Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
Die Mietkaution überweist Du zunächst an den Vermieter, damit dieser eine Sicherheit vor Mietausfällen oder Schäden erhält. Mit dem Ablauf des Mietverhältnisses erwartest Du, dass der Vermieter das Geld wieder an Dich auszahlt.
Doch einige Vermieter haben bei der Rückzahlung der Mietkaution keine besondere Eile. Sie behalten das Geld lieber und reagieren nicht mehr auf Deine Kontaktversuche. Mitunter könnten Sie auch versuchen, unter fadenscheinigen Begründungen die Kaution einzubehalten.
Welche Vorschriften bestehen bezüglich der Rückzahlung der Mietkaution? In diesem Beitrag erfährst Du, welche gesetzliche Regeln der Vermieter beachten muss und wie Du schnellstmöglich an Dein Geld gelangst.
Spare Dir das Zahlen der Kaution – schließe stattdessen eine günstige Bürgschaft ab und schütze Dich vor unberechtigten Ansprüchen
Besonders bei häufigeren Umzügen lohnt es sich, nicht die komplette Kaution zu hinterlegen, sondern eine geringe monatliche Gebühr zu leisten.
Ablauf der Rückzahlung der Mietkaution
Mit Beginn des Mietverhältnisses überweist Du die Kaution an den Vermieter. Sie stellt eine Sicherheitsleistung dar und darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Mit diesem Geld sichert sich der Vermieter davor ab, dass Er auf Schäden an der Wohnung sitzenbleibt oder offene Mietzahlungen bestehen.
Während Du in der Wohnung lebst, hat der Vermieter nicht das Recht, den Zustand zu überprüfen. Er muss also bis zum Auszug damit warten und erst zu diesem Zeitpunkt darf der Vermieter die Wohnung betreten.
Um sich vor einer bösen Überraschung zu schützen, bewahrt Er über den gesamten Zeitraum die Mietkaution auf. Diese befindet sich auf einem Kautionskonto, welches der Vermieter verwaltet. Rechtlich bleibt jedoch der Mieter Eigentümer des Geldes, sodass Er ein Recht auf die Rückzahlung besitzt.
Mit Beendigung des Mietverhältnisses besteht der Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution. Der gewöhnliche Ablauf sieht dabei so aus, dass der Mieter die Wohnung kündigt, beim Auszug die Übergabe erfolgt und im Anschluss die Mietkaution Rückzahlung.
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution
Der Mieter verbleibt während der gesamten Mietdauer Eigentümer der Kaution. Der Vermieter bewahrt sie lediglich auf und besitzt einen direkten Zugriff. Nach Beendigung des Mietverhältnisses gilt der Grundsatz, dass der Vermieter die Kaution wieder an den Mieter überweisen muss.
Entscheidend ist bei diesem Prozess das Wohnungsübergabeprotokoll. In diesem hält der Vermieter fest, wenn noch Mängel bestehen[1]. Sind diese berechtigt, muss der Mieter sie beheben. Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung im gleichen Zustand, wie beim Einzug zu übergeben ist.
Auffällig gestrichene Wände sind wieder neutral zu streichen und sämtliche eingebrachte Möbelstücke zu entfernen. Hält sich der Mieter nicht daran, entstehen dem Vermieter Kosten. Diese darf Er von der Kaution abziehen.
Im besten Fall sind bei der Übergabe der Wohnung keine Auffälligkeiten festzustellen. Sie befindet sich in einem einwandfreien Zustand und Arbeiten sind keine durchzuführen. Dann dürfen Mieter die Rückzahlung der Mietkaution erwarten.
Gründe für den Einbehalt der Mietkaution
Die Kaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten. Dies ist im Gesetz festgelegt und die meisten Vermieter machen von diesem zulässigen Betrag Gebrauch. Für den Umzug oder die Zahlung einer neuen Kaution ist die Geldsumme für Dich sicherlich praktisch. Doch in welchen Situationen darf der Vermieter die Kaution für sich einbehalten?
Nebenkostenabrechnung
Eine Rückzahlung der vollen Mietkaution solltest Du jedoch nicht unmittelbar erwarten. Denn selbst wenn die Übergabe reibungslos abgelaufen ist, bleibt weiterhin die Nebenkostenabrechnung offen. Es ist unsicher, ob Du eine Nachzahlung[2] leisten musst und der Vermieter muss daher nicht die gesamte Kaution zurückzahlen.
Es ist zulässig, einen Teil der Kaution zurückzuhalten, bis die jährliche Nebenkostenabrechnung erstellt wurde. Dort sind die tatsächlichen Kosten aufgeschlüsselt, sodass sich daraus ableiten lässt, ob noch Forderungen bestehen. Da vom Auszug bis zur Nebenkostenrechnung bis zu einem Jahr vergehen können, verzögert sich entsprechend die Auszahlung.
Keine schnelle Rückzahlung zu erwarten
Bis zur Erstellung der fertigen Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter einen Teil der Kaution zurückhalten, der sich auf mögliche Nachzahlungen bezieht. So könnte sich die Rückzahlung um bis zu einem Jahr verzögern.
Der Vermieter darf jedoch nicht die komplette Kaution vorerst einbehalten, sondern nur den Teil, der sich auf die Nachzahlung bezieht. Bestehen keine weiteren Ansprüche, ist zumindest anteilig die Kaution vor der Nebenkostenabrechnung zurückzuzahlen.
Ansprüche aus dem Mietverhältnis
Der Vermieter besitzt ein natürliches Interesse daran, dass Du beim Auszug die Wohnung im bestmöglichen Zustand hinterlässt. Denn dann muss Er sich nicht um die Arbeiten kümmern, sondern übergibt diese einfach an Dich.
Doch nicht sämtliche Forderungen und Mängelangaben sind berechtigt. So musst Du etwa nicht pauschal beim Auszug die Wände streichen, wenn diese nur in einem geringen Umfang an optischer Qualität eingebüßt haben.
Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind mit den Mietzahlungen bereits abgedeckt. Der Vermieter muss sich dann um die Instandsetzung der Wohnung kümmern und darf diese Teile nicht auf den Mieter übertragen.
So musst Du als Mieter nur für Schäden aufkommen, wenn diese über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Dies könnten tiefe Kratzer im Parkett oder Beschädigungen an der Einbauküche sein.
Unberechtigte Forderungen des Vermieters
Einige Mietverträge enthalten unzulässige Klauseln, die sich etwa auf das pauschale Streichen der Wände beziehen. Das Einbehalten der Kaution aus solchen Gründen ist nicht erlaubt und scheint die Forderung des Vermieters überzogen, solltest Du Dich dagegen wehren.
In der Praxis ist die Grenze nicht immer klar definiert. Scheint Dir die Forderung des Vermieters überzogen, dann wende Dich an einen Anwalt oder andere professionelle Stellen, um Unterstützung zu erhalten. Denn für unberechtigte Forderungen musst Du nicht einstehen, sondern solltest weiterhin auf die Rückzahlung der vollen Mietkaution bestehen.
Schönheitsreparaturen musst Du zudem nur durchführen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag definiert ist. Andernfalls solltest Du Dich hier nicht unter Druck setzen lassen und Deine Rechte kennen.
Frist zur Rückzahlung
Lässt sich der Vermieter Zeit mit der Rückzahlung, ist dies für Dich frustrierend. Du möchtest nicht länger Deinem Geld hinterherrennen und könntest die Finanzspritze gebrauchen. Wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen und mit der Rückzahlung der Mietkaution warten?
Gewöhnliche Frist
Zwar wäre es für Dich als Mieter wünschenswert, wenn Du die Kaution möglichst zügig erhältst, doch sieht die Praxis anders aus. In diesem Fall ist sie eher großzügig für den Vermieter und die Gerichte gewähren regelmäßig eine Frist von drei bis sechs Monaten. Diese ist nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern aus vergangenen Urteilen abgeleitet.
Diese lange Frist beruht darauf, dass der Vermieter genügend Zeit erhalten muss, um zu prüfen, ob offene Forderungen bestehen. Denn mit der Kautionsrückzahlung gibt Er sämtliche Ansprüche auf, sodass Er sich Seiner Sache sicher sein muss.
Für mögliche Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung bestehen zudem längere Fristen. Hier darf der Vermieter den Teilbetrag so lange einbehalten, bis die endgültige Betriebskostenabrechnung vorliegt. Mitunter beträgt die Wartezeit dabei bis zu einem Jahr.
Möchtest Du nicht so lange auf Dein Geld warten, dann informiere Deinen Vermieter, damit Er zumindest eine Teilzahlung veranlasst. Die Auszahlung hat demnach spätestens sechs Monate nach dem Auszug zu erfolgen.
Verjährung
Ist der Geldbetrag gering und bist Du auf den Betrag nicht unmittelbar angewiesen, könntest Du den Aufwand scheuen, den Vermieter zu kontaktieren. Du bist Dir unsicher im Umgang mit der Kaution und schiebst diese Arbeit lieber vor Dich her.
Die Untätigkeit könnte Dich allerdings teuer zu stehen kommen. Für die Rückzahlung der Mietkaution besteht eine Verjährungsfrist von drei Jahren mit Ablauf des Kalenderjahres. Lässt Du die Frist verstreichen, darf der Vermieter das Geld einfach einbehalten.
Kümmere Dich also möglichst frühzeitig um die Auszahlung der Kaution, damit Du selbst nicht die Frist verstreichen lässt. Andernfalls hat der Vermieter von Seiner Dreistigkeit profitiert, die Rückzahlung der Kaution einfach zu verzögern.
Forderung der Rückzahlung an den Vermieter stellen
Der Vermieter reagiert nicht auf Deine Kontaktversuche oder vertröstet Dich ständig, wenn Du nach dem Verbleib der Kaution fragst. Wirst Du nicht weiter tätig, könnte die Verjährung eintreten, sodass der Vermieter das Geld behalten darf. Um endlich an Dein rechtmäßiges Geld zu gelangen und die Verjährungsfrist zu stoppen, sind verschiedene Rechtsmittel gefordert.
Zunächst solltest Du Dich nicht mehr auf Telefongespräche oder eine E-Mail einlassen. Setze ein Schreiben auf, in welchem Du die Rückzahlung der Kaution forderst. Setze eine Frist von maximal zwei Wochen und führe den genauen Betrag auf, der Dir zusteht.
Um den Zugang nachzuweisen, sollte der Brief entweder per Einschreiben zugestellt werden oder der Einwurf unter Zeugen erfolgen. So kann sich der Vermieter nicht herausreden, das Dokument nicht erhalten zu haben.
Ist die gesetzte Frist verstrichen, beantragst Du einen Mahnbescheid[3], um die offene Forderung zu vollstrecken. Was sich nach einem aufwendigen behördlichen Prozess anhört, ist mittlerweile simpel durchführbar. Einen entsprechenden Antrag reichst Du online ein und widerspricht der Vermieter der Forderung nicht, darfst Du die Ansprüche durchsetzen.
Sollte der Vermieter der Mahnung widersprechen und nicht einsehen, dass Er die volle Kaution an Dich überweisen muss, bleibt Dir nur die Option, Dir professionelle Unterstützung einzuholen. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist der anwaltliche Beistand nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Andernfalls gibt es auch kostenlose Stellen, wie den Mieterschutzbund, an welchen Du Dich wenden kannst.
Empfänger der Rückzahlung der Kaution
Nicht nur zwischen Vermieter und Mieter könnten Konflikte bezüglich der Rückzahlung der Kaution auftreten. In Wohngemeinschaften ist zu klären, wer das Geld erhält. Maßgeblich ist hierfür die Gestaltung des Mietvertrags und wer die Kaution ursprünglich gezahlt hat.
Sind sämtliche Mitglieder der Wohngemeinschaft Hauptmieter, steht Ihnen zu gleichen Teilen die Kautionsrückzahlung zu. Der Vermieter müsste demnach die Kaution aufteilen und jeweils an die unterschiedlichen Konten überweisen.
Steht lediglich ein Hauptmieter im Mietvertrag und hat dieser die Kaution bezahlt, steht das Geld auch nur Ihm zu. Dies ist der einfachere Fall, wobei immer individuell zu prüfen ist, wer für mögliche Schäden verantwortlich ist. Denn sollten Ansprüche seitens des Vermieters bestehen, müssen die Mitglieder der Wohngemeinschaft dies untereinander klären, wer dafür aufkommt.
Umgang mit Zinsen aus der Anlage der Kaution
Für die Aufbewahrung der Mietkaution sind verschiedene Modelle denkbar. Die einfachste Möglichkeit stellt das Kautionskonto dar, welches als Sparbuch geführt wird. Dabei sind jedoch kaum Zinsen zu erwarten und die Inflation reduziert kontinuierlich den Wert des Geldbetrags.
Rendite mit der Kaution erwirtschaften
Um der Inflation entgegenzuwirken ist es sinnvoll, bei langjährigen Mietverhältnissen die Kaution am Kapitalmarkt anzulegen. Dort sind Renditen von 5 Prozent im Jahr zu erwarten, sodass bei der Rückzahlung ein netter Gewinn an den Mieter übergeht.
Um dieser Wertminderung zuvorzukommen, dürfen sich Vermieter und Mieter auf alternative Anlagemöglichkeiten einigen. So ist es denkbar, dass ein Mietkautionsdepot angelegt wird, welches über die Jahre eine spürbare Rendite erwirtschaftet.
Berechne Deinen Anspruch auf Zahlung der Zinsen
Die Zinsen aus der Mietkaution stehen bei der Auszahlung dem Mieter zu. Der Vermieter darf den Gewinn nicht für sich behalten, sondern muss diesen wieder an den Mieter übergeben. Verschaffe Dir also regelmäßig einen Einblick über den Verbleib der Kaution, um zu erfahren, wie viel Geld Dir tatsächlich zusteht.
Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses
Für die Anmietung einer Wohnung gilt die Zahlung einer Mietkaution mittlerweile als obligatorisch. Vermieter verlangen den Sicherheitsbetrag, um sich vor Mietschulden und anderen Schäden zu schützen.
Nach der Beendigung des Mietverhältnisses besteht der Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Im Übergabeprotokoll ist festgehalten, ob noch Mängel zu beseitigen sind, die entsprechend ein Einbehalten der Mietkaution rechtfertigen.
Da Vermieter die Mietkaution gerne länger aufbewahren und sie nutzen, um Druck auf den Mieter beim Auszug auszuüben, solltest Du umfassendes über Deine Rechte und Pflichten aufgeklärt sein. Denn nur bestimmte Gründe erlauben das Zurückhalten der Auszahlung.
Setze Deinen Anspruch mit Nachdruck durch, um schnellstmöglich die Kaution zu erhalten. Lasse Dich nicht vertrösten, sondern nutze die hier beschriebenen Rechtsmittel, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen.
Häufige Fragen
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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