Auf einen Blick

  • Anzahlungen dienen als finanzielle Sicherheit für Verkäufer und bestätigen ein ernsthaftes Kaufinteresse des Käufers
  • Die Anzahlung sollte erst nach dem rechtlich bindendem Notartermin erfolgen, um das Risiko eines Rücktritts zu minimieren
  • Eine frühzeitige Schlüsselübergabe gegen Anzahlung birgt mögliche Risiken und veränderte Rechtsansprüche
  • Trotz Vorteilen für beide Seiten, ist eine vorzeitige Anzahlung beim Immobilienkauf eher unüblich und potentiell riskant

Die Vorbereitungen für den Kauf einer Immobilie sind weitestgehend abgeschlossen. Der Kaufvertrag ist geschlossen und im nächsten Schritt erfolgt die erste Anzahlung.

Da dies eine hohe Zahlungsverpflichtung darstellt, ist es nicht verwunderlich, dass als Käufer einige Sorgen darüber bestehen, richtig vorzugehen. Beachte die nachstehenden Punkte bei der Anzahlung beim Immobilienkauf, um rechtssicher vorzugehen.

Funktion der Anzahlung

Mit dem fest geschlossenen Kaufvertrag besteht ein echtes Kaufinteresse und der Nachweis der Finanzierung. Maßgeblich für den Abschluss des Immobilienkaufes ist der Notartermin. Erst mit der notariellen Beglaubigung gilt der Kaufvertrag als rechtsgültig, sodass ein Rücktritt nicht mehr vorgesehen ist.

Die Anzahlung erfüllt hierbei den Zweck, dass der Käufer dem Verkäufer bereits vor der eigentlichen Übergabe der Immobilie das Geld zur Verfügung stellt. Dies hat den Vorteil, dass der Verkäufer die finanziellen Mittel für den eigenen Umzug und zur Suche nach einer neuen Immobilie verwenden kann. So dient das Geld etwa als Eigenkapital für den eigenen Immobilienkauf oder deckt zumindest die Umzugskosten ab.

So ist die Anzahlung im Wesentlichen für den Verkäufer sinnvoll, da dieser zügiger an den Erlös vom Verkauf der Immobilie gelangt. Er erhält unmittelbar das Kapital und darf es frei verwenden.

Zeitpunkt der Anzahlung

Zu unterscheiden ist beim Zeitpunkt der Anzahlung im Wesentlichen der Notartermin. Eine Anzahlung vor der notariellen Beurkundung ist nicht zu empfehlen. Selbst mit geschlossenem Vorvertrag ist ein Rücktritt noch möglich. Die Anzahlung ist dann zurückzuzahlen, sodass sie im Grunde keine Sicherheit darstellt.

Schlüsselübergabe
Anzahlung nach dem Notartermin

Ist der Kaufvertrag notariell beglaubigt und abgeschlossen, ist ein Rücktritt nicht mehr so einfach möglich. Daher erfüllt die Anzahlung erst nach diesem Termin Ihren Zweck und stellt eine Sicherheit dar.

Sinnvoller ist die Anzahlung erst nach dem Notartermin. Erst danach ist der Immobilienkaufvertrag rechtlich bindend, sodass ein Rücktritt mit größeren Hürden verbunden ist. Beide Seiten sind sich über den Kauf einig und möchten diesen nach dem Notartermin vollziehen. Daher besitzt die Anzahlung eine bedeutsamere Funktion und lässt sich nicht so einfach zurückfordern.

Anzahlung gegen Schlüsselübergabe

Die Anzahlung könnte interessant sein, falls das Objekt leersteht und bereits vor der offiziellen Übergabe der Wunsch besteht, die Immobilie zu nutzen. So könnten Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten stattfinden, sodass das Haus beim eigentlichen Einzugstermin besenrein und bezugsfertig ist.

Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn Käufer und Verkäufer weichen von der eigentlichen „Zug um Zug“ Zahlung[1] ab. So verändern sich die Rechtsansprüche und es bestehen größere Unsicherheiten, falls es zu Interessenskonflikten kommt.

Sicherer ist es, wenn die Schlüsselübergabe erst zum vereinbarten Zeitpunkt stattfindet. So besteht nicht das Risiko, dass Teile der Anzahlung später abgeschrieben werden müssen.

Vorzeitige Bezahlung beim Immobilienkauf

Der genaue Ablauf beim Hauskauf ist klar geregelt. Zug um Zug kommen Käufer und Verkäufer Ihren Pflichten nach. Eine Anzahlung ist dabei in der Regel nicht vorgesehen.

Für Verkäufer ist die Anzahlung jedoch attraktiv, da Sie einen Prozentsatz vom Kaufpreis wesentlich schneller erhalten. Sie müssen nicht erst bis zum Auszug warten, sondern erhalten vorab das Geld zur freien Verfügung.

Käufer wiederum könnten eine Anzahlung leisten, um eher einen Zutritt zur Immobilie zu erhalten. Wichtig ist, dass die Zahlung erst nach dem Notartermin erfolgt, bei welchem Käufer und Verkäufer den Immobilienkaufvertrag unterschrieben haben. Nur mit der Unterzeichnung beim Notar besteht eine größere Sicherheit über die Kaufabwicklung, sodass ein Rücktritt unwahrscheinlich ist.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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