Auf einen Blick
Als Vermieter bist Du darauf bedacht, dass Deine Immobilie einen guten Eindruck hinterlässt. Sie soll gepflegt erscheinen und einladend wirken.
Hat ein Mieter ständig die Rollläden unten, trübt dies die Erscheinung des Hauses. Es wirkt, als stünde die Wohnung leer und es sind weitere Probleme damit verbunden. So ist etwa die Luftzirkulation eingeschränkt, was das Schimmelrisiko erhöht.
Kannst Du als Vermieter den Mieter dazu zwingen, die Rollläden zu öffnen oder bist Du dagegen machtlos?
Keine rechtliche Handhabe als Vermieter
Ist die Schlüsselübergabe erfolgt und der Mieter hat die Wohnung bezogen, besteht als Vermieter kaum mehr eine Möglichkeit einen Einfluss auf die Nutzungsweise zu nehmen. Mieter dürfen sich prinzipiell in der eigenen Wohnung frei ausleben, ohne dass der Vermieter sich darin einmischen darf.
Entsprechend ist auch das dauerhafte Herunterlassen der Rollläden erlaubt. Bevorzugt der Mieter es in einer dunklen Wohnung zu leben, ist dies Ihm überlassen.
Teilweise gibt es auch nachvollziehbare Gründe, weshalb der Rollladen geschlossen ist. So könnte eine krankhafte Lichtempfindlichkeit[1] vorliegen oder der Mieter arbeitet im Schichtsystem, sodass der Tag zum Schlafen genutzt wird.
Gleichwohl ist die Begründung, weshalb die Rollläden heruntergelassen sind, unwesentlich. Der Mieter ist keiner Rechenschaft schuldig und darf die Fenster verdunkeln, wie es Ihm beliebt.
Keinerlei rechtliche Handhabe
Sind die Rollläden ständig heruntergelassen mag dies zwar ärgerlich sein, doch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen besteht nicht. Der Mieter darf entscheiden, ob Er die Fenster auf diese Weise verdunkelt.
Als Vermieter besteht vom Gesetz her auch kein Anrecht auf eine regelmäßige Besichtigung der Wohnung. Eine Kontrolle hinsichtlich der Sauberkeit ist ebenso wenig erlaubt wie der verheimlichte Besitz eines Ersatzschlüssels durch den Vermieter.
Zwar mag es mit einer Sorge verbunden sein, wenn die Rollläden ständig geschlossen sind, doch müssen Vermieter dies grundsätzlich hinnehmen. Sie besitzen weder das Recht, die Wohnung zu betreten, noch eine Abmahnung deshalb auszusprechen.
Schadenersatz bei Schimmel
Der Mieter ist verpflichtet, mit der Wohnung sorgsam umzugehen. Sind die Rollläden dauerhaft geschlossen, liegt eine Beeinträchtigung der Luftzirkulation vor. Zwar ist ein geringer Luftaustausch noch möglich, doch fällt das Stoßlüften schwerer. So ist ähnlich wie bei einem dauerhaft gekipptem Fenster des Mieters das Schimmelrisiko deutlich höher.
Zwar darfst Du als Vermieter nicht vorbeugend verlangen, dass der Mieter die Rollläden oder Jalousien öffnet, doch musst Du einen Schaden in der Wohnung nicht akzeptieren. Stellt sich bei Beendigung des Mietverhältnisses heraus, dass ein Schimmelbefall vorliegt, darfst Du sämtliche Kosten für die Beseitigung sowie Sanierung vom Mieter als Ersatz verlangen.
Zunächst ist der Schaden von der Kaution gedeckt. Liegt ein umfangreicher Befall vor, reicht die Kautionshöhe möglicherweise nicht für den Schaden und um die gesamte Sanierung durchzuführen. Neben der Kaution ist noch eine gesonderte Forderung in Höhe des verbleibenden Betrages zu stellen.
Kaum Schutz vor Einbrüchen
Mieter könnten auf die Idee kommen, die Rollläden herunterzulassen, um sich auf dieser Weise vor Einbrechern zu schützen. Insbesondere, wenn Sie über einen längeren Zeitraum nicht in der Wohnung sind und diese weiterhin lüften möchten, könnte dieser Schutz notwendig sein.
Eine echte Barriere stellen die Rollläden jedoch nicht dar. Einbrecher können diese mit wenigen Handgriffen aufhebeln und erhalten einen einfachen Zutritt zur Wohnung. Daher erlauben die heruntergelassenen Rollläden nicht, die Fenster bei Abwesenheit geöffnet zu lassen.
Lediglich spezielle einbruchhemmende Rollläden sind so gestaltet, dass sie über stärkere Führungsschienen verfügen und einen größeren Widerstand leisten. Dennoch sei auch hier gesagt, dass diese Varianten keinen 100-prozentigen Schutz bieten. Bei Abwesenheit sind die Fenster zu schließen, um Einbrechern den Zutritt zu erschweren.
Dauerhaft die Rollläden vor dem Fenster
Es mag Dich als Vermieter oder Nachbar zwar stören, wenn der Rollladen ständig herabgelassen ist, doch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, besteht nicht. Mieter dürfen die eigene Wohnung nach Belieben verdunkeln, ohne dass eine Konsequenz droht.
Lediglich bei Schäden, die durch die herabgelassenen Rollläden auftreten, müssen die Mieter Ersatz leisten. Entsprechend müssen Sie sich der Konsequenzen bewusst sein, die durch die eingeschränkte Luftzirkulation eintreten.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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