Auf einen Blick
In Deutschland besteht ein strenges Meldegesetz. Mit diesem besteht die Pflicht, der Behörde mitzuteilen, wo Du Deinen gewöhnlichen Wohnsitz[1] hast. So ist sichergestellt, dass Deine Anschrift aktuell ist und Du am angegebenen Ort auffindbar bist.
Doch besteht in Deutschland tatsächlich eine Pflicht zum Ummelden, falls Du Deinen Wohnsitz änderst und welche Konsequenzen drohen, falls Du dieser Aufforderung nicht nachkommst?
Gesetzliche Pflicht zur Ummeldung
Dass Du verpflichtet bist, Dich umzumelden, ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz. Dort bestehen verschiedene Vorschriften, welche sich auf Deinen Wohnsitz sowie den Personenstand beziehen.
In § 17 BMG[2] etwa steht, dass Du Dich nach dem Einzug in eine neue Wohnung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden musst. Dies ist als feste Frist gesetzt, innerhalb derer die Ummeldung erfolgen muss.
Die Anmeldung muss erfolgen, insofern Du beabsichtigst, für mehr als 6 Monate an diesem Wohnsitz zu verbleiben. Handelt es sich nur um einen kürzeren Aufenthalt, musst Du dies nicht der Meldebehörde mitteilen.
Pflicht zur Ummeldung
Planst Du langfristig Deinen Wohnsitz zu verlegen, musst Du dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug der Meldebehörde mitteilen. Versäumst Du es, droht ein geringes Bußgeld von bis zu 30 Euro. Die Pflicht besteht auch, wenn Du dauerhaft ins Ausland ziehst.
Auch, falls Du dauerhaft in das Ausland ziehst, musst Du dieses Vorhaben der Meldebehörde mitteilen. Dann bist Du nicht mehr in Deutschland gemeldet und musst Dich an die Vorschriften des jeweiligen Landes halten, in welchem Du Dich aufhältst.
Als Meldebehörde dient üblicherweise das Einwohnermeldeamt. Suche dies entweder persönlich auf oder schicke alle notwendigen Unterlagen per Post zu, um eine erfolgreiche Ummeldung durchzuführen.
Demnach besteht in Deutschland die Pflicht zur Ummeldung, falls Du dauerhaft die Wohnung wechselst. Ein Versäumnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer entsprechenden Strafe einhergeht.
Frist zur Ummeldung
Freie Termine sind in den Meldeämtern eine Rarität. Planst Du einen Umzug, musst Du Dich bereits einige Wochen vorher um den Termin kümmern. Geschieht der Wechsel des Wohnsitzes kurzfristig, könnte es kaum möglich sein, die gesetzlichen Fristen zur Ummeldung einzuhalten.
Denn im § 17 BMG steht geschrieben, dass eine Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug geschehen muss. Frühestens ist eine Woche vor dem geplanten Auszugstermin eine Änderung des Wohnsitzes möglich. Somit verbleibt Dir ein Zeitraum von rund drei Wochen, in welchem Du gesetzlich verpflichtet bist, den neuen Wohnsitz der Meldebehörde mitzuteilen.
Ist das Meldeamt restlos ausgebucht, solltest Du Dich bei den Ämtern in der näheren Umgebung informieren, ob diese noch freie Termine haben. Diese können ebenso eine Ummeldung vornehmen.
Andernfalls ist es ratsam, die Ummeldung postalisch zu erledigen. Hierfür sendest Du den entsprechenden Antrag inklusive der benötigten Dokumente an die Meldebehörde. Eine Kopie des Mietvertrages ist nicht erforderlich. Es reicht aus, eine Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis der neuen Adresse einzureichen.
Als weitere Alternative könntest Du prüfen, ob eine Ummeldung online möglich ist. Je nach Wohnort wird dieser Service online angeboten, sodass ein persönliches Vorstellen nicht erforderlich ist. Dies stellt für Dich wahrscheinlich die komfortabelste Option dar und es fällt Dir leichter, die gesetzliche Frist zum Wohnsitz Ummelden einzuhalten.
Konsequenzen, falls keine Ummeldung erfolgt
Behördengänge sind lästig und die Ummeldung geht kaum mit einem direkten Nutzen für Dich einher. Daher ist es naheliegend, dass Du diesen Termin während eines stressigen Umzuges lieber hinauszögerst. Du hast wichtigere Dinge zu erledigen und das Ummelden steht nicht oben auf der Prioritätenliste. Welche Konsequenzen drohen, wenn Du Dich nicht innerhalb der zwei Wochen Deine neue Adresse der Meldebehörde mitteilst?
Üblicherweise geht eine verspätete Ummeldung mit einem Bußgeld einher. Dieses beträgt zwischen 20 und 30 Euro, wenn die Frist nicht allzu sehr überschritten wurde. Möchtest Du diese Strafe vermeiden, dann halte die gesetzliche Frist zur Ummeldung ein.
Die genaue Festlegung der Strafe ist abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter. Kannst Du einen glaubhaften Grund nennen, weshalb das Ummelden verspätet erfolgt, könnte von einem Bußgeld abgesehen werden.
Teuer wird es lediglich, wenn der Verdacht im Raum steht, dass Du einen Scheinwohnsitz anmelden möchtest. Dies ist der Fall, wenn Du Dich an der angegebenen Adresse gar nicht aufhältst, sondern woanders wohnst. Hier sind höhere Bußgelder vorgesehen, die insbesondere den Vermieter betreffen. Dies kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Gesetzliche Vorgaben beim Umzug
Der Umzug ist mit reichlich Stress verbunden. Du musst die alte Wohnung ausräumen und Deinen Hausstand in die neue Wohnung mitnehmen. Zudem musst Du Banken und anderen Stellen Deine neue Adresse mitteilen, damit dort die Post korrekt zugestellt wird.
Nicht vergessen darfst Du in all diesem Stress, dass auch eine Ummeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde erforderlich ist. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz (BMG). Innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug musst Du bei der Meldebehörde die neue Adresse mitteilen. Versäumst Du dies, droht ein geringes Bußgeld.
Häufige Fragen
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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