Auf einen Blick

  • Du kannst einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, beachte dabei die Kündigungsfrist von drei Monaten
  • Bei einem befristeten Mietvertrag ist die Kündigung nur mit bestimmten Gründen möglich, sonst musst Du die Vertragslaufzeit einhalten
  • Deine Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben versendet werden, um Nachweisbarkeit zu gewährleisten
  • In besonderen Situationen (erhebliche Mängel, persönliche Angriffe vom Vermieter) ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrages zulässig

Du hast einen neuen Job an einem anderen Ort gefunden, ziehst mit Deinem Partner zusammen oder die Nachbarn stören Dich. Gründe für die Kündigung des Mietvertrages gibt es einige.

Als Mieter hast Du das Recht, innerhalb der gültigen Frist von drei Monaten den unbefristeten Mietvertrag zu kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung sind keine Angaben von Gründen erforderlich.

Allerdings musst Du auf die formellen Punkte achten, damit die Kündigung des Mietvertrages gültig ist. Damit Dir keine Fehler unterlaufen, hilft Dir diese Vorlage. Du trägst lediglich die geforderten Angaben ein und erhältst automatisch ein PDF, welches Du ausdruckst oder per E-Mail versendest.

Das Erstellen des Formulars ist für Dich ein kostenloser Service. Anstatt also selbst ein aufwendiges Schreiben aufzusetzen, ist diese Online-Vorlage wesentlich einfacher und rechtssicher.

Beachte die nachstehenden Punkte, um den Mietvertrag fristgerecht und zulässig zu kündigen. Dann musst Du nicht befürchten, dass der Vermieter die Kündigung anfechtet und Du womöglich länger an die Wohnung gebunden bist.

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Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages

Zu unterscheiden sind beim Mietvertrag die Rechte des Mieters von denen des Vermieters. Denn an der Kündigungsfrist[1] zeigt sich bereits, dass Mieter oftmals einen größeren Spielraum besitzen, während Vermieter den strengeren Gesetzen unterlegen sind.

So steht Mietern eine ordentliche Kündigung des unbefristeten Mietvertrages ohne Angabe von Gründen frei. Du musst dem Vermieter nicht mitteilen, weshalb Du die Wohnung verlässt, sondern dies ist Deine Privatangelegenheit.

3 Monate Kündigungsfrist
Drei Monate Kündigungsfrist

Eine ordentliche Kündigung darfst Du bei einem unbefristeten Mietvertrag jederzeit aussprechen. Beachte die Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese gewährt Deinem Vermieter genügend Zeit, um einen Nachmieter zu finden. Eine Begründung ist für die ordentliche Kündigung nicht erforderlich.

Gesetzlich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorgeschrieben. Die Kündigung erfolgt in der Regel zum Monatsende. Demnach musst Du drei Monate vor dem geplanten Auszugstermin den Vermieter über die Kündigung informieren.

Im § 573c BGB[2] ist festgehalten, dass die Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen muss. Erhält der Vermieter das Schreiben zu einem späteren Zeitpunkt, verschiebt sich die Kündigung entsprechend.

Konkret bedeutet dies, falls Du einen Auszug zum 31.01.2024 planst, die Kündigung spätestens am 03.11.2023 beim Vermieter eingehen muss. Maßgeblich ist hierfür nicht das Absendedatum für den Brief, sondern wann dieser tatsächlich im Briefkasten des Vermieters eingeht. Da Verzögerungen bei der Post leider keine Seltenheit mehr sind, solltest Du mit wenigen Tagen Versandzeit rechnen oder die Kündigung persönlich zustellen.

Eine Bestätigung des Vermieters für die Kündigung ist nicht erforderlich. Ebenfalls ist es auch unwesentlich, an welchem Datum der Vermieter von der Kündigung erfährt. Öffnet Er den Briefkasten nur unregelmäßig oder reagiert der Vermieter nicht auf die Kündigung, ist dies Sein Versäumnis. Wichtig für Dich ist ausschließlich, wann das Dokument beim Vermieter eingeht.

Für eine bessere Nachweisbarkeit bietet sich der Versand per Einschreiben oder der Einwurf unter Zeugen an. Dadurch kann sich der Vermieter nicht darauf berufen, das Dokument niemals erhalten zu haben.

Hast Du einen befristeten Mietvertrag für die Wohnung, sieht der Sachverhalt gänzlich anders aus. Dann ist eine Kündigung nur unter Angabe bestimmter Gründe möglich. Ansonsten bist Du an den Vertrag gebunden und musst diesen erfüllen.

Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses

In Deutschland werden die meisten Mietverträge unbefristet abgeschlossen. Sie behalten so lange ihre Gültigkeit, bis der Mieter den Wunsch besitzt, die Wohnung zu verlassen oder der Vermieter wichtige Gründe nennt, um das Mietverhältnis zu beenden.

Unter bestimmten Voraussetzungen könnte ein befristeter Mietvertrag für den Vermieter sinnvoll und mit Vorteilen verbunden sein. Vom Gesetzgeber besteht im § 575 BGB[3] jedoch die Einschränkung, dass befristete Mietverträge nur unter Angabe von Gründen erlaubt sind. Dazu zählen:

  • Selbstnutzung nach Ablauf des Mietvertrages
  • Abriss oder Renovierung der Wohnung
  • Nutzung als Hausmeisterwohnung

Eine maximale Dauer der Befristung ist nicht vorgeschrieben. Aufgrund des eingeschränkten Kündigungsrechtes als Mieter, musst Du besonders vorsichtig sein, wenn Du solch einen Zeitmietvertrag unterschreibst.

Wichtige Gründe
Wichtige Gründe erforderlich

Ist der Mietvertrag befristet abgeschlossen, ist die Kündigung nur aufgrund bestimmter Gründe zulässig. Ansonsten gilt, dass Du zur Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit verpflichtet bist.

Denn anders als beim unbefristeten Mietvertrag, besitzt Du bei der befristeten Variante nicht das Recht, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Du bist grundsätzlich zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet, weshalb eine Kündigung an strenge Bedingungen geknüpft ist.

Möchtest Du einen befristeten Mietvertrag kündigen, ist dies nur in speziellen Situationen zulässig. Hierzu zählen folgende Begründungen:

  • Erhebliche Mängel

Eine Kündigung ist zulässig, wenn im Laufe des Mietverhältnisses Mängel auftreten, die die Wohnqualität deutlich einschränken. Die Fenster sind undicht, die Heizung funktioniert nicht ordnungsgemäß oder ein Schimmelbefall tritt auf. Aufgrund der Gesundheitsgefährdung ist eine Kündigung des befristeten Mietvertrages erlaubt.

  • Berufliche Versetzung des Mieters

Arbeitest Du als Beamter, Soldat oder in einer ähnlichen Position, darf der Dienstherr relativ frei über Deinen Einsatzort entscheiden. Im Rahmen einer Versetzung ist es erlaubt, den befristeten Mietvertrag zu kündigen.

  • Mieterhöhung nach Modernisierung

Haben Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude oder der Wohnung stattgefunden, könnte der Vermieter infolge der Steigerung der Wohnqualität eine höhere Miete verlangen. Widersprichst Du dieser, ist ein Auszug und die Kündigung des Mietvertrages möglich.

  • Kein Zutritt zur Wohnung

Ebenfalls ist eine Kündigung rechtens, falls der Vermieter Dir den Zugang verwehrt. Er hat die Schlösser getauscht, sodass Du nicht mehr in Deine Wohnung gelangst. Ist das Mietverhältnis nachhaltig gestört, sind die Kündigung und ein Umzug die beste Vorgehensweise, um wieder in Ruhe in einer neuen Wohnung zu leben.

Form der Kündigung

Damit die Kündigung Ihre Wirkung entfaltet, hat der Gesetzgeber einige Forderungen an die Form gestellt. So ist eine mündliche Kündigung nicht zulässig, da die Nachweisbarkeit kompliziert ist. Hast Du den Mietvertrag verloren, dann fordere eine Kopie vom Vermieter an. Konkret bestehen nachfolgende Vorgaben für die Kündigung.

Schriftform

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Auf diese Weise ist eine einfachere Nachweisbarkeit möglich.

Streitig ist allerdings, ob eine E-Mail den Anforderungen der Schriftform genügt. Grundsätzlich ist auch der elektronische Versand schriftlich. Jedoch bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Unterschrift bzw. Signatur. Daher solltest Du eine Kündigung per E-Mail nur durchführen, falls der Vermieter dieser zugestimmt hat. Andernfalls besteht die Möglichkeit der Anfechtung, sodass die Kündigung nichtig ist.

Einwurf der Kündigung
Versandt der Kündigung

Per E-Mail ist die Kündigung möglicherweise nicht gültig, sodass der Vermieter diese anfechten könnte. Sicherer ist es, das Dokument auszudrucken und per Einschreiben zu versenden.

Zur Wahrung der Schriftform solltest Du die hier bereitgestellte Vorlage ausdrucken und per Post an den Vermieter senden oder persönlich im Briefkasten einwerfen. Dies stellt die einfachste Variante dar, um die Anforderungen an die Schriftform zu erfüllen.

Nachweisbarkeit des Zugangs

Eine Kündigungsbestätigung seitens des Vermieters ist nicht erforderlich. Allein der Zugang reicht aus, damit die Kündigung rechtsgültig ist.

Um möglichen Streitigkeiten zuvorzukommen, solltest Du einen Nachweis des Zugangs erbringen. Versende die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder wirf das Dokument mit einem Zeugen in den Briefkasten.

Unterschrift von allen Mietern

Für eine wirksame Kündigung des Mietvertrages müssen sämtliche Mieter, die Bestandteil des Vertrags sind, unterschreiben. Allein ist es nicht erlaubt, im Namen der restlichen Mieter den Vertrag zu kündigen.

Fristlose Kündigung des Mietvertrages

Eine Kündigung des Mietvertrages ist unter Wahrung der Kündigungsfrist zulässig. Für unbefristete Verträge ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen.

Möchtest Du jedoch so schnell wie möglich ausziehen und scheint eine Fortführung des Mietverhältnisses unmöglich, ist auch eine außerordentliche Kündigung denkbar. Bei dieser entfällt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Die fristlose Kündigung der Wohnung ist jedoch nur unter Angabe von Gründen erlaubt. Hierzu zählen:

  • Mängel in der Wohnung

Die Wohnung befindet sich in einem deutlich schlechteren Zustand als bei der Wohnungsübergabe. Schimmel tritt auf, Ratten haben sich eingenistet oder dauerhafter Lärm beeinträchtigen die Nutzung. Kümmert sich der Vermieter nicht um diese Mängel, ist eine fristlose Kündigung angebracht.

  • Persönliche Angriffe vom Vermieter

Das Verhältnis zum Vermieter ist nicht immer ein freundschaftliches. Schreit der Vermieter Dich an, ruft ständig an oder setzt Er Dich psychisch unter Druck, ist ein unverzüglicher Auszug erlaubt. Du musst Dich dieser Schikanen nicht freiwillig aussetzen, sondern darfst Dich diesen entziehen.

  • Pflichtverletzungen des Vermieters

Zur Aufgabe des Vermieters gehört es, Deine Rechte zu wahren und bestimmte Pflichten zu erfüllen. Hierzu zählt, dass Du die Gemeinschaftsräume, wie vereinbart nutzen darfst und die Anlage gepflegt ist.

Lässt der Vermieter das Haus verkommen, betritt Er ohne Erlaubnis Deine Wohnung oder schränkt Er den Zugang zu den Kellerräumen ein, ist die fristlose Kündigung zulässig.

Sonderkündigungsrecht der Wohnung

Von den Gründen zur fristlosen Kündigung abgesehen, besteht in bestimmten Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht. Dies tritt meist dann in Erscheinung, wenn Veränderungen des bestehenden Mietverhältnisses auftreten.

  • Mieterhöhung

Mieterhöhungen sind im festgelegten Rahmen zulässig. So darf der Vermieter die Miete auf das Niveau der Vergleichsmiete anheben, insofern die Kappungsgrenze berücksichtigt wird.

Die Mieterhöhung gewährt Dir ein Sonderkündigungsrecht. Nach Ende der Überlegungsfrist eine Kündigung zum übernächsten Monat, nach § 561 BGB[4], erlaubt.

  • Modernisierung

Kündigt der Vermieter Modernisierungsarbeiten an, geht dies oftmals mit Einschränkungen für das Wohnverhältnis einher. Lärm und Staub stören den Alltag, sodass an eine ruhige Wohnatmosphäre nicht mehr zu denken ist.

Daher besteht nach § 555e BGB[5] ebenfalls das Recht, eine Sonderkündigung auszusprechen. Diese ist zum Ende des übernächsten Monats gültig.

Vorlage zur Kündigung des Mietvertrages

Planst Du den Auszug aus Deiner Wohnung, bestehen einige Anforderungen an die Kündigung. Sie muss schriftlich erfolgen und inhaltlich einwandfrei sein. Andernfalls könnte der Vermieter die Kündigung anfechten.

Nutze die hier bereitgestellte Vorlage, um rechtssicher die Kündigung auszusprechen. So erhält der Vermieter keine Möglichkeit dagegen vorzugehen und Du kannst zum geplanten Termin ausziehen, ohne dass Mehrkosten drohen.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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