Auf einen Blick

  • Vermieter müssen Mindesttemperaturen (20°C tagsüber, 18°C nachts) vom 1. Oktober bis zum 1. April sicherstellen
  • Mieter haben keine gesetzliche Heizpflicht, dürfen die Heizung im Winter also theoretisch ausgeschaltet lassen
  • Dennoch können durch zu niedrige Temperaturen Schäden wie Feuchtigkeitsbildung und Schimmel entstehen, für die der Mieter aufkommen muss
  • Trotz Zahlungsverzug darf der Vermieter nicht die Heizung abstellen oder absenken – dies würde eine Mietminderung rechtfertigen

Als Mieter möchtest Du den Winter nicht frierend in einer kalten Wohnung verbringen. Daher ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter Mindesttemperaturen sicherstellen muss, um ein Auskühlen der Wohnung zu verhindern.

Auf der anderen Seite könnte die Situation vorliegen, dass die umliegenden Nachbarn so intensiv die Heizung aufdrehen, dass diese bei Dir ausgeschaltet bleibt. Oder Du hältst Dich im Winter für einige Wochen gar nicht in der Wohnung auf, sondern verbringst diese lieber fernab der Heimat.

Besteht dann eine Heizpflicht, die Dich dazu zwingt, die Heizung auf einem Mindestmaß laufen zu lassen? In diesem Betrag erfährst Du mehr über die Regelungen zum Heizen und ob solche Verpflichtungen für Dich als Mieter bestehen.

Pflicht zum Einhalten der Mindesttemperaturen für Vermieter

Gesetzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, dass die Heizungsanlage während der Heizperiode vom 01. Oktober bis zum 01. April[1]https://objego.de/blog/heizperiode/ funktionstüchtig ist. Dies bedeutet, dass Du bei Bedarf die Heizung einschalten darfst und die Wohnung entsprechend erwärmst.

Während des Sommers entfällt diese Pflicht. Denn dort sind die Außentemperaturen hoch genug, dass die Heizung nicht in Betrieb sein muss. Empfindest Du es als zu kalt, bleibt Dir also nur, Dich wärmer einzukleiden.

Das Abschalten der Heizungsanlage ist gerechtfertigt, um die Energiekosten zu senken. Andernfalls könnten Nachbarn auch bei höheren Temperaturen auf die Idee kommen, ständig die Heizung laufen zu lassen. Da ein Teil der Heizkosten auf alle Mieter umgelegt wird, würde dies auch für Dich mit deutlichen Mehrkosten einhergehen.

Vermieter Heizperiode
Pflichten für den Vermieter während der Heizperiode

Die Heizperiode geht vom 01. Oktober bis zum 01. April. Während dieses Zeitraums muss der Vermieter die Heizungsanlage betriebsbereit halten. Er darf die Heizung nicht abstellen, sondern Du musst Deine Wohnung nach Bedarf heizen können.

In der kalten Jahreszeit ist der Vermieter hingegen verpflichtet, die Heizungsanlage einzuschalten. Dann sinkt die Außentemperatur auf ein Niveau ab, dass es in der Wohnung ungemütlich wird.

Gesetzlich sind sogar klare Mindesttemperaturen vorgeschrieben, die Du durch das Heizen erreichen musst. Sie beträgt tagsüber 20°C, während nachts lediglich 18°C vorgeschrieben sind. Drehst Du die Heizung voll auf und ist es in den Räumen kälter, stellt dies einen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt.

Keine Heizpflicht für Mieter

Angesichts der hohen Energiekosten mag es zwar verlockend sein, die Heizungen so früh wie möglich aufzudrehen, doch ist der finanzielle Spielraum für einige Haushalte kaum gegeben. Um die Kosten einzusparen, versuchen Sie so lange mit dem Heizen zu warten, wie es nur möglich ist. Sie behelfen sich lieber mit dicker Kleidung und vertrauen darauf, dass die Nachbarn Ihre Heizungen laufen lassen. Ist solch ein Verhalten erlaubt oder besteht eine Pflicht, selbst die Heizung anzuschalten?

Gesetzlich besteht eine Heizpflicht ausschließlich für Vermieter. Dort ist für die Heizperiode vorgeschrieben, dass der Vermieter die entsprechenden Voraussetzungen schaffen muss, damit Mieter die Mindesttemperaturen in der eigenen Wohnung erreichen.

Keine Heizpflicht für Mieter
Mieter dürfen frei über die Nutzung der Heizung entscheiden

Als Mieter musst Du die Wohnung nicht auf einer bestimmten Temperatur aufheizen. Um Kosten zu sparen, ist es daher erlaubt die Heizung ausgeschaltet zu lassen. Sinken die Temperaturen jedoch deutlich, könnte dies mit einem Schimmel sowie weiteren Schäden einhergehen. Für diese bist Du dann verantwortlich und musst mögliche Folgekosten übernehmen.

Größere Freiheiten dürfen sich Mieter erlauben. Denn die Mindesttemperaturen begründen lediglich einen Anspruch gegenüber dem Vermieter. Dieser darf wiederum nicht den Mieter dazu zwingen, die Wohnung auf eine bestimmte Temperatur zu heizen. Daraus folgt, dass Mieter die Heizung den Winter über ausgeschaltet lassen dürfen, wenn dies angenehmer erscheint.

In der Praxis ist die Entscheidung, die Heizung komplett ausgeschaltet zu lassen, jedoch wenig sinnvoll. Denn während der strengen Winternächte könnten die Temperaturen so weit absinken, dass Schäden zu erwarten sind. Für diese muss der Mieter aufkommen, wenn diese aufgrund der niedrigen Wohnungstemperaturen entstehen.

Mögliche Schäden durch zu niedrigere Temperaturen

Eine gesetzliche Heizpflicht besteht für Mieter nicht. Dennoch sind Sie zu einem sorgsamen Umgang mit der Wohnung verpflichtet. Ebenso, wie der Vermieter den Zustand garantiert und für die Instandsetzung verantwortlich ist, müssen Mieter pfleglich mit dem Objekt umgehen.

Bleibt die Heizung im Winter ausgeschaltet oder nur sporadisch angeschaltet, sodass die Temperaturen in der Wohnung deutlich unter 20°C liegen, sind Schäden zu erwarten. Dies betrifft im Wesentlichen die Entstehung von Feuchtigkeit.

Denn die Kapazität zur Aufnahme von Feuchtigkeit ist bei der kälteren Raumluft deutlich niedriger. Dies führt dazu, dass sich Tropfen am Fensterrahmen absetzen und nasse Fenster auftreten. Auch in anderen Bereichen der Wände droht die Feuchtigkeit in Erscheinung zu treten.

Die Feuchtigkeit auf der Oberfläche bietet einen idealen Nährboden für Schimmelpilze[2]https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/news-wissen/magazin/schimmel-feuchte/ . Diese setzen sich auf den nassen Stellen ab und vermehren sich von dort in der gesamten Wohnung.

Die Schimmelbildung ist nicht nur optisch eine Beeinträchtigung, sondern stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Insbesondere für Personen, die mit Atemwegserkrankungen vorbelastet sind, ist der Schimmel eine zusätzliche Belastung. Das Atmen fällt schwer und es könnte ein chronisches Asthma auftreten.

Neben dem Schimmel sind weitere Schäden am Wohnobjekt denkbar. Im Extremfall frieren die Leitungen ein oder die Feuchtigkeit greift die Bausubstanz an.

Treten solche Schäden in Erscheinung, weil der Mieter nicht genügend heizt und die Wohnung auskühlt, muss Er die Folgekosten tragen. Eine entsprechende Sanierung ist schnell mit Kosten im fünfstelligen Bereich verbunden.

Dementsprechend sollten Mieter sich genau überlegen, ob es sich lohnt, beim Heizen sparsam zu sein. Mindestens die relative Luftfeuchtigkeit ist mit einem Hygrometer zu überwachen, um das Raumklima unter Kontrolle zu haben. Bei einem Wert von über 60 Prozent sind auch sparsame Mieter durch das Heizen dazu angehalten, die Feuchtigkeit zu reduzieren. Andernfalls drohen teure Schäden, für die Sie in der Verantwortung stehen.

Zahlung der Nebenkosten

Als Mieter bist Du nicht verpflichtet, die Heizung zu bestimmten Zeiten laufen zu lassen. Du musst lediglich sicherstellen, dass keine Schäden in den Wohnräumen entstehen und dementsprechend die Luftfeuchtigkeit auf einem erträglichen Maß belassen.

Benutzt Du die Heizung und wärmst darüber die Wohnung, geht dies mit Kosten einher. Diese sind im Rahmen der Nebenkosten an den Vermieter zu zahlen, welcher jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellt.

Um nicht einmal im Jahr einen größeren Betrag nachzahlen zu müssen, teilt der Vermieter den Zahlungsbetrag gleichmäßig über die 12 Monate auf. Du leistest also Vorauszahlungen, die in etwa der tatsächlichen Höhe der Nebenkosten entsprechen.

Recht auf Heizung bei Zahlungsverzug
Recht auf Heizung auch bei Zahlungsverzug

Bist Du nicht in der Lage die Vorauszahlungen der Nebenkosten zu leisten, darf der Vermieter die Heizung nicht abdrehen. Er muss weiterhin dafür sorgen, dass Du die Wohnung ausreichend erwärmen kannst, um die Mindesttemperaturen zu erreichen.

Ist Dein Budget gerade angespannt und steht das Geld zur Zahlung der Nebenkosten nicht zur Verfügung, musst Du nicht befürchten, dass der Vermieter die Heizung abstellen darf. Denn gesetzlich ist Er verpflichtet, die Heizung auch bereitzustellen, wenn Du im Zahlungsverzug bist.

Sollte der Vermieter durch ein Abstellen oder eine Absenkung der Heizung versuchen einen Druck auf Dich auszuüben, ist dies nicht mit dem Mietrecht vereinbar. Du dürftest eine Mietminderung durchsetzen, welche im Winter bis zu 100 Prozent beträgt.

Keine Heizpflicht für Mieter

Mit dem Eingehen des Mietverhältnisses bestehen für Vermieter und Mieter verschiedene Pflichten. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Heizung deutlich.

Der Vermieter muss im Zeitraum der Heizperiode sicherstellen, dass die Heizung ordnungsgemäß funktioniert und in der Lage ist, die Mindesttemperatur in den Wohnräumen zu erreichen. Laufen die Heizungen nur mit geringerer Leistung und ist es in den Wohnungen zu kalt, dürftest Du eine Mietminderung in Anspruch nehmen.

Als Mieter wiederum gibt es bezüglich der Heizung keine besonderen Pflichten. Du musst diese nicht einschalten, sondern darfst heizen, wie es Dir beliebt.

Allerdings musst Du Rücksicht auf den Zustand der Wohnung nehmen. Kühlt diese aus, steigt die Luftfeuchtigkeit und es droht eine Schimmelbildung. Daher ist im Winter darauf zu achten, dass Du regelmäßig die Wohnung heizt, wenngleich Du es kühler bevorzugst.

Häufige Fragen

Ein Mieter ist tatsächlich verpflichtet zu heizen. Dies bedeutet nicht, dass er permanent alle Räume auf eine bestimmte Temperatur bringen muss. Vielmehr geht es darum, durch angemessenes Heizen Feuchtigkeitsbildung und Schimmelbildung vorzubeugen.

Die Pflicht zur Beheizung der Mietwohnung besteht auch im Winter. Besonders bei Minustemperaturen gilt es, Schäden durch Frosteinwirkung zu vermeiden. Eine konstante, niedrige Temperatur hilft, das Einfrieren der Wasserleitungen zu verhindern.

Verweigert ein Mieter das Heizen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Bausubstanzschäden durch Schimmel oder Frost können auftreten und dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Zudem kann eine Verletzung der Heizpflicht auch ein Kündigungsgrund sein.

Es gibt keine allgemeingültige Regel, welche Temperatur ein Mieter in seiner Wohnung haben muss. Allerdings empfehlen Experten für Wohnräume eine Innentemperatur von mindestens 20 Grad Celsius während der Heizperiode, um gesundheitliche Risiken und Bauschäden zu vermeiden.

Sebastian Jacobitz

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