Auf einen Blick

  • Die Bürgschaftserklärung ist eine Verpflichtung, für Mietschulden oder Wohnungsschäden einzustehen. Häufig nutzen Eltern diese für ihre Kinder
  • Die Elternbürgschaft beschränkt sich auf maximal drei Nettokaltmieten. Sie sichert den Vermieter ab und erhöht die Chancen bei der Wohnungssuche
  • Eine freiwillige Elternbürgschaft kann zu unbegrenzter Haftung führen und ist daher riskant und nicht empfohlen
  • Nutze eine Vorlage zur Erstellung einer Bürgschaftserklärung und erhöhe so die Erfolgschancen auf dem Wohnungsmarkt

Die Bürgschaftserklärung stellt eine Verpflichtung dar, um für die Forderungen des Vermieters einzustehen. Treten Mietschulden oder Schäden an der Wohnung auf, darf der Vermieter sich an den Bürgen wenden, um einen Ausgleich zu erhalten.

Häufig findet diese Vorgehensweise in Form einer Elternbürgschaft Anwendung. Sind die eigenen Kinder auf der Suche der nach der ersten eigenen Wohnung, ist das Einkommen meist gering und Sicherheiten sind kaum vorhanden.

Die Elternbürgschaft sichert dem Vermieter das Recht zu, sich bei Forderungen sowohl an den Mieter als auch dessen Eltern zu wenden. Dadurch sind die Chancen bei der Wohnungssuche wesentlich besser und das Risiko auf möglichen Schäden sitzenzubleiben, ist für den Vermieter deutlich geringer.

Verwende diese einfache Vorlage für die Bürgschaftserklärung. Fülle sie online aus und anschließend erhältst Du ein PDF, welches Du herunterlädst und ausdruckst. So erhöhst Du die Chance Deines Kindes auf dem heiß umkämpften Wohnungsmarkt und sicherst Deine Unterstützung zu.

Vorlage Miete Bürgschaft

Jetzt die Bürgschaftserklärung online erstellen

Höhe der Bürgschaft

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Informationen Bürgen

Informationen Mieter

Variante der Elternbürgschaft

Für die Elternbürgschaft liegen grundsätzlich zwei unterschiedliche Varianten vor. Abzugrenzen ist hierbei, von welcher Partei der Wille zur Bürgschaft ausgeht. Fordert der Vermieter eine Bürgschaftserklärung, sind die Grenzen deutlich enger gesteckt, als wenn der Mieter bzw. dessen Eltern von sich aus die Bürgschaft freiwillig anbieten.

Bedingung des Vermieters

Vor dem Einzug verlangen Vermieter umfangreiche Sicherheitsleistungen. Dies geht üblicherweise mit einer Kautionszahlung in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten einher. Die Kaution dient dem Vermieter als Absicherung bei Mietrückständen oder wenn Schäden an der Wohnung[1] in Erscheinung treten.

Die Kaution ist vor dem Einzug zu leisten und wird vom Vermieter verwahrt. Nur bei Vorliegen berechtigter Ansprüche darf Er die Kaution einbehalten.

Begrenzte Haftung
Begrenzte Haftung

Setzt der Vermieter die Bürgschaftserklärung als Voraussetzung für die Vergabe der Wohnung an, ist die Haftung begrenzt. Sie beträgt maximal die Kautionssumme. Als Bürgschaft ist lediglich die Differenz der bereits geleisteten Kaution und der offene Betrag zu hinterlegen.

Als weitere Sicherheit könnte Er vom Mieter eine Bürgschaftserklärung verlangen. Dies könnte erforderlich sein, wenn die Kreditwürdigkeit gering und das Einkommen unsicher ist.

Solch eine Elternbürgschaft ist in der Höhe auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt. Gilt die Bürgschaftserklärung als Bedingung zur Anmietung der Wohnung, ist eine unbeschränkte Haftung unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigt (30.06.2004–VIII ZR 243/03)[2].

Zudem ist zu beachten, ob die Kaution bereits geleistet wurde. Ist diese bisher nur anteilig gezahlt worden, darf der Vermieter lediglich den Differenzbetrag in Form einer Kautionsbürgschaft verlangen.

Dies hat zur Folge, dass der Vermieter selbst durch das Verlangen einer Elternbürgschaft maximal Forderungen in Höhe von drei Nettokaltmieten gegen die Bürgen durchsetzen darf. Er erhält in der Höhe also keine zusätzliche Sicherheit, sondern lediglich weitere Partner, die zur Zahlung der Schulden hinzugezogen werden können.

Freiwillige Elternbürgschaft

Setzt der Vermieter die Mietbürgschaft als Voraussetzung für die erfolgreiche Vergabe der Wohnung an, sind für die Haftung klare Grenzen gesetzt. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eltern freiwillig von sich die Bürgschaft anbieten. Dann greifen die Einschränkungen des § 551 Abs. 1 BGB[3] nicht mehr.

In der Folge haften die Eltern unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen gegenüber dem Vermieter. Treten entsprechend hohe Schäden auf, könnte dies schnell in einer Privatinsolvenz enden.

Die unbeschränkte Haftung ist daher selbst bei den eigenen Kindern nicht empfohlen. Zu hoch ist das Risiko, dass Schäden auftreten, die die eigene Zahlungsfähigkeit bedrohen. Daher ist von solch einer Form der Mietbürgschaft dringend abzuraten.

Ausfüllen der Vorlage

Das hier präsentierte Muster enthält alle relevante Daten, die Du für eine gültige Mietbürgschaft angeben musst. Wesentlich sind hierfür die Informationen des Mieters sowie des Bürgens.

Es ist ausreichend, wenn ein Elternteil als Bürge auftritt und die persönlichen Daten einträgt. Wichtig ist hierbei, den maximalen Bürgschaftsbeitrag zu nennen. So bestehen keine Zweifel darüber, dass Schäden des Mietverhältnisses nur bis zu einer festgelegten Grenze abgedeckt sind. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, dass es sich um eine freiwillige Mietbürgschaft handele und damit unbegrenzte Forderungen entstehen könnten.

Fülle die entsprechenden Angaben aus und klicke auf „PDF erstellen“. Im Anschluss öffnet sich ein neues Fenster und das Dokument steht bereit. Drucke es aus, setze Deine Unterschrift darunter und sende es dem Vermieter zu. Dank dieser Vorlage hast Du schnell und unkompliziert eine gültige Bürgschaftserklärung erstellt.

Alternative zur Mietbürgschaft

Die Mietbürgschaft kommt meist dann zum Einsatz, wenn der Mieter nicht genügend Geld für die Kaution hat und diese nicht leisten kann. Mithilfe der Bürgschaft besteht das Ziel, dennoch eine Sicherheit über den fehlenden Differenzbetrag zu erhalten.

Anstelle der Elternbürgschaft, könnte auch ein Darlehen hilfreich sein. Eltern stellen das benötigte Geld zur Verfügung und das Kind zahlt es in den vereinbarten Raten zurück. Auf diese Weise ist keine Erklärung über die Mietbürgschaft erforderlich und der Vermieter erhält ebenfalls Seine Sicherheit.

Weitere Möglichkeiten
Weitere Optionen

Die Elternbürgschaft ist nur eine Möglichkeit, um die benötigte Sicherheit für den Vermieter sicherzustellen. Weitere Optionen stellen eine Kautionsversicherung oder ein Darlehen dar. Ebenso könnten die Eltern das Geld dem Kind zur Verfügung stellen.

Ebenfalls könnten die Mieter Alternativen zur Erbringung der Kaution nutzen. Sie könnten eine Kautionsversicherung abschließen oder selbst ein Darlehen aufnehmen. Auch die Ratenzahlung der Kaution ist vom Gesetzgeber zulässig.

Können Mieter die geforderte Kaution nicht aufbringen, sollte dies also kein Hindernis für einen erfolgreichen Abschluss des Mietverhältnisses darstellen. Es stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung, um neben der Bürgschaft, die Sicherheitsleistung zu erbringen.

Dank Elternbürgschaft bessere Chancen bei der Wohnungssuche

Die Wohnungssuche stellt, insbesondere in Ballungsgebieten, eine große Herausforderung dar. Hunderte Interessenten für eine einzige freie Wohnung sind keine Seltenheit.

Um Deine Ausgangslage zu verbessern und die Chancen auf eine Zusage zu erhöhen, ist eine Elternbürgschaft hilfreich. Verlangt der Vermieter solch eine zusätzliche Sicherheit, ist die Bürgschaft auf maximal drei Nettokaltmieten bzw. der offenen Kautionszahlung begrenzt.

Die Bürgschaftserklärung dient zum Schutz vor Mietausfällen oder Schäden an der Wohnung. Sollten Forderungen des Vermieters bestehen, darf Er sich an die Bürgen wenden.

Vorsicht ist bei einer freiwilligen Elternbürgschaft geboten. Hier tritt eine unbegrenzte Haftung in Kraft. Solch eine Bürgschaft ist dringend zu vermeiden, da das Risiko unüberschaubar ist.

Nutze diese Vorlage zur freien Verwendung und trage einfach die fehlenden Informationen ein. Im Anschluss erhältst Du das ausgefüllte Dokument und musst es nur noch unterschreiben.

Häufige Fragen

Die Elternbürgschaft stellt eine erhebliche finanzielle Absicherung für Vermieter dar. Sie vermindert das Risiko von Mietausfällen, da die Eltern des Mieters im Falle eines Zahlungsausfalls haften. Zudem erhöht sie die Chance für junge oder finanzschwächere Mieter, einen Mietvertrag zu erhalten, indem sie deren Kreditwürdigkeit verbessert.

Eine freiwillige Elternbürgschaft unterscheidet sich von einer als Voraussetzung für den Mietvertrag insofern, dass sie nicht von Anfang an festgelegt wird. Sie kann optional eingeführt werden, um die Bonität des Mieters zu stärken, während eine Elternbürgschaft als Voraussetzung für den Mietvertrag bereits im Vorfeld verlangt wird und somit Teil des Vertrages ist. Die freiwillige Elternbürgschaft geht mit einer unbegrenzten Haftungssumme einher.

Die Haftung bei der Mietbürgschaft entspricht in der Regel der Höhe der vereinbarten Miete inklusive Nebenkosten. Die genaue Summe hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Es ist auch möglich, dass die Bürgschaft zusätzlich eventuelle Schäden am Mietobjekt abdeckt.

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Über den Autor

Sebastian Jacobitz

Sebastian Jacobitz Baustelle

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