Auf einen Blick

  • Die Barzahlung erweist sich als unsicherer und in der Praxis unüblich
  • Im Rahmen der Barzahlung solltest Du unbedingt eine Quittung einfordern
  • Versuche mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass die Zahlung per Überweisung oder Einzugsermächtigung erfolgt

Inhaltsverzeichnis


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Jeden Monat stellt es für Dich erneut eine seelische Belastung dar. Doch die Mietzahlung lässt sich nicht vermeiden. Damit Du die Wohnung nutzen darfst, musst Du Deinem Vermieter einen entsprechenden Geldbetrag überlassen.

Die Frage ist nun, auf welche Weise die Zahlung der Miete erfolgen muss. War es vor einigen Jahrzehnten noch üblich, die Miete bar zu übergeben, stehen heute Überweisungen der Miete an erster Stelle. Erscheinen diese doch unkompliziert und ermöglichen automatisch den Abfluss des Geldes.

Doch kann Dein Vermieter von Dir verlangen, dass Du die Miete bar bezahlst und welche Nachteile hat dies für Dich als Mieter? Erfahre, welche Zahlungsform für die Miete erlaubt ist und welche Absprachen eine Gültigkeit besitzen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

In Deutschland steht es grundsätzlich zwei Parteien frei, einen Vertrag nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Dies wird als Vertragsfreiheit[1]https://www.bpb.de/23161/vertragsfreiheit/ bezeichnet. Unterzeichnen beide Parteien den Vertrag, gilt der Inhalt zunächst als verbindlich.

Aus diversen Gründen bestehen jedoch Einschränkungen in der Vertragsfreiheit. Dies wird beim Miet- oder Arbeitsrecht ziemlich eindeutig, wo die Rechte des „kleineren“ Vertragspartners vom Gesetz her geschützt sind. So können Vermieter oder Arbeitgeber zwar jede beliebige Klausel in den Vertrag einfügen, doch benachteiligen diese den Mieter oder Arbeitnehmer, halten diese selten vor Gericht stand.

Auf diese Weise wird das ungleichmäßige Machtgefüge ausgeglichen. Andernfalls wären Mieter der Willkür des Vermieters ausgesetzt und müssten sich dessen Vertrag fügen. Um solche Schikanen zu vermeiden, sind die Mieterrechte in Deutschland tief verankert.

Hinsichtlich der Zahlung der Miete sind die Einschränkungen jedoch weniger spürbar. Hier gelten die Vorschriften des §270 BGB. Dort steht:

Gesetzliche Voraussetzungen
§270 BGB

„Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.“

Die Frage ist nun, wie die Übermittlung der Geldschuld in der Praxis ausgeführt wird. Meist geschieht dies mittels einer Überweisung oder eines Dauerauftrags. Auch eine Einzugsermächtigung könnte für den Vermieter vorliegen, sodass dieser das Geld eigenständig vom Konto abbucht.

Es mag etwas überraschend sein, doch auch heutzutage ist die Barzahlung der Miete erlaubt. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Miete bar bezahlt werden muss, ist dies vom Mieter zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass er dem Vermieter das Geld in bar übergibt. Ob dies an der Wohnung des Mieters oder Vermieters erfolgt, ist den jeweiligen Parteien überlassen.

Gemeinsame Einigung
Verbindliche Zahlungsform

Auf welche Weise die Zahlung der Miete erfolgt, ist in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Während die Überweisung üblich ist, gilt auch die Barzahlung als verbindlich, wenn dies im Mietvertrag vereinbar wurde. Eine einseitige Aufforderung, von der festgelegten Methode abzuweichen, ist jedoch unzulässig und musst Du nicht nachkommen.

Ist die Zahlungsform im Mietvertrag festgelegt, gilt diese für beide Parteien als verbindlich. In der Regel wird eine Überweisung gefordert, welche unkompliziert und mit möglichst wenig Aufwand abgewickelt wird.

Möchte der Vermieter jedoch von dieser Zahlungsform abweichen und akzeptiert nur noch die Barzahlung, ist dies unzulässig. Es gilt weiterhin, was im Mietvertrag vereinbart wurde und die plötzliche Forderung nach einer Barzahlung müssen Mieter nicht erfüllen. Mehr noch, sollten in diesem Fall die Alarmglocken schrillen. Denn die Abwandlung der Zahlungsform geht meist mit Liquiditätsproblemen auf Seiten des Vermieters einher. Er möchte daher mit der Barzahlung schnell an Geld gelangen und möglicherweise die Zahlung vor dem Finanzamt oder anderen Gläubigern verstecken.

Gründe für die Barzahlung

Nicht immer liegen hinter der Idee der Barzahlung illegale Transaktionen oder finanzielle Probleme. Welche Gründe könnte es geben, wenn ein Vermieter auf die Barzahlung besteht?

Kontrolle des Mietobjekts

Insbesondere Privatvermieter der älteren Generationen pflegen den persönlichen Kontakt mit den Mietern. Sie haben ein ganz besonderes Verhältnis zum Mietobjekt und sehen dieses nicht nur als einfache Geldanlage. Mitunter ist dies das Lebenswerk und daher möchten Sie sicherstellen, dass das Mietobjekt ordentlich behandelt wird.

Vermieter kontrolliert Wohnung
Zustand der Wohnung

Mit der Barzahlung könnte der Wunsch bestehen, einen Blick in die Wohnung zu werfen. So erhält der Vermieter einen Eindruck über die Wohnverhältnisse. Mieter müssen jedoch den Vermieter nicht in die Wohnung lassen. Die Wohnung gehört zum Privatbereich des Mieters und ist geschützt.

Sie versuchen, die Barzahlung an der Tür des Mieters zu erhalten. So haben Sie eine größere Kontrollmöglichkeit und können erkennen, wenn unhygienische Zustände vorherrschen oder andere Probleme auftreten.

Mieter müssen sich allerdings nicht dazu überreden lassen, den Vermieter in die Wohnung zu lassen. Dies übersteigt die Rechte des Vermieters und die Wohnung gehört zur Privatsphäre des Mieters.

Liquiditätsprobleme

Vorsicht ist geboten, wenn Vermieter bisher eine normale Überweisung akzeptierten, aber nun zur Barzahlung wechseln möchten. Ein Grund für diese Art der Zahlungen könnten Liquiditätsprobleme sein.

Der Vermieter hat einige Verbindlichkeiten, die er bedienen muss. Diese übersteigen allerdings seine Möglichkeiten und so versucht er, als Reserve das Bargeld einzusammeln. Dieses ist für die Gläubiger weniger erreichbar.

Verschleierung der Transaktion

Ähnlich könnte es sein, wenn der Vermieter die Zahlung verschweigen möchte. Gegenüber dem Finanzamt gibt er vielleicht an, dass die Beiträge weitaus geringer sind, sodass er einen Anteil nicht versteuert.

Dies erfüllt natürlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung[2]https://www.rosepartner.de/steuerhinterziehung-miete.html. Als Mieter ist jedoch nicht nachvollziehbar, ob der Vermieter die Zahlung in bar ordnungsgemäß versteuert oder diese am Finanzamt vorbeischleust.

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du immer eine Quittung verlangen. So hast Du zumindest einen Nachweis darüber, wie hoch die Beträge waren, die Du monatlich an den Vermieter in bar übergeben hast.

Risiken der Mietzahlungen in bar

Als Mieter solltest Du immer anstreben, dass die Miete per Überweisung oder ähnlichem Weg gezahlt wird. Mit einem Dauerauftrag geht dies komfortabel und Du hast immer einen Nachweis darüber, dass das Geld pünktlich gezahlt wurde.

Die Barzahlung geht mit verschiedenen Risiken einher. Dies beruht bereits darauf, dass Du größere Mengen an Bargeld in der Wohnung belassen musst. Bei einem Einbruch wird das Geld gestohlen und Du hast kaum eine Möglichkeit dieses ersetzt zu bekommen.

Barzahlung ablehnen
Fehlende Nachweisbarkeit der Zahlung

Die Barzahlung lässt sich, anders als eine Online-Überweisung, nicht zurückverfolgen. Lehne daher dankend ab, wenn Dein Vermieter plötzlich die Barzahlung verlangt. Ist dies hingegen so im Mietvertrag festgelegt, dann lasse Dir zumindest eine Spendenquittung geben. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, dass Du die Miete nicht gezahlt hättest.

Ebenso besteht kein ordentlicher Nachweis darüber, dass die Barzahlung erfolgte. So könnte der Vermieter sich bei einer Kündigung darauf beziehen, dass die Zahlung zu spät erfolgte. Bestehe daher immer auf eine vollständige Quittung.

Etwas kurioser ist zudem der Fall, wenn ein Eigentümerwechsel stattfand. Dies ist für Mieter nicht immer transparent nachvollziehbar. Du übergibst den Betrag in bar an Deinen (ehemaligen) Vermieter, ohne zu wissen, dass dieser gar nicht mehr Eigentümer des Hauses ist. Somit kassiert dieser unrechtmäßig Deine Miete. Dein eigentlicher Vermieter erhält jedoch keine Zahlung, sodass Du dort in Rückstand gerätst. Diesen Umstand nachzuweisen, ist im Rahmen der Barzahlung nicht immer einfach. Zudem könnte der Vermieter sich bereits in das Ausland absetzen, sodass Du keine Möglichkeit mehr hast, das Geld zurückzuverlangen.

Nachfragen des Finanzamts bei Vermietern

Die mangelhafte Nachweisbarkeit der Barzahlungen könnte für Vermieter zum Problem werden, wenn das Finanzamt bei der nächsten Prüfung genauer hinschaut. Ein Nachweis für den tatsächlichen Zahlungsfluss verlangen Finanzämter in der Regel nicht. Dies gilt für Kontoauszüge ebenso wie für Barzahlungen.

Maßgeblich für die Miethöhe ist demnach der Mietvertrag. Aus diesem leitet das Finanzamt die Einnahmen ab.

Zwar könnten Quittungen noch einen Teil zur Sicherheit beitragen, doch sind diese eher für den Mieter relevant. So reicht es aus, wenn Vermieter sich bei der Barzahlung auf den Mietvertrag berufen und müssen keine weiteren Nachweise erbringen.

Die sichere Bezahlung per Überweisung

Aus Sicht des Mieters ist die Barzahlung mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Du musst zur Bank, Dir das Bargeld abheben und ein persönliches Treffen mit dem Vermieter vereinbaren. Dies stellt einen zeitlichen Aufwand dar und zudem besteht die Gefahr, dass Du das Bargeld verlierst oder es gestohlen wird.

Noch gravierender ist die mangelnde Rückverfolgbarkeit des Bargelds. Selbst mit Ausstellung einer Quittung könnte es sein, dass Du diese verlierst und damit die Mietzahlung nicht nachweisbar ist.

Der Vermieter könnte sich nun darauf berufen, dass die Mietzahlung nicht pünktlich erfolgt sei und eine Kündigung aussprechen. Bewahre Dich vor solch einem Risiko und möglichen Schikanen des Vermieters, indem Du nur die Zahlung per Überweisung vereinbarst. Richte einen Dauerauftrag ein und Du bist auf der sicheren Seite, dass die Zahlung pünktlich und ordnungsgemäß erfolgt ist.

Die Miete bar zahlen

War es vor einigen Jahrzehnte nicht unüblich, die Miete in bar an den Vermieter zu übergeben, haben sich die Zeiten deutlich geändert. Mittlerweile gilt die Überweisung, bzw. der Dauerauftrag als Standard.

Rechtlich darf der Vermieter die Barzahlung verlangen, insofern dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Dort greift die Vertragsfreiheit, sodass die Zahlung in bar, Gültigkeit besitzt.

Ist im Mietvertrag hingegen etwas anderes vereinbart, darf der Vermieter nicht plötzlich auf die Barzahlung bestehen. Gehe auf diese Forderung nicht ein, da es nur mit Nachteilen verbunden ist.

Mit der Überweisung bist Du auf der sicheren Seite, dass das Geld pünktlich gezahlt wurde. Vermeide daher, die Miete bar zu zahlen und nutze lieber den üblichen Weg der Überweisung.

Häufige Fragen

Das Finanzamt erfährt von den Mieteinnahmen, indem der Vermieter dies bei der Steuererklärung ordnungsgemäß angibt. Über die Transaktionen des Geschäftskontos lassen sich die Einnahmen nachvollziehen. Bei der Barzahlung ist die Rückverfolgbarkeit wesentlich schwieriger. Ohne Quittung oder anderen Dokumenten kann das Finanzamt Schätzungen über die Mieteinnahmen vornehmen. Ganz verschweigen lassen sich die Einnahmen also nie.

Die Zahlung der Mietkaution muss nicht in bar geschehen. Mieter haben ein Recht darauf, dass der Vermieter ein insolvenzfestes Konto nennt, auf welches die Überweisung erfolgt. So ist sichergestellt, dass die Kaution auch auf das Konto geht und nicht privat veruntreut wird.

Insofern im Mietvertrag die Barzahlung vereinbart ist, darf der Vermieter die Zahlung der Miete in bar verlangen. Dabei liegt die Bringschuld beim Mieter, welcher sich bemühen muss, die Miete an den Vermieter zu übergeben. Ist im Mietvertrag die Überweisung angegeben, ist ein plötzlicher Wechsel zur Barzahlung unzulässig.