Auf einen Blick
Bei der Vermietung einer Ferienwohnung besteht das Risiko, dass die Gäste nicht sorgsam mit dem Eigentum umgehen. Nach der Abreise werden Schäden offensichtlich, die während der Mietzeit verursacht wurden.
Um als Vermieter nicht auf diesen Kosten sitzenzubleiben, sind zusätzliche Absicherungen sinnvoll. Denn der Schaden könnte weit über den Einnahmen liegen und nicht von diesen gedeckt sein.
Eine Möglichkeit der Sicherheitsleistung besteht in der Zahlung einer Kaution. Diese wird üblicherweise vor der Schlüsselübergabe geleistet und vom Vermieter verwahrt. Nach der Abreise und der Begutachtung der Ferienwohnung erfolgt die Rückzahlung der Kaution.
Möchtest Du Dich als Vermieter vor solchen Schadensfällen schützen, ist die Kautionszahlung eine angemessene Maßnahme. Erfahre, wie hoch diese für gewöhnlich ist und was es zu beachten gibt.
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Zweck der Kautionsleistung
Gäste erhalten den uneingeschränkten Zugang zur Ferienwohnung. Während der Mietdauer dürfen Sie darüber frei verfügen und als Vermieter ist es Dir nicht gestattet, zwischendurch nach dem Rechten zu schauen. Du musst darauf vertrauen, dass die Mieter pfleglich mit der Ferienwohnung umgehen und diese nach der Abreise in einem einwandfreien Zustand hinterlassen.
Zu Deinem Schrecken stellst Du jedoch nach dem Ende der Vermietung fest, dass schwerwiegende Mängel und Schäden entstanden sind. Diese gehen über den gewöhnlichen Gebrauch hinaus. Die Kosten für die Reparaturen und den Ersatz sind beträchtlich. Doch die Mieter gehen auf die Schadensforderungen nicht ein und es droht ein längerer Rechtsstreit, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.





Sicherheit vor Schadensfällen
Kleinere Gebrauchsspuren sind nach der Benutzung der Ferienwohnung zu erwarten. Diese sind von der Buchungsgebühr abgedeckt. Treten hingegen schwerwiegende Schäden auf, dient hierfür die Kaution als Sicherheitsleistung. Die Kosten für die Mängelbeseitigung werden von Kaution abgezogen, sodass Vermieter nicht selbst für den Schaden aufkommen müssen.
Um solche Horrorszenarien zu verhindern, ist es sinnvoll, eine Kautionsleistung zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass ein Geldbetrag als Sicherheit zusätzlich zum Mietpreis fließt.
Die Kaution stellt allerdings keine reguläre Einnahme dar. Sie geht zwar an den Vermieter, wird von diesem jedoch nur verwaltet. Das Geld liegt auf einem separaten Konto und ist dort so lange hinterlegt, bis die Mietzeit beendet ist.
Sind nach dem Auszug keine Mängel zu erkennen, zahlst Du als Vermieter die Kaution zurück. Sollten Schäden entstanden sein, kannst Du entweder die Mieter auffordern, diese zu beheben oder als Alternative Handwerker damit beauftragen. Die auftretenden Kosten ziehst Du von der Kaution ab und überweist lediglich den Differenzbetrag zurück.
Berechnung der Kautionshöhe
Die Kautionsleistung bezieht sich auf eine freiwillige Vereinbarung, die von Vermieter und Mieter getroffen wird. Diese einigen sich darauf, dass die Kaution als Sicherheit dient und vor der Schlüsselübergabe zu leisten ist.
Gesetzlich ist eine maximale Höhe der Kaution von drei Monatsmieten, exklusive Nebenkosten, festgeschrieben. Dies soll den Mieter vor einer unangemessenen Kautionshöhe schützen.
Zur Anwendung kommt die Regelung der drei Monatsmieten in der Praxis jedoch nur bei gewöhnlichen Mietverträgen. Diese sind über einen längeren Zeitraum ausgelegt, sodass dort das Risiko von Schäden beträchtlicher ist.
Die Vermietung von Ferienwohnungen ist durchschnittlich wesentlich kürzer. Sie bezieht sich auf wenige Tage bis Wochen. Die Gefahr, dass schwerwiegende Schäden[1]https://www.ferienhausmarkt.com/news/891/read/ auftreten, hält sich in Grenzen.





Mietdauer und Ausstattung des Objekts
Die Höhe der Kaution ist abhängig von der Länge des Aufenthalts sowie der Ausstattung. Für durchschnittliche Ferienwohnungen und einer Buchungsdauer von ein bis zwei Wochen sind Kautionen im Bereich von 100 bis 300 Euro gebräuchlich. Ist die Mietdauer wesentlich länger oder ist das Objekt luxuriöser gestaltet, ist die Kaution entsprechend nach oben anzupassen.
Daher fällt die Kaution üblicherweise deutlich niedriger aus. Als Vermieter könntest Du Dich für einen Festpreis oder einen Prozentsatz der Mietsumme entscheiden.
Der Festpreis ist für kürzere Mietdauern angebracht. Befinden sich die Gäste weniger als einen Monat in der Ferienwohnung, erscheint eine Kautionshöhe von 100 bis 300 Euro als angemessen. Dies entspricht der gewöhnlichen Praxis.
Ist jedoch eine längere Mietdauer für die Ferienwohnung vereinbart, solltest Du von diesem Festpreis absehen und Dich lieber für einen Prozentsatz des Gesamtpreises entscheiden. Die Kaution orientiert sich dann eher an dem gestiegenen Risiko, dass Schäden auftreten.
Formale Voraussetzungen für die Kaution
Die Leistung einer Kaution ist vom Gesetz her nicht vorgeschrieben. Es handelt sich um eine private Vereinbarung, welche zwischen Vermieter und Mieter getroffen wird.
Um eine unangemessene Benachteiligung des Mieters zu verhindern, hat der Gesetzgeber jedoch einige Voraussetzungen geschaffen, damit die Kautionszahlung ihre Gültigkeit behält. Ein Abweichen zuungunsten des Mieters ist nicht erlaubt und führt dazu, dass die Vereinbarung ungültig ist.
Klausel im Mietvertrag
Die Einigung für die Zahlung einer Kaution muss im Mietvertrag festgehalten sein. Dort ist die genaue Höhe beschrieben sowie die weitere Abwicklung. Es muss klar ersichtlich sein, wann die Zahlung sowie die Rückzahlung der Kaution erfolgt.
Sollte die Zahlung nicht geschehen oder Schäden auftreten, sind die Konsequenzen aufgeführt. Die Kaution dient demzufolge als Sicherheit vor auftretenden Kosten und darf zum Schadensausgleich verwendet werden.
Information über sachgemäßen Gebrauch der Ferienwohnung
Zur weiteren Aufklärung bietet es sich an, eine verbindliche Hausordnung anzufertigen. Diese gibt an, wie die Ferienwohnung zu benutzen ist und in welchem Zustand sie sich bei der Abreise befinden muss.
Die Hausordnung dient nicht nur zur Vermeidung von Schäden, sondern beugt auch Konflikten mit den Nachbarn vor. So sind dort Ruhezeiten vereinbart, an die sich die Mieter halten müssen.
Insbesondere bei Ferienwohnungen, die sich an internationale Gäste richtet, ist solch eine Hausordnung eine wichtige Grundlage, um Streitigkeiten zu verhindern. Es herrscht eine verbindliche Basis über die Nutzung der Ferienunterkunft.
Zahlung der Mietkaution
Der Mietvertrag ist unterschrieben und der Gast hat sich damit verpflichtet, die Kaution wie vereinbart zu zahlen. Welche Vorgehensweise ist hierbei in der Praxis üblich?
Eine Möglichkeit besteht in der Barzahlung bei der Schlüsselübergabe der Ferienwohnung. Du empfängst als Vermieter die Gäste persönlich, zeigst die Unterkunft und nimmst dabei die Kaution entgegen.





Zahlung vor Schlüsselübergabe
Die Zahlung der Kaution sollte vor der Schlüsselübergabe erfolgen. Wurde der Schlüssel ohne das Hinterlegen der Kaution übergeben, ist die gewünschte Sicherheit nicht vorhanden. Als Vermieter sind die Rechte stark begrenzt, den Schlüssel wieder zurückzufordern.
Von Nachteil ist der hohe Aufwand, der mit der Barzahlung einhergeht. Du musst persönlich vor Ort sein und es könnte passieren, dass Du das Bargeld verlierst. Zudem ist die Zahlung kaum nachweisbar.
Deswegen finden Kautionszahlungen überwiegend per Überweisung statt. Als Gastgeber stellst Du die Kontodaten zur Verfügung, auf welche die Gäste die Kaution überweisen. Dies geschieht am besten direkt mit der Buchung, sodass nicht das Risiko besteht, dass die Mieter die Zahlung einfach versäumen.
Die Schlüsselübergabe erfolgt erst, wenn die Kaution auf dem Konto angekommen ist. Sollte das Geld noch nicht eingegangen sein, sind rechtzeitig Hinweise an die Gäste erforderlich. Bei Überweisungen ist eine Transaktionsdauer[2]https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/banking-tipps/dauer-von-ueberweisungen.html von 24 bis 48 Stunden zu erwarten, sodass dies nicht erst am Tag der Ankunft geschehen sollte.
Aufbewahrung der Kaution
Wurde die Kautionszahlung geleistet, ist diese vom Vermieter sorgsam aufzubewahren. Hierfür dient ein separates Konto, welches ausschließlich für die Kaution gedacht ist. Vom Gesetzgeber ist vorgesehen, dass der Mieter einen Nachweis über den Verbleib der Kautionssumme verlangen darf. Daher sollte diese nicht auf das private Konto eingezahlt werden, sondern auf einem eigenen Kautionskonto liegen. Dadurch besteht eine höhere Rechtssicherheit.
Für eine längerfristige Miete könnten sich Vermieter und Mieter darauf einigen, dass die Kaution angelegt wird. Die Anlage könnte zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto, in Anleihen oder ETF erfolgen. Damit ist das Ziel verbunden, dass die Kautionssumme mindestens den Wert beibehält und keine Wertminderung aufgrund der Inflation erfährt. Solch eine Anlage ist nur nach gemeinsamer Absprache möglich.
Ausgleich von Schäden
Im besten Fall halten sich die Gäste an die Hausordnung und gehen sorgsam mit der Ferienwohnung um. Nach der Prüfung des Zustandes zahlst Du den vollen Kautionsbetrag inklusive Zinsen schnellstmöglich zurück. Vermeide hierbei Verzögerungen, da dies zu negativen Bewertungen führen könnte. Schließlich sind die Gäste auf die Kaution angewiesen und möchten nicht dem Geld hinterherrennen.
Treten allerdings Schäden auf, musst Du diese sorgfältig dokumentieren. Erstelle Fotos und beschreibe, welche Mängel durch die Gäste verursacht wurden.





Ausgleich durch Mieter oder Handwerker
Kommt es zu Mängeln an der Ferienwohnung, musst Du zunächst den Mietern die Möglichkeit einräumen, die selbst zu beseitigen. Lehnen diese die Arbeiten ab, darfst Du Handwerker beauftragen und die Kosten von der Kaution abziehen.
Zunächst musst Du den Gästen die Möglichkeit einräumen, die Schäden selbst zu beheben. Anders als bei einer gewöhnlichen Mietwohnung ist allerdings zu erwarten, dass die Anfahrt der Mieter mit einem erheblichen Aufwand einhergeht. Der persönliche Schadensersatz ist daher nur selten eine realistische Option.
Dann bleibt Dir nur noch die Beauftragung von Handwerkern, um die Schäden zu beseitigen. Die Kosten hierfür ziehst Du von der Kaution ab.
Sollte die Kaution die Schadenssumme nicht decken, sind weitere Forderungen gegenüber den Gästen zu stellen. Zeigen diese sich uneinsichtig, bleibt nur der Gang zum Anwalt und notfalls muss ein Gericht über den Sachverhalt entscheiden.
Die Kaution als Sicherheit für die Ferienwohnung
Die Vermietung einer Ferienwohnung ist mit dem Risiko verbunden, dass die Gäste nicht pfleglich mit dem Objekt umgehen. Sie könnten Schäden am Eigentum des Vermieters hinterlassen, die über die gewöhnlichen Gebrauchsspuren hinausgehen.
Um als Vermieter nicht die Schäden selbst zu tragen, bietet sich das Hinterlegen einer Sicherheitsleistung noch vor der Schlüsselübergabe an. In der Praxis wird hierzu eine Kaution vereinbart, welche sich in der Höhe zwischen 100 und 300 Euro bewegt.
Für längerfristige Mieten sind auch höhere Kautionen denkbar, da das Risiko von Schadensfällen zunimmt. Maximal darfst Du als Vermieter drei Monatsmieten verlangen.
Nutze die Kaution, um Dich vor Schäden abzusichern. Die Zahlungsmoral gilt zudem als Hinweis darauf, wie zuverlässig die Gäste sind und ob Sie sich an die vertraglichen Vereinbarungen halten.
5 Finanzierungsvorschl
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