Auf einen Blick

  • Die Pauschalmiete beinhaltet alle Kosten und ist für Mieter simpel, jedoch riskant für Vermieter bei steigenden Nebenkosten
  • Rechtlich sind Pauschalmieten oft unzulässig, da Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen
  • Eine Teil-Inklusivmiete ist möglich, wenn die Pauschalmiete exklusiv der Heizkosten berechnet wird
  • Bei kurzzeitigen Mietverhältnissen, wie gewerblichen Mietern, kann eine Pauschalmiete den Verwaltungsaufwand reduzieren

Inhaltsverzeichnis


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In der Regel findet bei der Höhe der Miete eine Unterscheidung zwischen der Kalt- und der Warmmiete statt. Die Kaltmiete bezieht sich allein auf die Größe der Wohnfläche und dem vereinbarten Preis pro m². Zusätzlich sind hierbei noch die Nebenkosten einzubeziehen, welche zusammen mit der Kaltmiete die Warmmiete ergeben.

Bei der Pauschalmiete findet solch eine Abgrenzung nicht statt. Hier sind die Nebenkosten bereits in der vereinbarten Miete enthalten. Eine gesonderte Nebenkostenabrechnung entfällt, sodass auch keine Vorauszahlungen zu leisten sind.

Ist solch eine Pauschale in Deutschland für das Mietverhältnis legal und welche Folgen ergeben sich daraus?

Mit Risiken für Vermieter verbunden

Die Pauschalmiete stellt die einfachste Form der Mietzahlungen dar. Als Mieter musst Du Dir keine Sorgen darüber machen, wie hoch der Stromverbrauch oder die Heizkosten sind. Mit der monatlichen Zahlung sind diese Kostenpunkte bereits abgegolten. Eine teure Nachzahlung[1]https://www.mineko.de/ratgeber/nachzahlung-nebenkosten musst Du nicht befürchten.

Strom Wohnung
Miete inkl. Nebenkosten

Bei der Pauschalmiete sind sämtliche Betriebskosten mit der Miete abgegolten. Lediglich die Heizkosten sind gesondert aufzuführen. Für Mieter ist solch eine Inklusivmiete besonders einfach, da keine Nachzahlung der Nebenkosten droht.

In der Praxis sind solche Pauschalmieten bei privaten Mietverträgen selten. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Vermieter nicht auf die höheren Nebenkosten sitzen bleiben möchte. Denn steigen unerwartet die Strom- oder Energiekosten, muss der Vermieter diese allein tragen.

Das Eintreiben der höheren Betriebskosten ist bei einer Pauschalmiete nicht erlaubt. Somit ist der Vermieter dem Risiko der steigenden Preise ausgesetzt.

Des Weiteren besteht rechtlich die Einordnung, dass Pauschalmieten häufig nicht erlaubt sind. Grundlage ist hierfür die Heizkostenverordnung[2]https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html. Diese schreibt vor, dass bei zentraler Versorgung eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss. Da Mehrfamilienhäuser üblicherweise über eine Zentralheizung verfügen, dürfen die Heizkosten oder das Warmwasser nicht in der Pauschalmiete enthalten sein.

Die Heizkosten müssen separat bei der Erfassung der Nebenkosten ausgewiesen sein. So sind die Mieter angehalten, nicht unnötig Energie zu verbrauchen und profitieren beim sparsamen Umgang von den niedrigeren Nebenkosten.

Würden die Heizkosten bereits in der Pauschalmiete enthalten sein, sieht der Gesetzgeber die Gefahr eines unnötigen Energieverbrauchs. Um möglichst keine Energie zu verschwenden, ist daher eine verbrauchsabhängige Berechnung der Heizkosten vorgeschrieben. Hält sich der Vermieter nicht an diese Vorgabe, ist sogar eine Kürzung der entstandenen Heizkosten von bis zu 15 Prozent möglich.

Pauschalmiete nur exklusive Heizkosten

Möchten Vermieter die Nebenkostenabrechnung möglichst einfach gestalten, ist zumindest eine Reduktion der aufgeführten Betriebskosten möglich. Anstatt sämtliche Nebenkosten einzeln aufzuführen, ist die Pauschalmiete unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Separate Heizkosten
Heizkosten separat aufführen

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass ein Teil der Heizkosten verbrauchsabhängig auf die Wohnungen umzulegen ist. Eine Pauschale ist hierfür nicht zulässig.

Hierzu muss der Mietvertrag so gestaltet sein, dass die Pauschalmiete exklusiv der Heizkosten berechnet wird. Es handelt sich demnach um eine Teil-Inklusivmiete, bei welcher lediglich die Bruttomiete sowie die Heizkosten separat abrechnet werden.

Die weiteren Nebenkosten, zu denen u.a. die folgenden Punkte zählen, sind dann bereits in der Miete enthalten:

  • Strom
  • Hausmeister
  • Müllabfuhr
  • Gartenpflege

Sinnvoller Ansatz bei kurzzeitig vermieteten Gewerbeflächen

Die Pauschalmiete stellt für Mieter und Vermieter eine besonders einfache Vereinbarung dar. Der Aufwand zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung entfällt und für Mieter ergeben sich keine plötzlichen Nachzahlungen.

Die Heizkostenverordnung wirkt in dieser Hinsicht jedoch einschränkend. So müssen die Kosten für die Heizung und das Warmwasser stets einen verbrauchsabhängigen Anteil besitzen.

Besonders praktisch ist die Pauschalmiete dennoch für Gewerbeflächen, deren Mietdauer relativ kurz ist. Bei ständig wechselnden Mietern ist die Umlage sämtlicher Nebenkosten mit einem enormen Aufwand verbunden. Daher bietet sich hier die Pauschalmiete an, um den Arbeitsaufwand zu verringern.

Allerdings greift die Heizkostenverordnung auch bei gewerblichen Mietern. Daher sind die Pauschalmieten auch hier nur exklusiv der Heizkosten zu betrachten.

Dennoch sollten Vermieter darauf achten, welche Art von Gewerbe betrieben wird. So könnten sich die Stromkosten stark unterscheiden, was bei der Höhe der Pauschalmiete zu berücksichtigen ist.

Anreiz für höheren Energiestandard

Der Gesetzgeber steht der Pauschalmiete kritisch gegenüber und hat bei diesem Mietmodell zumindest bei den Heizkosten Einschränkungen erlassen. So besteht die Befürchtung, dass bei einer Betriebskostenpauschale inklusive der Heizung, der Energieverbrauch unnötig steigen würde.

Ob dies in der Praxis tatsächlich zutrifft, ist bisher jedoch kaum ergründet. Erste Ergebnisse aus einem Versuchsmodell in Cottbus[3]https://www.energiewendebauen.de/projekt/pauschalmiete-schafft-anreiz-fuer-hoeheren-energiestandard zeigen, dass die Bewohner auch ohne separate Aufführung der Heizung den eigenen Verbrauch relativ gut einschätzen. Ein Mehrverbrauch würde somit nicht zwingend auftreten, wenn die Mieter als umweltbewusst gelten und ohnehin sparsam mit der Energie umgehen.

Jedoch ist die Übertragung des kleinen Versuchsmodells auf sämtliche Mietverträge in Deutschland schwierig. Es handelte sich um eine kleine Personengruppe, welche über einen hohen Bildungsstand verfügt und sich selbst als umweltfreundlich einschätzte. Bei der Betrachtung sämtlicher Mieter ergibt sich wahrscheinlich ein niedrigeres Energiebewusstsein, sodass ein Mehrverbrauch zu erwarten sei.

Erneuerbare Energien
In Verbindung mit dem Ausbau regenerativer Energien sinnvoll

Eine Pauschalmiete inkl. Heizkosten wäre nur sinnvoll, wenn der Ausbau erneuerbarer Energien voranschreitet. Dann würde ein Mehrverbrauch weniger ins Gewicht fallen.

Sinnvoll ist die Pauschalmiete in diesen Fällen nur, wenn gleichzeitig der Ausbau der regenerativen Energien vorangetrieben würde. Dabei sollten die Mehrfamilienhäuser selbst die Energie z.B. über Solardächer erzeugen, sodass sie sich weitestgehend selbst versorgen. Ein höherer Verbrauch würde dann keine nennenswerte Belastung für das Stromnetz darstellen.

Ebenso gilt der Hinweis, dass die Häuser möglichst energieeffizient gestaltet sein müssen. Hohe Standards bei der Dämmung würden zu einem geringeren Verlust der Wärme führen, sodass der Energieverbrauch minimal sei. Eine Pauschalmiete sei dann mit weniger Risiken verbunden und würde zu einer enormen Vereinfachung führen.

Vereinbarung der Miete inkl. Betriebskosten

Für Vermieter und Mieter führt die Unterscheidung zwischen der Kalt- und Warmmiete zu Unsicherheiten sowie einem größeren Aufwand. Mieter müssen monatlich Vorauszahlungen leisten und bei gestiegenen Energiepreisen sind Nachzahlungen zu erwarten. Ebenso müssen Vermieter die Nebenkosten genau aufschlüsseln und diese transparent darlegen.

Wesentlich unkomplizierter ist die Vereinbarung, dass die Betriebskosten bereits mit der Mietzahlung abgegolten sind. Mieter überweisen lediglich eine Zahlung im Monat und müssen keine Nachzahlung fürchten.

Doch ganz so einfach ist die Umsetzung in der Praxis nicht. Denn der Gesetzgeber hat diesem Modell einige Grenzen gesetzt. So müssen die Heizkosten für jede Wohnung separat aufgeführt sein. Eine Pauschale ist hier unzulässig und laut Heizkostenverordnung ist ein verbrauchsabhängiger Teil zwingend vorgeschrieben.

Vermieter dürfen also lediglich jene Betriebskosten in der Pauschalmiete aufführen, die nicht mit den Heizkosten in Verbindung stehen. Demzufolge ist weiterhin eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Wesentlich vorteilhafter ist die Pauschalmiete bei der kurzzeitigen Vermietung. Bei gewerblichen Mietern, die ständig wechseln, erlaubt die Pauschale eine deutliche Erleichterung. Daher sollten Vermieter insbesondere bei Gewerbeflächen prüfen, ob sich die Pauschalmiete als Alternative lohnt.

Häufige Fragen

Die Bezeichnung „pauschal“ bei der Miete bedeutet, dass alle anfallenden Kosten im Mietpreis inbegriffen sind. Dies umfasst sowohl die Grundmiete als auch die Nebenkosten. Du zahlst also einen festgelegten Betrag, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Nebenkosten.

Eine pauschale Warmmiete ist in Deutschland nur teilweise zulässig. Bei diesem Modell einigen sich Vermieter und Mieter auf einen festen monatlichen Betrag, der sämtliche Miet- und Nebenkosten umfasst. Eine Abrechnung der tatsächlichen Nebenkosten entfällt damit. Allerdings sind die Heizkosten stets separat aufzuführen und dürfen nicht Teil der pauschalen Warmmiete sein.