Auf einen Blick
Der Umzug stellt eine hohe finanzielle Belastung dar und geht häufig mit einem Arbeitsplatzwechsel einher. Dies könnte bedeuten, dass Du kein Geld für die Kaution übrig hast und deshalb keine Wohnung findest. Denn die meisten Vermieter verlangen die Kaution als Sicherheit, um sich vor Schäden an der Mietwohnung sowie Zahlungsausfällen zu schützen.
Ohne Kaution eine Wohnung zu mieten, ist auf dem umkämpften Wohnungsmarkt selten eine Option. Wie gelingt es dennoch, das Sicherheitsbedürfnis des Vermieters zu erfüllen, ohne dass Du selbst dafür tief in die eigene Tasche greifen musst?
Nachstehend erfährst Du, wie Du die Kautionszahlung leisten kannst und wer Dir dabei hilft.
Spare Dir das Zahlen der Kaution – schließe stattdessen eine günstige Bürgschaft ab und schütze Dich vor unberechtigten Ansprüchen
Besonders bei häufigeren Umzügen lohnt es sich, nicht die komplette Kaution zu hinterlegen, sondern eine geringe monatliche Gebühr zu leisten.
Ratenzahlung der Kaution
In der Regel ist die Kautionszahlung an die Schlüsselübergabe gebunden. Erst nach erfolgter Zahlung erhältst Du die Schlüssel und den Zugang zur Wohnung.
Übersteigt die Zahlung der Kaution mit einem Mal das eigene Budget, hat der Gesetzgeber dafür eine Erleichterung vorgesehen. In §551 BGB ist hierzu festgeschrieben, dass die Zahlung der Kaution in drei gleichen Raten erfolgen darf. Der Vermieter hat hierbei kein Einspruchsrecht, sondern muss die Ratenzahlung akzeptieren.
Wichtig ist hierbei, dass mindestens die Zahlung der ersten Rate noch vor dem Mietbeginn erfolgt. Die weiteren Zahlungen darfst Du dann nach der Schlüsselübergabe leisten. Verzögerungen darfst Du Dir hierbei allerdings nicht leisten. Sie stellen eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar und gefährden den Mietvertrag.
Ratenzahlung gesetzlich vorgesehen
Stellt die Einmalzahlung eine zu große Belastung dar, räumt das Gesetz Dir die Möglichkeit ein, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate muss hierbei vor Einzug beim Vermieter eingehen.
Da bei dieser Variante keine zusätzlichen Kosten anfallen, ist die Ratenzahlung eine praktische Option, wenn sichergestellt ist, dass Du in naher Zukunft entsprechende Zuflüsse hast, um die Kaution zu leisten. Vom Gesetz her ist diese Vorgehensweise gedeckt und wenngleich es für den Vermieter von Nachteil ist, darf Er der Ratenzahlung nicht widersprechen.
Mietkautionsbürgschaft
Für den Vermieter ist in erster Linie wichtig, dass dieser eine Absicherung im Schadensfall erhält. Er möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben, falls es zu einem Ausfall der Mietzahlungen kommt oder etwa die Küche beschädigt ist.
Zwar stellt die Geldzahlung eine der einfachsten Möglichkeiten dar, doch gibt es natürlich auch andere Wege, um den Sicherheitsverpflichtungen als Mieter nachzukommen. Hierfür kommt eine Mietkautionsbürgschaft[1] infrage.
Bei dieser tritt üblicherweise eine Bank oder eine Versicherung als Bürge auf. Dies bedeutet, dass der Vermieter sich an diese Stellen wendet, um dort das Geld einzufordern.
Als Mieter bezahlst Du monatlich eine Gebühr von rund 10 Euro an die Bank oder die Versicherung. Erst, wenn tatsächlich die Kaution einbehalten wird, musst Du die Kautionssumme erbringen.
Bank oder Versicherung als Bürgen
Hast Du keine Möglichkeit die Kaution selbst zu leisten, kannst Du Dich an eine Bank oder Versicherung wenden. Diese treten als Bürge auf, um im Schadensfall als Ansprechpartner zu dienen. Sie übernehmen mögliche Schäden, sodass Du selbst keine Kaution zahlen musst. Jedoch ist eine monatliche Gebühr fällig und eine mögliche Schadenssumme ist an den Bürgen zurückzuzahlen.
Im besten Fall bezahlst Du also lediglich die geringe monatliche Gebühr, ohne jemals die volle Summe zu hinterlegen. Dies bietet Dir einen größeren finanziellen Spielraum beim Einzug in die neue Wohnung und stellt eine geringere Belastung dar.
Allerdings erhältst Du die gezahlte Gebühr nicht zurück, sodass diese sich langfristig als Aufwendungen im Haushaltsbudget bemerkbar machen. Zudem muss der Vermieter den Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft als Ersatzleistung akzeptieren.
Mietkautionsversicherung
Teilweise wird anstelle der Mietkautionsbürgschaft auch von der Mietkautionsversicherung gesprochen. Unterschiede gibt es bei der Gestaltung nicht. Die Begriffe sind synonym zu verwenden, sodass dies vielleicht verwirrend klingen mag.
Aber die Mietkautionsversicherung entspricht im Grunde der Mietkautionsbürgschaft. Du wendest Dich an eine Bank oder eine Versicherung und gegen eine Gebühr übernimmt dieser Partner die Sicherheitsleistung.
Mietkautionskredit
Möchtest Du keine Mietkautionsversicherung abschließen, sondern das Geld selbst hinterlegen, zählt auch der Mietkautionskredit zu den gängigen Alternativen einer Mietkaution. Wende Dich an Deine Bank, um einen solchen Ratenkredit abzuschließen.
Der Vorteil beim Kautionskredit, im Gegensatz zu einer Mietkautionsbürgschaft, besteht darin, dass der Kredit eine begrenzte Laufzeit besitzt. Hast Du die offenen Forderungen beglichen, fallen keine Zinsaufwendungen mehr an. Dies ist vorteilhaft, wenn Du ein langfristiges Mietverhältnis anstrebst.
Günstig bei niedrigem Zinsniveau
Im Vergleich zu einer Mietkautionsbürgschaft ist der Ratenkredit günstiger, wenn die Zinsen niedrig sind. Dann sind die Zinsaufwendungen minimal und der Kredit ohne größeren Kosten zurückgezahlt.
Zu beachten ist bei der Aufnahme des Mietkautionskredites, wie hoch das allgemeine Zinsniveau ist. Liegt gerade ein hohes Zinsumfeld vor, ist die Aufnahme des Kredits mit entsprechend höheren Zinsen verbunden. Dann sollte Deine Entscheidung eher zugunsten der Kautionsbürgschaften ausfallen. Sind die Zinsen relativ niedrig, ist dies für den Kautionskredit von Vorteil. Dann ist das Geld für die Kaution besonders günstig und der Zinsaufwand hält sich in Grenzen.
Jobcenter übernimmt die Kaution
Bist Du arbeitslos geworden und kannst die Kaution nicht erbringen, könnte das Jobcenter der richtige Ansprechpartner sein. Dieses stellt Geld für die Mietkaution zur Verfügung, wenn der Umzug aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes genehmigt wurde.
Dann gewährt das Jobcenter einen Vorschuss[2] und übernimmt vorläufig die Kaution. Das bereitgestellte Geld zahlst Du über den vereinbarten Zeitraum zurück.
So erhältst Du die dringend benötigte Unterstützung, um in der Nähe des neuen Arbeitsplatzes eine Wohnung zu finden. Das Jobcenter stellt eine der günstigsten Lösungen dar, da das Ziel darin besteht, Dich bei der Arbeitsplatzsuche zu unterstützen und keinen Profit zu erzielen.
Maximale Höhe der Kaution beachten
Der Vermieter besitzt ein natürliches Interesse daran, eine möglichst hohe Sicherheitsleistung zu erhalten. Angesichts der hohen Nachfrage nach Wohnungen, scheinen Vermieter die absurdesten Forderungen stellen zu können.
Bezüglich der Kautionszahlung hat der Gesetzgeber jedoch einige Vorschriften erlassen. Diese greifen in die Vertragsfreiheit ein und sorgen dafür, dass Vermieter die Notlage der Mieter nicht ausnutzen.
Maximal drei Monatsmieten
Die maximale Kaution, die der Vermieter verlangen darf, beträgt drei Monatsmieten. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und höhere Summen musst Du nicht leisten.
So beträgt gesetzlich nach §551 BGB[3] die maximale Kautionshöhe drei Monatsmieten. Jegliche höhere Zahlungsvereinbarungen erweisen sich als ungültig. Verlangt Dein Vermieter eine Mietkaution, die darüber hinausgeht, darfst Du Dich nicht unter Druck setzen lassen. Kenne Deine Rechte und leiste nur so viel, wie gesetzlich maximal vorgesehen ist.
Natürlich dürfen Vermieter auf der anderen Seite auch eine niedrigere Mietkaution verlangen. Dass jedoch eine Kaution von nur einer oder zwei Monatsmieten vereinbart wird, stellt die absolute Ausnahme dar. Solch ein Schnäppchen erhältst Du vorzugsweise in Regionen, die wenig nachgefragt sind. Um einen Leerstand zu vermeiden, geht der Vermieter auf den Mieter zu und reduziert die zu leistende Mietkaution.
Optionen, wenn kein Geld für die Mietkaution vorhanden ist
Das Hinterlegen einer Mietkaution ist heutzutage als Mieter noch vor dem Einzug obligatorisch. Im Mietvertrag ist festgehalten, dass drei Kaltmieten als Sicherheitsleistung zu hinterlegen sind. Diese dienen dem Vermieter als Absicherung vor Schäden am Mietobjekt oder bei Mietrückständen.
Die einfachsten Möglichkeiten stellen die Ratenzahlung, Ratenkredite sowie die Kautionsbürgschaften dar. Dank dieser Optionen verteilst Du die Zahllast, sodass Du nicht mit einem Mal die gesamte Summe erbringen musst.
Abstand solltest Du von privaten Krediten oder dem Dispokredit nehmen. Dort sind die Zinskonditionen wesentlich schlechter, sodass monatlich hohe Kosten entstehen. Nicht selten ist dies der erste Schritt in die Schuldenfalle.
Wähle daher lieber eine günstigere Lösung, um die Kaution zu erbringen. Banken und Versicherungen sind hierbei die besten Ansprechpartner, falls Du derzeit kein Geld für die Kaution hast.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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