollte der Entscheidungsprozess gut überdacht werden, unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse, des Immobilienmarkts und finanzieller Aspekte.

Den Verkauf Deines Hauses zu erwägen und in eine Mietwohnung zu ziehen, kann sinnvoll sein. Ein solcher Schritt könnte finanzielle Flexibilität bieten und Dich von der Hauswartung entlasten. Zudem ermöglicht es leichteres Anpassen an veränderte Lebensumstände. Gründliche Abwägung der langfristigen Kosten, der Mietmarktbedingungen und persönlicher Präferenzen ist jedoch unerlässlich, bevor Du diese Entscheidung triffst.

Du musst ein Haus mindestens zwei Jahre selbst bewohnen, um es steuerfrei zu verkaufen. Innerhalb dieses Zeitraums fällt keine Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn an. Nach Ablauf dieser Frist wird der Verkaufsgewinn gemäß den geltenden Steuergesetzen besteuert. Es ist wichtig, die steuerlichen Regelungen und eventuelle Ausnahmen in Deiner Region zu überprüfen, da diese variieren können.