Auf einen Blick
Ziehen neue Nachbarn ein oder besteht eine größere Vorliebe für die Umgestaltung der Wohnung, könnte dies für Dich deutlich wahrnehmbar sein. Sie rücken die Möbelstücke häufiger von einer Seite des Raumes in die Andere, was mit einer wahrnehmbaren Geräuschkulisse einhergeht.
Auf der anderen Seite ist auch das Interesse der Nachbarn zu berücksichtigen. Denn Sie dürfen sich in der eigenen Wohnung frei entfalten, was unter Umständen die Umgestaltung einbezieht.
Welches Interesse wiegt hierbei höher und was kannst Du unternehmen, damit die Lärmbelästigung endlich aufhört?
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Beeinträchtigung der Wohnqualität durch das Möbelrücken
Eine ständige Lärmbelästigung durch die Nachbarn ist nicht nur unangenehm, sondern stellt ein gesundheitliches Risiko dar. Untersuchungen zeigen, dass der Lärmpegel mit einem Stress einhergeht[1], welcher sich auf Deine Gesundheit auswirkt. Schlafstörungen sind womöglich die Folge und damit einher, gehen allerhand Risiken.
Dementsprechend ist es nachvollziehbar, wenn Du es ruhiger in Deiner Wohnung bevorzugst. Du vermeidest selbst störende Geräusche und verlangst auch von Deinen Nachbarn, dass diese sich möglichst unauffällig verhalten.
Abwägung der Interessen
Du bevorzugst eine ruhige Umgebung und möchtest nicht mitbekommen, was Deine Nachbarn in Ihrer Wohnung anstellen. Doch diese haben ebenso ein Anrecht darauf, die Wohnung vertragsgemäß zu nutzen. Gewisse Geräusche lassen sich kaum vermeiden und insbesondere in hellhörigen Gebäuden musst Du den Lärm gewissermaßen ertragen.
So wünschenswert dies wäre, ist dies mit der Praxis selten vereinbar. Denn die Nachbarn haben auch ein Recht daran, Ihre Wohnung vertragsgemäß zu nutzen. Dazu gehört auch das gelegentliche Rücken der Möbelstücke.
Dementsprechend musst Du in den meisten Fällen damit leben, dass Du gelegentlich mitbekommst, wenn die Nachbarn die Möbelstücke verschieben und die Wohnung umgestalten. Speziell bei einem hellhörigen Haus lässt sich gegen diese Art der Lärmbelästigung kaum etwas unternehmen.
Bist Du gegenüber den Geräuschen sehr empfindlich, bleibt Dir nur das Ergreifen von Gegenmaßnahmen auf Deiner Seite. Dazu gehört die Verwendung von Ohropax oder Noise-Cancelling-Kopfhörern, um die Störkulisse zu verringern.
So mag das Möbelrücken zwar störend für Dich sein. Du musst es aber angesichts der gewöhnlichen Nutzung akzeptieren. Nur in Ausnahmefällen ist die Beeinträchtigung so groß, dass es rechtlich erlaubt wäre, dagegen vorzugehen.
Ruhezeiten für das Umstellen der Möbel beachten
Das Möbelrücken stellt für Dich eine Störung dar. Doch in den meisten Fällen zählt es zur gewöhnlichen Nutzung der Wohnung. Die Nachbarn dürfen in einem begrenzten Maße die Möbel verstellen und Dir bleibt nichts anderes übrig, als die Geräusche zu akzeptieren.
Strengere Vorschriften bestehen lediglich zu den Ruhezeiten. Diese sind mehrheitlich in der Hausordnung festgehalten und bestehen ab 22 Uhr abends sowie den Sonn- und Feiertagen.
Während dieses Zeitraums gilt ein höheres Bedürfnis nach Ruhe und Erholung. Lautere Geräusche sind zu vermeiden und die Zimmerlautstärke gilt als Orientierung für das erlaubte Maß.
Demnach ist es nicht erlaubt umfangreiche Handwerksarbeiten, wie das Bohren, während der Nachtruhe durchzuführen. Auch das Möbelrücken könnte darunter fallen, wenn es regelmäßig und in einem störenden Ausmaß innerhalb der Ruhezeit auftritt.
Nimmst Du das Möbelrücken nur vereinzelt während der Ruhezeit wahr, stellt dies noch keine Belästigung dar. Mitunter bewegen Kinder die Möbelstücke und deshalb kommt es zur kurzzeitigen Störung.
Scheinen die Nachbarn aber häufiger während den Ruhezeiten aktiv[2] zu sein und beginnen dort die Umgestaltung der Wohnung, musst Du dies nicht akzeptieren. Du darfst Dich darauf berufen, dass solche Lärmquellen zu vermeiden sind.
Lärm dokumentieren
Im Regelfall bleibt Dir nichts anderes übrig, als das Möbelrücken hinzunehmen. Es gehört zur erlaubten Nutzung der Wohnung und die Nachbarn müssen sich innerhalb der eigenen vier Wände nicht derart einschränken, dass die Möbel dauerhaft an einem Ort stehen bleiben.
Gehen die Geräusche aber über ein erträgliches Maß hinaus und treten insbesondere zu den Ruhezeiten auf, musst Du dies nicht länger tolerieren. Dann solltest Du eine Lösung finden und Dich sowohl mit den Nachbarn als auch dem Vermieter in Verbindung setzen.
Umgang mit dem Lärmpegel
Stellt das Möbelrücken eine außergewöhnliche Belastung dar und geht über das erträgliche Maß hinaus, musst Du dies nicht hinnehmen. Fertige ein Lärmprotokoll an und suche das Gespräch mit den Nachbarn. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, gilt der Vermieter als nächster Ansprechpartner. Tritt keine Verbesserung der Situation ein, ist eine Mietminderung denkbar.
Als Grundlage dient die Erstellung eines Lärmprotokolls. Dort hältst Du fest, zu welchen Zeiten das Möbelrücken auftrat und in welchem Umfang die Lärmbelästigung vorlag. So ist ein detaillierter Nachweis darüber möglich, dass die Nachtruhe verletzt wird und die Geräusche Deine Wohnqualität beeinträchtigen.
Gespräch & Mietminderung
Möchtest Du wieder für mehr Ruhe in Deiner Wohnung sorgen, solltest Du im ersten Schritt das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Womöglich nehmen Sie gar nicht wahr, dass die Möbel solch störende Geräusche verursachen. Die Wahrnehmung variiert je nach Bodenbeschaffenheit und Bausubstanz. So könnte das Möbelrücken bei Dir wesentlich lauter sein als in der Nachbarwohnung.
Filzunterleger oder Teppiche verwenden
Suche also das Gespräch und weise die Nachbarn darauf hin, dass von den Möbeln eine deutliche Geräuschkulisse ausgeht. Womöglich reicht es aus, wenn die Nachbarn kleine Filzunterleger unter die Stuhlbeine und dem Sofa anbringen. Dadurch lässt sich ein Großteil der Geräusche reduzieren, sodass Du gar nicht mehr wahrnimmst, wenn Sie die Möbelstücke bewegen.
Auch das Verlegen eines Teppichs oder ein vorsichtigerer Umgang mit der Einrichtung helfen, die Geräusche auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dies stellt eine einvernehmliche Lösung dar, ohne dass es zu Streitigkeiten kommt.
Vermieter kontaktieren
Zeigen sich die Nachbarn jedoch uneinsichtig und verändern weder die lauten Möbelstücke noch das eigene Verhalten, musst Du dies als Mieter nicht weiter aushalten. Sind die einvernehmlichen Lösungen gescheitert, dann wende Dich an Deinen Vermieter.
Lege das Lärmprotokoll[3] vor und weise den Vermieter auf den Mangel hin. Dieser muss dann für Abhilfe sorgen und den entsprechenden Mieter auf die Lärmbelästigung hinweisen.
Zeigt sich keine Verbesserung, ist eine Mietminderung denkbar. Diese beträgt aufgrund des Lärms jedoch nur wenige Prozent. Dennoch übst Du dadurch einen größeren Druck auf den Vermieter aus, sodass dieser eher gezwungen ist, den Lärm unter Kontrolle zu bringen.
Häufiges Möbelrücken der Nachbarn
In Deiner Wohnung bevorzugst Du die Ruhe und möchtest nicht ständig einem Lärm ausgesetzt sein. Gelegentlicher Kinderlärm selbst nach 20 Uhr, das Trampeln der Nachbarn oder ein Möbelrücken musst Du allerdings akzeptieren. Sie zählen zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung, sodass eine Handhabe dagegen kaum besteht.
Geht das Rücken der Möbel jedoch über das gewöhnliche Maß hinaus und tritt auch zu den Ruhezeiten auf, dann weise die Nachbarn auf diese Beeinträchtigung hin. Meist reichen einfache Maßnahmen bereits aus, um die Geräusche deutlich einzudämmen.
Im letzten Schritt bleibt nur das Anfertigen eines Lärmprotokolls sowie die Mietminderung. Kenne Deine Rechte und lasse solch eine Lärmbelästigung nicht einfach auf Dich sitzen.
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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