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Auf einen Blick
Die Baufinanzierung kalkulierst Du präzise und planst einen Sicherheitspuffer ein, falls Materialpreise steigen oder andere unerwartete Kostensteigerungen eintreten. Entsprechend stellt die Bank den Immobilienkredit zur Verfügung und reserviert das Geld.
Nimmst Du das Darlehen nicht vollständig in Anspruch, entsteht dem Kreditgeber dadurch einen Schaden. Denn die zurückgehaltene Summe wurde bereits blockiert und konnte nicht an andere Kreditnehmer verliehen werden.
Du musst das komplette Darlehen zwar nicht beanspruchen, doch ist vertraglich häufig eine Nichtabnahmeentschädigung[1] vereinbart. Erfahre, wie genau Du vorgehst, wenn ein Restbetrag bei der Baufinanzierung offen ist und welche Kosten auf Dich zukommen.
Nicht ausgeschöpfter Betrag bei der Baufinanzierung – Deine Optionen
Maßgeblich für die Vorgehensweise, falls Du den Kredit nicht voll ausschöpfst, ist der Kreditvertrag. Dort ist festgehalten, welche Optionen Dir zur Verfügung stehen. Nachstehend sind die üblichen Möglichkeiten, wie Du mit der nicht genutzten Darlehenssumme umgehst.
Rückgabe ohne Gebühren
Den Baukredit zu exakt 100 Prozent zu nutzen, ist in der Praxis kaum möglich. Denn bezüglich der Kalkulation bestehen immer Schwankungen und es ist sogar erstrebenswert, wenn nicht der gesamte Kredit ausgereizt wird, sondern ein Puffer bestehen bleibt.
Vereinbarte Toleranzgrenze
In der Praxis ist es üblich, dass der Kreditrahmen nicht vollständig ausgenutzt wird. Die Kosten des Bauvorhabens sind mit Unsicherheiten verbunden. Üblicherweise besteht nur die Pflicht zur Abnahme von 90 bis 95 Prozent des Darlehens. Die verbleibende Summe darfst Du ohne zusätliche Gebühren zurückgeben.
Demzufolge gewähren Kreditgeber einen gewissen Spielraum bei der Verwendung des Darlehens. Im Vertrag ist festgeschrieben, dass Du zwischen 90 bis 95 Prozent der vereinbarten Summe auch in Anspruch nehmen musst. Den verbleibenden Rest darfst Du ohne zusätzliche Kosten zurückgeben.
Bewegst Du Dich in diesem Rahmen, hast Du Dich an den Vertrag gehalten und der Bank entsteht kein Schaden. Sie nimmt den geringen Restbetrag kostenfrei zurück, sodass Du diesen nicht in Anspruch nehmen musst.
Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung
Anders sieht es jedoch aus, wenn Du großzügiger bei der Baufinanzierung geplant hast. Banken reservieren die Darlehenssumme und können diese nicht für andere Zwecke verwenden.
Nimmst Du weniger als die festgeschriebenen 95 bzw. 90 Prozent in Anspruch, erheben Banken oftmals eine zusätzliche Gebühr. Die Nichtabnahmeentschädigung spiegelt die Kosten sowie die entgangenen Einnahmen wider, die aufgrund der Reservierung des Geldbetrages aufgetreten sind. Der Bank ist dadurch ein Schaden entstanden, welche sie ersetzt bekommen möchte.
Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung entspricht den nicht realisierten Einnahmen der Bank. Denn die komplette Darlehenssumme wird bei Vertragsabschluss vorgehalten und nicht für andere Geschäfte verwendet.
Zahlung eines Schadensersatzes
Das reservierte Geld steht dem Kreditinstitut nicht zur Vergabe anderer Kredite zur Verfügung. Der dadurch entgangene Gewinn ist durch die Nichtabnahmeentschädigung auszugleichen. Diese wird fällig, wenn Du ein einen größeren Teil des Darlehens nicht in Anspruch nimmst. Sie entspricht der nicht abgenommenen Summe multipliziert mit dem derzeitigen Bauzins.
In der Praxis wird hierzu der nicht verwendete Geldbetrag mit den Bauzinsen verrechnet. Beträgt der aktuelle Bauzinssatz 3,5 Prozent und möchtest Du 50.000 Euro zurückgeben, entspricht dies einer Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von 1.750 Euro. Diese Strafe musst Du also für den Vertragsbruch zahlen, falls Du die Baufinanzierung nicht voll ausreizt.
Es mag sich zwar im ersten Moment nach viel Geld anhören, doch ist dieser Fall immer noch günstiger als eine Nachfinanzierung für das Haus abschließen zu müssen, falls der Baukredit zu niedrig ausgefallen ist. Dann musst Du mit höheren Zinsen rechnen, die mit einem Aufwand einhergehen, welcher die Nichtabnahmeentschädigung übersteigt.
Plane also weiterhin lieber mit einer gewissen Sicherheit als zu knapp und zahle die Nichtabnahmeentschädigung. Dies erweist sich als günstigere Option im Vergleich zur kostspieligen Nachfinanzierung des Darlehens.
Betrag auszahlen lassen
Möglich ist auch die Auszahlung des Geldbetrages zur freien Verwendung. Auf diese Weise kannst Du die Umzugskosten sowie die neue Einrichtung bezahlen.
Sinnvoll ist dies jedoch nur, wenn Du ohnehin eine Finanzierung der Küche oder Möbelstücke geplant war. Das Darlehen ist günstiger als ein gewöhnlicher Konsumkredit, sodass der Finanzierungsaufwand sinkt.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn mit dem bereitgestellten Geld plötzlich die Ansprüche an das Haus steigen. Du möchtest jetzt in teurere Möbelstücke oder Elektronik investieren und siehst das Darlehen wie ein Geschenk an.
Auszahlung des Restbetrages
Zur Finanzierung der Möbel sowie der Einrichtung ist eine Auszahlung der Darlehenssumme denkbar. Die Konditionen sind günstiger als bei einem Konsumkredit, sodass diese Vorgehensweise verlockend klingt. Doch solltest Du dabei vorsichtig sein, da durch die Ausgaben keine nachhaltigen Werte entstehen. Durch die Rückgabe des Darlehensbetrages sinkt die monatliche Rate, was eine spürbare Entlastung im Haushaltsbudget darstellt.
Doch damit tappst Du schnell in die Kostenfalle. Denn das Darlehen musst Du natürlich zurückzahlen und anders als mit der Immobilie schaffst Du mit den Konsumgütern keine nachhaltigen Werte.
Sei also weiterhin sparsam und gehe vorsichtig mit dem Geld um. Fällt der Hausbau günstiger aus, darfst Du Dich über eine niedrigere monatliche Rate freuen. So lässt sich das Haus leichter finanzieren und mithilfe der Sondertilgungen[2] ist es schneller abbezahlt.
Ursachen für den offenen Restbetrag
Bleibt bei der Baufinanzierung noch Geld übrig, könnte dies mit einer zusätzlichen Gebühr für die Nichtabnahme einhergehen. Doch weshalb kommt es überhaupt dazu, dass der Bau günstiger ausfällt?
Im Rahmen der Baufinanzierung ist es ratsam, einen geringen Sicherheitspuffer bei der Darlehenshöhe einzuplanen. Denn während das Traumhaus sich im Bau befindet, könnten nachträgliche Änderungen auftreten oder die Materialpreise steigen.
Um eine teure Nachfinanzierung sowie Pausen zu vermeiden, ist es sinnvoll, beim Abschluss der Finanzierung bereits einen Sicherheitspuffer einzuplanen. Fällt dieser im Nachhinein zu hoch aus, kommt es zur nicht genutzten Darlehenssumme.
Zu beachten ist zudem, dass der Bau eines Einfamilienhauses ein individuelles Projekt darstellt. Zwar ist beim Bauträger einige Erfahrung vorhanden, doch sind diese mit Unsicherheiten verbunden. Demnach könnte das Bauvorhaben simpler und günstiger sein als vorab kalkuliert.
Lediglich bei einem Modulhaus bzw. Fertighaus ist eine präzise Kalkulation zu erwarten. Hierbei handelt es sich um bereits in einer Vielzahl von produzierten Häusern, sodass der Unsicherheitsfaktor wegfällt.
Ebenfalls unterliegen die Materialpreise Schwankungen am Markt. Bist Du in der glücklichen Lage, dass die Preise sinken, führt dies zu niedrigeren Baukosten. Somit musst Du einen Teil der Baufinanzierung nicht in Anspruch nehmen und profitierst von der Kostenersparnis.
Nicht beanspruchte Darlehenssumme bei der Baufinanzierung
Bei der Planung des eigenen Hauses findet eine gründliche Kalkulation statt, um die Baukosten samt geringem Puffer zu bestimmen. Diese Summe stellt die Grundlage für Baufinanzierungen dar.
Zeigt sich, dass die tatsächlichen Kosten geringer sind, ist dies für Dich als Bauherren eigentlich eine gute Nachricht. Denn die beanspruchte Kreditsumme ist niedriger, sodass die monatliche Rate sinkt. Die genaue Auswirkung auf den Finanzierungsaufwand erfährst Du mit dem Tilgungsrechner. Gleichzeitig stellst Du Dir aber auch die Frage, was eigentlich mit der offenen Summe passiert?
Handelt es sich nur um einen geringen Prozentsatz, darfst Du diesen kostenfrei an die Bank zurückgeben. Eine gewisse Toleranz ist bei Abschluss der Baufinanzierung bereits berücksichtigt.
Übersteigt der Betrag jedoch die Toleranzgrenze von üblicherweise 5 bis 10 Prozent, ist eine Nichtabnahmeentschädigung fällig. Diese entspricht in der Höhe der entgangenen Bauzinsen.
Kaum zu empfehlen ist die freie Verwendung des Geldbetrages. Solch ein Konsumkredit stellt eine Kostenfalle dar und Du solltest lieber weiterhin vorsichtig mit Deinem Geld haushalten.
Häufige Fragen
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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