Auf einen Blick

  • Die Mietzahlung sollte leicht zuordenbar sein, um Missverständnisse zu vermeiden
  • Gib im Verwendungszweck an, dass es sich um die Mietzahlung für den jeweiligen Monat handelt
  • Richte am besten einen Dauerauftrag ein, um keine Zahlung zu verpassen

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Mit dem Mieten der Wohnung bist Du die Verpflichtung eingegangen, jeden Monat einen bestimmten Betrag an den Vermieter zu überweisen. Die Zahlung stellt eine wichtige Verpflichtung dar. Versäumnisse können zu Abmahnungen und der Kündigung des Wohnverhältnisses führen.

Damit alles reibungsfrei funktioniert, ist bei der Überweisung auf den korrekten Verwendungszweck zu achten. So stellst Du sicher, dass der Vermieter die Zahlung eindeutig zuordnet und keine Missverständnisse aufkommen.

Auf welche Weise kannst Du die Miete begleichen und wie lautet der korrekte Verwendungszweck?

Folgende Verwendungszwecke sind gängig

  • „Miete für 09/24“
  • „Miete für den laufenden Monat“

Zahlungsweise der Miete

Auf welche Weise die Miete gezahlt wird, können Mieter und Vermieter untereinander frei regeln. Üblicherweise ist dies im Mietvertrag festgehalten. Selbst eine Barzahlung der Miete ist zulässig. Wurde dies im Mietvertrag so vereinbart, sind Mieter und Vermieter daran gebunden. Da die Übergabe des Bargelds mit einem höheren Aufwand einhergeht, wird diese Variante äußerst selten genutzt. Welche Zahlungsweisen werden üblicherweise verwendet?

Überweisung

Wesentlich komfortabler als die Barzahlung ist die Überweisung. Diese lässt sich mittlerweile online ausführen, sodass Du keinen physischen Überweisungsbeleg mehr einwerfen musst.

Vorteilhaft ist hierbei die leichte Nachvollziehbarkeit. Es lässt sich direkt erkennen, wann Du die Zahlung getätigt hast.

Allerdings musst Du die Überweisung jeden Monat erneut ausführen. Achte darauf, dass Du den Zahlungstermin einhältst und Dir die Miete leisten kannst, um nicht in Verzug zu geraten.

Dauerauftrag

Eine Erleichterung zur Überweisung ist der Dauerauftrag. Dieser ist im Prinzip eine Überweisung, die jeden Monat automatisch wiederholt wird. Somit kann es nicht passieren, dass Du eine Zahlung vergisst.

Allerdings ist die Zahlung nur erfolgreich, wenn Dein Konto gedeckt ist. Habe daher genügend Rücklagen auf dem Konto, sodass die Überweisung durchgeführt wird. Einmal eingerichtet, funktioniert der Dauerauftrag automatisch und bedarf keinen zusätzlichen Aufwand mehr.

Einzugsermächtigung

Eine weitere Möglichkeit stellt die Einzugsermächtigung dar. Diese stellst Du an Deinen Vermieter aus, damit dieser mittels Lastschriftverfahren sich die Miete selbst abbucht.

Dies ist von Vorteil, da der Vermieter nun für die Zahlung verantwortlich ist und diese einfacher zuordnen kann. Es ist somit ausgeschlossen, dass Du im Verwendungszweck eine falsche Angabe[1]https://www.deubner-recht.de/news/sonstige-themen/details/artikel/ueberweisungen-rueckzahlungsanspruch-bei-falschem-verwendungszweck.html machst und dies zu Problemen führt.

Was gehört in den Verwendungszweck?

Führst Du hingegen selbst die Überweisung durch, solltest Du auf eine korrekte Bezeichnung des Verwendungszweckes achten. Dieses Zusatzfeld ist nützlich, um genauere Angaben zur Zahlung zu machen. So ist auf den ersten Blick erkennbar, von wem die Überweisung erfolgte und welchem Zweck diese dient.

Halte den Verwendungszweck so kurz und genau wie möglich, um Verwechslungen auszuschließen. Hierfür kannst Du die folgenden Angaben nutzen:

  • „Miete für 09/24“
  • „Miete für den laufenden Monat“

Dank dieser Angaben lässt sich die Miete deutlich von anderen Zahlungen, wie etwa der Kaution oder den Nebenkosten abgrenzen.

Probleme, wenn die Zahlung nicht eindeutig ist

Der Verwendungszweck stellt eine zusätzliche Angabe dar, die bei der Zuordnung der Überweisung hilft. Was droht allerdings, wenn Dir hier Fehler unterlaufen oder Du den Verwendungszweck komplett vergisst?

Die gute Nachricht ist, dass der fehlende Verwendungszweck die Überweisung nicht gefährdet. Die Zahlung kommt weiterhin beim Vermieter an, sodass kein Verzug auftritt.

Fehlt jedoch die Angabe, fällt die Zuordnung schwerer. Eventuell könnte der Vermieter auf Dich zukommen, weil dieser glaubt, dass noch keine Zahlung eingegangen ist.

Leichte Zuordnung der Überweisung
Einfache Zuordnung

Der Verwendungszweck ist wichtig, damit sofort ersichtlich ist, wofür die Zahlung erfolgt. Ist der Verwendungszweck nicht korrekt, ist die Zahlung zwar gültig, doch es könnte zu Missverständnissen führen.

Bemerkst Du Deinen Fehler, dann melde Dich bei Deinem Vermieter und kläre Ihn über den Sachverhalt auf. Mit der nächsten Zahlung nutzt Du wieder den korrekten Verwendungszweck und es kommt zu keinen Problemen.

Gefährlicher ist es hingegen, wenn Du eine Mietminderung durchsetzen möchtest. Kommt es zu Mängeln an der Wohnung, die Deine Nutzung einschränken, ist eine Minderung der Miete zulässig. Darauf musst Du aber klar im Verwendungszweck hinweisen. Zahlst Du einfach weniger, wird dies als Versäumnis gewertet.

Da die Durchsetzung einer Mietminderung komplexer ist, wende Dich dafür lieber an Experten. Der Mieterbund steht Dir hierfür zur Seite, um Dich zu unterstützen.

Verwendungszweck bei Mietminderung

Die Mietminderung stellt ein wichtiges Instrument dar, um einen zusätzlichen Druck auf den Vermieter zur Behebung von Mängeln auszuüben. Auf eine einfache Aufforderung reagieren diese häufig nicht und erst, wenn finanzielle Auswirkungen spürbar sind, sehen Sie sich zur Handlung gezwungen.

Ohne Hinweis die Miete zu kürzen, erweist sich als gefährlich. Der Vermieter könnte glauben, dass ein Zahlungsverzug auftritt und deshalb eine Abmahnung aussprechen oder den Mietvertrag kündigen. Zwar wäre dies in der Praxis meist unwirksam, doch geht dieses Missverständnis mit einigem Ärger einher.

Um Klarheit zu schaffen, weshalb die Miete geringer ausfällt, musst Du im Verwendungszweck darauf klar hinweisen. Schreibe im Verwendungszweck, dass die „Zahlung aufgrund der Mietminderung niedriger“ ist.

Alternativ ist auch die Zahlung der vollen Höhe mit dem Hinweis „Zahlung aufgrund von Mangel unter Vorbehalt“ möglich. Dies gibt Dir im Nachhinein die Option, die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.

Der korrekte Verwendungszweck bei der Miete

Um die Arbeit für den Vermieter zu erleichtern und Missverständnissen vorzubeugen, solltest Du einen klaren Verwendungszweck nutzen. Gib in der Überweisung an, dass es sich um die Miete für einen konkreten Monat handelt oder um die laufende Miete. Dann ist eindeutig, dass es sich um die Mietzahlung handelt und nicht etwa um die Kaution.

Versäumst Du die Angabe im Verwendungszweck, ist die Überweisung weiterhin gültig. Die Zuordnung könnte aber schwerer fallen und es könnte der Eindruck entstehen, dass die Miete nicht gezahlt wurde. Um jeglicher Verwirrung vorzubeugen, ist die Angabe im Verwendungszweck hilfreich.

Häufige Fragen

Die Miete überweist Du auf das angegebene Konto des Vermieters. Im Verwendungszweck reicht die Angabe „laufende Mietzahlung“ für die korrekte Zuordnung aus.

Falls nicht anders im Mietvertrag vereinbart, muss die Mietzahlung am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen. Um Verzögerungen vorzubeugen, solltest Du die Miete spätestens zum 1. des Monats in Auftrag geben. Dann kommt diese rechtzeitig beim Vermieter an.

Die Art der Mietzahlung wird im Mietvertrag geregelt. Ist hier die Überweisung angegeben, darfst Du diese entweder manuell ausführen oder einen Dauerauftrag einrichten. Ob Du hierbei selbst die Überweisung ausführst oder den Dauerauftrag wählst, bleibt Dir überlassen. Für den Vermieter macht dies keinen Unterschied.