Auf einen Blick

  • Für die Wohnung gelten feste Grenzen für die Raumtemperatur
  • Beim Fußboden gilt eine Temperatur von 15 bis 19°C als zumutbar
  • Ist der kalte Fußboden auf einen Mangel zurückzuführen, ist eine Minderung von bis zu 30 Prozent möglich

Inhaltsverzeichnis


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In Deiner Wohnung möchtest Du Dich wohlfühlen. Dazu sind angenehme Temperaturen notwendig. Frierst Du ständig, stellt dies einen Mangel dar und Du fühlst Dich unwohl. Insbesondere ein kalter Fußboden ist ärgerlich. Musst Du doch ständig Hausschuhe tragen, weil einfache Socken Dich nicht ausreichend wärmen.

Welche Gründe könnte es für den kalten Fußboden geben und welche Möglichkeiten bleiben Mietern, um diesen Mangel zu beseitigen? Diese Rechte haben Mieter, um gegen den kalten Boden vorzugehen.

Welche Temperaturen gelten als zumutbar?

Das eigene Empfinden, was Kälte oder Wärme betrifft, unterscheidet sich von Person zu Person. Während für den einen Mieter der Boden noch angenehm sein könnte, ist dieser für eine andere Person deutlich zu kalt.

Zulässige Raumtemperatur

Um solch einem persönlichem Empfinden vorzubeugen, hat der Gesetzgeber verschiedene Temperaturgrenzen definiert, die mindestens in der Wohnung erfüllt sein müssen. Diese variieren je nach Raum. So darf es im Schlafzimmer etwas kälter sein als etwa im Wohnzimmer, wo Du Dich tagsüber für einen längeren Zeitraum aufhältst.

In den Zeiten zwischen 6 Uhr morgens bis 24 Uhr nachts, gelten folgenden gesetzlichen Mindesttemperaturen in der Wohnung:

  • Badezimmer: 22°C
  • Küche: 20°C
  • Wohnzimmer: 20°C
  • Schlafzimmer: 18°C

Die Temperatur wird hierbei nicht direkt auf dem Fußboden gemessen. Es handelt sich um die zulässige Raumtemperatur, weshalb die Messung auf ca. einem Meter Höhe erfolgt.

Während der Nacht sind kältere Temperaturen erlaubt. Hier dürfen die Räume auf bis zu 16°C abkühlen. Da es sich für gewöhnlich um die Schlafenszeit handelt, ist dies für den Mieter aber kaum bemerkbar. Für die Wohnqualität stellt dies keinen Mangel dar.

Fußbodentemperatur

Beim Fußboden gelten ebenso verschiedene Kriterien, die eine angenehme Nutzung sicherstellen sollen. So gelten hier Werte von 15 bis 19°C als zumutbar.

Zu beachten ist hierbei, dass verschiedene Faktoren einen Einfluss auf die Fußbodentemperatur nehmen. So können neben baulichen Mängeln auch ein zu geringes Heizen zum Abkühlen des Bodens führen.

Socken bei kaltem Boden
Kälterer Fußboden

Beim Fußboden gelten Temperaturen von 15°C noch als zumutbar. Dies mag sich barfuß zwar kühl anfühlen, doch einen Anspruch auf einen wärmeren Fußboden besteht nicht. Es wird daher davon ausgegangen, dass Du Socken oder Hausschuhe trägst.

Zudem geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Mieter sich nicht mit nackten Füßen auf dem Boden bewegen. Er unterstellt, dass Socken getragen werden. Fühlt sich der Boden nur barfuß zu kalt an, gibt es keinen Anspruch darauf, dass eine höhere Temperatur erreicht werden muss.

Dies spielt je nach Fußbodenbelag eine größere Rolle. So fühlen sich Fußböden aus Dielen oder Fliesen wesentlich kälter an als ein Teppich. In diesen Fällen müssten die Mieter Socken oder Hausschuhe tragen, um der Kälte zu entfliehen.

Heizperiode einhalten

Die Heizperiode reicht üblicherweise vom 01. Oktober bis zum 30. April. In diesem Zeitraum muss die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktionieren und der Betrieb der Heizung in der Wohnung möglich sein.

Ist der Fußboden kalt, könnte der Vermieter sich darauf berufen, dass dieses Problem außerhalb der Heizperiode bestünde. Ein Heizen wäre somit nicht angebracht.

Doch der Vermieter ist auch außerhalb der Heizperiode in der Pflicht, dass die Mindesttemperaturen in der Wohnung vorliegen. Tritt ein Temperatursturz über mehrere Tage auf, muss Er sicherstellen, dass das Heizen möglich ist.

Somit besitzt Du auch außerhalb der Heizperiode ein Anspruch darauf, dass der Boden nicht auskühlt. Sollte dennoch dieses Problem vorliegen und es Dir nicht möglich sein die Wohnung zu erwärmen, liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt.

Gründe für den kalten Fußboden in der Wohnung

In der Wohnung möchtest Du Dich wohlfühlen. Dazu gehört auch ein angenehm temperierter Fußboden dazu. Weshalb kommt ein größerer Temperaturunterschied zustande, sodass der Boden sich besonders kalt anfühlt?

Leerstand

Befindet sich Deine Wohnung in den oberen Etagen, beeinflussen die umliegenden Wohnungen maßgeblich, wie warm Dein Fußboden ist. Sind die Räume unter Deiner Wohnung nicht vermietet, wird dort nicht geheizt. Dies sorgt für ein Auskühlen des Bodens und trägt zur Kälte bei. Du musst vermehrt heizen, da über den Fußboden die Wärme verloren geht. Sollten neue Mieter einziehen, sind dies gute Nachrichten für Dich. Sie halten die Wohnung wärmer, sodass auch Dein Fußboden sich wieder angenehmer anfühlt.

Vermehrtes Heizen
Auskühlen des Fußbodens

Ist die Wohnung unter Dir nicht vermietet, entweicht über den Fußboden ein Großteil der Wärme. Du musst vermehrt heizen und der Boden fühlt sich wesentlich kühler an.

Untere Mieter heizen nicht ausreichend

Doch auch wenn sich in der Wohnung Mieter befinden, könnten diese zum Auskühlen beitragen. Möglicherweise bevorzugen Sie lieber niedrigere Temperaturen oder halten sich nicht dauerhaft in der Wohnung auf. Bleiben gleichzeitig ständig die Fenster geöffnet, tritt eine Schimmelgefahr auf. Gleichzeitig kühlt Dein Fußboden merklich ab. Sprich mit den Mietern aus den unteren Etagen, um diese auf das Auskühlen hinzuweisen. Möglicherweise zeigen Sie sich einsichtig und halten in Zukunft die Wohnung wärmer.

Geringe Dämmung

Auch bauliche Ursachen können zum kalten Fußboden beitragen. Ist keine ausreichende Dämmung[1]https://www.sanier.de/daemmung/ratgeber/fussboden-daemmen vorhanden, geht über den Boden die Wärme verloren. Trotz ausreichendem Heizen fühlt sich der Fußboden kalt an. Eine gute Dämmung ist nicht nur aus Sicht des Wärmeverlustes sinnvoll. Sie trägt auch zur Reduzierung des Geräuschpegels bei. So nehmen die Mieter die Trittgeräusche weniger wahr und erhalten eine ruhigere Atmosphäre.

Das können Mieter gegen den kalten Fußboden unternehmen

Fühlt sich der Boden zu kalt an, möchtest Du diesen Zustand nicht dauerhaft beibehalten. Folgende Möglichkeiten bleiben Dir, um darauf zu reagieren.

Teppich auslegen

Im ersten Schritt helfen leichte Veränderungen der Wohnsituation. Empfindest Du die Fliesen oder Dielen als zu kalt, dann verlege entweder einen Teppichboden oder verwende Brücken, damit es sich nicht überall kalt anfühlt. Ziehe zudem Socken oder Hausschuhe an, um der Kälte entgegenzuwirken. Dass der Boden sich barfuß kalt anfühlt, ist normal. Ein Anspruch darauf, dass auch ohne Socken der Fußboden einen warmen Eindruck hinterlässt, gibt es nicht.

Anderes Heizverhalten

Fühlt sich nicht nur der Boden kalt an, sondern die gesamte Wohnung ist wenig angenehm, dann solltest Du Dein Heizverhalten sowie das Lüften überdenken. Vermeide es dauerhaft ein Fenster gekippt zu lassen. Darüber geht die Wärme verloren, sodass die Wohnung auskühlt. Besser ist ein regelmäßiges Stoßlüften. Damit sorgst Du für frische Luft in der Wohnung, ohne dass diese ständig auskühlt.

Reinige die Heizung und achte darauf, ob diese ordentlich funktioniert. Nimmst Du klopfende Geräusche wahr, könnte dies auf Luft in den Heizungsrohren hinweisen. Dann ist ein Entlüften notwendig, damit die Heizung wieder effizienter heizt.

Mietminderung

Zeigen sich die Maßnahmen als wenig erfolgreich und lässt sich nachweisen, dass der Fußboden deutlich zu kalt ist, ist im Mietrecht eine Minderung der Miete zulässig. Dabei musst Du jedoch sorgsam vorgehen, denn einfach einen Teil der Miete einzubehalten, könnte gefährlich sein und zu einer Kündigung führen.

Für eine ordnungsgemäße Mietminderung musst Du zunächst den Vermieter auf den Mangel hinweisen. Zeige Ihm an, dass der Fußboden zu kalt ist und sodass Er etwas dagegen unternimmt. Setze eine Frist, bis zu welcher der Mangel behoben sein muss.

Miete kürzen
Miete kürzen

Liegt nachweislich ein Mangel an der Wohnung vor, ist es möglich, die Miete zu kürzen. Dies kann bis zu einer Höhe von 30% sein, wenn eine starke Beeinträchtigung besteht. Suche Dir bei diesem Vorgehen eine professionelle Unterstützung, um rechtssicher die Mietminderung durchzusetzen.

Tritt nach Ablauf der Frist der kalte Fußboden weiterhin auf, ist nun eine Mietminderung angebracht. Am besten wendest Du Dich hierbei an den Mieterschutzbund, um ordnungsgemäß die Mietminderung durchzusetzen. Da mit diesem Vorgang rechtliche Hürden verbunden sind, lohnt sich die professionelle Unterstützung.

Die Höhe der Mietminderung hängt davon ab, wie stark der Mangel ist. In Extremfällen scheint eine Minderung von bis zu 30% möglich. Informiere Dich vorab, um hierbei rechtssicher vorzugehen.

Kalte Fußböden in der Wohnung

Für ein gemütliches Gefühl in der Wohnung ist der Fußboden ein wichtiger Faktor. Ist dieser zu kalt, könntest Du anfangen zu frieren und Deine Gesundheit schwächen.

Hierbei gilt allerdings der Grundsatz, dass Mieter keinen Anspruch darauf haben, dass der Boden so warm sein muss, dass dieser sich barfuß angenehm anfühlt. Es wird davon ausgegangen, dass Mieter Socken tragen, um dem kalten Fußboden entgegenzuwirken.

Liegt die Temperatur des Fußbodens unter 14°C, gilt dies jedoch als zu niedrig. Ist der Vermieter dafür verantwortlich und unternimmt nichts dagegen, könnte eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Überprüfe daher, wie kalt der Boden tatsächlich ist und mache Deinen Vermieter darauf aufmerksam.

Einen zu kalten Boden musst Du nicht einfach hinnehmen, sondern Du darfst Dich dagegen wehren.

Häufige Fragen

Gegen einen kalten Fußboden empfiehlt sich das Tragen von Hausschuhen sowie das Verlegen eines Teppichs. Diese fühlen sich wesentlich wärmer und gemütlicher an. Unternimmt der Vermieter gegen den kalten Boden nichts, ist auch eine Mietminderung zulässig.

Der Fußboden gilt dann als zu kalt, wenn dieser eine Temperatur von weniger als 14°C aufweist. Dies musst Du nicht hinnehmen, sondern kannst Dich an Deinen Vermieter wenden und den Mangel anzeigen.

Wie hoch die Zimmertemperatur in der Wohnung sein muss, hängt von den jeweiligen Räumen ab. Im Schlafzimmer sind 18°C noch zulässig. Im Wohnzimmer hingegen müssen mindestens 20°C vorherrschen. Andernfalls wäre es zu kalt und eine Mietminderung zulässig, wenn die Heizung nicht ausreicht, um die Mindesttemperatur aufrechtzuerhalten.

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