Auf einen Blick

  • Ruhezeiten variieren je nach Gemeinde und Hausordnung, üblich sind 22 bis 07 Uhr
  • Wäsche waschen gehört zur üblichen Nutzung der Wohnung, geringe Geräusche müssen grundsätzlich akzeptiert werden
  • Die Erlaubnis der Waschmaschinen-Nutzung nach 22 Uhr hängt von der Lautstärke ab
  • Die Hausordnung bestimmt die Nutzung des Gemeinschaftskellers, darunter auch das Waschen der Wäsche

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

In der Nacht gelten im Mehrfamilienhaus besondere Ruhezeiten. Die Nachbarn möchten Ihren Schlaf genießen und nicht von lauten Geräuschen gestört werden.

Dein Tagesrhythmus lässt es allerdings nicht anders zu, dass Du erst zur späten Stunde die Wäsche waschen kannst. Du arbeitest die meiste Zeit des Tages und bist zu beschäftigt, um morgens schnell die Maschine zu befüllen.

Daher bleibt Dir nur die Möglichkeit nach 22 Uhr die Waschmaschine laufen zu lassen. Ist dies erlaubt und verstößt Du damit womöglich gegen die Hausordnung oder löst sogar eine Ruhestörung aus?

Nachtruhe im Mehrfamilienhaus

Die Vorgaben hinsichtlich der Ruhezeiten variieren je nach Gemeinde. Zumeist ist dort festgeschrieben, dass in der Zeit von 22 bis 07 Uhr die Nachtruhe einzuhalten sei. Dies bedeutet, dass keine lauten Geräusche zum Nachbarn dringen dürfen. Der Fernseher ist auf Zimmerlautstärke zu stellen und handwerkliche Arbeiten sind erst wieder zu einer anderen Zeit erlaubt.

Welche Ruhezeiten bei Dir gelten, ist jedoch auch von der Hausordnung abhängig. Dort könnten strengere Regelungen bestehen. Möglich ist etwa die Einführung einer Mittagsruhe, sodass die Nachbarn auch während des Tages einen Anspruch darauf besitzen, dass keine dauerhafte Lärmbelästigung auftritt.

Nachtruhe einhalten
Individuelle Ruhezeiten

Je nach Gemeinde variiert der Zeitraum der Nachtruhe. Meist gilt dieser von 22 bis 07 Uhr, wobei in der Hausordnung auch längere Zeiten vereinbart sein können. Halte Dich daher an die Vorschriften der Hausordnung, um die Nachbarn nicht zu stören.

Informiere Dich darüber, welche Vorgaben bezüglich der Ruhezeiten in Deinem Wohnhaus bestehen. Das Gesetz bietet hierfür lediglich eine Richtlinie, wobei die Hausordnung strengere Regelungen beinhalten kann, an die Du Dich halten musst.

Wäsche waschen als übliche Nutzung der Wohnung

Während der Ruhezeiten gilt die Vorgabe, dass Du Dich ruhig verhalten und jeglichen Lärm vermeiden solltest. Die Nachbarn möchten sich vom anstrengenden Tag erholen und nicht in Ihrem Schlaf gestört werden.

Ob der Betrieb der Waschmaschine nach 22 Uhr verboten ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn das Waschen der Wäsche gehört zur üblichen Nutzung der Wohnung. Dass dabei Geräusche auftreten, müssen die Nachbarn grundsätzlich akzeptieren.

Ähnliches gilt auch für das Duschen nach 22 Uhr. Hier mag durch das Plätschern zwar auch ein wahrnehmbarer Lärm entstehen, doch müssen sich Mieter in der eigenen Wohnung nicht derart einschränken, dass Sie auf das Duschen gänzlich verzichten.

Bist Du berufstätig und lässt sich das Wäschewaschen nicht außerhalb der Ruhezeiten erledigen, ist eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Hier ist zu bewerten, wie hoch der verursachte Lärm durch die Waschmaschine ist.

Lautstärke der Waschmaschine

Ob der Betrieb der Waschmaschine nach 22 Uhr möglich ist, hängt von der Lautstärke im Betrieb ab. Überschreitet diese die Zimmerlautstärke nicht, darfst Du auch zur späten Stunde noch die Wäsche waschen.

Maßgeblich hierfür ist also das jeweilige Modell, der Untergrund sowie die Betriebsarbeit. Handelt es sich um eine moderne Waschmaschine, die möglichst ruhig läuft und kaum Geräusche verursacht, ist der Betrieb zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Minimale Geräusche müssen die Nachbarn in diesem Fall hinnehmen.

Waschmaschine im Betrieb
Lautstärke der Waschmaschine im Betrieb

Ob Du die Waschmaschine nachts benutzen darfst, hängt von der verursachten Lautstärke ab. Handelt es sich um ein modernes Modell, welches ruhig läuft und kaum Geräusche verursacht, darfst Du auch nachts die Wäsche waschen.

Ist das Modell jedoch älter, läuft bereits unruhig[1]https://www.hausjournal.net/unwucht-waschmaschine und verursacht neben dem Lärm auch spürbare Vibrationen, stellt dies eine Störung der Nachtruhe dar. Der Nachbar darf zurecht gegen die Nutzung der Waschmaschine nach 22 Uhr vorgehen und dies verbieten.

Waschmaschine im Gemeinschaftskeller

Bezüglich der Regelungen des Gemeinschaftskellers ist die Hausordnung maßgeblich. Auch dort könnten Vorgaben bezüglich der Ruhezeiten sowie der Tage bestehen, an denen Du die Wäsche waschen darfst. So könnte es verboten sein, die Wäsche am Sonntag zu waschen, wenn das Haus besonders hellhörig ist und es zu Störungen der Nachbarn kommt.

Ist der Waschkeller jedoch gut isoliert und für die Nachbarn tritt keine Lärmbelästigung auf, spricht nichts gegen das nächtliche Waschen der Wäsche. Vergewissere Dich, dass in der Hausordnung nicht Gegenteiliges steht, sodass kein Nachbarschaftsstreit droht.

Für eine ruhige Waschmaschine sorgen

Der Betrieb der Waschmaschine in den Ruhezeiten ist nicht grundsätzlich verboten. Die Nutzung der Haushaltsgeräte ist auch in der Nacht erlaubt, insofern keine Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegt. Demzufolge darfst Du die Waschmaschine einsetzen, wenn die Lautstärke sich im Rahmen bewegt.

Erscheint die Waschmaschine zu laut, bietet sich das Unterlegen einer dünnen Matte aus Kunststoff an. Diese ist weich und nimmt die Vibrationen auf. Dadurch läuft die Waschmaschine ruhiger und Du schützt gleichzeitig den Boden der Mietwohnung. Denn stellt sich beim Auszug heraus, dass das schwere Gerät einen Schaden am Fußboden verursacht hat, musst Du dafür selbst aufkommen. Allein zur Vorbeugung der deutlichen Spuren bietet sich die Vibrationsmatte als dämpfende Unterlage an.

Mitunter entstehen die lauten Geräusche erst, wenn die Maschine hohe Schleuderdrehzahlen erreicht. Aus Rücksicht vor Deinen Nachbarn solltest Du zur späten Stunde lieber einen schonenderen Waschgang wählen. Dies könnte zwar eine längere Trocknungszeit[2]https://www.leifheit.de/de-de/ratgeber/waeschepflege/waesche-drinnen-trocknen erfordern, doch ist es für den Hausfrieden förderlicher.

Das Wäschewaschen zu nächtlichen Zeiten

Für manche Mieter bietet sich nur in den Nachtstunden die Möglichkeit, endlich die Wäscheberge abzuarbeiten. Sie sind tagsüber berufstätig und so eingespannt, dass die Hausarbeit liegen bleibt.

Die gute Nachricht ist, dass das Wäschewaschen auch nach 22 Uhr generell nicht verboten ist. Gesetzlich spricht erstmal nichts gegen den Einsatz von Haushaltsgeräten wie der Waschmaschine oder dem Trockner.

Im Einzelfall ist jedoch der auftretende Lärm zu bewerten. Denn dieser darf keinesfalls so laut sein, dass er Nachbarn im Schlaf stört. Entsprechend ist der Betrieb der Waschmaschine nur zulässig, wenn die Geräuschentwicklung minimal ist.

Lege eine dämpfende Vibrationsmatte unter die Waschmaschine, lade sie nicht zu voll und reduziere die Schleuderzahl. Dann ist die Nutzung in den meisten Fällen selbst während der Nacht kein Problem.

Häufige Fragen

Die Dauer, für die man abends die Waschmaschine laufen lassen darf, variiert je nach lokalen Bestimmungen und Mietverträgen. In der Regel ist es jedoch akzeptiert, sie bis 22 Uhr in Betrieb zu haben, da dies als Ende der Lärmgrenze in Wohngebieten gilt.

Ob eine Waschmaschine als Ruhestörung angesehen wird, hängt vom spezifischen Kontext ab. Laute Waschvorgänge während der Nachtstunden oder während der Ruhezeiten können als störend empfunden werden, insbesondere in Mehrfamilienhäusern.

Als Ruhestörung nach 22 Uhr gelten lautstarke Aktivitäten, die den Frieden anderer Personen stören. Dazu gehören unter anderem laute Musik, Baulärm oder lautes Feiern. Diese Aktivitäten sind oft durch lokale Gesetze und Verordnungen geregelt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach 22 Uhr darfst Du immer noch viele Aktivitäten ausführen, solange sie keinen übermäßigen Lärm verursachen. Du kannst fernsehen, kochen oder andere ruhige Hobbys nachgehen. Es ist wichtig, Rücksicht auf Deine Nachbarn zu nehmen und sicherzustellen, dass Deine Aktivitäten ihren Frieden nicht stören.