Das Wichtigste für Dich
Für ein friedliches Miteinander im Mehrfamilienhaus gilt der Grundsatz, dass die Nachbarn zu einer gegenseitigen Rücksicht verpflichtet sind. Sie sollten sich so verhalten, dass keine Belästigung für die anderen Mietparteien auftreten.
Doch nicht immer halten sich die Mieter an diese Vorgabe. Daher gibt es gesetzliche Ruhezeiten, welche einen besonderen Schutz darstellen. Zu diesen Zeiten sind laute Tätigkeiten verboten, die zu einer Lärmbelästigung führen.
Welche Vorschriften bestehen hinsichtlich der Ruhezeiten, was genau ist in diesen Zeiträumen erlaubt und welche Strafen drohen bei einem Überschreiten der erlaubten Lautstärke? Nachstehend erfährst Du im Detail, wann die Ruhezeiten gelten.
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Gesetzliche Ruhezeiten & Mittagsruhe
Grundsätzlich sind die Bestimmungen zu den Ruhezeiten Ländersache. Zudem können in der Hausordnung abweichende Ruhezeiten vereinbart werden. Daher lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen, welche Vorschriften in Deinem Mehrfamilienhaus gelten. Du musst Dich selbst über die Vorgaben der Hausordnung informieren und ob dort individuelle Ruhezeiten vorgesehen sind.
Im Allgemeinen gelten folgende Ruhezeiten, die jedoch je nach Bundesland variieren.
Diese beiden Zeiträume sind gesetzlich verankert. Per Hausordnung dürfen die Ruhezeiten lediglich ausgeweitet, aber nicht reduziert werden. Oftmals gilt daher die Nachtruhe bis 07 Uhr morgens, sodass den Bewohnern eine zusätzliche Stunde an Ruhe gewährt wird.
Eine Mittagsruhe ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sie kann aber in der Hausordnung vereinbart sein. Dann gilt sie häufig von 12 bis 15 Uhr, sodass Mieter während dieses Zeitraums ebenfalls dazu angehalten sind, lautstarke Tätigkeiten zu unterlassen. Insbesondere an Kurorten gelten strengere Maßgaben, da diese eher zur Erholung dienen.
Keine gesetzliche Mittagsruhe
Gesetzlich vorgeschrieben sind ledliglich die Nachtruhe sowie die Sonn- und Feiertagsruhe. Eine Mittagsruhe könnte aber in der Hausordnung verankert sein, sodass diese Vorschriften ebenfalls zu berücksichtigen sind. Ebenso gilt der Samstag als Werktag, an welchem keine besonderen Ruhezeiten gelten.
Anders als häufig vermutet, gilt der Samstag nicht als Ruhetag. Er zählt zu den gewöhnlichen Werktagen[1], sodass dort nicht die strengeren Vorschriften der Sonn- und Feiertage gelten. Am Samstag darfst Du dementsprechend etwas mehr Lärm verursachen und musst Dich nicht den gesamten Tag über ruhig verhalten.
Hausordnung maßgeblich
Die im Gesetz der Bundesländer festgehaltenen Ruhezeiten stellen lediglich die Mindestvorgaben dar. Dort sind üblicherweise die Nachtruhe sowie die Regelungen an Sonn- und Feiertagen festgeschrieben. Eine Mittagsruhe ist in der Regel nicht enthalten.
Abweichend davon, darf die Hausordnung strengere Zeiträume vorsehen. So könnte die Nachtruhe bereits um 21 Uhr beginnen oder bis 07 Uhr andauern. Auch eine Mittagsruhe ist häufig vorgeschrieben, damit die Bewohner während des Tages die Möglichkeit einer Auszeit erhalten.
Mit der Unterschrift des Mietvertrages stimmst Du auch den Vereinbarungen der Hausordnung zu. Dementsprechend hast Du Dich daranzuhalten und ein Verstoß könnte mit einer Abmahnung sowie einer Kündigung des Mietvertrages einhergehen.
Maßgeblich ist daher die Hausordnung und nicht zwingend das Gesetz Deines Bundeslandes. Informiere Dich, welche Vorgaben in Deinem Mehrfamilienhaus bestehen, um Konflikte mit den Nachbarn sowie dem Vermieter zu vermeiden.
Verbotene Tätigkeiten während der Ruhezeiten
Während der Ruhezeiten gilt es jeden vermeidbaren Lärm zu unterlassen. Dies bedeutet nicht, dass Du Deine Wohnung nicht nutzen darfst, sondern dass eine besondere Rücksicht erforderlich ist.
So gilt es innerhalb der Wohnung die Zimmerlautstärke nicht zu überschreiten. Stelle die Musik oder den Fernseher so ein, dass die Geräusche nicht zum Nachbarn durchdringen. Laute Musik, die zur angrenzenden Wohnung durchdringt, gilt als vermeidbar und daher als Ruhestörung.
Gleiches gilt auch für Handwerkerlärm. Insbesondere das umfangreiche Bohren ist nur außerhalb der Ruhezeit erlaubt. Planst Du größere Renovierungsarbeiten, dann lege diese nicht auf einen Sonntag, sondern lieber auf einen Samstag oder einen anderen Werktag.
Keine lauten Arbeiten am Sonntag
Der gesamte Sonntag gilt als Ruhetag. Während des gesamten Tages darfst Du keine Tätigkeiten mit lauten Geräten durchführen. Hierzu zählen das Bohren oder Rasenmähen.
Auch für den Einsatz von Gartengeräten gelten strenge Vorgaben. So dürfen der Rasenmäher oder ein Rasentrimmer an einem Sonntag ganztags nicht eingesetzt werden. Festgehalten ist dies in der Maschinenlärmschutzverordnung § 7[2].
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Tätigkeiten mit einem zu hohen Lärm verbunden sind. Daher gilt es aus Rücksicht vor den Nachbarn zunächst das Gespräch zu suchen, falls Du handwerkliche Arbeiten an einem Sonntag durchführen möchtest.
Was ist während der Ruhezeiten erlaubt?
Die Ruhezeiten stellen einen Zeitraum dar, in welchem die Bewohner ein Recht darauf haben, dass kein Lärm in die eigene Wohnung dringt. Gleichzeitig besteht aber auch der Anspruch darauf, den eigenen Wohnbereich oder den Garten in einer gewöhnlichen Weise zu nutzen. Es wäre unrealistisch zu erwarten, dass Du den Sonntag komplett still in der Wohnung verbringst.
Folgende Tätigkeiten stellen keinen Verstoß gegen die Ruhezeiten dar und müssen von den Nachbarn hingenommen werden.
Falls Kinder sich laut verhalten, könnte dies zwar zu einer deutlichen Lärmbelästigung führen, doch der Gesetzgeber hat hierzu klar die Rechte der Eltern gestärkt. So müssen Nachbarn das Schreien von Babys oder das lautstarke Spielen der Kinder auch während der Ruhezeiten akzeptieren. Dies gehöre zur gewöhnlichen Entwicklung und ließe sich durch die Eltern kaum unterbinden. Insofern die Eltern Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, stellt der Kinderlärm selbst nach 20 Uhr keine Ruhestörung dar, sodass keine rechtliche Handhabe dagegen besteht.
Arbeitest Du bis spät in den Abend hinein und möchtest Zuhause vor dem Schlafengehen noch duschen, stellt dies keinen Verstoß gegen die Ruhezeit dar. Das Duschen, auch nach 22 Uhr, zählt zur gewöhnlichen Nutzung der Wohnung und stellt ein grundlegendes Recht dar. Selbst, wenn das Plätschern für die Nachbarn deutlich wahrnehmbar ist, müssen diese es erdulden.
Ist keinerlei Trittschalldämmung im Gebäude vorhanden, könnten für die unten liegenden Wohnungen sämtliche Bewegungen auf dem Boden hörbar sein. Doch die Bewohner müssen nicht auf Zehenspitzen durch die Wohnung schleichen, sondern dürfen weiterhin dort ganz normal laufen. Lediglich ein spürbares Trampeln nachts ist zu vermeiden. Sind die Gehgeräusche hörbar, müssen sich die Mieter an den Vermieter wenden, um diesen Mangel zu beheben.
Der Sonntag erscheint der einzige Tag, wo genügend Zeit besteht, um sich der Gartenpflege zu widmen. Dies sollte sich allerdings nur auf leise Arbeiten beschränken. Der Einsatz einer manuellen Heckenschere oder von geräuscharmen, elektronischen Geräten ist zulässig. Als Grenzwert gilt hierbei eine Lautstärke von 50dB. So sind leise Tätigkeiten erlaubt, welche keine Lärmbelästigung darstellen.
Nach einem Umzug sind kleinere Arbeiten auch an einem Sonntag erlaubt. Das vereinzelte Bohren stellt noch keinen Verstoß gegen die Ruhezeiten dar. Allerdings sind umfangreichere Handwerksarbeiten lieber auf einen Werktag zu legen.
Zulässig sind hingegen dringend notwendige Sanierungsarbeiten. Diese könnten im Zuge eines Wasserschadens erforderlich sein, um zum Beispiel die Bausubstanz oder die Einrichtung zu schützen.
Strafen bei Verstößen
Kommt der Nachbar auf die Idee am Sonntagmorgen bereits mit dem Rasenmäher die Nachbarschaft zu wecken oder möchte gerade an diesem Tag die Wohnung renovieren, stellt dies eine klare Ruhestörung dar. Du besitzt einen Anspruch darauf, dass während der Ruhezeit ein gewisser Lärmpegel nicht überschritten wird.
Zahlreiche Studien belegen mittlerweile den schädlichen Einfluss des Lärms[3]. Daher ist der Lärmschutz ernstzunehmen und ein Verstoß geht mit verschiedenen Konsequenzen einher. Welche Strafen drohen, wenn Mieter die Ruhezeiten ignorieren?
Bußgeld
Eine Ruhestörung stellt zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar. Die dafür vorgesehene Strafe ist abhängig vom Ausmaß der Belästigung sowie den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
Je nach Umfang der Ruhestörung sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. In der Regel fallen diese aber deutlich niedriger aus und gerade bei ersten Verstößen sind höhere Strafen nicht zu erwarten.
Mietverhältnis
Neben dem Bußgeld ist auch das Mietverhältnis gefährdet. Denn der Lärm während der Ruhezeiten stellt ein Verstoß gegen den Lärmschutz bzw. die Hausordnung dar. Der Hausfrieden ist gestört, sodass der Vermieter dagegen vorgehen darf.
Gefährdung des Mietvertrags
Verstöße gegen die Ruhezeiten können im Wiederholungsfall zu einer Kündigung der Wohnung führen. Daher sind Mieter dazu angehalten die Hausordnung zu befolgen.
Als erste Maßnahme ist eine Abmahnung gerechtfertigt, um auf das Fehlverhalten hinzuweisen. Ignoriert der Mieter weiterhin die Ruhezeit, ist eine Kündigung des Mietverhältnisses möglich.
Vorgehen gegen Lärmbelästigung durch Nachbarn
Bist Du ständigen Lärmbelästigungen Deines Nachbarn ausgesetzt, musst Du diese nicht hinnehmen. Er hat den Lärm zu vermeiden und ein Verstoß stellt keinesfalls einen Kavaliersdelikt dar.
Lärm protokollieren
Um gegen die Lärmbelästigung vorzugehen, musst Du im ersten Schritt ein Protokoll anfertigen, in welchem Du die Verstöße festhältst. Am besten geschieht dies unter Zeugen, welche bestätigen, dass ein Lärm die Nachtruhe verletzt[4]. Andernfalls ist der Nachweis nur schwer möglich.
Mietminderung durchsetzen
Hat der Nachbar bisher nicht auf Deine freundlichen Hinweise reagiert und verstößt weiterhin gegen die Mittagsruhe oder meint auch in der Nacht noch lautstark die Musik aufdrehen zu müssen, ist eine Mietminderung angebracht. Dabei zeigst Du den Mangel dem Vermieter an und bittest darum, dass dieser sich um eine Besserung bemüht.
Treten die Lärmverstöße auch nach der festgelegten Frist auf, darfst Du die Minderung durchsetzen. Denn Du kannst Deine Wohnung nicht wie vereinbart nutzen und fühlst Dich in Deiner Lebensweise beeinträchtigt. Je nach Umfang der Ruhestörung darfst Du die Höhe der Minderung ansetzen.
Indem der Vermieter nicht mehr die volle Miete erhält, sieht Er sich eher zum Handeln gezwungen. Dadurch ist eine Verbesserung der Wohnsituation für Dich wahrscheinlicher.
Vorgaben der Ruhezeiten
In einem Miethaus ist dicht an dicht mit den Nachbarn kaum zu erwarten, dass ständig eine Ruhe vorherrscht. Verschiedene Geräusche dringen in Deine Wohnung, die Du akzeptieren musst. Sei es, das Staubsaugen, Bohren oder das laute Kindergeschrei.
Während der Ruhezeiten gelten jedoch strengere Vorgaben. Grundlage hierfür sind die Vorschriften der einzelnen Bundesländer.
Demnach gilt die Nachtruhe meist von 22 bis 06 Uhr, während an Sonn- und Feiertagen ganztägig der Lärm zu vermeiden ist.
Dies bedeutet nicht, dass Mieter sich absolut ruhig verhalten müssen. Doch laute Handwerks- oder Gartentätigkeiten sind zu diesen Zeiten zu unterlassen. Auch die Musik und der Fernseher sind so einzustellen, dass die Zimmerlautstärke nicht überschritten wird.
So stellen die Ruhezeiten sicher, dass zumindest in diesem Zeitraum keine unnötige Lärmbelastung auftritt. Halte Dich an die Hausordnung und befolge die Vorschriften, um ein friedliches Miteinander sicherzustellen.
Weiterführende Links
Mietwohnung: Welche Mindestlaufzeiten sind zulässig?
Störung des Hausfriedens: Droht eine fristlose Kündigung?
Miete vs. Pacht: Worin liegen die Unterschiede?
Mieterhöhung: Deine Rechte, Fristen und mögliche Grenzen
Lärmprotokoll: Vorlagen, Vorteile und Tipps zur Erstellung
Deine Renovierungspflichten beim Auszug
Darf der Vermieter Besuch verweigern?
Verwildertes Nachbargrundstück: Deine Rechte und Vorgehensweisen
Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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