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Auf einen Blick

  • Der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar beim Immobilienkauf, er sichert die Interessen beider Parteien
  • Die Notarkosten orientieren sich am Kaufpreis der Immobilie und liegen etwa bei 1,5 bis 2,5 Prozent
  • Die Kosten können variieren, abhängig von der Komplexität des Falles und den spezifischen Dienstleistungen des Notars
  • Beachte zusätzliche Gebühren wie Anderkonto- oder Auflassungsvormerkungsgebühren sowie sonstige Aufwendungen

Für den Kauf einer Immobilie ist zwingend die notarielle Unterstützung erforderlich. Da es sich um eine Entscheidung handelt, die das weitere Leben maßgeblich beeinflusst, steht der Notar als neutrale Partei sowohl dem Käufer als auch Verkäufer zur Seite. Er klärt über verschiedene Sachverhalte auf, gestaltet den Vertrag und achtet darauf, dass die Interessen beider Parteien gewahrt bleiben.

Diese Tätigkeit geht mit einer hohen Verantwortung einher. Begeht der Notar einen Fehler, haftet Er für den entstandenen Schaden. Der Aufwand des Notars wird über einen festen Gebührensatz abgegolten. Hierfür ist das Gerichts- und Notarkostengesetz[1]https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/index.html (GNotKG) maßgeblich, in welcher die jeweiligen Sätze festgelegt sind.

Grundsätzlich orientieren sich die Kosten am Kaufpreis der Immobilie. Je teurer das Objekt, desto höher fallen auch die Notarkosten aus.

Verwende den nachstehenden Notarkosten Rechner, um selbst zu kalkulieren, wie hoch die Gebühren ausfallen. Die Notarkosten sind fester Bestandteil der Nebenkosten beim Hauskauf, welche Du berücksichtigen musst.

Nebenkosten Hauskauf Baufinanzierung Beitrag

Informationen Immobilie

Details Nebenkosten

Kostenaufstellung

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Bestandteil der Nebenkosten

Der Notar ist verbindlich für die Rechtspflege während der Immobilientransaktion gesetzlich vorgeschrieben. Zwei Privatpersonen können also nicht einfach unter sich den Hauskauf abwickeln.

Gebührenübersicht Notar
VorgangGebühren
Beurkundung KaufvertragNach GNotKG Gebührentabelle B
Eintragung der Grundschuld0,5 %
Löschung der Grundschuld0,3 %
Anderkonto0,3 %
Auflassungsvormerkung0,15 %
Sonstige Gebühren50 bis 150 Euro

Zur Sicherheit beider Parteien ist der Notar fester Bestandteil bei der Immobilientransaktion. Anders als ein Makler, bist Du nicht frei in der Entscheidung, ob Du einen Notar einbinden möchtest oder nicht. Er ist für den rechtsgültigen Immobilienkauf vorgeschrieben, sodass keine Wahlfreiheit besteht.

Notar ist zwingend vorgeschrieben

Für den rechtsgültigen Kauf einer Immobilie sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Notar als Rechtspfleger den Vertrag formuliert und beurkundet. Zudem dient der Notar als neutrale Partei, welche die Interessen beider Seiten wahrt und vermittelt.

Dies bedeutet, dass Du die Notarkosten beim Vorhaben des Hauskaufs vorab berücksichtigen solltest. Üblicherweise deckt das Eigenkapital die Nebenkosten, sodass Du die entsprechenden Summen selbst liquide haben musst. Spare also genügend Kapital an, um neben dem Notar auch die sonstigen Nebenkosten begleichen zu können.

Als Grundregel besteht die Annahme, dass die Nebenkosten rund 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Die Notarkosten schlagen dabei mit etwa 1,5 bis 2,5 Prozent zu Buche. Abhängig ist dies von den genauen Aufgaben des Notars. Je aufwendiger die Arbeit für den Notar, desto höher sind die Gebühren.

Verwende den Nebenkosten Rechner für den Hauskauf, um auf der sicheren Seite zu sein. So weißt Du vorab genau, wie viel Eigenkapital für diese Kostenpunkte anfallen.

Übersicht der Notargebühren

Die Gebühren des Notars sind per Gesetz festgeschrieben und nicht verhandelbar. Es macht von der Kostenaufstellung keinen Unterschied, an welchen Notar Du Dich wendest.

Einen maßgeblichen Einfluss auf die Notarkosten nimmt die Art der Immobilienfinanzierung. Denn ein Großteil der Kosten hängt mit den Änderungen des Grundbuchs zusammen. Im Rahmen des Hauskaufs ist es üblich, dass der Kreditgeber eine Grundschuld für das Objekt erhält. Diese ist im Grundbuch einzutragen, was zu zusätzlichen Grundbuchkosten führt.

Je komplizierter der Sachverhalt im Grundbuch, desto höher sind die Gebühren. Im Folgenden erhältst Du eine genaue Kostenaufstellung zu den verschiedenen Varianten beim Immobilienkauf.

Kauf einer Immobilie ohne Fremdfinanzierung

Die einfachste und zugleich kostengünstigste Variante hinsichtlich der Notarkosten stellt der Kauf einer Immobilie ohne Fremdfinanzierung dar. Dies bedeutet, dass Du keinerlei Kredit aufnimmst, sondern das Haus komplett mit Deinem Eigenkapital bezahlst.

Der Notar ist in diesem Fall lediglich für die Beurkundung des Kaufvertrags sowie der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch verantwortlich. Eine Grundschuld oder weitere Veränderungen sind nicht vorzunehmen.

In diesem Fall betragen die Notarkosten etwas weniger als 1,5 Prozent. Dies beinhaltet bereits die Auflassungsvormerkung[2]https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/auflassungsvormerkung-27887 sowie die Umschreibung des Eigentümers.

Gebühren für Grundschuldeintragung

In der Regel reicht das Eigenkapital zum Kauf einer Immobilie nicht aus. Je nach eigenen finanziellen Möglichkeiten und dem vorliegendem Finanzierungszins, ist es üblich eine Fremdfinanzierung von mehr als zwei Dritteln des Kaufpreises einzugehen. Dies bedeutet, dass Du wahrscheinlich ein Darlehen im sechsstelligen Bereich aufnimmst.

Als Schutz für den Kreditgeber sichern sich diese eine Grundschuld an der Immobilie zu. Dieses stellt ein Pfandrecht dar und bietet einen Schutz, falls Du in Zahlungsverzug geraten solltest.

Gewöhnliche Kosten des Notars

Üblicherweise geht der Immobilienkauf mit der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch einher. Die Notargebühren betragen hierfür ca. 1,8 Prozent des Kaufpreises. Des Weiteren können zusätzliche Gebühren für das Anderkonto oder der Auflassungsvormerkung anfallen.

Fallen mehrere Raten aus und scheint das Bedienen des Kredits unmöglich, darf der Kreditgeber von Seinem Pfandrecht Gebrauch machen. In der Praxis gleicht das Finanzierungsinstitut den Schaden durch eine Zwangsversteigerung aus. Die Immobilie wird verkauft und über die Einnahmen der offene Kreditbetrag getilgt.

Die Grundschuld stellt demnach eine wichtige Absicherung des Kreditgebers dar, um sich vor einem Zahlungsausfall zu schützen. Dieses Pfandrecht ist entsprechend im Grundbuch einzutragen.

Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen rund 0,5 Prozent. In Summe belaufen sich die Notargebühren auf ca. 1,8 Prozent. Dies entspricht dem „Standardfall“, wenn der Kauf einer unbelasteten Immobilie mit Eintragung einer neuen Grundschuld erfolgt.

Löschung der Grundschuld

Ist die Immobilie vom bisherigen Eigentümer noch nicht abbezahlt, ist diese mit einer Grundschuld „belastet“. Derzeit ist noch ein anderer Kreditgeber mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen, welcher das Pfandrecht besitzt.

Beim Immobilienkauf sind verschiedene Vorgehensweisen denkbar. Der Käufer könnte den laufenden Kredit übernehmen, falls die Kreditwürdigkeit mindestens auf dem Niveau des bisherigen Eigentümers liegt.

Häufig zahlt der Verkäufer aus den Einnahmen den offenen Kreditbetrag ab. Neben der Vorfälligkeitsentschädigung fallen auch Gebühren für die Löschung der Grundschuld an. Diese haben streng genommen noch nichts mit dem Kauf zu tun, gehören aber zum Gesamtprozess dazu.

Die Höhe der Gebühren für die Löschung der Grundschuld beträgt ca. 0,3 Prozent der Höhe des ursprünglichen Darlehensbetrags. Erst nach der Löschung ist die Eintragung der neuen Grundschuld für den Käufer möglich.

Sonstige Gebühren

Mit dem vorliegenden Notarkostenrechner und Grundbuchkostenrechner erhältst Du einen Überblick über die Gebühren, die beim Immobilienkauf zwingend anfallen. Deren Höhe ist mit einem festen Gebührensatz verbunden und orientiert sich am Geschäftswert.

In der Praxis könnten weitere Gebühren anfallen. Hierzu gehören:

  • Anderkonto

Beim Kauf der Immobilie könnte der Wunsch bestehen, dass der Notar als Treuhänder fungiert. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt zunächst auf das Anderkonto des Notars[3]https://exporo.de/wiki/notaranderkonto . Dieser zahlt dann die Summe an den Verkäufer aus.

Die Kosten für das Anderkonto betragen ca. 0,3 Prozent. Es gewährt eine höhere Sicherheit, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

  • Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung bietet dem Käufer die Sicherheit, dass der Verkäufer die Immobilie nicht anderen Interessenten anbietet oder das Objekt als Sicherheit einbringt. Die Eintragung sichert bereits vor Zahlung des Kaufpreises dem Käufer das Recht der Eigentumsübertragung zu. Die Kosten hierfür betragen etwas weniger als 0,15 Prozent.

  • Sonstige Aufwendungen

Der Notar darf nicht nur die gesetzlichen Gebühren erheben, sondern darüber hinaus sämtlichen Aufwand in Rechnung stellen. Hierzu gehören etwa die Arbeitsmaterialien sowie Portogebühren.

Pauschal fallen beim Immobilienkauf Aufwendungen in Höhe von 50 bis 150 Euro an. Diese sind dem Notar zu ersetzen.

Notarkostenrechner & Grundbuchkostenrechner beim Hauskauf

Die Nebenkosten dürfen Immobilienkäufer nicht aus den Augen verlieren. Ein wichtiger Kostenpunkt stellen die Notargebühren dar. Diese sind insbesondere dann interessant, falls eine Partei vom Kauf zurücktreten möchte, obwohl der Notartermin bereits stattgefunden hat. Bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags ist dies zwar möglich, die Notarkosten müssen aber dennoch bezahlt werden. Da diese sich am Geschäftswert orientieren, betragen sie schnell mehrere tausend Euro. Vor dem ersten Termin beim Notar sollten beim Käufer keine Zweifel mehr über das Objekt bestehen, sondern eine klare Kaufabsicht bestehen, sodass keine teure Absage mehr infrage kommt.

Entgegen der allgemeinen Ansicht agiert der Notar nicht nur als Zeuge bei der Unterschrift des Kaufvertrags, sondern übernimmt weitere wichtige Aufgaben der Rechtspflege. Daraus leiten sich die erlaubten Gebühren ab, welche dem Notar zustehen.

Nutze diesen Notarkostenrechner und Grundbuchrechner, um eine Klarheit über sämtliche Kosten zu erhalten, die beim Grundbuchamt und Notar anfallen. Dann kommen keine bösen Überraschungen mehr auf Dich zu.

Häufige Fragen

Die Notarkosten berechnest Du, indem Du den Gegenstandswert Deines Rechtsgeschäfts zugrunde legst. Der Gegenstandswert ist meist der Kaufpreis oder die Höhe des Darlehens. Anhand dieses Wertes kannst Du mit der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) die genauen Kosten ermitteln. Beachte, dass der Notar in Deutschland gesetzlich gebundene Gebühren hat und davon nicht abweichen darf.

Um Notarkosten zu sparen, empfehle ich Dir, alle benötigten Leistungen in einer Sitzung durchführen zu lassen. Vermeide nachträgliche Änderungen am Vertrag, da diese zusätzliche Kosten verursachen können. Stelle sicher, dass Du gut vorbereitet bist und alle erforderlichen Dokumente zur Hand hast.

Die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten hängt vom Kaufpreis der Immobilie und dem Bundesland ab, in dem sich die Immobilie befindet. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro betragen die Notar- und Grundbuchkosten beispielsweise etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Dies beinhaltet sowohl die Gebühren für den Notar als auch für die Eintragung ins Grundbuch.

Sebastian Jacobitz

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