Das Wichtigste für Dich
Nach dem Einzug in die neue Wohnung besteht noch einiger Veränderungsbedarf. Du möchtest gerne den Fernseher an der Wand befestigen und einige Regale müssen angebracht werden. Diese Arbeiten sind mit einem lauten Bohren verbunden.
Als verantwortungsvoller Nachbar möchtest Du nicht, dass der Hausfrieden direkt nach dem Einzug schief hängt. Daher ist die Frage berechtigt, bis zu welchen Zeiten Du noch bohren darfst und was den Nachbarn zuzumuten ist. Die folgenden Regelungen gelten im Allgemeinen, wobei Du jedoch immer die Hausordnung berücksichtigen[1] musst. Dort könnten sich abweichende Festlegungen befinden.
Erlaubt
Nicht erlaubt
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Kein Bohren an Sonn- und Feiertagen
Mit dem Bohren geht eine deutliche Lärmbelästigung einher. Daher ist dies nur außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten erlaubt. Ganz vom Bohren absehen musst Du an Sonn- und Feiertagen. Dort gelten besondere Vorschriften, mit denen das Ziel besteht, die Lärmbelästigung zu minimieren.
Am Sonntag möchten sich Deine Nachbarn von einer harten Arbeitswoche ausruhen. Der Lärm wirkt hierbei störend und könnte die Gesundheit belasten. Auch wenn nach dem Einzug nicht besonders viel Zeit zur Verfügung steht, solltest Du das laute Bohren und Hämmern am Sonntag unterlassen. Dort gilt es zu jeder Zeit die Ruhevorschriften einzuhalten.
Beachten der Ruhezeiten
Das Bohren ist nur außerhalb der Ruhezeiten erlaubt. Hierzu sind die Hausordnung oder die Regelungen der Gemeinde verbindlich. An Sonn- und Feiertagen gilt das Bohren ganz zu unterlassen, da diese besonders geschützt sind.
Bleibt Dir kaum eine andere Möglichkeit, dann wende Dich an die Nachbarn. Frage diese, ob ausnahmsweise auch das Bohren am Sonntag für kurze Zeit kein Problem darstellt. Indem Du das persönliche Gespräch suchst, kannst Du Deinen Sachverhalt klären und mehr Verständnis erwarten. Mit etwas Rücksichtnahme ist dann das Bohren auch am Sonntag möglich, wenn die Nachbarn damit einverstanden sind.
Ruhezeiten beachten
Ansonsten gilt die Vorschrift, dass die Ruhezeiten einzuhalten sind. Du darfst grundsätzlich außerhalb der Ruhezeiten an den Werktagen Bohren und Hämmern. Dabei übersteigen die Arbeiten zwar die Zimmerlautstärke, doch dies müssen die Nachbarn kurzzeitig hinnehmen. Insbesondere nach dem Einzug ist es nachvollziehbar, dass kleinere handwerkliche Tätigkeiten anfallen. Damit wird Dir das Recht eingeräumt, die Wohnung nach Deinen Vorstellungen zu gestalten.
Doch auch während der Werktage bestehen Ruhezeiten. Diese sind jeweils von den Regelungen der Gemeinde abhängig. Daher sind dort Abweichungen möglich und Du musst Dich vorher informieren, um nicht gegen die Ruhezeiten zu verstoßen.
Üblicherweise gelten die folgenden Zeiträume als Ruhezeit, in denen das Bohren nicht erlaubt ist:
Zu diesen Zeiten gilt die Vorschrift, dass jeglicher Lärm zu vermeiden ist. Die Geräusche in Deiner Wohnung dürfen die Zimmerlautstärke nicht übersteigen, sodass der Nachbar sich nicht in seiner Ruhe gestört fühlt. Das Bohren ist daher zu diesen Zeiten nicht erlaubt.
Weniger streng ist es hingegen, wenn Kinderlärm auftritt. Da Kinder sich naturgemäß nicht immer komplett ruhig verhalten, ist dort ein gewisser Lärmpegel hinzunehmen. Eltern müssen dennoch versuchen, die Kinder zu einem ruhigen Verhalten zu bewegen.
Der Lärm, der durch das Bohren entsteht, ist jedoch klar vermeidbar. Daher darfst Du zu den Ruhezeiten nicht zum Bohrer greifen, da damit die Grenze der Zimmerlautstärke deutlich überschritten wird.
Vorschriften der Hausordnung
Die jeweiligen Ruhezeiten der Gemeinde stellen nur das Mindestmaß dar. Es könnte sein, dass in der individuellen Hausordnung die Ruhezeiten noch deutlich ausgedehnt werden. So könnte die Nachtruhe bereits ab 21 Uhr beginnen oder bis morgens um 8 Uhr bestehen. Vor dem Einzug solltest Du daher einen Blick in die Hausordnung werfen und Dich nicht blind an die Regelungen der Gemeinde orientieren.
Außerhalb der Ruhezeiten verursacht das Bohren zwar einen lauten Lärm, doch diesen müssen die Nachbarn zumindest für kurze Zeit hinnehmen. Selbst wenn sich Nachbarn bereits beim Ansetzen des Bohrers gestört fühlen und Dir die Arbeiten verbieten möchten, ist dies nicht zulässig. Denn Dir wird auch die freie Entfaltung in der Wohnung zugestanden. Darunter fallen auch die handwerklichen Tätigkeiten nach dem Einzug.
Versuche dennoch, das Bohren auf ein Minimum zu reduzieren, um die Anwohner nicht zu stören. Ein stundenlanges Bohren oder Hämmern über mehrere Tage erscheint für eine kleine Wohnung übertrieben und stellt eine unangemessene Störung dar. Plane daher die Arbeiten so, dass Du diese möglichst effizient ausführst und die Lärmbelästigung sich in Grenzen hält.
Konsequenzen beim Verstoß
Hältst Du Dich nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten und greifst unbedarft zum Bohrer, stellt dies eine Ruhestörung dar. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet wird. Bei Erstverstößen steht jedoch zunächst eine Verwarnung an, welche darauf hinweist, dass das Bohren eine Ruhestörung darstellt.
Empfindliche Strafen
Verstößt Du gegen die Ruhezeiten, drohen neben einer Geldbuße auch Konsequenzen für das Mietverhältnis. So erfolgt zunächst eine Abmahnung, welche bei wiederholten Verstößen mit einer Kündigung einhergehen könnte.
Wiederholst Du das Bohren außerhalb der Ruhezeiten, gefährdet dies allerdings das Mietverhältnis. Zunächst könnte eine Abmahnung erfolgen und setzt Du die Ruhestörungen fort, könnte eine Kündigung erfolgen.
Daher solltest Du streng darauf achten, die Ruhezeiten einzuhalten. Damit störst Du nicht die Beziehung zu den anderen Mietern im Haus und fällst beim Vermieter nicht negativ auf. Ein gelegentliches Bohren nach dem Einzug ist hingegen hinzunehmen.
Zeiten für das Bohren
Deine Wohnung möchtest Du nach Deinen Wünschen gestalten. Du befestigst Regale und andere Dinge an der Wand, wofür Du nach dem Einzug kurzzeitig bohren musst.
Das Bohren geht mit einer deutlich wahrnehmbaren Lautstärke einher. Daher ist es nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten erlaubt. Ganz vom Bohren absehen musst Du an Sonn- und Feiertagen. Diese dienen der Erholung und das Bohren stellt hier eine nicht zumutbare Belästigung dar.
Ansonsten darfst Du an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten bohren. Die Regelungen hierfür findest Du üblicherweise in der Hausordnung, die für Dich verpflichtend ist. Für gewöhnlich darfst Du am Vormittag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr bohren sowie am Nachmittag, von 15 bis 21 Uhr. Halte Dich an diese Zeiträume, um die Nachbarn nicht zu stören.
Weiterführende Links
Mietwohnung: Welche Mindestlaufzeiten sind zulässig?
Störung des Hausfriedens: Droht eine fristlose Kündigung?
Miete vs. Pacht: Worin liegen die Unterschiede?
Mieterhöhung: Deine Rechte, Fristen und mögliche Grenzen
Lärmprotokoll: Vorlagen, Vorteile und Tipps zur Erstellung
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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