Auf einen Blick

  • Ist die Einfahrt zugeparkt, solltest Du zunächst Ruhe bewahren und abwarten
  • Ist der Halter auch nach 10 Minuten noch nicht anzutreffen, solltest Du Dich bei der Polizei melden
  • Wurde die Einfahrt absichtlich zugeparkt, um Dir den Weg zu versperren, könnte eine Nötigung vorliegen

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Dein eigenes Grundstück möchtest Du ohne Hindernis verlassen. Doch ist Deine Einfahrt zugeparkt, kannst Du das Auto nicht auf die Straße bewegen. Hast Du einen wichtigen Termin, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern könnte mit einem finanziellen Schaden einhergehen.

Was kannst Du unternehmen, wenn die Einfahrt zugeparkt ist und wie sieht die rechtliche Situation aus? Folgend erfährst Du, wie Du Dich gegen die Falschparker wehrst und ohne Einschränkung Dein Grundstück erreichst.

Diese Möglichkeiten hast Du, wenn die Einfahrt zugeparkt ist

Ist die Einfahrt zugeparkt, stellt dies ein großes Ärgernis dar. Du kannst entweder den Parkplatz nicht erreichen oder das Grundstück nicht verlassen. Somit bist Du in Deiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt und die Wut steigt wahrscheinlich in Dir auf. Doch es gilt, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht die Nerven zu verlieren. Die folgenden Optionen bestehen, um gegen den Falschparker[1]https://falschparkermelden.de/ vorzugehen.

Kurze Zeit warten

Zunächst ist es angebracht, für 5 bis 10 Minuten zu warten. Eventuell liegt ein Notfall vor, sodass der Fahrzeughalter keine andere Möglichkeit sah, um vor der Einfahrt zu parken. Stehen keine anderen Parkplätze zur Verfügung, musste Er dort sein Fahrzeug abstellen. Eventuell sind lebenswichtige Medikamente aus der Apotheke abzuholen, sodass diese kurze Zeit des Falschparkens immerhin verständlich ist.

Vor Fahrzeug warten
Notfall

Es mag zwar ärgerlich sein, wenn Du zugeparkt bist, aber es könnte tatsächlich ein Notfall vorliegen, der das Parken an dieser Position erforderlich macht. Warte für wenige Minuten, ob der Falschparker auftaucht und das Fahrzeug wieder entfernt.

Auch solltest Du das Fahrzeug absuchen, ob sich dort eine Kontaktnummer befindet. Rufe den Falschparker an und gib Ihm zunächst die Möglichkeit, das Fahrzeug eigenständig umzuparken. Dies mag zwar mit einem Aufwand einhergehen, doch stellt dies eine zivilisierte Handlung dar, um den Konflikt zu lösen.

Polizei oder Ordnungsamt rufen

Du hast einen Moment gewartet, doch der Fahrzeughalter tritt nicht in Erscheinung und Du stehst mit dem Auto weiterhin vor der versperrten Einfahrt. Nun ist es gerechtfertigt, sich professionelle Hilfe zu suchen, um das Problem anzugehen.

Ansprechpartner sind hierfür das Ordnungsamt sowie die Polizei. Allerdings solltest Du hierfür nicht die Notrufnummer 110 verwenden. Dass Du zugeparkt bist, mag zwar ärgerlich sein, stellt aber keinen dringlichen Notfall dar. Suche daher die Telefonnummer der nahegelegenen Polizeistation und rufe diese an. Dort wird Dir ebenso weitergeholfen.

Je nach Ausmaß des Falschparkens stellen die Ordnungshüter ein Bußgeld aus oder veranlassen sogar das Abschleppen. Dann ist der Weg wieder frei und Du kannst das Grundstück verlassen oder befahren.

Falschparker abschleppen lassen

Tritt das Zuparken nicht im öffentlichen Raum auf, sondern auf einem Privatparkplatz, sieht die rechtliche Situation etwas anders aus. Die Polizei oder das Ordnungsamt sind für diese Fälle in der Regel nicht zuständig. Ein Anruf würde daher nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Bist Du auf einem Privatparkplatz zugeparkt, musst Du direkt den Abschleppdienst rufen. Dokumentiere den Vorfall, um Dich rechtlich abzusichern. Fertige hierfür Bilder sowie Videos an, die belegen, dass der Verkehrssünder Dich zugeparkt hat.

Auto abschleppen lassen
Abschleppen auf Privatparkplatz

Bist Du auf einem Privatparkplatz zugeparkt worden, sind weder Polizei noch Ordnungsamt dafür zuständig. Rufe direkt den Abschleppdienst an. Du musst zwar die Kosten zunächst vorstrecken, darfst diese aber vom Falschparker wieder einfordern.

Die Kosten für den Abschleppdienst[2]https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/abschleppen/ trägst Du zunächst selbst. Du darfst die Kosten aber dem Halter des Autos in Rechnung stellen. Allerdings könnte dies in der Praxis mit einem Rechtsstreit enden, wenn der Halter sich weigert, die Kosten zu begleichen. Daher gilt auch hier der Hinweis, zunächst ruhig zu agieren und kurze Zeit zu warten, bevor der Abschleppdienst sich dem Problem annimmt.

Liegt eine Nötigung vor?

Kannst Du Dein Fahrzeug nicht von dem Grundstück bewegen, würdest Du gerne alles in Deiner Macht Stehende tun, um Dich dagegen zu wehren. Tritt das Falschparken nicht zum ersten Mal auf, scheust Du einen Rechtsstreit nicht und würdest gerne dem Verkehrssünder einen Denkzettel verpassen.

Scheint das Bußgeld keine Wirkung zu zeigen, könnte das Strafgesetzbuch eine Lösung bieten. Denn möglicherweise liegt nach §240 StGB[3]https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html eine Nötigung vor. Diese wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal 3 Jahren geahndet. Eine empfindliche Strafe für den Falschparker, sodass dieser sicherlich nicht erneut vor Deiner Einfahrt parkt. Doch wie realistisch ist die Verurteilung einer Nötigung, wenn die Einfahrt zugeparkt ist?

Eine Nötigung im Straßenverkehr ist anders zu werten als im restlichen Raum. Denn für gewöhnlich ist für das Erfüllen des Tatbestandes einer Nötigung eine Gewaltanwendung oder Drohung notwendig, um eine bestimmte Handlung zu erzwingen. Bei einem Fahrzeug ist dies direkt kaum möglich.

Anzeige aufgeben
Absichtliches Zuparken

Hat ein Nachbar Deine Einfahrt bewusst zugeparkt, könnte dies eine Nötigung darstellen. Bringe dies zur Anzeige, damit nicht ein niedriges Bußgeld droht, sondern eine empfindliche Strafe.

Daher werden diese Voraussetzungen weiter gegriffen. Eine Nötigung liegt etwa vor, wenn ein Drängeln auf der Autobahn mit ständiger Lichthupe und dichtem Auffahren stattfindet. Während die Lichthupe als Signal des Überholvorgangs erlaubt ist, stellt dies in unangemessenen Maße eine Nötigung dar.

Ist Dein Auto zugeparkt, hängt es im Wesentlichen von der Absicht ab, ob die Nötigung vorliegt. Wurde Deine Einfahrt eher „zufällig“ von einer fremden Person zugeparkt, stellt dies keine Nötigung dar.

Anders verhält es sich jedoch, wenn zum Beispiel ein Nachbar in voller Absicht genau Deine Einfahrt oder Garage zuparkt, obwohl noch Parkplätze frei gewesen wären. Dann ist ein Tatvorsatz geboten, sodass eine Nötigung wahrscheinlich vorliegt.

Im Einzelfall muss jedoch ein Gericht über die Nötigung entscheiden. Es bewertet jede Situation individuell, sodass eine pauschale Aussage darüber, ob das Zuparken einer Nötigung gleichkommt, nicht möglich ist.

Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Wenn es zu Konflikten bei einer zugeparkten Einfahrt kommt, müssen mitunter Gerichte entscheiden, welche Folgen daraus entstehen. Im vorliegenden Fall hat die Enkelin des Autohalters das Fahrzeug so auf dem Privatgrundstück abgestellt, dass ein Garagenbesitzer keine Möglichkeit mehr hatte, mit Seinem Fahrzeug das Grundstück zu verlassen.

Um sich dagegen zu wehren, rief der Halter des blockierten Autos die Polizei. Diese verständigte ein Abschleppunternehmen und räumte das Fahrzeug weg. Es entstanden Kosten in Höhe von 135,99 Euro, die der Falschparker übernehmen musste.

Dieser sah jedoch nicht ein, die Abschleppkosten zu tragen. Schließlich sei mit etwas gutem Willen es möglich gewesen, die Garage zu verlassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 14 K 6193/17[4]https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2017/14_K_6193_17_Urteil_20171121.html) entschied auf Basis der Bewertung der Polizeibeamten vor Ort, dass dies nicht der Tatsache entspreche. Es sei unmöglich gewesen die Garage zu verlassen, weshalb eine Nötigung vorlag. Das Rufen der Polizei sowie das anschließende Abschleppen des Fahrzeugs waren gerechtfertigt. Der Falschparker muss die Kosten tragen, selbst wenn die Enkelin sich den ungünstigen Parkplatz ausgesucht hat.

Mögliche Verwarn- und Bußgelder

Neben den Konsequenzen aus dem Strafgesetzbuch kommen üblicherweise Verwarn- und Bußgelder zum Tragen. Diese orientieren sich am Bußgeldkatalog. Die Höhe der Geldstrafe orientiert sich an dem Grad der Auswirkungen sowie der Dauer. Die Bußgelder reichen hierbei von 10€ bis 100€, wobei auch Punkte in Flensburg fällig werden.

Folgend erhältst Du auszugsweise einen Überblick darüber, wie hoch die Strafen laut Bußgeldkatalog ausfallen.

  • Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten – 10€
  • […] mit Behinderung – 15€
  • […] über 3 Stunden mit Behinderung – 30€
  • Parken vor oder in der Feuerwehrzufahrt – 55€
  • […] mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen – 100€

Die Verwarngelder fallen dadurch relativ mild aus. Eher lassen sich die Verkehrssünder von den Kosten des Abschleppens beeindrucken.

Keinesfalls darfst Du wiederum Deinerseits das Auto als Retourkutsche selbst zuparken. Damit machst Du Dich der Nötigung strafbar. Bleibe trotz des ärgerlichen Sachverhaltes ruhig und wende Dich an die offiziellen Stellen, um die Zufahrt wieder freizubekommen.

Zugeparkt, was tun und welche Strafen drohen?

Ist Dein Auto zugeparkt, ist dies eine nervige Überraschung. Dein ursprünglicher Plan scheint nicht mehr verwirklichbar, da Du mit dem Fahrzeug nicht mehr den Parkplatz verlassen kannst.

Stellst Du diesen Umstand fest, dann warte zunächst für wenige Minuten. Eventuell lässt sich der Fahrer blicken und fährt mit seinem Auto wieder raus.

Hast Du diesen Moment abgewartet, dann rufe das Ordnungsamt oder die nächste Polizeistelle an. Diese werden Dir dabei helfen, dass der Autofahrer sich schleunigst entfernt. Andernfalls bleibt noch das kostenpflichtige Abschleppen. Hierbei musst Du zwar in Vorleistung gehen, doch die Kosten darfst Du dem Verursacher in Rechnung stellen.

Mitunter liegt eine Nötigung vor, wenn bewusst Dein Fahrzeug zugeparkt wird. Dies ist eine beliebte Methode, um beim Nachbarschaftsstreit die Gegenpartei zu schikanieren.

Obwohl es sich um eine große Einschränkung handelt, darfst Du nicht die Nerven verlieren. Also Dich etwa an dem Fahrzeug vergehen oder es später selbst zuparken. Dies geht nur mit noch größeren Problemen für Dich einher.

Häufige Fragen

Die Einfahrt ist dann zugeparkt, wenn es Dir nicht möglich ist, mit dem Fahrzeug durch die Lücke hindurchzugelangen. Es reicht also nicht aus, wenn ein Auto nur leicht in der Einfahrt steht, aber Du diese noch verlassen kannst.

Ist die Einfahrt zugeparkt, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie das kostenpflichtige Abschleppen. Beim bewussten Zuparken eines Fahrzeuges könnte auch eine Nötigung nach §240 StGB vorliegen.

Die Bußgelder für das Zuparken einer Einfahrt oder Garage liegen zwischen 10 und 100€. Dies ist abhängig vom Ausmaß der Störung sowie der Dauer. So erhöht sich das Bußgeld nach 3 Stunden oder wenn ein Feuerwehrfahrzeug blockiert wurde.