Auf einen Blick

  • Zwischen Vermieter und Mieter sollte stets ein respektvoller Umgang bestehen
  • Kommuniziere ausschließlich schriftlich mit dem Vermieter, falls persönliche Gespräche ausarten
  • Kommt es zu Beleidigungen, ist eine Anzeige gerechtfertigt

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Die Beziehung zu Deinem Vermieter ist eine ganz besondere. Angesichts der Wohnungsknappheit besteht die Ansicht, dass ein Ungleichgewicht herrscht. Mieter sind auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen und sind bereit, dafür einige Unannehmlichkeiten hinzunehmen.

Nicht nur die steigenden Mieten sind ein Ausdruck dafür, wie viel höher die Stellung des Vermieters ist. Auch im persönlichen Umgang könnte das Gefälle zum Vorschein kommen. Doch musst Du es Dir gefallen lassen, wenn Dein Vermieter Dich unfreundlich behandelt oder gar anschreit?

Beleidigungen im vorliegenden Fall

  • „Lusche allerersten Grades“
  • „Arrogante rotzige große asoziale Fresse“
  • „Schweinebacke“
  • „Feiges Schwein“
  • „Feiger Pisser“
  • „Asozialer Abschaum“
  • „Kleiner Bastard“

Einschätzung des BGH

  • Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Beleidigungen
  • Strafanzeige wurde eingestellt
  • Kein Schmerzensgeldanspruch

Respektvoller Umgang miteinander

Sowohl Vermieter als auch Mieter gehen mit dem Mietverhältnis verschiedene Pflichten ein. Mieter überweisen pünktlich die monatliche Miete, während Vermieter dafür zuständig sind, das Objekt in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Der Vermieter ist für Reparaturen am Gebäude verantwortlich und stellt sicher, dass die hohe Wohnqualität bestehen bleibt.

Treten keine Probleme auf und erfolgt die Zahlung der Miete zuverlässig, bestehen kaum Kontaktpunkte. Der Umgang miteinander ist meist auf wenige offizielle Schreiben begrenzt und ein Grund zu einer häufigeren Kontaktaufnahme besteht nicht.

Problematisch wird es hingegen, wenn verschiedene Ansichten über die Nutzung der Wohnung bestehen. Hat der Vermieter das Gefühl, dass Du Dich nicht an die Hausordnung hältst oder einen Lärm verursachst, könnte dies zu Konflikten führen.

Kontakt mit Vermieter
Geringer Kontakt mit dem Vermieter

Für gewöhnlich beschränkt der Kontakt mit dem Vermieter sich nur auf wenige offizielle Schreiben. Verstößt Du jedoch gegen die Hausordnung oder bestehen persönliche Animositäten, könnte der Vermieter öfter auf Dich zukommen.

Während zunächst die Hinweise noch freundlich gefasst sind, könnten diese mit der Zeit persönlicher ausfallen und gar in Beleidigungen übergehen. Wichtig ist hierbei, dass Du dem Vermieter gegenüber stets freundlich, aber bestimmt auftrittst. Lasse Dich nicht dazu verleiten, mit Beleidigungen zu antworten oder ähnlich respektlos zu werden. Dies würde eine Angriffsfläche für mögliche Konsequenzen des Mietverhältnisses bedeuten.

Wichtig ist daher, dass Du stets respektvoll bleibst. Kommuniziere am besten schriftlich, damit jeglicher Kontakt nachverfolgbar bleibt. Gespräche unter vier Augen lassen mehr Gestaltungsspielraum zu, sodass hier mehrere Interpretationen möglich sind. Indem Du lediglich schriftlich und freundlich mit dem Vermieter in Kontakt trittst, machst Du Dich selbst nicht angreifbar.

Gegen Vermieter zur Wehr setzen

Vorgehensweise

  • Vorfälle dokumentieren
  • Klage auf Unterlassung einreichten
  • Strafanzeige stellen
  • Schmerzensgeldansprüche geltend machen

In Deutschland sind die Rechte des Mieters fest im Gesetz verankert. Der Vermieter darf Dich nicht grundlos aus der Wohnung werfen oder anderweitig das Mietverhältnis ändern. Zwar besteht der Eindruck, dass der Vermieter am längeren Hebel sitzen würde, doch musst Du es nicht einfach hinnehmen, falls ein respektloser Umgang besteht.

Die Gründe für das Verhalten des Vermieters sind vielfältig. Er könnte entweder im eigenen Interesse handeln, um Dich zum Auszug zu bewegen[2]https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1012/verdraengung-ist-berlin-alltag-geworden-wie-mieter-verdraengt-und-zum-auszug-genoetigt-werden-101212.htm oder einfach eine schwierige Person sein. Eventuell staut sich der Ärger bereits seit einiger Zeit an und kommt jetzt zum Vorschein.

Sollte es zu einem Konflikt mit dem Vermieter kommen, solltest Du nicht eigenständig handeln. Dies gilt insbesondere, wenn als Ursache eine Mietminderung vorausgegangen ist. Denn sollte die Minderung auch gerechtfertigt sein, besteht bei der genauen Vorgehensweise eine größere Unsicherheit.

Suche in jedem Fall die Hilfe von Experten auf. Ansprechpartner sind hierfür entweder Anwälte oder der Mieterschutzbund. Diese klären Dich darüber auf, wie Du Dich legal gegen den Vermieter zur Wehr setzen kannst, falls dieser probiert Dich aus der Wohnung zu drängen.

Sollte es gar zu Beleidigungen kommen, steht Dir der Rechtsweg offen. Du kannst die Beleidigung anzeigen[3]https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/beleidigung/anzeige-wegen-beleidigung-was-sie-jetzt-tun-sollten.html, welche dann verfolgt wird. Zwar sind die Erfolgsaussichten bescheiden und häufig erfolgt eine Einstellung des Verfahrens, doch erfährt der Vermieter auf diese Weise, dass Du Dich zur Wehr setzt. Er wird dies klar als Warnung verstehen und rücksichtsvoller im Umgang mit Dir sein.

Offene Auseinandersetzung vermeiden

Es folgen Beleidigungen seitens des Vermieters und darauf gelassen zu reagieren, erfordert eine hohe Selbstbeherrschung. Allzu gerne würdest Du entsprechend Kontra geben und dem Vermieter auch Deine ehrliche Meinung sagen.

Konsequenzen, falls Mieter den Vermieter beleidigt

  • Abmahnung
  • Fristlose Kündigung der Wohnung
  • Strafanzeige
  • Hindernisse bei der Wohnungssuche

Doch ein solch offenes Austragen des Konfliktes ist für Dich als Mieter mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden. Denn folgen Beleidigungen gegenüber dem Vermieter, könnte die Ansicht bestehen, dass eine Fortführung des Mietvertrages unzumutbar wäre. Dies erlaubt es dem Vermieter, eine fristlose Kündigung des Mietvertrages auszusprechen. Du musst Dich dann schnellstmöglich auf die Suche nach einer neuen Wohnung begeben, was angesichts des knappen Wohnungsmarktes, eine große Herausforderung darstellt.

Schriftlicher Kontakt
Respektvoll bleiben

Wird der Vermieter ausfallend Dir gegenüber, ist es schwer, die Fassung zu bewahren. Lasse Dich auf solche Streitereien aber gar nicht erst ein, sondern kommuniziere ausschließlich schriftlich. Vermeide persönliche Treffen und bestreite den Rechtsweg, falls extreme Beleidigungen fallen.

Bleibe daher immer möglichst freundlich und lasse Dich auf ein Wortgefecht mit dem Vermieter nicht ein. Kommuniziere ausschließlich schriftlich und gehe auf legalem Wege gegen den Vermieter vor, falls dieser Seine Grenzen überschreitet. Dies betrifft nicht nur die Wortwahl, sondern auch weitere Sachverhalte, etwa wenn dieser ohne Erlaubnis die Wohnung betritt.

Somit bestätigt es sich leider in der Praxis, dass Du als Mieter in einer schwächeren Position gegenüber dem Vermieter bist. Während Dir lediglich eine Anzeige bleibt, besteht auf der anderen Seite die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, falls Du dem Vermieter gegenüber ausfällig wirst. Behalte dies im Hinterkopf, wenn es zu einem Konflikt kommen sollte.

Vorsichtige Kommunikation mit dem Vermieter

Zwischen Vermieter und Mieter gibt es einige Themen, die zu einer Meinungsverschiedenheit führen könnten. Meist betrifft dies eine Mieterhöhung, die Nebenkostenabrechnung oder eine mögliche Mietminderung.

Besteht vonseiten des Mieters Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung des Vermieters, ist direkt der Anwalt oder der Mieterverein einzuschalten. Diese können genau prüfen, ob die Vorgehensweise des Vermieters legal ist, sodass eine Rechtssicherheit besteht.

Sollten vom Vermieter Beleidigungen Dir gegenüber fallen, dann stelle eine Strafanzeige. Vermeide einen offenen Streit und antworte keinesfalls selbst beleidigend. Es mag zwar schwerfallen, doch darfst Du die Beherrschung nicht verlieren, da eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses droht.

Kommuniziere im Konfliktfall ausschließlich schriftlich und meide persönliche Treffen. Dadurch bist Du auf der sicheren Seite und der Mietvertrag ist nicht gefährdet.

Häufige Fragen

Der Vermieter macht sich strafbar, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn er die Mietwohnung ohne Zustimmung des Mieters betritt oder unerlaubte Überwachungskameras installiert. Ebenso kann strafrechtliche Verantwortung drohen, wenn er den Mietvertrag manipuliert, um höhere Mietzahlungen zu erlangen oder den Mieter grundlos kündigt. Weiterhin wäre auch eine Straftat gegeben, wenn der Vermieter die Mieteinnahmen nicht versteuert.

Eine Beleidigung des Vermieters besteht, wenn Du als Mieter beleidigende oder diffamierende Aussagen gegenüber dem Vermieter machst, die seine Ehre oder persönliche Würde verletzen. Beleidigungen können sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, beispielsweise durch beleidigende E-Mails oder Beschimpfungen während eines Gesprächs. Solche Handlungen können rechtliche Konsequenzen haben, da sie das Persönlichkeitsrecht des Vermieters verletzen und als Verstoß gegen die guten Sitten angesehen werden können.

Als Mieter musst Du Dich grundsätzlich an die vertraglichen Vereinbarungen und Regeln des Mietverhältnisses halten. Vom Vermieter musst Du akzeptieren, dass er das Mietobjekt betreten darf, jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Du musst auch akzeptieren, dass der Vermieter berechtigt ist, notwendige Reparaturen und Instandhaltungen durchzuführen. Darüber hinaus kannst Du vom Vermieter erwarten, dass er Deine Privatsphäre respektiert und Dich nicht belästigt oder schikaniert.

Wenn Du Dich vom Vermieter schikaniert fühlst, hast Du verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Du solltest zuerst versuchen, das Problem in einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter zu klären und auf eine Lösung hinwirken. Falls dies nicht erfolgreich ist, kannst Du schriftlich Beschwerde einlegen oder rechtlichen Beistand suchen. Es ist wichtig, alle relevanten Vorfälle genau zu dokumentieren, um eine Grundlage für die weiteren Schritte zu haben. Im Zweifelsfall kannst Du Dich an eine Mieterorganisation oder ein Rechtsberatungszentrum wenden, um Rat und Unterstützung zu erhalten.