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Auf einen Blick
Als Vermieter könntest Du vor der Herausforderung stehen, dass sich Hunderte Interessenten bei Dir melden. Sie verfassen ein ausführliches Anschreiben für die Wohnung und investieren einige Zeit in die Bewerbung.
Um nicht unhöflich zu sein, möchtest Du zumindest eine allgemeine Absage den Interessenten zukommen lassen. Verwende hierfür das bereitgestellte Muster, um das Dokument zu erstellen.
Trage die Daten des Bewerbers ein und mit einem Klick auf „PDF erstellen“ erhältst Du das ausgefüllte Dokument. Versende es per E-Mail oder drucke es aus. Es steht Dir vollkommen kostenlos zur Verfügung und nimmt Dir einigen Verwaltungsaufwand ab, wenn Du auf die zahlreichen Bewerbungen reagierst.
Vorsicht vor diskriminierenden Formulierungen
Verfasst Du die Absagen selbst, ist hierfür eine große Sorgfalt erforderlich. Gehst Du auf jedes Anschreiben individuell ein und beziehst Dich bei der Absage der Mietinteressenten darauf, könnte die Gefahr bestehen, dass Du diskriminierende Formulierungen verwendest. Denn selbst, wenn Du dies nicht im Sinn hast, könnten Aussagen fehlinterpretiert werden.
Besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz[1]https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18605/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz (AGG), könnte der Bewerber einen Unterlassungsanspruch erwirken und einen Ersatz für den durch die Benachteiligung entstandenen Schaden erhalten.
Verdacht der Diskriminierung
Verfasst Du jede Absage individuell auf den Mietinteressenten zugeschnitten, könnten selbst unscheinbare Formulierungen als Diskriminierung interpretiert werden. Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei der Wohnungssuche geht mit einem Schadensersatz in Höhe von drei Nettomonatsmieten einher.
Dies ist in den §§ 2[2]https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html Absatz 1, 19 sowie 21 des AGG geregelt. Die Höhe der Entschädigung beträgt in der Praxis ca. drei Nettomonatsmieten. Diese müsstest Du als Vermieter leisten, falls eine Diskriminierung in der Absage vorliegt.
Eine Diskriminierung könnte aufgrund folgender Eigenschaften bestehen:
Erwähnst Du einen dieser Punkte bei der Absage nur beiläufig oder könnte dies in den Inhalt hineininterpretiert werden, liegt eine Diskriminierung vor. Diese geht mit der angesprochenen Entschädigung einher, die insbesondere für kleinere, private Vermieter kostspielig ist.
Daher ist es nicht von Vorteil, individuell auf die Bewerbung einzugehen und stets eine neue Absage zu formulieren. Bist Du hierbei nicht besonders sorgfältig, könnte eine Diskriminierung vorliegen, die mit einem Schadensersatz einhergeht.
Allgemeine Absage anfertigen
Es mag zwar unpersönlicher wirken, doch um auf der sicheren Seite zu sein, genügt ein vorgefertigtes Muster für die Absage der Mietinteressenten. Darin muss keine Begründung enthalten sein, sondern es reicht lediglich die Mitteilung, dass Du Dich als Vermieter für einen anderen Interessenten entschieden hast.
Der Interessent erkennt zwar, dass es sich um eine Standardformulierung handelt, doch machst Du Dich dadurch nicht angreifbar. Jegliche Begründung, die Du bei der Absage lieferst, könnte der Interessent anfechten und vor Gericht ziehen.
Rechtssichere Absage
Eine Standardformulierung mag zwar unpersönlich wirken, ist für Dich als Vermieter aber wesentlich sicherer. Du machst Dich nicht angreifbar und es besteht nicht die Gefahr, dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.
Nach welchen Kriterien Du die Wohnung vergibst, bleibt demnach Dein Geheimnis. Gib auch telefonisch nicht Auskunft darüber, wie das Auswahlverfahren abläuft und worauf Du besonders achtest. Jegliche Informationen könnten Interessenten gegen Dich verwenden.
Daher ist diese Vorlage für die Absage der Mietinteressenten die sicherste Option, um Dich nicht angreifbar zu machen. Mit solch einer allgemeinen Formulierung gehst Du auf keinen Punkt ein, welcher mit einer Diskriminierung einhergehen könnte.
Absage ist keine Pflicht, aber höflich
Gesetzlich ist eine Absage nicht vorgeschrieben. Du könntest Dich einfach dazu entscheiden, die Interessenten zu ignorieren und lediglich positive Benachrichtigungen versenden.
Die Absage zu formulieren gehört jedoch zur Höflichkeit und erleichtert Dir in Zukunft die Arbeit. Du erhältst keine weiteren Nachfragen oder Anrufe mehr von Bewerbern, sondern Sie wissen, dass keine Chance mehr für die Zusage zur Wohnung besteht. Zudem gehört die Absage insbesondere für größere Unternehmen zum guten Ton und vermittelt einen besseren Eindruck.
Verzichte auf die Absage lediglich, wenn Du Dir unsicher bist und keinerlei Risiko eingehen möchtest. Gerade für private Vermieter, die nur in größeren Abständen freie Wohnungen inserieren, könnte dies eine sicherere Vorgehensweise darstellen.
Praktische Vorlage für die Absage der Mietinteressenten
Bei der Mietersuche ist es keine Seltenheit, dass mehr als 100 Bewerbungen bei Dir als Vermieter eintreffen. Sie besitzen ein Interesse an der Wohnung und warten nur gespannt auf die Zusage.
Doch lediglich ein Mieter erhält den Zuschlag für die Wohnung, während die restlichen Bewerber mit einer Absage leben müssen. Verwende diese Vorlage, um rechtssichere Absagen zu erstellen, die Dich nicht in die Gefahr bringen, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen.
So erfahren die Bewerber, dass der Prozess abgeschlossen und weitere Nachfragen nicht erwünscht sind. Eine Begründung musst Du nicht liefern, sondern eine neutrale Formulierung reicht vollkommen aus.
Häufige Fragen
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Über den Autor
Sebastian Jacobitz
Seit Seinem Abschluss des Wirtschaftsingenieurwesens lebt Sebastian Jacobitz in Indonesien und hat dort den Bau zweier Häuser realisiert. Auf Wohnora teilt Er Sein Wissen und die persönlichen Erfahrungen rund um die Immobilienwelt.
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