Auf einen Blick

  • Trocknungsgeräte kommen infolge eines Wasserschadens zum Einsatz
  • Um Schäden an der Bausubstanz zu verhindern, müssen die Geräte häufig sowohl am Tage als auch der Nacht laufen
  • Das eigenmächtige Ausschalten der Trocknungsgeräte ist streng verboten

Nach einem Wasserschaden sorgen Trocknungsgeräte dafür, dass die Feuchtigkeit schneller aus den Zimmern und Räumen verschwindet. Damit besteht das Ziel, dass die Wohnung wieder nutzbar wird und das Risiko eines Schimmelbefalls zurückgeht.

Die Trocknungsgeräte stellen aufgrund der Lautstärke jedoch eine Lärmbelästigung der anderen Mieter dar. Diese könnten daher verlangen, dass die Geräte nachts ausgeschaltet werden.

Doch dürfen die Trocknungsgeräte nachts abgeschaltet werden oder ist dies eine Gefahr für die Trocknungsmaßnahme?

Die Trocknung nach einem Wasserschaden

Ein Wasserschaden[1] tritt in den meisten Fällen im Badezimmer auf. Undichte Verbindungen der Installationen können dazu führen, dass ein Leck auftritt. Bleibt dies vom Mieter unbemerkt, dringt die Feuchtigkeit in den Boden sowie die Wände ein.

Noch verheerender ist ein Rohrbruch. Dann tritt das Wasser in hohem Druck aus und stellt die Wohnung innerhalb kürzester Zeit unter Wasser. Um den Schaden zu beheben, ist das Aufstellen von Trocknungsgeräten notwendig. Bist Du dafür nicht verantwortlich, könntest Du eine Mietminderung wegen der Trocknungsgeräte beim Vermieter durchsetzen sowie die Stromkosten ersetzt bekommen. Im dauerhaften Betrieb unter Bezug des durchschnittlichen Stromverbrauchs der Bautrockner kommt schnell eine Summe im dreistelligen Bereich zusammen.

Zunächst wird der Schaden von der Versicherung begutachtet. Diese kümmert sich dann in der Regel um die Beauftragung einer Firma, welche die Trocknungsmaßnahme durchführt. Ist der Schaden erheblich, muss neben den Trocknungsgeräten auch die Wand geöffnet sowie die Zwischendecke abgetragen werden.

Feuchte Wand
Trocknung der Wände

Um den Wänden die Feuchtigkeit zu entziehen, ist der Betrieb der Trocknungsgeräte notwendig. Diese laufen nach einem Wasserschaden vornehmlich rund um die Uhr, um so schnell wie möglich die Wände zu trocknen.

Danach ist es notwendig, dass die Trocknungsgeräte ständig laufen, um so schnell wie möglich die Feuchtigkeit aus den Räumen zu ziehen. Je nach Schwere des Schadens stehen die Geräte für ca. 14 Tage in der Wohnung.

Der Betrieb der Trocknungsgeräte

Für einen reibungslosen Ablauf sollten die Hinweise der beauftragten Firma befolgt werden. Denn die Trocknungsgeräte laufen nicht komplett selbstständig, sondern müssen vom Mieter gewartet werden.

Hierzu gehört, dass der Mieter regelmäßig die vollen Wasserbehälter entleert. In den Trocknungsgeräten sammelt sich das entzogene Wasser. Sind die Behälter voll, schalten sich die Geräte automatisch ab. Sie erfüllen dann nicht mehr ihren Zweck, sodass die Trocknung der Wohnräume unterbrochen ist.

Die Mieter werden hierzu von der Firma in die Nutzung der Trocknungsgeräte eingewiesen. Dies beinhaltet in der Regel lediglich das Entleeren der Eimer bzw. Wasserbehälter.

Zu welchen Uhrzeiten die Trocknungsgeräte laufen, wird über eine Zeitschaltuhr gesteuert. Die Firma könnte dies so gestalten, dass während der Abend- und Nachtstunden die Geräte abgeschaltet werden, insofern diese eine hohe Lärmbelästigung darstellen. Während des Tages müssen die Geräte aber eingeschaltet bleiben, damit diese ihren Zweck erfüllen.

Dürfen Mieter die Trocknungsgeräte ausschalten?

Damit die Bautrocknung reibungslos funktioniert, müssen die Mieter sich an die Vorgaben der Handwerker und Trocknungsfirma halten. Sie dürfen nicht eigenmächtig die Trocknungsgeräte ausschalten. Von den Bautrocknern geht keine Gesundheitsgefahr aus, wobei der Lärm zu beachten ist.

Die Frage ist jedoch, welche Verantwortlichkeiten sich daraus ergeben. Denn werden die Geräte dennoch abgeschaltet, läuft die Trocknung nicht ordnungsgemäß ab. Im Extremfall ist auch nach Ablauf der eigentlichen Dauer die Feuchtigkeit kaum zurückgegangen. Denn ohne Trocknungsgeräte würde die Bautrocknung mehrere Monate dauern, bis die Wände wieder einigermaßen die Feuchtigkeit verlieren[2].

Nicht eigenmächtig handeln
Nicht eigenmächtig handeln

Mieter sollten die Anweisungen der Baufirma befolgen. Müssen die Trocknungsgeräte durchgängig laufen, ist das Ausschalten nicht erlaubt. Aufgrund der Lautstärke sind die Geräte zwar eine große Belästigung, doch müssen diese weiterhin arbeiten. Andernfalls drohen bleibende Schäden.

Für Vermieter wirkt mildernd, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt. Dies bedeutet, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt und in der Regel die Sanierung verantwortet. Kommt es nun zu einem Fehlverhalten des Mieters, ist dies ein Streitfall zwischen dem Mieter und der Versicherung. Der Vermieter hat zumindest seine Pflichten nicht verletzt, sodass daraus kein finanzieller Schaden entstehen darf.

Ob die Baufirma jedoch fehlerhaft gehandelt oder der Mieter mutwillig die Trocknungsgeräte ausgeschaltet hat, ist zwischen dem Mieter und der Versicherung zu klären. Dies könnte auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, falls im Zuge des Ausschaltens der Trocknungsgeräte Folgeschäden aufgetreten sind.

In jedem Fall gilt, dass Mieter nicht eigenmächtig die Trocknungsgeräte ausschalten dürfen. Es gilt, den Anweisungen der Baufirma Folge zu leisten. Ist die Lärmbelästigung zu hoch, könnte nach erfolgter Rücksprache eine Zeitschaltuhr installiert werden.

Die ordnungsgemäße Bautrocknung

Infolge eines Wasserschadens ist die Bautrocknung ein wichtiger Vorgang, damit keine bleibenden Schäden auftreten. In der Regel übernimmt die Versicherung den Schaden und kümmert sich um die weitere Beauftragung der Trocknungsfirma.

Diese wird in den Räumen Trocknungsgeräte aufstellen, welche die Feuchtigkeit aufnehmen. So lässt sich innerhalb weniger Wochen wieder ein bewohnbarer Zustand herstellen.

Schalten Mieter die Geräte eigenmächtig ab, stellt dies zunächst ein Problem für die Versicherung dar. Diese ist für die Schadensregulierung zuständig und könnte für diese unrechtmäßige Maßnahme eine Schadensforderung stellen. Mieter sind daher angehalten, sich an die Anweisungen der Baufirma zu halten. Damit vermeiden Sie jeden weiteren Ärger und stellen sicher, dass die Wohnung sich in einem bestmöglichen Zustand befindet, ohne dass zukünftig ein Schimmel auftritt.

Häufige Fragen

Die Installation der Bautrockner obliegt zunächst der Handwerksfirma. Diese gibt vor, zu welchen Zeiten die Trocknung stattfindet. In Extremfällen muss die Trocknung sowohl am Tage als auch in der Nacht stattfinden. Ein eigenmächtiges Abschalten der Geräte ist nicht erlaubt. Damit wird die Trocknung verzögert und es drohen teure Folgeschäden.

Die Bautrockner können abgeschaltet werden, wenn die Firma dafür grünes Licht gibt. Dies ist möglich, wenn die Trocknung zufriedenstellend verläuft. Da die laufenden Trocknungsgeräte einen lauten Lärm verursachen, ist es für die Mieter zumindest nachts eine Erleichterung, wenn die Geräte abgeschaltet sind.

Die Trocknungsgeräte stellen eine hohe Beeinträchtigung dar. Die Lärmbelästigung ist immens und ein normale Nutzung der Wohnung nicht mehr möglich. Daher ist eine Mietminderung in Höhe von 80 bis 100% möglich.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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