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Auf einen Blick
Der Verkaufsgewinn der Immobilie könnte der Spekulationssteuer unterliegen. Dies bedeutet, dass der Gewinn Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht. Entsprechend ist darauf die Einkommensteuer abzuführen, sodass es sich nicht um einen fixen Steuersatz handelt, sondern dieser variabel ist.
Als privater Eigentümer ist der Hausverkauf steuerfrei, wenn Du das Objekt dauerhaft selbst genutzt hast. Daher ist die Spekulationsfrist vorwiegend für Investoren relevant, die die Immobilie zumindest kurzzeitig vermietet haben.
Ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist löst eine Steuerpflicht aus. Dann ist ein Teil des Gewinnes an das Finanzamt abzuführen.
Wie lange läuft die Spekulationsfrist und welche Vorgaben bestehen hierfür? Halte die gesetzlichen Fristen ein, um die Immobilie steuerfrei zu verkaufen.
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Reguläre 10-Jahres-Frist
Die Voraussetzungen für die Steuerpflicht beim Immobilienverkauf sind in § 23 EStG[1] festgelegt. Dort steht beschrieben, dass die reguläre Spekulationsfrist 10 Jahre beträgt. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Verkauf, unabhängig von der Nutzung der Immobilie, steuerfrei.
Hältst Du Dich an die Frist, ist selbst der Verkauf eines vermieteten Objekts steuerfrei. So profitierst Du sowohl von den Mieteinnahmen als auch der Wertsteigerung. Durch das Einhalten der Frist minimierst Du Deine Steuerlast, sodass mehr vom Gewinn bei Dir verbleibt.
Steuerfreier Verkauf
Warte nach dem Kauf der Immobilie mindestens 10 Jahre. Dann ist auch der Verkauf eines vermieteten Objekts steuerfrei. Du nimmst die Wertsteigerung komplett mit und musst vom Gewinn nichts an das Finanzamt abgeben.
Die Frist beginnt mit Unterschrift des Kaufvertrages. Wartest Du 10 Jahre ab diesem Datum, ist der Verkauf steuerfrei. Behalte also ganz genau die Verträge im Auge, um nicht versehentlich die Steuerpflicht auszulösen.
Oftmals lohnt es sich noch wenige Jahre mit dem Verkauf zu warten, damit keine Steuern auf den Gewinn fällig sind. So steigerst Du durch das geschickte Abwarten die Rendite Deiner Investition.
Spekulationsfrist bei Mischnutzung
Wurde die Immobilie erst vermietet, aber danach von Dir selbst genutzt, hat der Gesetzgeber hierfür andere Voraussetzungen für einen steuerfreien Verkauf geschaffen. Die reguläre Spekulationsfrist von 10 Jahren, ist nur eine Option, um die Steuerlast zu vermeiden.
Eine weitere Vorgabe besteht darin, dass Du die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt haben musst. Es gilt also eine verkürzte Spekulationsfrist, sodass auch innerhalb von 10 Jahren ein steuerfreier Verkauf möglich ist.
Die Selbstnutzung bedeutet nicht zwingend, dass Du im Haus dauerhaft wohnst. Auch die Angabe als Zweitwohnsitz erfüllt die Bedingung. Somit lässt sich auch ein Ferienhaus steuerfrei verkaufen. Allerdings darf hierbei keine zwischenzeitliche Vermietung an Dritte stattfinden, da dann wiederum die Spekulationsfrist von 10 Jahren maßgeblich wäre.
Beachte, dass bei dieser Form der Nutzung die Kalenderjahre für die Spekulationsfrist gelten. Es findet keine taggenaue Berechnung der Frist statt, sondern als Vorgabe gelten die Zeiträume des Kalenderjahres. Daher reicht bei einer Mischnutzung die Spekulationsfrist von knapp über zwei Jahren bis etwas weniger als drei Jahren.
Frist bei Erbschaft
Interessant ist die Spekulationsfrist auch bei der Erbschaft. Als Erbe musst Du ohnehin die Erbschaftssteuer bezahlen, sodass in den meisten Fällen ein Verkauf der Immobilie angedacht ist. Musst Du zusätzlich noch die Spekulationssteuer zahlen?
Bei einer Erbschaft gilt ebenfalls die Spekulationsfrist von 10 Jahren. Du hast die Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern von jemandem Dritten übernommen. Daher greift der steuerfreie Verkauf wegen Selbstnutzung nicht.
Kaufdatum des Erblassers relevant
Bei einer Erbschaft orientiert sich die Spekulationsfrist am Kaufdatum des Erblassers. Liegt der Erwerb mehr als 10 Jahre zurück, fällt beim sofortigen Verkauf der Immobilie für die Erben keine Spekulationssteuer an.
Allerdings ist zu beachten, wie lange der Kauf der Immobilie durch den Erblasser zurückliegt. Denn hierbei kommt wiederum die 10-Jahres-Frist ins Spiel.
Liegt der Kauf durch den Erblasser mehr als 10 Jahre zurück, musst Du beim Verkauf des geerbten Hauses keine Spekulationssteuer zahlen. Demzufolge beginnt die Frist nicht mit dem Zeitpunkt des Erbes, sondern hängt wesentlich vom Kaufzeitpunkt des Erblassers ab.
Spekulationsfrist mit Mietkauf umgehen
Die reguläre Spekulationsfrist beträgt ganze 10 Jahre, welche sich nach der Vermietung nur mithilfe der Eigennutzung reduzieren lässt. Möchtest Du die Immobilie weiterhin vermieten und hast kein Interesse an der Selbstnutzung, ist der Mietkauf eine Möglichkeit, um die Spekulationssteuer zu umgehen und die gesetzliche Frist einzuhalten.
Hierbei besteht das Ziel darin, dass die Mieter nach einer festgelegten Dauer das Objekt selbst kaufen. Der Kaufzeitpunkt liegt so weit in der Zukunft, dass die Spekulationsfrist von 10 Jahren eingehalten wird.
Mithilfe eines Vorvertrages besteht eine gewisse Verpflichtung zum Kauf. Ein Rücktritt ist mit einer Strafe belegt, sodass eine größere Verbindlichkeit und Planungssicherheit besteht.
Wichtig bei der Vereinbarung ist, dass keinerlei Anzahlung fließen darf. Dies würde zu einer Vorverlegung des Kaufzeitpunkts führen, sodass der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren erfolgen würde.
Verlange also weiterhin nur die übliche Miete, sodass der Kauf erst nach Ablauf der Spekulationsfrist vollzogen wird. Auf diese Weise besteht keine Steuerpflicht.
Höhe der Spekulationssteuer
Möchtest Du von der Wertsteigerung unmittelbar profitieren und kommt ein Abwarten für Dich nicht infrage, solltest Du die Spekulationssteuer selbst berechnen. Die Steuerlast ist maßgeblich dafür, wie hoch die Rendite ausfällt und ob ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist lohnenswert ist.
Beim Immobilienverkauf gilt die Grundlage, dass ausschließlich der Gewinn der Steuer unterliegt. Dieser berechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis minus des Verkaufspreises abzüglich der Kosten, die mit dem Verkauf in Verbindung stehen.
Vom Gewinn darfst Du also Kostenpunkte, wie den Notar oder Makler abziehen. Diese mindern den Gewinn, sodass die Steuerlast geringer ausfällt.
Der so berechnete Gewinn erhöht Dein zu versteuerndes Einkommen. Dieses ist in der Steuererklärung anzugeben und unterliegt Deinem persönlichen Steuersatz. Entsprechend musst Du bis zu 45 Prozent des Gewinnes an das Finanzamt abführen.
Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf einhalten
Hast Du eine Immobilie gekauft, um diese zu vermieten, ist dies nur ein Weg, um daraus einen Gewinn zu erzielen. Auch der Verkauf des Objekts könnte lohnenswert sein, falls eine Wertsteigerung vorlag.
Angesichts der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt in den vergangenen Jahren, ist eine deutliche Preissteigerung zu erwarten. Der Verkaufspreis liegt deutlich über dem Kaufpreis, sodass ein Gewinn auf Dich wartet.
Verkaufst Du die Immobilie innerhalb von 10 Jahren, musst Du den resultierenden Gewinn in der Steuererklärung angeben und versteuern. Erst, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist, ist der Immobilienverkauf für Dich steuerfrei.
Halte Dich an die gesetzlichen Fristen, um Deine Steuerlast zu optimieren. In den meisten Fällen lohnt sich das Abwarten, sodass erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist der Verkauf sinnvoll ist.
Häufige Fragen
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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