Auf einen Blick

  • Ein Verlust des Mietvertrages führt nicht zu einem Erlöschen des Mietverhältnisses
  • Zur Sicherheit sollte immer eine Kopie angefertigt werden
  • Liegt der Mietvertrag weder beim Mieter noch beim Vermieter vor, ist eine neue Anfertigung notwendig

Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument, indem sämtliche Inhaltes des Mietverhältnisses niedergeschrieben sind. Dort ist festgehalten, wie hoch die monatliche Mietzahlung ist und wann diese zu erfolgen hat.

Aus diesem Grund solltest Du den originalen Mietvertrag sicher aufbewahren. Er könnte auch bei manchen Behördengängen wichtig sein. Ebenfalls benötigst Du den Mietvertrag, wenn Du mal den Wohnungsschlüssel verlierst und ein Schlüsseldienst Dir den Zugang verschafft. Mit dem Mietvertrag weist Du nach, dass Du tatsächlich der Mieter bist und es sich um Deine Wohnung handelt.

Ist dennoch die Situation eingetreten, dass Du den Mietvertrag verlierst, solltest Du Dich schnell darum kümmern. Doch was ist in diesem Fall zu tun und welche Konsequenzen drohen?

Kopie als Beweismittel

Hast Du den originalen Mietvertrag verloren, ist dies zunächst ärgerlich. Doch Du solltest zunächst die Ruhe bewahren und kannst Dich auf andere Dokumente berufen, welche ebenfalls den Inhalt des Mietvertrags wiedergeben.

Hierfür gibt es zunächst eine Kopie des Vertragsexemplars, welche Du meist im Rahmen der Wohnungsbewerbung erhältst. Diese enthält keine Unterschrift und ist daher nicht mit dem Original gleichzusetzen.

Gültigkeit des Mietverhältnisses

Verlierst Du den Mietvertrag, erlischt dadurch nicht das Mietverhältnis. Dir fällt allerdings die Nachweisbarkeit über den Inhalt schwer. Daher solltest Du zur Sicherheit immer eine Kopie des Originals anfertigen, um zumindest ein schriftliches Dokument über den Inhalt des Mietvertrags zu besitzen.

Dennoch ist zu erwarten, dass der Inhalt mit dem finalen Exemplar übereinstimmt. Daher dient diese einfache Kopie als Beweismittel, falls die Frage auftauchen sollte, ob Du tatsächlich der Mieter dieser Wohnung bist.

Du musst daher keine Angst haben, dass mit dem Verlust des Mietvertrags auch das Mietverhältnis erlischt. Dieses bleibt davon unberührt und läuft weiter. Überweise also weiterhin die monatliche Miete pünktlich und halte Dich an die abgemachten Regeln. Dann ist der Verlust zunächst weniger tragisch als befürchtet.

Zudem bietet es sich an, vom Original mit Unterschrift eine digitale Kopie zu erstellen. Scanne den Mietvertrag ein oder fotografiere diesen, um einen zusätzlichen Nachweis in der Hand zu haben. Solltest Du das Schriftstück verlieren, bleibt Dir immer noch die digitale Kopie, um das Mietverhältnis nachzuweisen.

Neuen Mietvertrag anfordern

Der Verlust des Mietvertrags mag ärgerlich sein, doch sind die Konsequenzen überschaubar. Dein Mietverhältnis bleibt davon unbeeinflusst und Du bleibst natürlich weiterhin Mieter der Wohnung. Langfristig solltest Du dennoch Ersatz besorgen, um einen originalen Nachweis vorzeigen zu können.

Hierzu bietet sich der Kontakt mit dem Vermieter an. Schildere Deine Lage und dass Du den Mietvertrag verloren hast. Der Vermieter sollte seinerseits ein Original haben, sodass eine erneute Ausstellung kein Problem ist. Er fertigt eine Abschrift an, welche wieder von allen Vertragsparteien unterschrieben wird. Somit erhältst Du einen gültigen, originalen Mietvertrag und das Problem ist ohne größeren Aufwand behoben. Das neue Dokument ist gleichwertig mit dem ersten Mietvertrag, welchen Du unterschrieben hattest.

An den Vermieter wenden

Bei einem Verlust bittest Du am besten den Vermieter um eine Abschrift. Diese ersetzt den originalen Mietvertrag. Achte darauf, dass der Inhalt gleich ist mit dem ursprünglichen Vertrag.

Achte nur darauf, dass die Abschrift auch inhaltsgleich ist mit dem Original und nicht etwa die Miete einen anderen Wert aufweist oder sonst eine Klausel eingebracht wurde. Daher ist eine genaue Prüfung angebracht und Du solltest die Abschrift nicht leichtgläubig unterzeichnen. Wurde eine Klausel zugunsten des Vermieters angepasst, stellt dies einen Nachteil für Dich dar, welcher sich nach der Unterschrift kaum mehr beheben lässt.

Keine Ausstellung durch Vermieter

Du hast Dich mit Deinem Anliegen an den Vermieter gewendet, doch dieser gibt keine Antwort oder weigert sich schlichtweg, einen neuen Mietvertrag auszustellen. Dann stehst Du vor einem größeren Problem, da die Beziehung zum Vermieter anscheinend belastet ist. Kommt es zu einem Streit, fehlt Dir somit ein offizielles Dokument, welches einen wichtigen Beweis über das bestehende Mietverhältnis darstellt.

In dieser Situation solltest Du Dich an Zeugen wenden, welche den originalen Mietvertrag gesehen haben. Wahrscheinlich hast Du das Dokument Deinen Eltern, dem Partner oder engen Freunden zur Durchsicht vorgelegt, um eine zweite Meinung zu erhalten. Die Zeugen können vor Gericht auftreten, wenn es tatsächlich zu einem Konflikt kommt und der Inhalt bedeutsam ist.

Vermieter verliert den Mietvertrag

Nicht nur dem Mieter kann es passieren, dass der Mietvertrag verloren geht. Auch Vermieter zeigen sich nicht immer organisiert und es könnte vorkommen, dass das originale Exemplar nicht mehr auffindbar ist.

Für den Vermieter ist der Verlust mit größeren Konsequenzen verbunden. Denn im Mietvertrag sind häufig Klauseln festgeschrieben, die bestimmte Aufgaben auf den Mieter übertragen. Dies betrifft meist die Kleinreparaturklausel sowie das Streichen in bestimmten Zeitabständen.

Hat der Vermieter den Vertrag verloren, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese fallen in der Regel zugunsten des Mieters aus, sodass die abweichenden Klauseln[1]https://www.mietrecht.de/zulaessige-klauseln-im-mietvertrag/ keine Wirkung entfalten. Der Mieter wäre dann nicht mehr verpflichtet, die kleinen Schönheitsreparaturen selbst auszuführen.

Ähnlich wie beim Verlust des Mieters kann sich der Vermieter an den Mieter wenden und um eine Abschrift bitten. Dann sind beide Parteien wieder im Besitz eines gültigen Exemplars.

Kompletter Verlust des Mietvertrags

Es könnte auch zu der Situation kommen, dass weder Mieter noch Vermieter einen gültigen Mietvertrag vorweisen können, sodass eine Abschrift nicht möglich ist. Dies ist bei längeren Mietverhältnissen keine Seltenheit.

Neuen Mietvertrag anfertigen

Lässt sich von keiner Seite mehr den Mietvertrag auffinden, ist eine Neuaufsetzung des Dokuments notwendig. Dabei solltest Du darauf achten, dass nicht neue versteckte Klauseln eingebracht werden. Prüfe den neuen Mietvertrag genau. Er ersetzt das alte Dokument, selbst wenn Du dieses später finden solltest.

Ohne bestehenden Mietvertrag bietet sich die Neuaufsetzung an. Vermieter und Mieter fertigen einen neuen Mietvertrag an, welcher die alte Version ersetzt. Beide Parteien erhalten das neue Dokument, welches nun Gültigkeit besitzt. Sollte der alte Mietvertrag dennoch auftauchen, ist dieser weiterhin unwirksam.

Es ist daher wichtig, genau auf die Formulierung des neuen Mietvertrags zu achten. Du kannst Dich nicht auf den alten Vertrag berufen, sondern die neue Vertragsurkunde behält in jedem Fall ihre Wirksamkeit.

Der Verlust des Mietvertrags

Wichtige Dokumente solltest Du sorgsam aufbewahren. Der Mietvertrag stellt die Grundlage des Mietverhältnisses dar. Dort sind sämtliche Verpflichtungen aufgeführt, die sowohl für den Mieter als auch Vermieter relevant sind. Besteht eine Unsicherheit, kannst Du Dich auf den Vertrag berufen und eine Rechtssicherheit erhalten.

Ein Verlust des Mietvertrags führt aber nicht zum Erlöschen des Mietverhältnisses. Dieses besteht weiterhin, sodass der Inhalt seine Gültigkeit besitzt.

Hast Du den Mietvertrag verloren, dann wende Dich an den Vermieter und bitte um eine Abschrift. Diese wird von beiden Parteien unterschrieben und besitzt die gleiche Rechtskraft, wie das ursprüngliche Exemplar.

Sollten weder Mieter noch Vermieter ein Vertragsexemplar oder ein Original besitzen, sollte ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden. Nur dann besteht eine Nachweisbarkeit und Sicherheit über den Inhalt, sodass im Falle einer Kündigung oder sonstigen Streitthemen eine leichtere Konfliktlösung möglich ist.

Häufige Fragen

Der Mietvertrag wird für gewöhnlich in zweifacher Ausführung angefertigt und unterschrieben. Ein Exemplar erhält jeweils der Mieter sowie Vermieter. Sollte der Mietvertrag verloren gehen, steht somit immer noch ein Original zur Verfügung.

Ein mündlicher Mietvertrag ist ebenfalls gültig, sodass ein wirksames Mietverhältnis besteht. Ohne schriftlichen Mietvertrag genießt Du als Mieter sämtliche Rechte, die Dir vom Gesetz her zustehen. Dennoch solltest Du einen schriftlichen Mietvertrag anstreben, da dieser einen leichteren Nachweis über das Mietverhältnis ermöglicht.

Ein schriftlicher Mietvertrag ist zum Einzug nicht erforderlich. Auch eine mündliche Abmachung besitzt ihre Gültigkeit und geht mit dem Anspruch an die Mietsache einher. Somit kannst Du einziehen, wenn noch kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist. Allerdings sollte so schnell wie möglich das Dokument angefertigt werden, um eine sichere Grundlage zu erhalten. Eine mündliche Abmachung lässt sich schlechter nachweisen und bietet vor Gericht kaum eine Hilfe.

Ein Mietvertrag verliert dann seine Gültigkeit, wenn er unwirksame Klauseln enthält. Dies betrifft häufig das Streichen oder andere Klauseln die Fordern, dass der Mieter die Pflichten des Vermieters übernimmt.

Weiterführende Links[+]

Sebastian Jacobitz

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