Auf einen Blick

  • Anbaulasten erfordern, dass Gebäude direkt und ohne Freiraum aneinander gebaut werden
  • Sie sind häufig in dicht bebauten oder innerstädtischen Bereichen anzutreffen
  • Die Anbaulast ist entweder im Baulastenverzeichnis oder im Grundbuch verzeichnet
  • Eine Aufhebung der Anbaulast ist nur durch die Bauverwaltung möglich.

Zum Zwecke der Bebauung bestehen einige Vorschriften. Diese werden zusammenfassend als Baulasten[1] beschrieben. Sie stellen Einschränkungen und Verpflichtungen im Rahmen der Bebauung des eigenen Grundstücks dar. So ist es Eigentümern nicht erlaubt, vollkommen frei das eigene Grundstück zu bebauen.

Die Anbaulast ist eine besondere Form der Baulast. Was genau ist darunter zu verstehen und welche Vorschriften treffen hierbei zu?

Definition der Anbaulast

Die Anbaulast besagt, dass Gebäude geschlossen und direkt aneinander gebaut werden müssen. An den Grundstücksgrenzen darf keinerlei Freiraum bestehen, sodass die Gebäude bündig aneinander grenzen.

In der Praxis liegt die Anbaulast häufig in dichter bebauten Bereichen vor. In innerstädtischen Lagen soll dadurch der maximal mögliche Wohnraum gebaut werden, ohne dass eine Freifläche zurückbleibt.

Häuser mit Anbaulast
Häuser direkt nebeneinander

Die Anbaulast besagt, dass die Immobilie bis zur Grundstücksgrenze zu bauen ist. Zu den Nachbarn darf an den Seitenflächen kein Freiraum bestehen, sodass die Häuser praktisch Mauer an Mauer stehen.

Anwendung findet die Anbaulast auch häufig beim Bau von Reihenhäusern. Diese stehen direkt aneinander. Sollen später weitere Reihenhäuser hinzugefügt werden, ist dies meist über eine Anbaulast geregelt.

Grundlage der Anbaulast

Bist Du am Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie interessiert, musst Du Dich über sämtliche Baulasten informieren. Denn diese könnten dafür sorgen, dass der Wunsch nach einem freistehenden Haus baurechtlich nicht zulässig wäre.

Zu finden ist die Anbaulast entweder im Baulastenverzeichnis oder im Grundbuch. Ansprechpartner hierfür sind das Kataster- und Vermessungsamt. Dort sind sämtliche Erklärungen über die Baulasten aufgeführt.

Die Anbaulast beruht überwiegend auf der Landesbauordnung, in welcher die Vorschriften festgehalten sind. Der Grundstückeigentümer gibt Seine Einverständniserklärung ab, sodass die Baulast verpflichtend ist.

Eine Aufhebung der Anbaulast ist nur durch die Bauverwaltung möglich. Sie könnte die Baulast widerrufen, falls kein Interesse mehr mit dieser Vorschrift verbunden ist.

In innerstädtischen Lagen ist dies jedoch unwahrscheinlich. Besteht eine Anbaulast, musst Du diese mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllen und darfst nicht darauf hoffen, dass sie widerrufen wird.

Die Anbaulast für ein geschlossenes Stadtbild

Baulasten stellen Vorschriften über die Art und Weise der Bebauung dar. Die Anbaulast beschreibt hierbei, dass Grundstückseigentümer lückenlos bis zur Grenze bauen müssen. Die Häuser stehen also direkt aneinander, ohne dass eine Freifläche übrig bleibt.

Relevant ist die Anbaulast in dichter bebauten Gegenden. Sie stellt sicher, dass möglichst viel Wohnfläche gebaut wird, ohne dass ein Raum ungenutzt übrig bleibt. So sollen Reihenhäuser entstehen, welche mehr Personen einen Wohnraum geben, anstelle von freistehenden Häusern.

Häufige Fragen

Unter einer Anbauverpflichtung versteht man eine rechtliche Regelung, die den Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, auf seinem Grundstück einen Bau zu errichten, der bis zur Grundstücksgrenze geht. Diese Verpflichtung entsteht in der Regel durch städtebauliche Verträge oder durch Bebauungspläne und kann mit Sanktionen bei Nichterfüllung verbunden sein.

Baulasten umfassen rechtliche Verpflichtungen, die einem Grundstückseigentümer auferlegt werden und die das Grundstück betreffen. Sie beinhalten beispielsweise Zugangsrechte für Nachbarn, Anbauverpflichtungen oder Restriktionen hinsichtlich der Nutzung des Grundstücks. Sie sind im Baulastenverzeichnis eingetragen und gegenüber Dritten wirksam.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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