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Ein Eigenheim mit Garten zu besitzen, ist wahrscheinlich der Traum einiger Personen. Dazu gehört auch, sich entspannt auf der Liege zu sonnen und sich frei auszuleben.
Doch der eigenen Freizügigkeit könnten Grenzen gesetzt sein. Denn ist der Garten für Nachbarn oder die Öffentlichkeit frei einsehbar, gelten engere Bestimmungen.
Darfst Du Dich nackt im eigenen Garten aufhalten und welche Strafen drohen, falls Nachbarn sich davon gestört fühlen?
Erlaubtes Sonnen im Garten
Nicht erlaubte Nacktheit
Freizügigkeit im eigenen Garten
In der Öffentlichkeit sind der Freizügigkeit klare Grenzen gesetzt. So darfst Du Dich nur an bestimmten Orten nackt aufhalten, an denen die Textilfreiheit geduldet wird. Etwa in der Sauna oder am Badesee.
Würdest Du komplett nackt durch die Innenstadt laufen, ginge dies mit einer Belästigung einher[1]. Die „Allgemeinheit“ könnte sich von Deiner Nacktheit gestört fühlen. Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit einem Bußgeld einhergeht.
Freiheit im eigenen Garten
Im Garten darfst Du Dich nackt sonnen, ohne dass Du eine Strafe befürchten musst. Du darfst Dich dort frei ausleben und anders als in der Öffentlichkeit, besteht keine Pflicht zum Tragen von Kleidung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Garten von einem Sichtschutz, z.B. einem Zaun oder einer Hecke, umgeben ist.
Der eigene Garten unterliegt nicht den Gesetzen des öffentlichen Raums. Hier darfst Du Dich freier ausleben und beim Sonnenbad auch die Kleidung ablegen. Das Recht der freien Entfaltung wiegt größer als die Befürchtung, dass Nachbarn sich von Deinem Anblick gestört fühlen könnten.
Grundsätzlich gilt also, dass Du auf dem Grundstück und im Haus nackt sein darfst. Dies gehört zu Deinen Rechten und Du musst dort weniger auf die Nachbarn Rücksicht nehmen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Garten von der Straße bzw. dem öffentlichen Raum abgegrenzt ist. Es sollte ein Sichtschutz in Form einer Hecke oder eines Zauns vorhanden sein. Dann ist Deine Nacktheit für die Passanten nicht sofort ersichtlich, sondern Sie müssten schon sehr genau hinsehen.
Gerichtsurteile
Obwohl die Rechtslage eindeutig scheint, versuchen Nachbarn gegen die Freizügigkeit vorzugehen. Sie fühlen sich gestört und können den Anblick des nackten Körpers nicht ertragen. So müssen sich teilweise Gerichte mit den Fällen befassen und zu einem Urteil kommen, ob es erlaubt ist, nackt im Garten zu sein und wo die Grenzen liegen.
In diesem Fall haben sich Nachbarn über das nackte Sonnenbaden im Garten beklagt. Sie empfanden dies als „ästhetische Immissionen“ und wollten die Freizügigkeit unterbinden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jedoch dem Beklagten Recht gegeben. Demnach ist das nackte Sonnen zumutbar und ein Verbot unzulässig. Es würde zu stark in die Freiheit der nackten Person eingreifen und nicht gerechtfertigt sein.
Differenzierter betrachtet das Amtsgericht Merzig den Fall, wenn sich eine Person unbekleidet im Garten aufhält. Beschwerden von Nachbarn eines anderen Mietshauses müssen hingenommen werden. Sie müssen sich mit der Nacktheit abfinden.
Etwas anders sieht es aus, wenn die Nachbarn sich im gleichen Mietshaus befinden. Stört die Nacktheit massiv den Hausfrieden und führt zu Konflikten, könnten Einschränkungen bestehen. Zur Wahrung des Nachbarschaftsverhältnisses ist das Tragen der Kleidung im Einzelfall verpflichtend.
Einschränkung der Nacktheit im eigenen Garten
Eigentlich ist die Lage klar und Du darfst Dich im eigenen Garten nackt aufhalten und die Hüllen fallen lassen. Doch nicht an allen Orten ist diese Freiheit unproblematisch. Denn bestimmte Nachbarn könnten ein besonderes Interesse daran besitzen, nicht Deiner Nacktheit ausgesetzt zu sein.
Einschränkungen bei bestimmten Nachbarn
Befinden sich Einrichtungen in der direkten Umgebung, die sich an der Nacktheit besonders gestört fühlen, ist die Nacktheit im Garten strengeren Grenzen unterlegen. Dies gilt beispielsweise für Kindergärten, Spielplätze, Schulen oder kirchliche Einrichtungen neben dem eigenen Garten.
Hierzu zählen, Kindergärten, Spielplätze, Schulen oder kirchliche Einrichtungen. Grenzt Dein Garten an solch ein Gebäude, musst Du mit der Nacktheit vorsichtiger umgehen. Dein Garten darf nicht öffentlich für die Kinder einsehbar sein. Pflanze also eine dichte Hecke und sichere Deine Privatsphäre mit einem höheren Zaun.
Würdest Du Dich dennoch nackt sonnen, könnte eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Dies stellt keine Straftat dar, ist aber mit einem Bußgeld verbunden.
Die Freizügigkeit auf dem Balkon
In der Großstadt besitzen die wenigsten Mieter den Luxus eines eigenen Gartens. Hierfür ist entweder ein Einfamilienhaus am Stadtrand notwendig oder eine Terassenwohnung.
Als Ersatz dient der Balkon, um zumindest etwas frische Luft zu ergattern und direkt die Sonnenstrahlen auf der Haut zu spüren. Doch wie verhält es sich mit der Freizügigkeit auf dem Balkon?
Hier gelten ähnliche Grundsätze wie im Garten. Der Balkon sollte nicht frei einsehbar sein, sondern mit einem Sichtschutz ausgestattet sein. Andernfalls könnte eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn Du Dich den Nachbarn komplett nackt präsentierst.
Mögliche Strafen aufgrund der Nacktheit
Die Nacktheit im Garten ist grundsätzlich erlaubt und von Deiner persönlichen Freiheit gedeckt. Ist das Grundstück allerdings frei einsehbar und nicht klar vom öffentlichen Raum abgegrenzt, ist der Freizügigkeit klaren Grenzen gesetzt. Fühlt sich ein Nachbar oder Passant gestört, ist eine Anzeige möglich. Dabei ist das folgende Strafmaß möglich.
Durch den Anblick Deines nackten Körpers könnten sich andere Personen gestört bzw. belästigt fühlen. Genauer sagt der Paragraf[4] aus, dass Deine Handlung die öffentliche Ordnung gefährde.
In diesen Fällen ist ein Bußgeld in der Höhe von 5 bis 1.000 Euro möglich. Abhängig ist dies vom Ausmaß der Verstöße. Hältst Du Dich an die Vorgaben und grenzt Dein Grundstück mit einem Sichtschutz ab, musst Du jedoch nichts befürchten.
Schwerwiegender ist der Verstoß, wenn zur Nacktheit noch sexuelle Handlungen stattfinden. Diese müssen nicht immer mit einem Partner geschehen, sondern sind auch allein durchführbar.
Hier liegt nach § 183a Strafgesetzbuch[5] (StGB) eine Straftat vor. Diese ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu belegen.
Hierbei gilt der gleiche Grundsatz, dass der Garten öffentlich einsehbar sein muss. Zudem müssen Personen absichtlich handeln, um mit den sexuellen Taten ein Ärgernis hervorzurufen. Glauben die Betroffenen, dass der Garten nicht öffentlich einsehbar sei, ist solch ein Vorsatz selten nachweisbar.
Ohne Kleidung im Garten frei ausleben
Im Haus oder Garten möchtest Du Dich ganz nach Deinen Vorzügen ausleben. Im Schutze Deiner Privatsphäre legst Du die Zwänge der Kleidung ab und sonnst Dich nackt oder nutzt eine Außendusche.
Vom Gesetz her ist die Freizügigkeit im Garten abgedeckt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Garten nicht öffentlich einsehbar ist, sondern ein Sichtschutz besteht. Also sollte das Grundstück von einer Hecke oder einem Zaun umgeben sein.
Ist nicht der Fall, drohen geringe Bußgelder. Berücksichtige die Hausordnung und verhalte Dich im Mehrfamilienhaus rücksichtsvoll. Denn fühlen sich einige Nachbarn von Dir gestört, könnte dies den Hausfrieden beeinträchtigen und langfristig zu Konflikten führen. Achte bei der Nacktheit darauf, dass der Bereich nicht frei einsehbar ist und Du bist auf der sicheren Seite.
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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