Auf einen Blick

  • Wer für die Treppenhausreinigung zuständig ist, ist im Mietvertrag festgelegt
  • Erfolgt die Reinigung durch ein externes Unternehmen, sind die Kosten Teil der umlegbaren Betriebskosten
  • Sind die Mieter für die Reinigung verantwortlich, müssen Sie sich an die Vereinbarung halten und die Arbeit guten Gewissens durchführen

Um eine hohe Wohnqualität zu gewährleisten, soll nicht nur die eigene Mietwohnung sauber sein. Auch in den Gemeinschaftsräumen ist eine hohe Sauberkeit anzustreben. Dies betrifft neben dem Treppenhaus auch den Keller sowie den Außenbereich.

Die Reinigung dient nicht nur der Sauberkeit, sondern beugt auch Schäden sowie einem Ungezieferbefall vor. Denn würden sich Verunreinigungen im Treppenhaus[1] einfinden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich darüber Ratten oder andere Schädlinge hermachen.

Doch wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich und wie verteilen sich die Kosten? Erfahre mehr über diese Arbeiten und welche Pflichten bestehen.

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Vermieter für Treppenhausreinigung verantwortlich

Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass sich sowohl das Gebäude als auch die Gemeinschaftsräume in einem ordentlichen Zustand befinden. Er muss Sanierungsarbeiten durchführen, falls Mängel am Gebäude auftreten und auf diese Weise die vereinbarte Wohnqualität sicherstellen. In regelmäßigen Abständen sind daher die Fenster auszutauschen oder die Heizung zu erneuern.

Reinigungskraft im Treppenhaus
Pflicht des Vermieters

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinschaftsräume sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Er muss die Reinigung des Treppenhauses organisieren und die Sauberkeit überprüfen. Die genauen Regelungen hierzu sind im Mietvertrag oder der Hausordnung festgeschrieben.

Während Mieter für die Reinigung Ihrer Wohnung verantwortlich sind, ist dies für die Gemeinschaftsräume zunächst nicht der Fall. Der Vermieter muss sicherstellen, dass eine regelmäßige Reinigung des Treppenhauses erfolgt und keine Sicherheitsgefahren bestehen. Dies gilt zum Beispiel für abgestellte Kinderwägen im Treppenhaus oder Fahrräder.

Gleiches gilt auch für den Kellerflur oder den Außenbereich.

Wie die Reinigung des Treppenhauses erfolgt, ist dem Vermieter überlassen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Beauftragung einer Reinigungsfirma

Die einfachste Option ist es, wenn der Vermieter einen Reinigungsdienst damit beauftragt, sich um das Treppenhaus zu kümmern. Zu den festgelegten Zeiten führen die Mitarbeiter die Reinigung durch. Die Leistungen der Reinigungsfirma umfangen:

  • Treppenhaus fegen
  • Nass wischen
  • Abwischen des Handlaufs
  • Reinigung der Eingangstüren
  • Fenster im Treppenhaus putzen

Diese Vorgehensweise führt zu den besten Ergebnissen. Schließlich verfügt die Reinigungsfirma über professionelle Mittel, die die Reinigung erleichtern. Zudem besitzen die Mitarbeiter mehr Erfahrung und erzielen dadurch eine bessere Reinigungsleistung.

Allerdings geht die Beauftragung eines Dienstleisters mit Kosten einher. Diese dürfen im Rahmen der in §2 Nr. 9 festgelegten Betriebs-Kosten-Verordnung[2] auf die Mieter umgelegt werden. Die Reinigungskosten zählen damit zu den Betriebskosten, die von allen Mietern monatlich zu zahlen sind.

Die Umlage dieser Nebenkosten auf die Mieter ist jedoch nur zulässig, wenn dies explizit im Mietvertrag festgeschrieben ist. Sind dort die Reinigungskosten nicht aufgeführt, wäre eine Umlage unzulässig und die Kosten für die Treppenhausreinigung sind vom Vermieter zu tragen.

Reinigung des Treppenhauses durch die Mieter

Neben der Beauftragung einer Reinigungsfirma darf diese Arbeit auch an die Mieter übertragen werden. Dies ist entweder im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt.

Vorlage Putzplan

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Reinigung

Häufig besteht hierzu ein fester Putzplan, nach welchem sich die Mieter um die Reinigung des Treppenhauses kümmern. Typischerweise ist eine Wohneinheit pro Woche für die Säuberung des Treppenhauses verantwortlich.

Putzplan
Putzplan für Mieter

Um Kosten zu sparen, könnten die Mieter die Reinigung selbst übernehmen und auf eine Beauftragung einer Reinigungsfirma verzichten. Meist im wöchentlichen Rhythmus übernimmt eine Wohneinheit die Reinigung. Dabei müssen die Mieter jedoch die Kosten für die Anschaffung der Putzmittel selbst tragen.

Vorteilhaft ist hierbei, dass die Kosten deutlich geringer sind. Die Mieter müssen lediglich die Putzmittel bezahlen, aber keine zusätzliche Reinigungskraft beauftragen.

Das Reinigungsergebnis bleibt allerdings hinter der professionellen Arbeit zurück. So könnte die Beauftragung eines externen Reinigungsdienstes in längeren Zeitabständen sinnvoll sein, um eine effektivere Grundreinigung durchzuführen.

Pflicht zur Reinigung für Mieter

Wie die Treppenhausreinigung erfolgt, ist üblicherweise im Mietvertrag oder der Hausordnung beschrieben. Die Mieter stimmen mit der Unterschrift diesen Regelungen zu und gehen möglicherweise die Pflicht ein, das Treppenhaus zu reinigen.

In der Praxis sieht dies so aus, dass eine Wohneinheit für eine festgelegte Woche für die Treppenhausreinigung zuständig ist. Im Detail darf der Vermieter allerdings nicht vorschreiben, wie oder wann die Reinigung zu erfolgen hat.

Die Mieter dürfen frei nach den eigenen zeitlichen Möglichkeiten bestimmen, wann Sie die Treppenhausreinigung durchführen. Sie können sich den Wochentag sowie die Zeit frei aussuchen. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Da die Reinigungsarbeiten mit einem deutlichen Lärm einhergehen können, sind diese Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen sowie nach 22 Uhr zu unterlassen.

Ansonsten bestimmt lediglich das Reinigungsergebnis, ob der Mieter Seiner Pflicht nachgekommen ist. Zu welcher Zeit oder mit welchen Mitteln die Arbeit durchgeführt wird, bleibt Ihm überlassen.

Kosten für die Treppenhausreinigung

Wie hoch die entstehenden Kosten sind, hängt in erster Linie davon ab, ob eine Reinigungsfirma die Arbeiten durchführt oder die Mieter sich um die Säuberung kümmern. Dies ist vor Abschluss des Mietvertrags zu berücksichtigen.

Führt ein externer Reinigungsdienst die Tätigkeit durch, findet dies üblicherweise ein Mal in der Woche statt. Abhängig die Häufigkeit von der Anzahl der Stockwerke sowie dem gesamten Aufwand.

  • Durchschnittliche Kosten pro Mietpartei: 10 bis 20 Euro im Monat

Pro Mietpartei sind Kosten im Bereich von 10 bis 20 Euro im Monat für die externe Reinigung realistisch. Diese darf der Vermieter auf die Mieter umlegen, insofern eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.

Erscheinen die Reinigungskosten übermäßig hoch, können sich die Mieter dagegen zur Wehr setzen. Der Vermieter hat bei der Auswahl der Reinigungsfirma auf die Wirtschaftlichkeit zu achten und muss die Interessen der Mieter berücksichtigen.

Führen die Mieter die Reinigung durch, müssen Sie selbst die Kosten tragen. Dies betrifft etwa die Anschaffung der Putzmittel. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, diese bereitzustellen, sondern die Mieter müssen sich eigenständig darum kümmern.

Verletzung der Reinigungspflicht

Ist die Reinigung des Treppenhauses im Mietvertrag festgehalten, stellt dies ebenso eine Pflicht dar, wie das regelmäßige Zahlen der Miete. Erfolgt eine Pflichtverletzung, könnte dies mit strengen Konsequenzen einhergehen.

Dreckiges Treppenhaus
Abmahnung & Kündigung

Mieter müssen die Pflicht zur Treppenhausreinigung ernst nehmen. Gehen Sie dieser Aufgabe nicht nach, droht zunächst eine Abmahnung und im wiederholten Fall eine Kündigung. Zudem könnten Konflikte mit den Nachbarn entstehen, weshalb die Treppenhausreinigung nicht vernachlässigt werden darf.

Wird die Reinigung ganz unterlassen oder ist das Ergebnis wenig zufriedenstellend, droht zunächst eine Abmahnung. Diese ist vom Vermieter formgerecht zu verfassen. Dies bedeutet, dass die Abmahnung schriftlich zugehen muss. Erfolgen wiederholte Pflichtverletzungen, ist auch eine Kündigung des Mietvertrags zulässig. Daher ist die Treppenhausreinigung vom Mieter ernst zunehmen.

Um solche Streitigkeiten vorzubeugen, bietet sich die Beauftragung einer Reinigungsfirma an. Dann entfällt die Pflicht für die Mieter, sodass Konflikte nicht auftreten.

Reinigung des Treppenhauses

Im Wohnhaus wollen sich die Mieter wohlfühlen. Die Sauberkeit im Treppenhaus ist hierfür ein wichtiger Faktor. Die Reinigung trägt nicht nur zur Lebensqualität bei, sondern beugt auch einem Ungezieferbefall sowie Schäden vor.

Im Mietrecht sind verschiedene Möglichkeiten zur Reinigung des Treppenhauses verankert. So darf die Tätigkeit von einer externen Firma durchgeführt und die Kosten auf die Mieter umgelegt werden, insofern dies im Mietvertrag festgehalten ist. Ebenso ist die Reinigung durch die Mieter denkbar.

Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags lohnt es sich, die entsprechenden Regelungen zu prüfen. Denn ist Dir die Sauberkeit im Mehrfamilienhaus wichtig, sollte beschrieben sein, wie die Treppenhausreinigung erfolgt. Andernfalls könnte der Zustand über die Zeit leiden und das Gebäude Verunreinigungen aufweisen, die die Lebensqualität beeinträchtigen.

Häufige Fragen

Du zahlst für die Treppenhausreinigung in der Regel einen Betrag, der in den Nebenkosten enthalten ist. Die konkrete Höhe variiert je nach Größe des Gebäudes, Anzahl der Stockwerke und dem vereinbarten Reinigungsumfang. Der Vermieter kann die Kosten auf alle Mieter umlegen. Es ist wichtig, die Kosten im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung nachvollziehen zu können. Bei Fragen oder Unklarheiten kannst Du Dich an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden.

Zur Treppenhausreinigung gehören verschiedene Aufgaben wie das Kehren und Wischen der Treppenstufen, das Reinigen der Geländer, Handläufe und Fensterbänke im Treppenhaus, das Entfernen von Schmutz und Staub, das Leerhalten der Treppenabsätze sowie das Entsorgen von Müll und Unrat. Je nach Vereinbarung können auch das Saugen der Teppiche oder das Putzen der Eingangstüren und Briefkästen dazugehören. Die genauen Reinigungsaufgaben werden in der Regel im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt.

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, das Treppenhaus regelmäßig zu reinigen. Die genaue Häufigkeit kann jedoch je nach Vereinbarung im Mietvertrag oder der Hausordnung variieren. In der Regel wird das Treppenhaus mindestens einmal pro Woche gereinigt. Bei größeren Mietobjekten oder stark frequentierten Treppenhäusern kann eine häufigere Reinigung erforderlich sein, um einen sauberen und gepflegten Zustand zu gewährleisten. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Reinigung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Um ein Treppenhaus zu reinigen, beginnst Du damit, den Boden gründlich zu kehren oder zu saugen, um Schmutz und Staub zu entfernen. Anschließend wischst Du die Treppenstufen, Handläufe und Geländer gründlich ab. Achte dabei darauf, auch Ecken und Kanten sorgfältig zu reinigen. Reinige außerdem die Wände, entferne Flecken und Staubablagerungen. Abschließend kannst Du den Boden feucht wischen, um eine gründliche Reinigung abzuschließen. Verwende dabei geeignete Reinigungsmittel und Werkzeuge entsprechend den Anforderungen des Treppenhauses.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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