Auf einen Blick

  • Eine defekte Klingel gilt als Mangel und erlaubt eine Mietminderung
  • Die Höhe der Mietminderung hängt von Stockwerk und Ausmaß des Defekts ab
  • Die Reparatur der Klingel obliegt dem Vermieter, außer bei unsachgemäßem Gebrauch
  • Bei Nichtbehebung trotz Fristsetzung ist eine Mietminderung zulässig

Inhaltsverzeichnis


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Eine defekte Klingel oder eine nicht funktionierende Gegensprechanlage sind für Dich ein schwerwiegendes Ärgernis. Du könntest auf ein wichtiges Paket warten, doch anstatt es freudig in Empfang zu nehmen, geht es wieder zurück an die Versandstation. Auch beim Empfang von Besuch ist die defekte Klingel störend, da die Gäste Dich erst auf dem Handy kontaktieren müssen.

Urteile aus der Praxis
MangelMinderungAktenzeichen
Defekte Klingelanlage3%Az. 62 S 90/06
Ausfall der Klingel und Gegensprechanlage5%Az. 4 C 676/11
Defekt der Wechselsprechanlage und Klingel10%Az. 41 C 183/98
Defekte Wechselsprech- und Klingelanlage im Dachgeschoss5%Az. 1 T 16/12
Ausfall der Klingel mit elektrischem Türöffner5%Az. 67 S 173/07
Besucher ist über Gegensprechanlage nicht zu hören3%Az. 67 S 173/07
Gegensprechanlage defekt5%Az. 64 S 53/98
Defekte Klinge- und Gegensprechanlage2%Az. 63 S 142/92

Für den Vermieter mag die defekte Klingel nur ein kleineres Problem darstellen. Daher sieht Er sich kaum dazu bewogen, die notwendige Reparatur durchzuführen.

Darfst Du eine Mietminderung für die defekte Klingel durchsetzen oder könnte die Kleinreparatur Klausel wirksam sein?

Defekte Klingel gilt als Mangel

Es mag für Dich kleinlich wirken, wenn Du Dich beim Vermieter wegen der Klingel beschwerst. Doch im Mietrecht ist klar vorgesehen, dass die Wohnung sich im vereinbarten Zustand befinden muss. Ist dies nicht der Fall, darfst Du eine Mietminderung durchsetzen, um den Vermieter zur Mängelbeseitigung zu bewegen.

Hast Du die Wohnung angemietet und die Klingelanlage hat zu diesem Zeitpunkt einwandfrei funktioniert, darfst Du erwarten, dass dies auch während des Mietverhältnisses so bleibt. Sollte die Klingel allerdings einen Defekt aufweisen, liegt eine Abweichung vom Soll-Zustand vor. Der Vermieter muss sich um eine Reparatur der Klingel bemühen.

Entsprechend ist eine Mietminderung grundsätzlich durchsetzbar, sollte die Klingelanlage nicht wie üblich funktionieren. Kürze die Warmmiete um den entsprechenden Betrag, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen.

Defekte Gegensprechanlage
Kleinreparatur Klausel beachten

In Mietverträgen ist häufig festgeschrieben, dass geringfügige Reparaturen vom Mieter zu tragen sind. Dies bezieht sich auf Mängel oder Schäden, die sich in der Wohnung befinden. Ist der Schalter der Gegengesprechanlage an der Wohnungstür defekt, könntest Du als Mieter für die Reparatur verantwortlich sein. Bei einer defekten Klingel an der Haustür greift die Klausel jedoch nicht.

Eine Ausnahme besteht lediglich bei Elementen, die sich in Deiner Wohnung befinden und von der Kleinreparaturklausel[1]https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/kleinreparaturklausel.html abgedeckt sein könnten. Ist solch eine Klausel in Deinem Mietvertrag festgeschrieben, musst Du Reparaturen bis zu einem bestimmten Wert selbst begleichen.

Für die Klingelanlage des Hauses trifft dies weniger zu. Ist allerdings der Schalter in Deiner Wohnung defekt, könntest Du für den Austausch selbst aufkommen, insofern die Kosten im vereinbarten Rahmen bleiben. Eine Mietminderung ist dann nicht mehr zulässig.

Mängel, die zur Mietminderung berechtigen

Welche Mängel können im Zusammenhang mit der Klingel auftreten, die zu einer Mietminderung berechtigen? Folgende Beeinträchtigungen können vorliegen.

Defekt der Klingel

Beim Druck auf die Klingel an der Haustür ertönt bei Dir keinerlei Signal. Dies spricht dafür, dass die Klingel defekt ist und Du nicht mitbekommst, wenn die Besucher vor der Haustür stehen.

Dies stellt einen klaren Mangel des Mietverhältnisses dar, welchen Du nicht einfach hinnehmen musst. Eine Mietminderung ist dann erlaubt, um eine Reparatur der Klinge einzufordern.

Unverständliche Kommunikation

Ein Mangel liegt auch vor, wenn die Gesprächsqualität so mangelhaft ist, dass Du das Gegenüber nicht verstehst. Die Gegensprechanlage hat einen Defekt erlitten und weist nicht mehr die Qualität auf, wie noch beim Einzug. Dann liegt ebenfalls ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt.

Elektrischer Türöffner defekt

Mit einem höheren Aufwand ist es auch verbunden, wenn der elektrische Türöffner nicht funktioniert. Du betätigst die entsprechende Taste auf Deiner Klingelanlage, doch die Haustür bleibt verschlossen. Dann musst Du notgedrungen selbst zur Tür gehen und diese manuell öffnen. Insbesondere für Mieter in den oberen Stockwerken ist dies kein wünschenswerter Zustand. Eine Mietminderung ist erlaubt, um zügiger die Behebung des Mangels einzufordern.

Höhe der Mietminderung anhand Praxisurteile

Wie hoch die Mietminderung ausfallen darf, ist von verschiedenen Umständen abhängig. Bei der defekten Klingel spielt es etwa eine Rolle, in welchem Stockwerk sich der Mieter befindet. Je weiter oben die Wohnung gelegen ist, desto höher darf die Mietminderung ausfallen. Denn jedes Mal zur Haustür zu gehen, ist mit einem größeren Aufwand verbunden.

Stockwerk beachten
Stockwerk der Wohnung berücksichtigen

Ist der elektrische Türöffner defekt und Du musst jedes Mal selbst zur Haustür gehen, darfst Du eine Mietminderung durchsetzen. Befindest Du Dich in den oberen Stockwerken, darf die Kürzung höher ausfallen.

Zudem ist die Höhe vom Umfang der Beeinträchtigungen beeinflusst. Ist lediglich die Klingel defekt, ist die Mietminderung geringer, als wenn auch die Gegensprechanlage oder die Schließanlage nicht mehr funktionieren.

Defekte Klingelanlage

In einer Entscheidung hat das Landgericht Berlin festgestellt, dass die defekte Klingelanlage zu einer Mietminderung von 3 Prozent berechtigt. Dass die Gegensprechanlage nicht funktioniert, hat das Gericht nicht als Mangel anerkannt, welcher den Gebrauchswert der Wohnung reduzieren würde. Eine Minderung sei daher ausschließlich für die defekte Klingel möglich (Az. 62 S 90/06[2]https://rechtstipp24.de/3-klingelanlage-funktioniert-nicht/).

Ausfall der Klingel und Gegensprechanlage

Das Landgericht Dessau Roßlau kam zur Entscheidung, dass der Ausfall der Klingel und der Gegensprechanlage eine Mietminderung von insgesamt 5 Prozent erlauben. Der Mieter hat eine Dachgeschosswohnung bewohnt, sodass die Beeinträchtigung spürbarer waren. Das Gericht wies darauf hin, dass der Mieter den Besuchern einen einfachen Zugang zur Wohnung gewähren und eventuell unerbetene Gäste den Einlass verwehren möchte. Aufgrund der defekten Klingel sei dies kaum mehr durchführbar, weshalb die Mietminderung zulässig sei (Az. 4 C 676/11[3]https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/KORE208962012).

Defekt der Wechselsprechanlage und Klingel

Als noch schwerwiegender bewertete das Amtsgericht Rostock den Ausfall der Wechselsprechanlage sowie der Klingel. Es stellte fest, dass eine Mietminderung von 10 Prozent gerechtfertigt sei, da gleichzeitig auch der elektrische Türöffner nicht mehr funktionierte. Entsprechend ist eine höhere Mietminderung erlaubt, da mehrere Mängel gleichzeitig vorlagen (Az. 41 C 183/98[4]https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Wechselsprechanlage.html).

Mietminderung rechtssicher durchführen

Die defekte Klingel mag zwar kein so schwerwiegender Mangel sein als, wenn Du Mäuse oder Schimmel in der Wohnung hättest. Dennoch ist eine Mietminderung angebracht und weist den Vermieter darauf hin, dass Du die Beeinträchtigung nicht einfach hinnimmst. Um rechtssicher vorzugehen, sind jedoch wenige Voraussetzungen zu erfüllen.

Im ersten Schritt ist eine Mängelanzeige vorzunehmen. Teile Deinem Vermieter mit, dass seit dem bestehenden Datum die Klingel defekt und nicht mehr nutzbar ist. Dann erhält dieser die Chance, den Schaden zu beheben.

Setze eine angemessene Frist von wenigen Tagen. Dies stellt eine klare Handlungsaufforderung dar, sodass das weitere Vorgehen absehbar ist.

Verstreicht die Frist, ohne dass der Vermieter tätig wird, dann setze die Mietminderung um. Ziehe wenige Prozente von der Bruttomiete ab, sodass die Untätigkeit sich finanziell bemerkbar macht. Häufig findet dann eine schnellere Reparatur statt, sodass die Klingel endlich wieder ordentlich funktioniert.

Die Mietminderung bei einer defekten Klingel

Die Klingel ist ein grundlegender Bestandteil der Wohnung bzw. des Hauses. Gäste oder Paketboten kündigen sich darüber an und Du kannst Sie ins Gebäude lassen.

Ist die Klingel defekt, stellt dies einen Mangel dar, der in der Praxis zu Mietminderungen von wenigen Prozenten berechtigt. Für Mieter in den oberen Etagen ist eine höhere Minderung angebracht.

Nutze die Online-Vorlage für die Mietminderung und wende Dich im Zweifel an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund. So sparst Du nicht nur Geld, sondern bewegst den Vermieter auch dazu, endlich die Klingel zu reparieren.

Häufige Fragen

Der Vermieter trägt die Verantwortung für die Klingelanlage im Mietobjekt. Als Teil der Mietsache muss er sicherstellen, dass die Klingel funktionsfähig ist und bleibt. Sollten Probleme auftreten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu informieren.

Wenn die Klingel defekt ist, solltest Du zunächst Deinen Vermieter informieren. Dies sollte idealerweise schriftlich und mit einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels erfolgen. Wenn keine Lösung gefunden wird, kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden.

Die Reparatur der Klingel obliegt in erster Linie dem Vermieter. Er muss sich darum kümmern, dass ein Fachmann den Schaden behebt oder das gesamte System ersetzt. Ist der Mieter für den Defekt verantwortlich durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vandalismus, kann der Vermieter allerdings die Kosten auf ihn umlegen.