Auf einen Blick

  • Du musst innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug Deine neue Adresse dem Einwohnermeldeamt mitteilen
  • Für die Ummeldung benötigst Du ein Ausweisdokument, das Meldeformular und eine Wohnungsgeberbestätigung
  • Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Vermieter oder Hauptmieter unterzeichnet werden und bestätigt, dass Du in der Wohnung lebst
  • Versäumst Du die Ummeldung oder lieferst unvollständige Dokumente, kann ein Bußgeld verhängt werden

In Deutschland besteht ein strenges Meldewesen. Das Einwohnermeldeamt möchte stets wissen, in welcher Wohnung Du lebst und als Deine Anschrift nutzt. Dies nicht nur für das Empfangen der Post wichtig, sondern dient ebenfalls statistischen Zwecken.

Bei einem Umzug ist innerhalb von zwei Wochen dem Einwohnermeldeamt die neue Adresse mitzuteilen. Für die Ummeldung sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Voraussetzung, damit Du erfolgreich Deine Meldeadresse änderst.

Fülle das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung aus

Vorlage Wohnungsgeberbestätigung

Angaben Wohnung

Bewohner des Haushalts

Angaben Wohnungsgeber

Angaben Eigentümer

Wohnungsgeberbestätigung als Voraussetzung für Ummeldung

Wechselst Du die Wohnung, musst Du den Umzug innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Versäumst Du die Frist, droht ein Bußgeld. In der Praxis beträgt es zwar deutlich weniger als 100 Euro, doch könntest Du beim Umzug und für die Einrichtung der neuen Wohnung wahrscheinlich jeden Euro gut gebrauchen.

Für die erfolgreiche Ummeldung musst Du ein persönliches Ausweisdokument, das ausgefüllte Meldeformular sowie die Wohnungsgeberbestätigung einreichen. Indem Du die Dokumente sorgfältig vorbereitest, erledigst Du die Ummeldung mit nur einem Gang. Andernfalls müsstest Du zu einem erneuten Termin erscheinen, um die geforderten Unterlagen bereitzustellen.

Dokumente vorlegen
Vorbereitung für die Ummeldung

Für die Ummeldung Deiner Adresse benötigst Du das ausgefüllte Meldeformular, ein persönliches Ausweisdokument sowie die Wohnungsgeberbestätigung. Nutze die Vorlage, um die Dokumente vorzubereiten und sie beim Einwohnermeldeamt vorzulegen.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist vom Vermieter zu unterzeichnen und stellt einen Nachweis dar, dass die angegebenen Personen in der Wohnung leben. Der Mietvertrag reicht für die Ummeldung nicht aus. Dort sind selten sämtliche Personen aufgeführt, die tatsächlich einen Haushalt begründen und sich in der Wohnung aufhalten.

Gehe bei der Ummeldung wahrheitsgemäß vor und lege die Wohnungsgeberbestätigung im Original vor. Dann besteht nicht die Gefahr, dass das Einwohnermeldeamt glauben könnte, dass es sich nur um einen Scheinwohnsitz handelt.

Wohnungsgeberbestätigung für Untermieter

Hauptmieter wenden sich für die Wohnungsgeberbestätigung an den Vermieter. Für Untermieter ist dieser jedoch nicht der richtige Ansprechpartner. Sie gehen ein Mietverhältnis mit dem Hauptmieter ein, der der Vertragspartner ist.

Entsprechend ist die Wohnungsgeberbestätigung als Untermieter vom Hauptmieter einzuholen. Dieser leistet die Unterschrift und erfüllt den Nachweis. Der Vermieter ist in diesem Fall nicht eingebunden.

Gleiches gilt auch für nahe Familienmitglieder wie Kinder, Eltern, Ehepartner oder Geschwister. Ziehen diese in die Wohnung ein, dürfen Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und müssen sich nicht an den Vermieter wenden.

Ändert sich die Anzahl der Personen im Haushalt, ist der Vermieter dennoch zu informieren. Mitunter müssen die Nebenkostenvorauszahlungen angepasst werden, da diese teilweise nach der Haushaltsgröße aufgeschlüsselt werden.

Notwendige Angaben

Verwendest Du die hier bereitgestellte Vorlage für die Wohnungsgeberbestätigung musst Du Dir keine Sorgen machen. Alle notwendigen Angaben sind enthalten und Du musst das Formular lediglich ausfüllen. Anschließend steht das fertige Dokument zum Download bereit, welches Du dem Vermieter zur Unterschrift vorlegst.

Möchtest Du die Wohnungsgeberbestätigung selbst anfertigen, sind folgende Angaben notwendig:

  • Name und Anschrift des Vermieters bzw. Eigentümers
  • Datum des Einzugs
  • Anschrift der Wohnung
  • Auflistung sämtlicher Personen des Haushalts

Fehlen wichtige Informationen, ist die Wohnungsgeberbestätigung erneut anzufertigen und der Meldebehörde vorzulegen. Achte darauf, dass das Dokument vollständig ist, um diesen Mehraufwand zu vermeiden.

Mitwirkungspflicht des Vermieters

Für Vermieter bedeutet das Unterzeichnen der Wohnungsgeberbestätigung einen zusätzlichen Aufwand. Sie zeigen sich für den Nachweis verantwortlich und bei einer Vielzahl von Mietern könnte dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

Vor dieser Arbeit dürfen sich Vermieter allerdings nicht drücken. Nach dem Bundesmeldegesetz[1] sind Sie verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig auszustellen. Kommt es zu Verzögerungen, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach § 54 BMG.

Drohendes Bußgeld
Drohendes Bußgeld

Anders als bei einer Mietschuldenfreheitsbescheinigung, besteht bei der Wohnungsgeberbestätigung die Pflicht zur Mitwirkung. Legst Du das Dokument vor, muss der Vermieter dieses innerhalb einer angemessenen Frist bearbeiten und unterzeichnen.

Hast Du das Dokument zur Unterzeichnung vorgelegt, aber der Vermieter reagiert nicht, musst Du dies dem Einwohnermeldeamt anzeigen. Diese können auf die Mitwirkungspflicht sowie das potenzielle Bußgeld hinweisen.

Wohnungsgeberbestätigung bei Umzug in das Eigenheim

Üblicherweise gilt der Vermieter als Ansprechpartner, um die Wohnungsgeberbestätigung zu unterzeichnen. Steht der Umzug in Deine eigene Immobilie an, ist die Frage berechtigt, an wen Du Dich wenden musst.

Der Gesetzgeber hat hierfür die Möglichkeit geschaffen, dass Du selbst das Dokument ausfüllst und unterschreibst. Dabei gehst Du wie gewohnt vor und gibst sämtliche Daten wie erforderlich an. 

Zusätzlich legst Du eine einfache Erklärung bei, dass Du Eigentümer der Immobilie bist. So darfst Du das Dokument relativ unkompliziert eigenständig ausfüllen.

Erfolgreiche Ummeldung mit der Wohnungsgeberbestätigung

Beziehst Du eine neue Wohnung und wechselst die Adresse, muss das Einwohnermeldeamt darüber Kenntnis haben. Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen durchzuführen, sodass stets die aktuelle Anschrift vorliegt.

Die Wohnungsgeberbestätigung dient der Vorbeugung von Scheinanmeldungen. Der Vermieter muss die Angaben im Dokument unterzeichnen und damit die Richtigkeit bekräftigen.

Nutze die Vorlage, um mit wenig Aufwand die Wohnungsgeberbestätigung zu erstellen. Alternativ kannst Du auch online Muster Deiner jeweiligen Stadt finden.

Häufige Fragen

Die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht. Seit dem 1. November 2015 müssen Vermieter in Deutschland bei Einzug eines Mieters eine solche Bescheinigung ausstellen. Diese Regelung dient der Bekämpfung von Scheinanmeldungen.

Eine Wohnungsgeberbestätigung erhältst Du vom Vermieter oder der Person, die Dir die Wohnung überlässt. Dies kann auch der Hauptmieter sein, falls Du selbst Untermieter bist. Sie muss persönliche Daten wie Name und Anschrift des Wohnungsgebers und des Einziehenden sowie die Anschrift der Wohnung enthalten.

Ohne eine Wohnungsgeberbestätigung ist eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt nicht möglich. Dies dient der Vermeidung von Scheinanmeldungen und Wohnsitzbetrug.

Die Begriffe Wohnungsgeberbestätigung und Mietbescheinigung bedeuten das Gleiche. Beide beziehen sich auf das Dokument, das der Vermieter ausstellen muss, um den Einzug eines Mieters zu bestätigen.

Wenn der Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt, solltest Du Dich an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden. Dort kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Vermieter eingeleitet werden.

Die Wohnungsgeberbescheinigung darf zwar nachgereicht werden, aber spätestens zwei Wochen nach dem Einzug muss sie bei der Meldebehörde vorliegen. Andernfalls kann es zu einem Bußgeld kommen.

Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld zur Folge haben.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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