Auf einen Blick

  • Urlauber müssen nur für Schäden aufkommen, für die Sie verantwortlich sind
  • Als Schadenswert gilt der Zeitwert der Gegenstände oder Objekte
  • Häufig übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstandenen Schäden
  • Vor Reisebeginn lohnt sich die Überprüfung der eigenen Versicherungspolice

Der Urlaub soll geprägt von Entspannung und neuen Erfahrungen sein. Doch in einer neuen Umgebung kann es schnell zu Unfällen kommen. Einmal am Abend ungeschickt eine Vase berührt und sie geht mit einem lauten Knall zu Bruch. Auch bei weiteren Einrichtungsgegenständen ist Vorsicht geboten. Schäden in der Küche oder im Badezimmer können mit Kosten im vierstelligen Bereich einhergehen.

Wie können sich Vermieter vor solchen Schäden schützen und wie sichern sich Mieter ab, damit der Urlaub nicht von solchen Kosten getrübt wird?

Haftung bei Schäden in der Ferienwohnung

Vor dem Einzug sollten Mieter den Zustand der Wohnung genau untersuchen. Sind dabei Schäden zu erkennen, so sind dem Vermieter die Mängel anzuzeigen. Auf diese Weise besteht kein Zweifel daran, dass die Beschädigungen bereits vorhanden waren und nicht vom Urlauber verursacht wurden.

Ansonsten gilt der Grundsatz, dass Mieter für Schäden haften, für die Sie verantwortlich sind. Haben Sie sich fahrlässig verhalten und sind dabei Kratzer oder andere Mängel entstanden, müssen Sie dafür die Verantwortung übernehmen.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie den entsprechenden Einrichtungsgegenstand gegen einen neuwertigen ersetzen müssen. Bei der Schadenshöhe gilt vielmehr der Zeitwert als maßgeblich. Handelt es sich um ältere Möbelstücke, die bereits seit einigen Jahren in Gebrauch sind, haben sie längst einen beträchtlichen Wertverlust erfahren. Dann müssten Urlauber bei einem Schadensfall lediglich den derzeitigen Wert ersetzen.

Zeitwert
Zeitwert als Schadenshöhe

Häufig missverstanden wird, wie hoch im Schadensfall die Schadenssumme ausfällt. Denn diese ist nicht mit dem Kaufpreis gleichzusetzen. Vielmehr ist der Zeitwert zu ersetzen. Ältere Einrichtungsgegenstände wurden bereits über einige Jahre abgeschrieben, sodass deren Wert deutlich geringer ausfällt.

Ebenso können Sie selbst versuchen, den Schaden zu beheben. Sind Flecken oder andere Verunreinigungen aufgetreten, könnten die Urlauber eigenständig mit den passenden Reinigungsmitteln den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

Zudem ist darauf zu achten, was tatsächlich als Schaden anzusehen ist und was zum üblichen Gebrauch zählt. So sind kleinere Verschmutzungen bereits von der Zahlung der Miete abgedeckt. Zwar wäre es wünschenswert, wenn die Ferienwohnung sauber bleibt, doch sind die Vermieter dafür im Allgemeinen verantwortlich.

Auch weitere Mängel, die sich schnell beheben lassen, lösen nicht zwingend einen Schadensfall aus. Denn den Urlaubern fehlt das passende Werkzeug und mit wenigen Handgriffen lassen sich gelöste Schrauben wieder fixieren, sodass dies nicht als Schaden zu bewerten ist.

Haftpflichtversicherung überprüfen

Die Haftpflichtversicherung[1]https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/private-haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu einer der grundlegenden Versicherungen, die jede Person abschließen sollte. Mit wenigen Euro im Monat besteht ein umfassender Schutz in Schadensfällen. Sie verhindert damit, dass durch eine kleine Unachtsamkeit die Zukunft finanziell ruiniert ist. Daher handelt es sich um gut investiertes Geld, an welchem Du nicht sparen solltest.

Fraglich ist jedoch, ob die Haftpflichtversicherung auch in der Ferienwohnung greift. Denn sie deckt oftmals nicht Schäden an gemieteten Gegenständen ab. Dies betrifft ein Mietfahrzeug ebenso wie die Einrichtung einer Ferienwohnung, welche nur für kurze Zeit im eigenen Besitz ist.

Daher lohnt es sich vor dem Urlaub die Versicherungspolice durchzulesen. Dort sind sämtliche Informationen enthalten, welche angeben, ob ein Schäden in der Ferienwohnung ersetzbar sind.

Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung als Schutz

Die Haftpflichtversicherung greift auch bei einer Ferienwohnung im Ausland. Allerdings ist darauf zu achten, dass auch gemietete Gegenstände von der Versicherungspolice umfasst werden. Dann ist ein Schadensfall an die Versicherung weiterzugeben, sodass diese sich um die Abwicklung kümmert.

Bist Du Dir unsicher, dann informiere Dich bei Deiner Versicherung oder schließe eine neue Police ab. Dann ist sichergestellt, dass Du nicht auf einem Schaden sitzenbleibst.

Wo sich die Ferienwohnung befindet, ist hingegen irrelevant. Denn die Haftpflichtversicherung deckt Schäden im In- sowie Ausland ab. Somit besteht auch bei einer Fernreise ein umfassender Schutz, sodass Du Dir keine Sorgen mehr über solch Missgeschicke haben musst.

Nützlich ist die Haftpflichtversicherung zudem, da sie auch als Rechtsschutz fungiert. Denn stellen Vermieter Ansprüche, prüft die Versicherung, ob diese zutreffen und zu begleichen sind. Bestehen Zweifel, musst Du Dich nicht selbst um einen Anwalt kümmern, sondern die Versicherung kümmert sich um diese Angelegenheit.

Beschädigung der Ferienimmobilie

Bei Schäden an Einrichtungsgegenständen schützen Urlauber sich mithilfe einer Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schadenssummen im vier- bis fünfstelligen Bereich ab, sodass der Urlaub kein teures Nachspiel mit sich bringt.

Komplizierter ist es hingegen, wenn Beschädigungen der Ferienimmobilie vorliegen. Also direkt das Gebäude oder die damit verbundenen Objekte einen Schaden erlitten haben.

Dies umfasst nicht nur den Balkon oder die Fenster, sondern auch eine Badewanne oder einen Einbauschrank. Sie sind fest mit der Ferienwohnung verbunden, sodass sie zur Immobilie zählen.

Auch in diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung für diese Schäden zuständig. Sie übernimmt auch Schäden an der Ferienimmobilie selbst. Dies betrifft ebenso Folgeschäden, etwa einen Schaden am Fußboden, welcher durch einen Wasserschaden aufgetreten ist.

Umso wichtiger ist es also, dass Du Dich um eine umfassende Haftpflichtversicherung kümmerst. Diese stellt einen Rundumschutz dar, sodass im Urlaub solche Sorgen nicht in den Vordergrund treten.

Kaution verlangen

Schäden sind für Vermieter ärgerlich und schmälern den Gewinn beträchtlich. Handelt es sich jedoch nur um kleinere Kratzer oder Verunreinigungen, sind die Kosten überschaubar. Der Urlauber möchte sich aber dennoch nicht um diese Angelegenheiten kümmern, sondern lieber die freie Zeit genießen.

Kaution vor Urlaub
Sicherheitsleistung vor Urlaubsbeginn

Vermieter sollten nicht nur im Besitz einer entsprechenden Versicherung sein, sondern auch eine Kaution verlangen. Diese ermöglicht unkompliziert den Ersatz kleinerer Schäden. Zudem fördert sie einen sorgsameren Umgang mit der Ferienwohnung.

Um auf kleineren Schäden nicht sitzenzubleiben, sollte vorab eine Kaution vereinbart sein. Diese ist vor dem Einzug zu zahlen und stellt eine Sicherheitsleistung dar. Der Urlauber zahlt die Kaution, die der Vermieter anschließend aufbewahrt. Sind bei Auszug keine Mängel zu erkennen, erhält der Mieter die volle Kaution zurück.

Sollten Schäden in der Ferienwohnung erkennbar sein, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, um die Schadenssumme zu decken. Er besitzt dadurch ein größeres Druckmittel und muss nicht den kleineren Geldbeträgen hinterherrennen.

Zudem regt die Kaution zu einem sorgsameren Umgang mit der Ferienwohnung an. Urlauber sind eher darauf bedacht, die volle Summe zurückzuerhalten, sodass Sie pfleglicher mit der Einrichtung umgehen.

Ein Schaden in der Ferienwohnung

Beim Spielen der Kinder kann es schnell passieren, dass ein Glas oder eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Die Urlaubsfreude ist angesichts des Schadens getrübt und stellt nicht die gewünschte Auszeit vom Alltag dar.

Doch sowohl Mieter als auch Vermieter können sich vor einer unerwartet hohen Rechnung schützen. Hierfür treten verschiedene Haftpflichtversicherungen ein.

Urlauber sollten eine private Haftpflichtversicherung abschließen, welche auch gemietete Gegenstände einschließt. Sollte es bei der Nutzung zu einem Schaden kommen, springt der Haftpflichtversicherer ein.

Auch Vermieter sollten eine entsprechende Versicherung abschließen. Hierfür sind zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hauseigentümerhaftpflichtversicherung nützlich. Hinterlassen Gäste einen Schaden, treten die Versicherungen dafür ein, sodass nicht selbst mühselige Forderungen zu stellen sind. Die Versicherer kümmern sich um die Schadensabwicklung, sodass der eigene Aufwand minimal ist.

Häufige Fragen

Der Vermieter ist finanziell verantwortlich für Schäden, die aus strukturellen oder materiellen Mängeln der Immobilie resultieren. Dies umfasst beispielsweise Undichtigkeiten am Dach, defekte Heizungen oder Elektroinstallationen sowie Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen.

Die Haftpflichtversicherung deckt in erster Linie Schäden ab, die Du anderen zugefügt hast und für die Du haftbar gemacht wirst. Sie greift beispielsweise bei zerbrochenem Eigentum von Dritten, verursachten Personenschäden oder Vermögensschäden.

Ferienwohnungen werden in der Regel vom Besitzer der Immobilie versichert. Es existieren spezielle Versicherungsangebote für Ferienhausvermieter, welche unter anderem Schäden an der Einrichtung, Mietausfälle und Haftpflichtansprüche abdecken.

Mietsachschäden sind Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind und über den Rahmen der normalen Abnutzung hinausgehen. Hierzu gehören beispielsweise Risse in Fenstern, Löcher in Wänden oder beschädigte Bodenbeläge.