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Auf einen Blick
Beim Hauskauf musst Du nicht nur den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer überweisen, sondern auch die Nebenkosten im Blick haben. Der Immobilienkauf ist mit einigen formalen Vorgaben verbunden, die zu erfüllen sind. Hierzu gehören die notarielle Beurkundung sowie die Eintragung in das Grundbuch.
Auch die Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen ist. Sie variiert je nach Bundesland und liegt bei 3,5 bis 6,5 Prozent der Kaufsumme. Die Nebenkosten sind üblicherweise aus dem Eigenkapital zu zahlen, weshalb Du die Zahllast vorab genau kalkulieren solltest.
Vorteilhaft wäre es, wenn Du die Grunderwerbsteuer absetzen könntest. Was genau ist damit gemeint und in welchen Fällen darfst Du von solch einer Steuererleichterung Gebrauch machen?
Grunderwerbsteuer beim Hauskauf
Die Grunderwerbsteuer ist bei jedem Kauf einer Immobilie fällig. Anders als der Name den Anschein erweckt, bezieht sich die Steuer nicht ausschließlich auf Grundstücke. Sie bezieht sich vielmehr auf die gesamte Immobilie, sodass Du praktisch bei jedem Kauf oder Tausch einer Immobilie die Steuer bezahlen musst.
Als einzige Ausnahme gilt der Verkauf des Hauses von den Eltern an die Kinder. Hier hat der Gesetzgeber die Erleichterung geschaffen, dass bei dieser Transaktion keine Grunderwerbsteuer anfällt. Somit können Kinder die Immobilie der Eltern etwas günstiger erwerben im Vergleich zu einem Objekt auf dem freien Markt. Die gleichen Vorschriften gelten auch bei Verkäufen zwischen Großeltern und Enkelkindern.
Folgend erhältst Du einen Überblick über die unterschiedlichen Steuersätze je nach Bundesland.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit der Grunderwerbsteuer
Mit einer Höhe von 3,5 bis 6,5 Prozent fallen schnell Kosten von mehr als 10.000 Euro beim Hauskauf an. Günstig wäre es für Dich, wenn Du die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen könntest. Dann würde die Zahlung wenigstens zu einem geringeren zu versteuerndem Einkommen führen. Doch ist solch eine steuerliche Absetzbarkeit bei einem Privatkauf zulässig?
Keine Absetzbarkeit bei Privatkauf einer Immobilie
Dient die Immobilie der Privatnutzung, ist keine Steuererleichterung vorgesehen. Du musst die Nebenkosten in voller Höhe tragen und diese entsprechend beim Hauskauf einberechnen. Eine Vergünstigung ist nur beim Kauf zwischen Verwandten in gerader Linie vorgesehen, bei welchem die Grunderwerbsteuer entfällt.
Vermietung
Kaufst Du die Immobilie als Investitionsobjekt, profitierst Du hingegen von der Absetzbarkeit der Nebenkosten. Vermietest Du das Objekt, darfst Du die Grunderwerbsteuer in Form von Werbungskosten geltend machen.
Sie darfst Du in der Steuererklärung angeben, sodass eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens erfolgt. Deine Steuerlast sinkt, weshalb Du die Grunderwerbsteuer unbedingt angeben solltest.
Zu versteuerndes Einkommen senken
Das Absetzen der Grunderwerbsteuer bedeutet, dass dieses Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert. Je nach persönlichem Steuersatz führt diese Maßnahme zu einer größeren Ersparnis.
Absetzung der Grunderwerbsteuer in der Praxis
Vermietest Du die Immobilie, erzielst Du Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung[1]https://www.steuern.de/einkuenfte-vermietung-verpachtung, die entsprechend in der Steuererklärung anzugeben sind. Diese Einnahmen musst Du in der Steuererklärung angeben und die Steuern abführen.
Den Einkünften stehen jedoch sämtliche Ausgaben und Aufwendungen gegenüber, die mit der Vermietung im Zusammenhang stehen. Im Jahr des Kaufes darfst Du etwa die Nebenkosten in der Steuer angeben und diese in vollständiger Höhe als Werbungskosten absetzen.
Die Absetzbarkeit wirkt sich direkt auf Dein zu versteuerndes Einkommen aus, sodass die Steuerlast sinkt. Vereinfacht zeigt das folgende Beispiel, wie hoch die Ersparnis ist.
Neben der Grunderwerbsteuer darfst Du auch die Zinsen für den Kredit sowie weitere Ausgaben absetzen. Berücksichtige zudem die Abschreibung der Immobilie, welche ebenfalls Deinen steuerlichen Gewinn mindert.
In der Steuererklärung trägst Du die Grunderwerbsteuer in der Anlage V Zeile 46 ein. Dort sind Werbungskosten zu finden, welche Du als Gesamtsumme angibst.
Damit bei Nachfragen des Finanzamtes keine Zweifel hinsichtlich der Werbungskosten bestehen, ist eine ordentliche Buchführung wichtig. Bewahre die Zahlungsbelege auf, sodass nachvollziehbar ist, wie hoch die Grunderwerbsteuer ausfiel.
Absetzbarkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer stellt beim Immobilienkauf einen beträchtlichen Kostenpunkt dar. Mit einer Höhe von 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises, sind schnell Beträge von mehr als 10.000 Euro fällig.
In der Steuererklärung absetzen darfst Du die Grunderwerbsteuer jedoch nur, wenn Du diese nicht privat nutzt. Vermietest Du das Objekt, ist das Absetzen der Grunderwerbsteuer zulässig. Diese zählen zu den Werbungskosten und mindern Dein zu versteuerndes Einkommen.
Dadurch senkst Du Deine Steuerlast und erhältst zumindest einen gewissen Nachlass. Berücksichtige dabei nicht allein die Grunderwerbsteuer, sondern sämtliche Aufwendungen, die in Verbindung mit der Immobilie stehen. So darfst Du auch die Kreditzinsen, Handwerkerkosten oder Verwaltungsaufwendungen in der Steuererklärung angeben.
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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