Auf einen Blick
Im Mietvertrag ist für gewöhnlich eine Klausel enthalten, welche vorschreibt, dass eine Kaution zu hinterlegen ist. Diese beträgt üblicherweise drei Monatsmieten und ist mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu erbringen.
Treten während der Mietdauer Schadensfälle ein, dient die Kaution als Ersatz der Schadenssumme. Sie schützt den Vermieter davor, dass Er auf den Kosten sitzenbleibt.
Die Form der Sicherheitsleistung ist individuell vereinbar. Meist wird eine Barkaution verlangt. Doch was bedeutet genau eine Barkaution und sind Alternativen zur Mietkaution erlaubt?
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Besonders bei häufigeren Umzügen lohnt es sich, nicht die komplette Kaution zu hinterlegen, sondern eine geringe monatliche Gebühr zu leisten.
Zweck der Kaution
Gesetzlich ist das Zahlen einer Kaution nicht vorgeschrieben. Eine entsprechende Klausel ist allerdings in den meisten Mietverträgen enthalten. Diese fordert den Mieter auf, eine zusätzliche Sicherheit zu erbringen. Sollten Schäden an der Mietwohnung auftreten, darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen und damit die Kosten ausgleichen.
Obwohl es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt, hat der Gesetzgeber einige Grenzen gesetzt, sodass die Konditionen der Kaution nicht frei festlegbar sind. So darf der Vermieter maximal drei Monatsmieten als Kaution verlangen. Dies reicht als Sicherheit aus und eine höhere Summe würde den Mieter unverhältnismäßig belasten. Denn die Kaution steht nicht mehr als liquides Mittel für das eigene Haushaltsbudget zur Verfügung, sondern wird verwahrt, ohne dass ein Zugriff darauf besteht.
Absicherung im Schadensfall
Die Kaution dient dem Vermieter, um mögliche Schäden auszugleichen. Da der Vermieter keinen Zugang zur Wohnung besitzt, fallen die Mängel überwiegend erst beim Auszug auf. Die Kaution dient dann zur Deckung der Kosten, um die Schäden auszubessern.
Auch hinsichtlich der Zahlungsweise hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kaution nicht sofort zu erbringen ist. Sie darf vom Mieter in drei gleich großen Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate mit dem Einzug fällig ist. Bleibt diese Zahlung aus, darf der Vermieter die Übergabe der Schlüssel verweigern, sodass der Mieter keinen Zugang zur Wohnung erhält.
Diese Vorschriften finden sich im §551 BGB[1], wo die Rahmenbedingungen festgelegt sind. Somit handelt es sich zwar um eine unterschriebene Klausel im Mietvertrag, aber der genauen Ausgestaltung sind Grenzen gesetzt.
Zahlungsweise der Barkaution
Leistung der Barkaution
Im Mietvertrag wird die Sicherheitsleistung häufig als Barkaution bezeichnet. Damit könnte zunächst zu verstehen sein, dass ausschließlich die Barzahlung erwünscht ist.
Doch die persönliche Übergabe des Geldbetrages ist nicht mehr zeitgemäß. Sie geht mit einem zu hohen zeitlichen Aufwand und einer höheren Unsicherheit einher. So ist die Nachweisbarkeit der Mietkaution schwerer und es könnte auf dem Weg der Übergabe verloren gehen.
Daher ist zur Begleichung der Mietsicherheit auch die Überweisung erlaubt. Diese erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen der Barkaution. Die Überweisung erfolgt an ein Mietkautionskonto, auf welches die Geldsumme sicher verwahrt bleibt.
Sichere Überweisung
Zur Erbringung der Kaution ist Bargeld mit einigen Nachteilen verbunden. So ist der Aufwand relativ hoch und die Nachweisbarkeit schwer. Als sicherer gilt die Überweisung. Sie ist zuverlässig nachweisbar und per Online-Banking durchführbar.
Weder Vermieter noch Mieter dürfen auf die Mietkaution frei zugreifen. Sie dient lediglich zur Begleichung von Schäden und Mietausfällen. Das Geld ist zweckgebunden und steht nicht zur freien Verfügung.
Als Mieter darfst Du zwar nicht auf das Geld zugreifen, aber Du kannst einen Nachweis darüber verlangen, dass die Kaution, wie gewünscht, auf dem Konto liegt. Diesen Nachweis muss der Vermieter erbringen, sodass kein Zweifel über den Verbleib der geleisteten Mietkaution besteht.
Keine Pflicht zur Barzahlung
Nimmt der Vermieter die Bezeichnung wortwörtlich und verlangt die Zahlung der Kaution in bar, sollten die Alarmglocken schrillen. Die Nachweisbarkeit ist erschwert und die Gefahr höher, dass der Vermieter das Geld veruntreut.
Diese Nachteile musst Du als Mieter nicht akzeptieren. Der Bundesgerichtshof hat hierzu geurteilt[2], dass es zulässig ist, die Zahlung ausschließlich auf ein insolvenzfestes Konto vorzunehmen. Besteht der Vermieter auf eine Barzahlung oder gibt lediglich ein Privatkonto an, müssen Mieter dies nicht akzeptieren.
Der BGH hat hierzu klar ausgeführt: „Es besteht kein Grund dafür, dem Mieter diesen vom Gesetzgeber bezweckten Schutz nicht von vornherein zu gewähren, sondern bei Beginn des Mietverhältnisses eine Lücke zu belassen, indem der Mieter die Kaution dem Vermieter zunächst in bar übergeben oder auf ein nicht insolvenzfestes Mietkonto überweisen muss.„
Lasse Dich also keinesfalls darauf ein, wenn Dein Vermieter einseitig die Zahlung in bar fordert. Überweise die Kaution ausschließlich auf ein insolvenzfestes Konto, um gesetzlich abgesichert zu sein.
Alternative Sicherheitsleistungen zur Barkaution
Die Barkaution stellt die praktischste Option dar, um eine Sicherheit zu erbringen. Per Überweisung sendest Du genau den gewünschten Betrag an den Vermieter. Auf diese Weise besteht eine sichere Nachverfolgung und es gilt als übliche Praxis, die Kautionssumme zu überweisen.
Doch steht gerade nicht genügend Bargeld zur Verfügung, könnten Alternativen gefragt sein, um die Kautionssumme zu erbringen. Welche Optionen erfüllen ebenfalls den Wunsch nach einer Sicherheit für den Vermieter?
Kautionsversicherung
Ist das Geld gerade für die Kaution knapp und das Budget angespannt, könnte eine Kautionsversicherung die Lösung darstellen, um die geforderte Sicherheit zu erbringen. Hierbei wendet sich der Mieter an einen entsprechenden Finanzdienstleister. Banken oder Versicherungen bieten die Möglichkeiten an, gegen eine monatliche Gebühr, die Kautionssumme zu überweisen.
Es handelt sich streng genommen um ein zweckgebundenes Darlehen. Anstatt der Zinsen sind jedoch feste Gebühren fällig, die sich an der Höhe der Mietkaution orientieren.
Somit zählt dies zunächst zu den günstigeren Kautionsarten. Denn Du musst nicht die gesamte Summe überweisen, sondern der Versicherungsgeber übernimmt diese Aufgabe. Allerdings sind die Gebühren nicht zu unterschätzen, sodass insbesondere bei längeren Mietverhältnissen, diese die Kautionssumme übersteigen können.
Bürgschaft
Der Vermieter verfolgt mit der Leistung der Kaution das Ziel, sich vor Zahlungsausfällen oder Schadensfällen zu schützen. Sollten beim Auszug Mängel auftreten, die vom Mieter zu begleichen sind, dient die Kaution als Absicherung, um mögliche Kosten zu decken.
Anstatt der Barkaution könnte die Absicherung auch über eine Bürgschaft erfolgen. Zusätzlich zum Mieter verpflichten sich die Bürgen, für etwaige Schäden aufzukommen.
Elternbürgschaft für junge Mieter
Bei der Bürgschaft haften weitere Personen für den Zustand der Wohnung, ohne selbst Mieter zu werden. Da dies mit einem hohen Risiko einhergeht, treten üblicherweise die eigenen Eltern als Bürgen auf. Diese müssen über eine einwandfreie Bonität verfügen, sodass der Vermieter im Schadensfall sich erfolgreich an den Bürgen wenden kann.
Wichtig ist hierbei die Prüfung der Bonität der Bürgen. Denn diese müssen über ein entsprechendes Vermögen verfügen, welches ausreichend hoch ist, den Schaden auszugleichen.
Daher ist die Bürgschaft mit einem höheren Risiko verbunden. Zur Anwendung kommt diese Form häufig bei jüngeren Mietern, deren Eltern als Bürgen auftreten[3].
Sachleistungen
Der Begriff der Barkaution besagt, dass eine Geldzahlung erfolgen muss, um die Mietkaution zu erbringen. Erscheint dies nicht möglich, können sich Mieter und Vermieter auch auf Sachleistungen einigen.
Denkbar wäre etwa die Hinterlegung von Wertgegenständen. Schmuck bietet sich als wertstabile Einlage an und ist noch relativ kostengünstig aufzubewahren. Größere Einlagen hingegen gehen mit höheren Kosten einher. Ein Fahrzeug oder elektronische Geräte sind zudem mit einem Wertverlust verbunden, sodass sie als Sachleistung kaum infrage kommen.
Barkaution als Sicherheit für den Vermieter
Vermieter verlangen mit dem Beginn des Mietverhältnisses die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung. Diese dient als Ersatz, falls Schäden vom Mieter verursacht werden oder es zu Mietausfällen kommt.
Dabei ist häufig die Barkaution im Mietvertrag festgeschrieben. Anders, als es vermuten lässt, ist damit jedoch nicht das Überbringen von Geldscheinen gemeint. Die Barkaution bestimmt lediglich, dass eine Überweisung auf das Kautionskonto zu erfolgen hat. Bargeld ist aufgrund der verbundenen Unsicherheit und des höheren Aufwands nicht das erste Mittel, um den Kautionsbetrag zu erbringen. Am Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Barkaution zurückzahlen, insofern keine offenen Forderungen bestehen.
Alternativen zur Barkaution stellen die Mietkautionsversicherung sowie Sachleistungen dar. Diese erfüllen ebenfalls den Zweck, dass der Vermieter nicht auf den Schaden sitzen bleibt.
Weiterführende Links
Mietkaution – Gesetzliche Nachweispflichten für Mieter & Vermieter
Vermieter hat Kaution nicht angelegt – Anspruch auf Schadensersatz
Mietkaution bei Eigentümerwechsel – Diese Vorschriften gelten
Kautionsversicherung – Kosten, Funktionsweise & Vorteile
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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