Auf einen Blick

  • Im eigenen Haus darfst Du Dich frei entfalten und Dich kleiden wie Du möchtest
  • Im Garten oder Balkon darfst Du Dich ebenfalls, unter Einschränkung, nackt aufhalten
  • Sind der Garten oder Balkon öffentlich problemlos einsehbar, gilt der Hinweis auf das Nacktsein zu verzichten, da es eine Belästigung darstellen könnte

Im eigenen Haus glaubst Du, Dich so freizügig zeigen zu können, wie Du möchtest. Schließlich sind es Deine vier Wände und Du darfst Dich dort frei ausleben.

Doch stimmt dies oder bist Du auch im eigenen Haus gewissen Regeln unterlegen, die es Dir verbieten, Dich dort nackt zu zeigen? Und wie sieht es etwa aus, wenn Du Dich gerne nackt auf den Balkon oder in den Garten begibst?

Erfahre, wie viel Freizügigkeit erlaubt ist und ob Du für diese Lebensweise Probleme mit dem Gesetz bekommen könntest.

Keine Einschränkungen der Nacktheit im eigenen Haus

Wie zu erwarten ist, darfst Du im eigenen Haus so bekleidet herumlaufen, wie Du es möchtest. Du bist also nicht dazu verpflichtet, nach dem Duschen direkt die Kleidung anzulegen, sondern darfst nach Belieben nackt sein.

Belästigung auf Balkon
Nacktheit ausleben

Im eigenen Haus darfst Du Dich unbekleidet aufhalten. Selbst wenn Nachbarn Dich im Adamskostüm sehen, stellt dies keine Grundlage einer Belästigung dar. In Deinen vier Wänden darfst Du Dich so kleiden, wie es Dir gefällt.

Dies ist auch insofern der Fall, wenn das Haus leicht einsehbar sein sollte. Fühlen sich Deine Nachbarn durch den Anblick belästigt und stören sich daran, ist dies zunächst ihr Problem. Du musst Dich nicht Ihrer Kleiderordnung unterwerfen.

In den eigenen vier Wänden darfst Du Dich daher so kleiden, wie Du willst. Es stellt keine Belästigung dar und stören sich Nachbarn daran, sollen diese einfach keinen Blick durchs Fenster werfen. Du bist nicht verpflichtet, Dich im Haus immer bekleidet aufzuhalten.

Besonderheiten im Garten oder dem Balkon

Während im eigenen Haus der Grundsatz gilt, dass Du dort textilfrei herumlaufen darfst, sind im Garten oder dem Balkon eine höhere Vorsicht geboten. Dort ist der Sachverhalt etwas differenzierter zu betrachten und Du kannst Dich nicht einfach darauf berufen, dass Du auf Deinem Grundstück tun und lassen darfst, was Du möchtest.

Ob Du im Garten oder dem Balkon nackt sein darfst, hängt maßgeblich von der Einsehbarkeit ab. Sind der Garten sowie Balkon ohne Hindernisse einsehbar und direkt an der Straße gelegen, könnten sie ähnlich wie der öffentliche Raum bewertet werden. Hältst Du Dich dort komplett nackt auf, erfüllt dies mitunter die Voraussetzungen einer Belästigung[1]. Dann besteht die Vorschrift, Dich so zu bekleiden, wie Du es auch in der Öffentlichkeit tun würdest. Dies bedeutet, dass mindestens die Intimzonen bedeckt sein müssen.

Freizügig im Garten
Möglichkeit der Belästigung

Auf dem Balkon oder im Garten solltest Du etwas vorsichtiger sein, wenn dieser öffentlich leicht einsehbar ist. Dann könnten Passanten oder die Nachbarn sich gestört fühlen und eine Belästigung vorliegen. Schaffe mit einer Hecke oder einem Sichtschutz mehr Privatsphäre. Dann darfst Du Dich auch dort wieder ungestört nackt aufhalten.

Liegen der Garten oder Balkon hingegen etwas abgeschieden, darfst Du Dich dort der Nacktheit hingeben. Es ist nicht zu erwarten, dass andere Personen sich davon belästigt fühlen und somit liegt ein eher privater Raum vor.

Für den Schutz Deiner Privatsphäre bieten sich die Anlage einer Hecke sowie das Anbringen eines Sichtschutzes an. Damit schützt Du Dich nicht nur vor den Blicken der Nachbarn, sondern sicherst Dich auch rechtlich ab. Durch diese Hindernisse schaffst Du einen ausreichenden Schutz, sodass Du Dich dahinter nackt aufhalten darfst. Dies gilt selbst in einer städtischen Lage, wo mit Passanten zu rechnen ist.

Welche Strafen drohen?

Läufst Du in Deinem Haus oder der Wohnung gerne nackt herum, droht Dir keine Strafe. Du darfst Dich dort frei ausleben und dazu gehört auch, dass Du dort auf Deine Kleidung verzichten darfst.

Zu unterscheiden ist ansonsten, ob Du Eigentümer des Hauses oder Mieter einer Wohnung bist. So könnte auch die Hausordnung weitere Vorschriften über den Bekleidungsstil vorgeben.

Steht dort drin, dass das nackte Sonnen auf dem Balkon oder im Garten verboten ist, solltest Du Dich daran halten. Denn fühlen sich Mieter davon gestört, können diese sich auf die Hausordnung berufen, sodass Dir Ärger mit dem Vermieter droht.

Zunächst erfolgt üblicherweise eine Ermahnung sowie im Wiederholungsfall eine Abmahnung. Hältst Du Dich dennoch weiterhin nackt im Hausflur, dem Garten oder Balkon auf, droht die Kündigung der Wohnung. Dann ist der Hausfrieden in Gefahr und die Nachbarn fühlen sich belästigt, sodass der Vermieter die Kündigung ausspricht.

Kündigung der Wohnung

Hältst Du Dich wiederholt nackt auf dem Balkon oder der gemeinsamen Terrasse auf, sodass die Nachbarn sich daran stören, könnte dies mit Konsequenzen für Deinen Mietvertrag einhergehen. Zunächst besteht die Möglichkeit einer Abmahnung, welche ein deutliches Zeichen ist, dass Du mit der Nacktheit in diesen Bereichen gegen die Hausordnung verstößt. Im Wiederholungsfall ist auch eine Kündigung möglich.

Hierbei ist allerdings im Einzelfall zu prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Denn nicht immer hält diese vor Gericht stand. Insbesondere eine außerordentliche Kündigung aufgrund des nackten Aufenthaltes ist nur schwer durchsetzbar. Wende Dich im Zweifel an einen Anwalt, wenn Du vor diesem Problem stehst und die Kündigung nicht einfach hinnehmen möchtest.

Wie gehst Du mit neugierigen Nachbarn um?

Hältst Du Dich auf dem Balkon oder im Garten nackt auf, musst Du immer damit rechnen, dass Nachbarn oder Passanten einen Blick auf Deinen unbekleideten Körper werfen. Dies entspricht der menschlichen Neugier und stellt noch keine Verletzung Deiner Privatsphäre dar.

Dies gilt auch für den Fall, dass Du Dich mit einem Sichtschutz vor den neugierigen Blicken schützen willst. Ein flüchtiges Hinüberschauen musst Du ertragen, wenn die Hecke nicht komplett blickdicht ist und somit einen Einblick gewährt.

Allerdings ist auch hier schnell eine Grenze überschritten. Wird aus dem flüchtigen Blick ein regelrechtes Beobachten, musst Du dies nicht hinnehmen. Fordere den Nachbarn zunächst auf, seinen Blick doch in eine andere Richtung und nicht auf Dein Privatgrundstück zu werfen. Notfalls könntest Du dieser Forderung mit einem Anwalt Nachdruck verleihen.

Gänzlich verboten ist das Fotografieren oder Filmen Deines Privatgrundstückes. Dazu zählen moderner Weise auch Drohnen, mit denen ein leichter Einblick in Dein Zuhause möglich ist. Dies verletzt Deine Intimsphäre und ist nicht zulässig.

Nackt im Haus aufhalten

Die eigenen vier Wände stellen einen geschützten Bereich dar. Du darfst Dich darin so aufhalten, wie Du es möchtest. Damit ist auch der unbekleidete Aufenthalt kein Problem und vom Gesetz her besteht keine Einschränkung. Du darfst Dich zu Hause komplett nackt zeigen und fühlen sich neugierige Nachbarn gestört, ist dies Ihr Problem.

Etwas komplizierter ist der Sachverhalt, wenn Du Dich nackt auf dem Balkon oder im Garten zeigst. Sind diese Bereiche leicht einsehbar und ist mit Passanten zu rechnen, musst Du Dich auch auf Deinem Grundstück etwas bedeckter halten. Indem Du aber einen Sichtschutz oder eine kleine Hecke anbringst, schützt Du Deinen Privatbereich. Dann darfst Du Dich auch dort nackt aufhalten.

Häufige Fragen

Innerhalb Deines Hauses oder der Wohnung darfst Du nackt herumlaufen. Du kannst Dich dort frei ausleben und bist nicht auf Kleidung angewiesen.

Neugierige Blicke auf Dein Privatgrundstück musst Du nicht ohne Gegenwehr ertragen. Schreibe zunächst schriftlich, dass die neugierigen Blicke Dich stören. Andernfalls könnte auch ein Anwalt helfen, der Dich vor der Verletzung der Privatsphäre schützt.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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