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Auf einen Blick
In den Mülltonnen sammeln sich die unterschiedlichsten Abfälle. Diese müssen ordentlich sortiert werden, um eine möglichst einfache Weiterverarbeitung zu ermöglichen. Kommen Mieter der Pflicht der Mülltrennung nicht nach, geht dies mit deutlichen Konsequenzen einher. Eine Abmahnung sowie Bußgelder drohen.
Doch wie sieht es eigentlich mit der unliebsamen Aufgabe der Reinigung der Mülltonnen aus? Darf der Vermieter verlangen, dass Mieter die Mülltonnenreinigung übernehmen und wann ist diese eigentlich notwendig?
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Probleme durch unsaubere Mülltonnen
In den Mülltonnen landen sämtliche Abfälle der Haushalte. Dies beinhaltet sowohl den Restmüll als auch Lebensmittelverpackungen oder gar Essensreste. Letztere gehören, je nach Region allerdings in die Biotonne.
Die Lebensmittelabfälle lagern dann für eine gewisse Zeit in der Biotonne, was Ungeziefer oder andere Tiere anziehen könnte. Interessant ist der Abfall nicht nur für Ratten, sondern auch Waschbären oder Katzen. Diese sind in der Lage, die Klappen selbstständig zu öffnen und an den Inhalt zu gelangen. Einmal erfolgreich gewesen, kommen die Waschbären regelmäßig, um dort neue Nahrungsmittel vorzufinden.
Geruch & Wildtiere
Findet eine unsachgemäße Entsorgung statt, zeigt sich dies durch einen unangenehmen Geruch und Wildtiere werden auf die Mülltonnen aufmerksam. Daher sollten die Abfälle nur in Müllbeuteln entsorgt werden.
Für die Wohnqualität stellt dies eine deutliche Einschränkung dar. Die Waschbären durchwühlen den Müll und verteilen diesen neben den Tonnen. Dies ist nicht nur unschön, sondern verbreitet einen Gestank und zieht andere Schädlinge an.
Als Gegenmaßnahme[1] bieten sich das Abschließen der Mülltonnen mit einer Kette sowie eine regelmäßige Reinigung an. Damit wirkt der Müll weniger anziehend und die Waschbären bleiben lieber auf Entfernung.
Doch stellt der Müll tatsächlich solch ein Problem dar oder kann die Reinigung vermieden werden?
Sachgemäße Entsorgung
Üblicherweise sollte der Müll nicht offen in die Tonne befördert werden. Beim Restmüll sowie in der gelben Tonne befindet sich der Abfall in Müllbeuteln. Diese bieten einen besseren Schutz und verhindern eine Verunreinigung der Mülltonnen. Ebenso breitet sich von dort kaum ein Gestank aus und Waschbären werden nicht darauf aufmerksam.
Ein größeres Problem stellt die Biotonne dar. Hier besteht das Vorurteil, dass sämtlicher Müll einfach lose hineingeworfen werden soll. Doch dies erweist sich aus mehreren Gründen als gefährlich. Denn der offene Müll hinterlässt deutliche Spuren im Inneren der Tonne. Selbst nach der Leerung bleiben Reste zurück, die wahrnehmbar sind. Der Abfall rottet vor sich hin und setzt deutliche Gerüche frei.
Für die Biotonne gibt es daher eigene verrottbare Tüten. Diese sind für die Biotonnen geeignet, sodass der Müll auch dort nicht einfach lose hineingehört. Zudem ist darauf zu achten, ob Speisereste überhaupt in die Biotonne dürfen. Je nach Region bestehen hier andere Vorschriften[2], sodass Du Dich zur genauen Regelung der Mülltrennung informieren solltest.
Noch schärfer ist die Trennung zwischen dem Hausmüll sowie gewerblichem Müll. Befindet sich ein Café oder Restaurant im Gebäude, darf der Betrieb nicht einfach die Tonnen mitbenutzen, die den Bewohnern zustehen. Der gewerbliche Abfall ist getrennt zu entsorgen. Da eine größere Menge an Essensreste anfallen, ist vom Betreiber auf eine gründlichere Reinigung der Mülltonnen zu achten. Er ist dann in der Verantwortung, je nach Zustand die Tonnen auszuspülen. Bei größeren Mengen könnte dies jede Woche im Zuge der Entleerung der Fall sein, damit sich kein Gestank entwickelt und keinerlei Rückstände in den Tonnen verbleiben.
Keine Pflicht der Mieter zum Waschen der Mülltonne
Halten sich die Mieter an die Grundregeln der Entsorgung, sollten keine Probleme mit den Tonnen auftreten. Der Abfall befindet sich in den entsprechenden Mülltüten, sodass eine gesonderte Reinigung kaum notwendig ist. Ein Vermieter kann daher nicht pauschal verlangen, dass die Mülltonnenreinigung wöchentlich nach der Entleerung stattfinden muss.
Aufgabe des Entsorgers
Eine Reinigung oder der Austausch der Mülltonnen mehrmals im Jahr scheint gerechtfertigt. Eine wöchentliche Reinigung durch die Mieter jedoch nicht. Die Kosten, die durch die Reinigung des Entsorgers anfallen, sind auf die Nebenkosten umlegbar.
Zulässig ist es hingegen, wenn die Reinigung der Tonnen wenige Male im Jahr durch den Entsorger vorgenommen wird. Dies ist ein Service, welchen die Entsorgungsbetriebe anbieten. Diese Kosten können auf die Nebenkosten und somit die Mieter umgelegt werden. Dadurch ist ein ordentlicher Zustand der Tonnen sichergestellt, ohne dass die Gefahr besteht, dass sich Ungeziefer ausbreitet oder Waschbären angelockt werden.
Die Reinigung der Mülltonnen
Mülltonnen stellen einen sensiblen Bereich dar. Denn niemand möchte vom Geruch des Abfalls belästigt werden und ebenso wenig Ungeziefer anziehen. Doch eine Reinigung erweist sich als äußerst unangenehm und gehört sicherlich nicht zu den Lieblingsaufgaben der Mieter.
Diese Abneigung ist nicht nur nachvollziehbar, sondern in der Praxis auch legitim. Denn bei ordnungsgemäßer Nutzung der Mülltonnen ist eine ausgiebige Reinigung nicht notwendig. Der Abfall befindet sich in Mülltüten, sodass keinerlei Reste zurückbleiben. Der Vermieter darf daher nicht verlangen, dass Mieter die Reinigung der Mülltonnen übernehmen. Mieter sind nicht in der Pflicht, nach der Entleerung die Tonnen auszuspülen.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
Hallo Zusammen,
Kurz und knapp.
Ich bin in einem Mietshaus mit 6 Parteien. Laut Hausordnung soll die Biotonne immer mit der Hausordnung gereinigt und mit Zeitungspapier ausgelegt werden.
Ich nutze diese Tonne nicht und habe auch keine Lust den dreck der anderen zu beseitigen.
Muss ich mich daran halten oder kann ich es ohne Konsequenzen verweigern.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Hallo Mirco,
hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag oder der Hausordnung genau vereinbart wurde. Dies wäre in diesem Fall bindend.
Eventuell lässt sich aber auch ein anderer Kompromiss mit den restlichen Mietparteien finden.