Auf einen Blick

  • Zur Beurteilung des Zustands einer Immobilie ist das Baujahr von Bedeutung
  • Das Baujahr könntest Du beim Bauamt erfahren oder aus dem Grundbuch entnehmen
  • Ohne konkrete Angaben könnten das Stadtarchiv sowie eine Untersuchung der Bausubstanz aufzeigen, wann das Haus erbaut wurde

Das Baujahr eines Hauses könnte von Interessen sein, wenn Du Dich gerade auf die Besichtigung verschiedener Immobilien befindest. Je nach Alter des Hauses könnte der Zustand mit einigen Problemen und Sanierungsarbeiten verbunden sein. Doch nicht immer weiß der Makler über das genaue Baujahr Bescheid und so musst Du Dich selbst auf die Suche nach diesen Informationen begeben.

Wo findest Du das Baujahr eines Hauses heraus und ist dies mit Kosten verbunden? Nutze die folgenden Wege, um das Alter möglichst kostengünstig zu erfahren.

Definition des Baujahrs

Oftmals erstreckt sich der Bau eines Gebäudes nicht über ein einziges Jahr, sondern über Jahresgrenzen hinweg. Daher ist die Frage berechtigt, welcher Zeitpunkt als das Baujahr definiert ist.

Das Baujahr bezieht sich nicht auf den Beginn der Bautätigkeiten, sondern auf die Bezugsfertigstellung. Die Bezugsfertigkeit wiederum bedeutet, dass der Einzug den Bewohnern zuzumuten sei. Es ist also weiterhin ein gewisser Spielraum gegeben, wenn etwa finale Innenausbauten bislang nicht abgeschlossen sind, aber das Haus bereits als bezugsfertig gelten könnte.

Schwieriger ist die Einschätzung, wenn ein Gebäude schwer beschädigt oder gar vollständig zerstört wurde. Fand lediglich eine Restauration und Wiederherstellung des Gebäudes statt, gilt weiterhin das ursprüngliche Baujahr als maßgeblich. Wurde das Gebäude hingegen neu aufgebaut, bezieht sich das Baujahr auf die Fertigstellung des Neubaus.

Bedeutung des Baujahrs

In welchem Jahr ein Haus vollendet wurde, besitzt mehrere Auswirkungen in der Praxis. Das Alter ist insbesondere vor dem Kauf interessant, da sich dadurch die Bewertung ändert.

Für ältere Gebäude ist absehbar, dass höhere Sanierungskosten anfallen. Bestimmte Arbeiten sind in regelmäßigen zeitlichen Abständen durchzuführen. Ist das Haus älter, könnten schwerwiegende Maßnahmen, wie etwa der Austausch des Daches oder der Heizungsanlage auf dem Plan stehen.

Um diese gestiegenen Kosten aufzufangen, ist bei alten Häusern eine höhere Instandhaltungsrücklage sinnvoll. Diese verhindert eine hohe Einmalbelastung, welche nur mit einem Umbaukredit stemmbar wäre.

Aus dem Baujahr lassen sich zudem nützliche Informationen zu den verwendeten Baumaterialien ableiten. Gebäude aus den Nachkriegsjahren wurden möglichst schnell und mit einfachen Materialien hochgezogen. Hier besteht ein größeres Risiko, dass Mängel in den Folgejahren sichtbar werden.

Altbauten aus den Vorkriegsjahren hingegen sind im Durchschnitt solider gebaut und sollten auch in Zukunft nicht allzu viele Probleme bereiten. So könnten ältere Häuser solchen neueren Datums überlegen sein.

Bauamt der Gemeinde

Eine einfache Möglichkeit besteht bei der Einsicht des Bauamtes. Dieses hält einige Informationen über das Haus bereit. Dazu gehört auch das Jahr, in welchem es errichtet wurde.

Die Einsicht ist auf diese Weise allerdings nur dem Eigentümer gestattet. Bist Du nicht der Eigentümer, benötigst Du die Zustimmung. Diese muss schriftlich erfolgen.

Interessant ist diese Information für Mieter oder potenzielle Käufer. Wende Dich an den Eigentümer und lasse Dir eine Zustimmung ausstellen. Dann erhältst Du die Auskunft darüber, in welchem Jahr das Haus erbaut wurde.

Grundbucheintrag

Auch das Grundbuch[1] enthält einige Informationen über die entsprechende Immobilie. Darin sind etwa die Eigentumsverhältnisse sowie das Baujahr festgehalten. Ist die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt, befindet sich darin üblicherweise auch die Grundschuld der Bank. Diese sichert zu, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Bank eine Zwangsversteigerung anstreben darf. Die Einnahmen werden dann zur Tilgung des offenen Kredites verwendet und der Überschuss an den Eigentümer ausbezahlt.

Das Grundbuch enthält einige sensible Daten. Daher musst Du ein berechtigtes Interesse nachweisen, um kostenlos eine Einsicht zu erhalten. Hierzu reicht es nicht aus, wenn Du Dich als potenzieller Käufer zeigst. Du musst klare Belege liefern, dass der Kaufprozess im Gange ist. Hierzu dient unter anderem der Entwurf des Kaufvertrages. Auch eine Vollmacht des Eigentümers erlaubt es Dir, das Grundbuch einzusehen.

Dokumente sichten
Kostenlos bei berechtigtem Interesse

Bist Du am Kauf einer Immobilie interessiert, solltest Du einen Blick in das Grundbuch werfen. Die Einsicht erhältst Du, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Hierzu reicht es nicht aus, wenn Du Dich als potenzieller Käufer vorstellst. Du musst einen Nachweis erbringen, dass ein ernsthaftes Interesse besteht. Dies gelingt etwa mit dem Entwurf des Kaufvertrages.

Die Einsicht ist hierbei kostenlos. Möchtest Du jedoch eine Kopie erhalten, erheben die Grundbuchämter dafür eine Gebühr. Diese beläuft sich auf maximal 20 Euro. Kannst Du ein besonderes Interesse nachweisen, dann ist das Grundbuchamt der richtige Ansprechpartner, um verlässliche Informationen über das Alter des Hauses zu erhalten. Allerdings ist der Antrag mit etwas Aufwand verbunden und Du musst Dich hierzu einarbeiten.

Stadtarchive

Betreibst Du historische Nachforschungen und möchtest die Geschichte eines bedeutsamen Stadtviertels nachvollziehen, könnte das Stadtarchiv hierfür zur Aufklärung beitragen. Dort befinden sich meist umfangreiche Informationen, die Du abrufen kannst.

Die Zugangsvoraussetzungen sind vom jeweiligen Archiv abhängig. Da es sich um historische Dokumente handelt, liegen diese nicht einfach öffentlich aus. Du musst Dich hierzu an das entsprechende Archiv wenden und um den Zugang bitten. Hierbei legst Du dar, wofür Du die Daten benötigst und welche Informationen Du genau benötigst. Dann erhältst Du nach der erfolgreichen Anmeldung den Zugang und kannst einen Blick in das Archiv werfen.

Bauliche Hinweise

Mit einem geschulten Blick lässt sich das Alter anhand der Bauweise ungefähr abschätzen. Wichtig ist hierbei, dass der äußerliche Zustand kaum eine Einschätzung zulässt. Denn über eine frische Farbe und der sanierten Fassade lässt sich das wahre Alter schnell verschleiern.

Interessanter ist hier die Struktur des Gebäudes im Inneren. Lassen sich Quer- oder Schrägbalken erkennen und welche Materialien wurden für den Bau verwendet? Altbauten verwenden üblicherweise eine Holzkonstruktion. Diese lässt sich anhand des Fußbodens oder der Deckenbalken erkennen. Auch aufwendige Verzierungen an der Fassade deuten auf ein älteres Haus hin. Moderne Neubauten hingegen wirken schlicht und sind eher funktional gehalten.

Besitzt Du selbst nicht das Fachwissen zum Schätzen des Alters, könntest Du Dich an einen Bausachverständigen wenden. Dieser ist im Rahmen eines Immobilienkaufes ohnehin empfehlenswert. Denn er zeigt deutlicher auf, welche Mängel vorherrschen und ob umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig sind. So bist Du vor teuren Maßnahmen abgesichert und kannst besser einschätzen, ob der Kauf der Immobilie für Dich interessant ist.

Notariat, Hypothekenamt & Katasteramt

Des Weiteren gibt es noch andere offizielle Stellen, an denen Du das Alter eines Gebäudes anfragen kannst. Dies sind das Notariat sowie das Hypothekenamt. Welches Notariat oder Hypothekenamt für das Gebäude zuständig ist oder war, lässt sich teilweise im Rathaus oder der Baubehörde anfragen. Wende Dich dann an die entsprechenden Stellen, um das Alter zu erfragen.

Noch umfangreichere Informationen stellt das Katasteramt zur Verfügung. Dieses ist Bestandteil des Finanzamtes und ist mit der steuerlichen Verwaltung der einzelnen Grundstücke zuständig und erstellt eine Karte der vorliegenden Flurstücke. Ähnlich wie bei der Einsicht des Grundbuchs muss aber ein berechtigtes Interesse vorliegen, um eine Einsicht zu erhalten.

Das Alter eines Hauses erfahren

Möchtest Du das Baujahr eines Hauses erfahren, ist dies gar nicht so einfach. Denn diese Informationen sind öffentlich nicht immer auffindbar. Benötigst Du das genaue Alter, musst Du Dich an das Grundbuchamt oder Bauamt wenden. Eine Einsicht erhältst Du allerdings nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Daten sind nicht öffentlich, sondern an Voraussetzungen geknüpft, sodass sie nicht für jedermann einsehbar sind.

Kannst Du das Interesse nicht nachweisen, bleibt Dir noch die Prüfung der Bausubstanz. Dafür ist eine Begehung des Gebäudes notwendig, um eine klarere Einschätzung zu erhalten. Von außen täuscht der Eindruck schnell, sodass eine unpräzise Annahme über das Alter vorliegt.

Weiterführende Links[+]

Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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